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Grenzüberschreitender On-Demand-Verkehr: Südliche Weinstraße - Wissembourg

Landkreis Südliche Weinstraße · Landau, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen PAR-0001veröffentlicht 20.09.2026Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
28 Monate01.03.2027 – 30.06.2029
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Noch kein Angebot möglich. Merken Sie sich die Ausschreibung vor; die Bekanntmachung mit Unterlagen folgt.

Vorinformation: Das Verfahren ist angekündigt, Angebote sind noch nicht möglich.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 49 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    in 4 Monaten

Beschreibung

Der Landkreis südliche Weinstraße beabsichtigt nach § 8a Abs. 1 S. 2 PBefG einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Gegenstand der Vergabe sind öffentliche Personenverkehrsdienste des fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr / ODV) gemäß § 44 PBefG im Bedienungsgebiet Landkreis südliche Weinstraße und der Stadt Wissembourg. Der ÖDA bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 Abs. 1 PBefG. Hierzu gehören Linienbedarfsverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehre). Bei den Anpassungen während der Vertragslaufzeit kann es sich um Zu- und/ oder Abbestellungen von Fahrzeugen und / oder von Betriebszeiten für das Fahrpersonal und / oder der Bestell-Hotline handeln. Hinweis zum Verfahren: Die Vergabe erfolgt als europaweites wettbewerbliches Vergabeverfahren (öffentlicher Dienstleistungsauftrag) gemäß der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. dem Vierten Teil des GWB und der Vergabeverordnung (VgV)

Beschreibung des Loses

Das Bediengebiet umfasst den kompletten Kreis SÜW und die Stadt Wissembourg im Elsass. Zum Einsatz kommen 8 elektrischen Großraum-PKW, davon ein barrierefreies Fahrzeug. Bedienzeitraum: täglich von 08.30 Uhr - 24:00 Uhr. Das On-Demand-Angebot auf dem Gebiet des Landkreises SÜW mit den Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels, Bad Bergzabern, Edenkoben, Herxheim, Landau-Land, Offenbach an der Queich und grenzüberschreitend auch in Weißenburg (Bas-Rhin, Region Grand-Est). Das Bediengebiet des On-Demand-Verkehrs umfasst die grenzüberschreitende flexible Erschließung der gesamten Gemeinden einschließlich aller Teilorte insbesondere der Erschließung außerhalb des fußläufigen Einzugsbereiches der Buslinien gelegenen Wohngebiete, Einrichtungen, Touristische Ziele etc. Der Auftrag hat ein Volumen von ca. 38.712 jährlichen Verfügbarkeitsstunden. Das Regelleistungsvolumen kann jährlich nach Bedarf angepasst werden. Bei den Anpassungen kann es sich um Zu- und/ oder Abbestellungen von Fahrzeugen und / oder von Betriebszeiten für das Fahrpersonal und / oder der Bestelloption handeln. Die Linienbedarfsverkehre sind mit Kraftfahrzeugen durchzuführen. Dafür sind ausschließlich lokal emissionsfreie, batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge zu verwenden. Für die Betriebsaufnahme dürfen, soweit noch keine batterieelektrischen Fahrzeuge mit den vorgegebenen Mindestanforderungen zu Verfügung stehen, Fahrzeuge mit konventionellen Antrieben eingesetzt werden. Spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung muss ein Nachweis über die Beschaffung sowie der Zeitpunkt der Lieferung batterieelektrischer Fahrzeuge vorgelegt werden. Diese Übergangsregelung gilt maximal für die ersten zwölf Monate nach Betriebsaufnahme. Der On-Demand-Verkehr basiert auf flexiblen Bedienangeboten sowie auf der Anbindung sinnvoller Verknüpfungspunkte, die das Umsteigen auf das grenzüberschreitende, sowohl schienengebundene als auch straßengebundene, ÖPNV Angebot ermöglichen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2027
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, B 1, 3-5, 68159 Mannheim
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#
Hinweis
Der zukünftige Betreiber hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Fahrpersonal mindestens nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in der jeweils geltenden Fassung vergütet wird. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass Anträge bei der zuständigen Gen … ganz lesenDer zukünftige Betreiber hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Fahrpersonal mindestens nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in der jeweils geltenden Fassung vergütet wird. Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landkreis Südliche Weinstraße
Anschrift
76829 Landau
Kontakt
vergabestelle@vrn.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

61vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (183 Lose mit Angabe)
1,25 Mio. €Zuschlagswert im Median
513.048 € – 2,42 Mio. €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fa0c7c35-568c-4b82-b444-aac0484d237f.