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Frist unbekanntEU-weitTiefbau und StraßenbauBau

Gleisbau-, Straßenbau- und Haltestellenbauarbeiten von Straßenbahnbauvorhaben

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen INF1-0448-2026veröffentlicht 20.08.2026Bauleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Berlin (20 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monate
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Qualifizierungssystem Gleisbau-, Straßenbau- und Haltestellenbauarbeiten von Straßenbahnbauvorhaben für das gesamte Straßenbahnbestandsnetz der BVG

Beschreibung des Loses

Los 1 Arbeiten im Bereich Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum mit Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z.B. Leitungsbaufirmen) mit einem Auftragsvolumen von mindestens netto 250.000,00 EUR Los 2 Arbeiten im Bereich Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum mit Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z.B. Leitungsbaufirmen) mit einem Auftragsvolumen von mindestens netto 1.000.000,00 EUR

Im Straßenbahnnetz der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ist eine permanente Erneuerung und Ausbesserung vorhandener Gleisanlagen erforderlich. Hinzu kommen geplante Neubaumaßnahmen. Die Gleise der Berliner Straßenbahn befinden sich vorrangig im innerstädtischen Raum mit enger Randbebauung. Es gibt Strecken mit eigenem Gleiskörper und Strecken, welche zur gemeinschaftlichen Nutzung mit dem gummibereiften Fahrzeugverkehr vorgesehen sind. Im Streckennetz der BVG sind folgende Oberbauformen vorhanden: - Bituminös untergossenes Rillenschienenrahmengleis auf Asphalttragschicht mit Asphaltdeckenschluss - Gleistragplatten mit Rillen- und Vignolschienen - Großverbundplatten und "Budapester Bauweise" (nur Restbestände) - Querschwellengleise in Schotter mit Rillen- und Vignolschienen - ATD-Gleise (Asphalttragschicht mit Direktauflagerung der Schwellen) mit Rillen- und Vignolschienen - Gleise mit Rillen- und Vignolschienen auf Betonlängsbalken - Flüsterschienen "System Ortec" (als untergossenes Rahmengleis auf Betontragschicht oder auf einbetonierten Zweiblockschwellen) - NBS-Gleise (Neues Berliner Straßenbahngleissystem) mit Rillen- und Vignolschienen und diversen Ausprägungen (kontinuierliche Lagerung, diskrete Lagerung, verschiedene Schienenbefestigungssysteme...) Im Neubau und bei der Gleiserneuerung werden vorrangig folgende Oberbauformen verwendet: - Bituminös untergossenes Rillenschienenrahmengleis auf Asphalttragschicht mit Asphaltdeckenschluss - Gleistragplatten mit Rillen- und Vignolschienen - Querschwellengleise in Schotter mit Rillen- und Vignolschienen - NBS-Gleise mit Rillen- und Vignolschienen und ausschließlich diskreter Schienenlagerung Die Gleise gründen auf Recyclingtragschichten, Tragschichten aus hydraulisch gebundenem Material oder auf Kies-Sand-Tragschichten. Das benötigte Gleisbaumaterial (Schienen, Schwellen, Kammerelemente, Befestigungssysteme, Gleistragplatten) wird von der BVG beigestellt. Alle neuen Gleise müssen nach DIN/EN 50122-2 elektrisch isoliert aufgebaut sein. Den Nachweis über den isolierten Aufbau hat der AN zu erbringen.

