Grünflächenpflege 2026-2028
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen OV-L-KIS-269-25veröffentlicht 14.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.04.2026 – 31.03.2028
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- Pflege und Unterhaltung der Sarg- und Urnengedenkstätten 16798 Fürstenberg/Havel und OrtsteilenStadt Fürstenberg/Havel · 16798 Fürstenberg/HavelFrist 24.11.2026
- Unterhaltspflege kommunaler Grünflächen in Frankfurt (Oder)-West im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 mit der Möglichkeit der Verlängerung für den AG um 1 weiteres Jahr, längstens bis 31.12.2028Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle · 15234 Frankfurt (Oder)Frist 16.11.2026
- Unterhaltspflege kommunaler GrünanlagenStadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin, Fachbereich Bauverwaltung · 03149 Forst (Lausitz)Frist 19.11.2026
- Neubau von vier Gebäuden für studentisches Wohnen, Rote Kaserne West WA8, Georg-Hermann-Alle 105 14469 Potsdam - DachdeckerarbeitenProPotsdam GmbH · PotsdamFrist 03.12.2026
Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Brandenburg (8 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 8 Lose · in 17 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.04.2026 – 31.03.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Potsdam14469, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 31.03.2028
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Heute
Beschreibung
Pflege der Grünanlagen an den Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekten des Kommunalen Immobilien Service - landschaftsgärtnerische Arbeiten - in 8 Losen mit unterschiedlichen Flächenarten
Gegenstand nach CPV
Lose8 Lose
Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 '- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben. | 2 Jahre | – |
| 2 | Los 2 '- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben. | 2 Jahre | – |
| 3 | Los 3 '- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben. | 2 Jahre | – |
| 4 | Los 4 '- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben. | 2 Jahre | – |
| 5 | Los 5 '- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben. | 2 Jahre | – |
| 6 | Los 6 '- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben. | 2 Jahre | – |
| 7 | Los 7 '- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben. | 2 Jahre | – |
| 8 | Los 8 '- Die zu pflegenden Grünflächen sind Außenanlagen der Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte des Kommunalen Immobilien Service (KIS), eingeschlossen sind die Sport - und Spielanlagen. - Alle Arbeiten sind gemäß der aktuellsten Fassung der DIN 18919, oder gleichwertig, auszuführen. - Pflegegänge sind in der Regel periodisch, einmal im Monat (April-Dezember) durchzuführen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Einsatzplan für die einzelnen Objekte einzureichen. Die Anzahl der Pflegegänge variiert dabei nach Flächenart. Die Häufigkeit ist den einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Der KIS strebt in festgelegten Teilflächen eine kostengünstige, extensive und gleichzeitig biodiversitätsfördernde Pflege an. Die Flächen werden durch KIS auf jedem Standort spezifisch festgelegt und dem Auftragnehmer bei Auftragsbeginn mitgeteilt. Es handelt sich bei den extensiv zu mähenden Flächen um ungenutzte Randflächen sowie um Saumflächen von ca. 80 cm Breite vor Hecken und Gehölzen. - Pflegegänge sind mit angemessenem Vorlauf (min. 1 Woche vorher) bei dem für das Objekt zuständigen Hausmeister anzumelden. - Der Einsatz von Herbiziden zur Erreichung des geforderten Pflegestandards ist ausdrücklich untersagt. - Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 22.08.2012, sind bei Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam nur noch Elektrolaubbläser zu verwenden. - Während der Pflegegänge anfallendes Laub ist grundsätzlich abzufahren und zu entsorgen. - Alle Verunreinigungen auf Wegen, Sportplätzen usw., die durch Pflegearbeiten entstehen, sind sofort zu beseitigen. Anfallende Abfälle und Unrat sind umgehend abzufahren und dürfen nicht in den Anlagen gelagert werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber ein Entsorgungsnachweis vorzulegen. - An den Objekten kann es aufgrund, z.B. von Bauarbeiten, in den Außenbereichen jederzeit zu Anpassungen der Pflegeflächen kommen. Dadurch können sich die zu pflegenden Flächen ändern, diese wird dann durch Änderung des Pflegeauftrages geregelt. - Die im Leistungsverzeichnis anzubietenden Gesamtpreise beziehen sich auf die komplette Vertragslaufzeit von 24 Monaten (01.04.2026 bis 31.03.2028). - Die anzubietenden Gesamtpreise sind Pauschalpreise, welche sich aus dem EP pro m2, für den gesamten Vertragszeitraum (24 Monate ohne Option) ergeben. Die monatlichen Kosten ergeben sich somit aus der Gesamtsumme geteilt durch 18 (Anzahl der Monate in denen eine Rechnung gestellt werden kann, April-Dezember), dies gilt auch für die Flächen in extensiver Pflege. Die tatsächliche Anzahl der zu erbringenden Pflegegänge ist bei der Berechnung der Monatspauschale unerheblich. Preise sind mit 2 Nachkommastellen anzugeben. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Brutto-GesamtpreisDas wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt: - Preis zu 100%
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2028
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag einmal um weitere zwei Jahre zu verlängern, wobei die Ausübung dieser Option dem Auftragnehmer für den Zeitraum 01.04.2028 bis 31.03.2030 spätestens zum 31.12.2027 zugegangen sein muss. Soweit der Auftraggeber von seinem Optionsrecht Gebr … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag einmal um weitere zwei Jahre zu verlängern, wobei die Ausübung dieser Option dem Auftragnehmer für den Zeitraum 01.04.2028 bis 31.03.2030 spätestens zum 31.12.2027 zugegangen sein muss. Soweit der Auftraggeber von seinem Optionsrecht Gebrauch macht, vereinbaren die Vertragspartner, auf eine schriftliche Anfrage des Auftragnehmers hin, eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln, soweit der Auftragnehmer nachweist, dass und in welchem Umfang sich seine Lohnkosten aufgrund einer Erhöhung des allgemeinen Mindestlohnes oder aufgrund tariflicher Vereinbarungen erhöht hat. Eine Anpassung aus anderen Gründen ist ausgeschlossen.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gen … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Die Höchstzahl der Lose ist auf maximal vier (4) begrenzt. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegeben … ganz lesenkürzer
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Die Höchstzahl der Lose ist auf maximal vier (4) begrenzt. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen (max. 4): Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Auswertung und Bezuschlagung erfolgen in der nummerischen Reihenfolge der Lose. Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf vier Lose erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHNSG# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderung … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHNSG# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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rathaus.potsdam.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 773 (Dienstleistungen im Gartenbau) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Brandenburg (8 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- WISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- RUWE GmbH2 Zuschläge
- SIL GmbH2 Zuschläge
- Schröck Landschaftsbau GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Thiede Immobilienservice2 Zuschläge
- Torsten Rahlf GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 23.12.2025 auf 08.01.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.12.2025
- BekanntmachungFrist 23.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f69abc38-448c-41a3-ab14-ac815e1fe87e.