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Glasreinigung verschiedener Objekte der Olympiapark München GmbH

Olympiapark München GmbH · München, Bayern

Aktenzeichen Vergabeverfahren Glasreinigung Olympiaparkveröffentlicht 08.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 619 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.08.2025 – 31.07.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80809, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 194 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Olympiapark München GmbH
    vor 21 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über plattform.aumass.de
    vor 20 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 13:01 Uhr
    Elektronische Angebotsöffnung.
    vor 20 Monaten
  5. Bindefrist endet
    124 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 15 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber sucht mit der vorliegenden Ausschreibung einen Dienstleister für die Erbringung von Glasreinigungsleistungen. Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind die Glasreinigung in folgenden Objekten des Olympiaparks: Olympia-Actionsportzentrum (ehem. Olympia Eissportzentrum), Olympiaturm, Kleine Olympiahalle, Olympiahalle, Verwaltungsgebäude, Olympiastadion, Werner-von-Linde-Halle, Temporäre Bürocontainer

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vergleichende Wertung der Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots erfolgt ausschließlich anhand des Angebotspreises. Das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag. Der Angebotspreis wird anhand des Gesamtpreises über die Vertragslaufzeit (brutto) gemäß Anlage A.11 Kalkulationsunterlagen, Registerblatt 4.2 - Preisübersicht ermittelt. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Die Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer … ganz lesenDie Bieter haben, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem sie ansässig sind, vorgeschrieben ist, das einschlägige Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem Sie eingetragen sind. In diesem Fall ist der Name des Berufs- oder Handelsregisters mit Eintragungsort und Eintragungsnummer anzugeben. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Felder im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung unter Nr. II (Anlage A.6). Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und auch nicht erfolgt ist, ist ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen. Für ausländische Bieter ist eine Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, mit den zum Abruf erforderlichen Daten vorzulegen. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften sind daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Angaben im Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A.2) zu machen. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden.
Kriterium
Die Bieter haben einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall vorzulegen: 2.500.000 EUR pauschal für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, … ganz lesenDie Bieter haben einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall vorzulegen: 2.500.000 EUR pauschal für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, 500.000 EUR für Tätigkeitsschäden, 100.000 EUR für Schlüsselverlust. Sofern die Deckungssummen maximiert sind, muss es sich mindestens um eine zweifache Maximierung handeln. Der Nachweis hat durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage A.6 zu erfolgen. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Einreichung seines Angebots keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage A.6 über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Auftragserteilung. Der Nachweis über das Vorhandensein einer Versicherung bzw. der Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bietergemeinschaft auch nur für ein Mitglied oder die Bietergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Der Auftraggeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamtschuldnerischen Haftung des Bieters und des Drittunternehmens. Für den Fall, dass das Angebot des Bieters für den Zuschlag in Betracht kommt, ist auf Anforderung des Auftraggebers eine entsprechende Versicherungsbestätigung (Kopie der Versicherungspolice(n)) vorzulegen.
Kriterium
Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz im Geschäftsbereich Reinigungsdienstleistungen (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 bis 2023) vorzulegen. Für die Erklärung ist das Formblatt in Anlage A.6 zu verwenden. Als Mindes … ganz lesenDie Bieter haben mit ihrem Angebot eine Erklärung über den Jahresumsatz im Geschäftsbereich Reinigungsdienstleistungen (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 bis 2023) vorzulegen. Für die Erklärung ist das Formblatt in Anlage A.6 zu verwenden. Als Mindestanforderung im Geschäftsbereich Reinigungsleistungen ist ein Jahresumsatz von 200.000 EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die zur Ausführung des Vertrages vorgesehene Gesellschaft mit auftragsgegenständlichen Dienstleistungen (Glasreinigung) nachzuweisen. Der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von 200.000 EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 bis 2023) mit auftragsgegenständlichen Dienstleistungen stellt eine Mindestanforderung dar. Grundsätzlich ist der geforderte Mindestumsatz im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre für die zur Ausführung des Vertrags vorgesehene Gesellschaft (Bieter) nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bietergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden. Der Auftraggeber verlangt für diesen Fall die Erklärung einer gesamt-schuldnerischen Haftung des Bieters und des Drittunternehmens.