Der Deckenschluss der alten und neuen Gleise besteht aus Asphalt, Pflaster, Schotter, Begrünung oder Beton. Neben den Gleisbauarbeiten sind Arbeiten aus den Gewerken Straßenbau, Garten- und Landschaftsbau, Kabeltiefbau, Entwässerung und Verkehrssicherung zu erbringen. Straßenbauarbeiten sind vor allen im angrenzenden Straßenbereichen sowie in Überfahrten und Überwegen erforderlich. Dazu kommen Arbeiten zur Herstellung von Deckenschluss in Gehwegen und Haltestellen. Die Haltestellen werden auf der freien Strecke nach BVG-Standard mit Bahnsteigabdeckplatten auf Winkelborden hergestellt. In straßenbündigen Bereichen werden Haltestellenkaps mit BCB-Borden gebaut. Kabeltiefbauarbeiten bestehen aus der Verlegung von Schutzrohren DN63 und DN110 für Weichensteuerungen, die Versorgung von Haltestellenmobiliar und für elektrotechnische Gleisanschlüsse. Im Gleisbereich sind in regelmäßigen Abständen Gleisentwässerungskästen (Entwässerungsrinnen und Punktentwässerungskästen) an die Schienen zu montieren und diese Anlagen der Entwässerung mit entsprechenden Entwässerungsleitungen an neu einzubauende oder vorhandene Schlammfangschächte anzuschließen. In Bereichen mit ungünstigen Bodenverhältnissen werden die Gleisanlagen mit einer Planumsdrainage und zugehörigen Drainageschächten versehen. Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus finden im Gleis- und Gleisrandbereich statt und beinhalten alle Leistungen zur Gleisbegrünung (Rasenansaat, Verlegung von Fertigrasen) und den Einbau und die Pflege von Bäumen. Erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen erfolgen in der Regel durch den AN Gleisbau. Der AG übergibt dem AN vor Beginn der Baumaßnahme ein bereits ausgearbeitetes und vorabgestimmtes Verkehrskonzept. Dieses ist vom AN zu einem Verkehrszeichenplan weiterzubearbeiten und bei der Verkehrsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Bei allen Baumaßnahmen besteht ein großer Abstimmungsbedarf mit den Bezirksämtern, Anliegern, Gewerbetreibenden und anderen Leitungsverwaltungen. Aufgrund örtlicher Gegebenheiten bei innerstädtischen Baumaßnahmen (Zufahrten, Anliegerverkehr, Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs in Kreuzungsbereichen...) ist generell von einer Kleinteiligkeit bei der Ausführung der Leistungen auszugehen. Um die bauzeitlichen Einschränkungen für die Fahrgäste, Anwohner und Gewerbetreibende möglichst gering zu halten, sind die Bauleistungen durchgehend und mit hoher Intensität zu erbringen. Die vom AG vorgegebenen Bauzeiten sind zwingend einzuhalten. Eine Überschreitung der Bauzeit wird nicht toleriert. Gegebenenfalls ist zweischichtig und auch an Wochenenden zu arbeiten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
2. Technische Qualifikationen: Los 1 Arbeiten im Bereich Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum mit Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z.B. Leitungsbaufirmen) mit einem Auftragsvolumen von mindestens jew … ganz lesen2. Technische Qualifikationen: Los 1 Arbeiten im Bereich Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum mit Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z.B. Leitungsbaufirmen) mit einem Auftragsvolumen von mindestens jeweils netto 250.000,00 EUR Referenzobjekte Es sind mindestens 3 Referenzen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten im Bereich Gleis- , Straßen-, und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum hervorgeht und die Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z.B. Leitungsbaufirmen) beinhalten, nachzuweisen. Davon müssen mindestens 3 Referenzen über ein Auftragsvolumen von mindestens jeweils 250.000,00 EUR (netto) beinhalten. Die Referenzobjekte müssen abgeschlossen sein und die Ausführung muss zwischen 2020-2026 stattgefunden haben. Referenzen für Einzelgewerke werden nicht anerkannt. Eignung Schweißen Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten an Schienen und stählernen Oberbauteilen nach VDV-Schrift 609 (Nachweise beifügen) oder gleichwertig Die Zulassung muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren beziehen. Eignung Schlußschweißung Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten nach VDV-Schrift 609 (Nachweise beifügen) oder gleichwertig zur Durchführung von Schlussschweißungen und zur Durchführung des Spannungsausgleiches bei der Herstellung lückenloser Gleise und Weichen oder gleichwertig Die Zulassung muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren beziehen. Bauleiter Der Bauleiter muss mindestens 2 Bauvorhaben im Bereich Gleis-, Straßen und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum betreut haben mit einem Auftragsvolumen von mindestens jeweils 250.000,00 EUR. Die Referenzobjekte müssen abgeschlossen sein und die Ausführung muss zwischen 2020-2026 stattgefunden haben. Gesetze und Verordnungen Erklärung über die Kenntnisse der aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen in Berlin als Voraussetzung zur Einholung der behördlichen Genehmigungen für die Bauausführung (z.B. Berliner Straßengesetz-BerlStrG und Landes- und Immissionsschutzgesetz Berlin-LImSchG Bln sowie VLB). Los 2 Arbeiten im Bereich Gleis-, Straßen- und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum