Grenzüberschreitender On-Demand-Verkehr: Südliche Weinstraße - Wissembourg
Landkreis Südliche Weinstraße · Landau, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen PAR-0001veröffentlicht 20.09.2026Dienstleistungen
- Laufzeit
- 28 Monate
- 01.03.2027 – 30.06.2029
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 28 Monate01.03.2027 – 30.06.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Landau76829, Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Noch kein Angebot möglich. Merken Sie sich die Ausschreibung vor; die Bekanntmachung mit Unterlagen folgt.
Vorinformation: Das Verfahren ist angekündigt, Angebote sind noch nicht möglich.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 49 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 4 MonatenLaufzeit bis 30.06.2029
Beschreibung
Der Landkreis südliche Weinstraße beabsichtigt nach § 8a Abs. 1 S. 2 PBefG einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Gegenstand der Vergabe sind öffentliche Personenverkehrsdienste des fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr / ODV) gemäß § 44 PBefG im Bedienungsgebiet Landkreis südliche Weinstraße und der Stadt Wissembourg. Der ÖDA bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 Abs. 1 PBefG. Hierzu gehören Linienbedarfsverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehre). Bei den Anpassungen während der Vertragslaufzeit kann es sich um Zu- und/ oder Abbestellungen von Fahrzeugen und / oder von Betriebszeiten für das Fahrpersonal und / oder der Bestell-Hotline handeln. Hinweis zum Verfahren: Die Vergabe erfolgt als europaweites wettbewerbliches Vergabeverfahren (öffentlicher Dienstleistungsauftrag) gemäß der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. dem Vierten Teil des GWB und der Vergabeverordnung (VgV)
Beschreibung des Loses
Das Bediengebiet umfasst den kompletten Kreis SÜW und die Stadt Wissembourg im Elsass. Zum Einsatz kommen 8 elektrischen Großraum-PKW, davon ein barrierefreies Fahrzeug. Bedienzeitraum: täglich von 08.30 Uhr - 24:00 Uhr. Das On-Demand-Angebot auf dem Gebiet des Landkreises SÜW mit den Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels, Bad Bergzabern, Edenkoben, Herxheim, Landau-Land, Offenbach an der Queich und grenzüberschreitend auch in Weißenburg (Bas-Rhin, Region Grand-Est). Das Bediengebiet des On-Demand-Verkehrs umfasst die grenzüberschreitende flexible Erschließung der gesamten Gemeinden einschließlich aller Teilorte insbesondere der Erschließung außerhalb des fußläufigen Einzugsbereiches der Buslinien gelegenen Wohngebiete, Einrichtungen, Touristische Ziele etc. Der Auftrag hat ein Volumen von ca. 38.712 jährlichen Verfügbarkeitsstunden. Das Regelleistungsvolumen kann jährlich nach Bedarf angepasst werden. Bei den Anpassungen kann es sich um Zu- und/ oder Abbestellungen von Fahrzeugen und / oder von Betriebszeiten für das Fahrpersonal und / oder der Bestelloption handeln. Die Linienbedarfsverkehre sind mit Kraftfahrzeugen durchzuführen. Dafür sind ausschließlich lokal emissionsfreie, batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge zu verwenden. Für die Betriebsaufnahme dürfen, soweit noch keine batterieelektrischen Fahrzeuge mit den vorgegebenen Mindestanforderungen zu Verfügung stehen, Fahrzeuge mit konventionellen Antrieben eingesetzt werden. Spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung muss ein Nachweis über die Beschaffung sowie der Zeitpunkt der Lieferung batterieelektrischer Fahrzeuge vorgelegt werden. Diese Übergangsregelung gilt maximal für die ersten zwölf Monate nach Betriebsaufnahme. Der On-Demand-Verkehr basiert auf flexiblen Bedienangeboten sowie auf der Anbindung sinnvoller Verknüpfungspunkte, die das Umsteigen auf das grenzüberschreitende, sowohl schienengebundene als auch straßengebundene, ÖPNV Angebot ermöglichen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2027
- Vertragsende
- 30.06.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz1 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, B 1, 3-5, 68159 Mannheim
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:startup#
- Hinweis
Der zukünftige Betreiber hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Fahrpersonal mindestens nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in der jeweils geltenden Fassung vergütet wird. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass Anträge bei der zuständigen Gen … ganz lesenkürzer
Der zukünftige Betreiber hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Fahrpersonal mindestens nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in der jeweils geltenden Fassung vergütet wird. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landkreis Südliche Weinstraße
- Anschrift
- 76829 Landau
- Kontakt
- vergabestelle@
vrn.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Rheinland-Pfalz (0 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Regio Bus Mitte GmbH6 Zuschläge
- Bischoff-Touristik GmbH & Co. KG4 Zuschläge
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- dh-logtrans UG4 Zuschläge
- Busunternehmen Tanja Zimmermann3 Zuschläge
- Mayener Kleinbus und Mietwagen GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fa0c7c35-568c-4b82-b444-aac0484d237f.