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Grünflächenpflege 2026-2028

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen OV-L-KIS-269-25veröffentlicht 14.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 304 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Brandenburg (8 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 8 Lose · in 17 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.04.2026 – 31.03.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14469, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 7 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Pflege der Grünanlagen an den Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekten des Kommunalen Immobilien Service - landschaftsgärtnerische Arbeiten - in 8 Losen mit unterschiedlichen Flächenarten

Lose8 Lose

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

'- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben.

2 Jahre–
2
Los 2

'- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben.

2 Jahre–
3
Los 3

'- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben.

2 Jahre–
4
Los 4

'- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben.

2 Jahre–
5
Los 5

'- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben.

2 Jahre–
6
Los 6

'- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben.

2 Jahre–
7
Los 7

'- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben.

2 Jahre–
8
Los 8

'- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Brutto-GesamtpreisDas wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt: - Preis zu 100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag einmal um weitere zwei Jahre zu verlängern, wobei die Ausübung dieser Option dem Auftragnehmer für den Zeitraum 01.04.2028 bis 31.03.2030 spätestens zum 31.12.2027 zugegangen sein muss. Soweit der Auftraggeber von seinem Optionsrecht Gebr … ganz lesenbis zu 1-mal: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag einmal um weitere zwei Jahre zu verlängern, wobei die Ausübung dieser Option dem Auftragnehmer für den Zeitraum 01.04.2028 bis 31.03.2030 spätestens zum 31.12.2027 zugegangen sein muss. Soweit der Auftraggeber von seinem Optionsrecht Gebrauch macht, vereinbaren die Vertragspartner, auf eine schriftliche Anfrage des Auftragnehmers hin, eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln, soweit der Auftragnehmer nachweist, dass und in welchem Umfang sich seine Lohnkosten aufgrund einer Erhöhung des allgemeinen Mindestlohnes oder aufgrund tariflicher Vereinbarungen erhöht hat. Eine Anpassung aus anderen Gründen ist ausgeschlossen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gen … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Die Höchstzahl der Lose ist auf maximal vier (4) begrenzt. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegeben … ganz lesenBeschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Die Höchstzahl der Lose ist auf maximal vier (4) begrenzt. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen (max. 4): Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Auswertung und Bezuschlagung erfolgen in der nummerischen Reihenfolge der Lose. Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf vier Lose erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHNSG# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderung … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHNSG# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 30.04.2022. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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40vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (77 Lose mit Angabe)
190.345 €Zuschlagswert im Median
139.112 € – 708.532 €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 23.12.2025 auf 08.01.2026 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.12.2025
  4. BekanntmachungFrist 23.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f69abc38-448c-41a3-ab14-ac815e1fe87e.