mit Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z.B. Leitungsbaufirmen) mit einem Auftragsvolumen von mindestens jeweils netto 1.000.000,00 EUR Referenzobjekte Es sind mindestens 3 Referenzen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten im Bereich Gleis- , Straßen-, und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum hervorgeht und die Schnittstellen zu am Bau beteiligten Dritten (z.B. Leitungsbaufirmen) beinhalten, nachzuweisen. Davon müssen mindestens 3 Referenzen über ein Auftragsvolumen von jeweils mindestens 1.000.000,00 EUR (netto) beinhalten. Die Referenzobjekte müssen abgeschlossen sein und die Ausführung muss zwischen 2020-2026 stattgefunden haben. Referenzen für Einzelgewerke werden nicht anerkannt. Eignung Schweißen Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten an Schienen und stählernen Oberbauteilen nach VDV-Schrift 609 (Nachweise beifügen) oder gleichwertig Die Zulassung muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren beziehen. Eignung Schlußschweissung Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten nach VDV-Schrift 609 (Nachweise beifügen) oder gleichwertig zur Durchführung von Schlussschweißungen und zur Durchführung des Spannungsausgleiches bei der Herstellung lückenloser Gleise und Weichen Die Zulassung muss sich auf alle im LV genannten Schweißverfahren beziehen Bauleiter Der Bauleiter muss mindestens 2 Bauvorhaben im Bereich Gleis-, Straßen und Haltestellenbau im innerstädtischen Raum betreut haben mit einem Auftragsvolumen von mindestens jeweils 1.000.000,00 EUR. Die Referenzobjekte müssen abgeschlossen sein und die Ausführung muss zwischen 2020-2026 stattgefunden haben. Im Rahmen dieser Qualifikation sind alle Bauleiter mit der entsprechenden Qual …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung3 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförd … ganz lesenLeistung: Der AN hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung i. S. d. Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ein Formular "Frauenförderbogen" zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG einzuhalten, insb. einen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmer*innen während der Ausführung dieses Auftrags den vergaberechtl. Mindestlohn des Landes Berlin und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen. Der AN hat die im Supplier Code of Conduct niedergelegten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen bei der Ausführung des vertragsgegenständlichen Auftrags einzuhalten und diese Erwartungen entsprechend entlang der Lieferkette des vertragsgegenständlichen Auftrags angemessen zu adressieren. Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen und bei der Angebotsaufforderung sind zu beachten.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Qualifizierungsantrag und später im Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Biet … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Qualifizierungsantrag und später im Angebot ist klar anzugeben, welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang besteht (sog. "Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55 Abs. 2 SektVO die Herkunft der Waren entsprechend abzufragen.
Hinweis
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verä … ganz lesen1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 2. Sämtliche Unterlagen zu diesem Qualifizierungssystem sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Qualifizierungsunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter dem vorliegenden Verfahren zu registrieren, damit sie über Änderungen des Qaulifizierungsverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung. 3. Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich als Bewerber-/ Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und die Ziffer, auf die sich die Bewerber- /Bieterfrage bezieht, sind zu benennen. 4. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum Qualifizierungsverfahren sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. 5. Die Bewerber/Bieter müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 6. Sofern eine Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit der Bewerbung eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. 7. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur eine Bewerbung einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Qualifizierungsverfahren teilnehmen. 8. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes /Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. 9. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/ Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet. 10. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Aufnahme in das Qualifizierungssystem und die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 11. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jewei …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

746vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (756 Lose mit Angabe)
682.805 €Zuschlagswert im Median
222.304 € – 2,29 Mio. €mittlere Hälfte, 300 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 85d9a971-d02d-4a4f-95c8-956499a1ee68.