Kriterium
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens einer Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen zu machen, deren Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist. Sofern der … ganz lesenZum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter aussagekräftige Angaben zu mindestens einer Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen zu machen, deren Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist. Sofern der Bieter die abzudeckenden Leistungsbereiche über mehrere Referenzen kumulativ nachweist, muss jede Referenz diesen Referenzzeitraum erfüllen. Als nach Art und Umfang vergleichbar gelten nur solche Referenzen, die folgende Anforderungen erfüllen: Die benannte Referenz muss bzw. die benannten Referenzen müssen insgesamt folgende Leistungsbereiche abdecken: (1) Glasreinigung unter Einsatz von Steighilfen (z. B. Leitern, Hubgeräte, Arbeitsbühnen, Gerüste), (2) Glasreinigung unter Einsatz von Industriekletterern. Die benannte Referenz bzw. die benannten Referenzen muss/müssen zudem einen Umfang von mindestens 45.000 m² Jahresreinigungsfläche aufweisen. Diese Fläche muss nicht zwingend vollständig unter Einsatz von Steighilfen und/oder Industriekletterern gereinigt worden sein. Es ist ausreichend, wenn Teile der Reinigungsfläche unter Einsatz von Steighilfen und/oder Industriekletterern gereinigt worden sind. Für die Angaben ist ausschließlich das als Anlage A.5 beigefügte Formblatt zu verwenden. Eigene Referenzlisten werden nicht berücksichtigt. Für jede Referenz sind Angaben insbesondere zu folgenden Punkten jeweils anhand des Formblattes zu machen: Bezeichnung der Referenz, Name des Referenzinhabers, Beschreibung des jeweiligen Referenzauftrags, Land/Ort der Ausführung des Referenzauftrags, Benennung des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer beim Referenzgeber und Branche, Genaue Angabe des Referenzleistungsinhaltes anhand der Anforderungen des jeweiligen Referenzauftrags nach Art und Umfang (zur Beurteilung der Vergleichbarkeit), insbesondere: Angabe der Jahresreinigungsfläche, Angaben zum Einsatz von Steighilfen (z. B. Leitern, Hubgeräte, Arbeitsbühnen, Gerüste), Angaben zum Einsatz von Industriekletterern, Leistungszeitraum, Angabe zur Stellung des Referenzinhabers (Hauptauftragnehmer oder Nachunternehmer). Referenzen können für den Bieter, für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft oder für Drittunternehmen benannt werden. Hinsichtlich der Referenz gelten folgende Mindestanforderungen: (1) Vorlage von mindestens einer Referenz, deren Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag Angebotsfrist). Sofern der Bieter die abzudeckenden Leistungsbereiche über mehrere Referenzen kumulativ nachweist, muss jede Referenz diesen Referenzzeitraum erfüllen; (2) Die angegebene Referenz muss (einzeln oder kumulativ) alle genannten Leistungsbereiche abdecken; (3) Die angegebene Referenz muss eine Jahresreinigungsfläche von mindestens 45.000 m² aufweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Schwere Verfehlung, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Arbeiten, die nicht ausdrücklicher Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind werden separat beauftragt und gegen gesonderte Vergütung ausgeführt. Grundlage dieser Vergütung sind die vom Auftragnehmer in „Anlage A.11 Kalkulationsunterlagen“ angebotenen Stundensätze im Registerblatt 4.2 … ganz lesenbis zu 2-mal: Arbeiten, die nicht ausdrücklicher Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind werden separat beauftragt und gegen gesonderte Vergütung ausgeführt. Grundlage dieser Vergütung sind die vom Auftragnehmer in „Anlage A.11 Kalkulationsunterlagen“ angebotenen Stundensätze im Registerblatt 4.2 „Preisübersicht“ unter Ziff. 4.2.2 „Regiestunden Glasreinigung“. Ggf. nach Rahmentarifvertrag geschuldete Zuschläge für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, Neujahr und Nachtarbeiten sind darin noch nicht enthalten. Tarifliche Zuschläge, die nicht Gegenstand der Angebotskalkulation sind, können entsprechend den Angaben des Bieters in Anlage A.11 Kalkulationsunterlagen Registerblatt 3.1 SVS Glas zusätzlich berechnet werden. Es gilt § 3 Ziff. 4.8 des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung.
Optionen
Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit fünf Jahre, also bis zum 31.07.2030.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
124 Tage
Angebotsöffnung
26.02.2025, 13:01 Uhr. Elektronische Angebotsöffnung.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, (a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahr … ganz lesenDas Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, (a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat, (b) wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber führt eine verpflichtende Objektbesichtigung durch. Folgende Termine stehen für eine Objektbesichtigung zur Verfügung: 27.01.2025, 28.01.2025, 29.01.2025, 30.01.2025, 31.01.2025, 03.02.2025, 04.02.2025, 05.02.2025, 06.02.2025, 07.02.2025, jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von … ganz lesenDer Auftraggeber führt eine verpflichtende Objektbesichtigung durch. Folgende Termine stehen für eine Objektbesichtigung zur Verfügung: 27.01.2025, 28.01.2025, 29.01.2025, 30.01.2025, 31.01.2025, 03.02.2025, 04.02.2025, 05.02.2025, 06.02.2025, 07.02.2025, jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Aufgrund zwingender betrieblicher Gründe können keine alternativen Termine angeboten oder akzeptiert werden. Die Bieter werden dringend gebeten, sich die genannten Termine zu reservieren. Eine gesonderte Einladung erfolgt nicht. Die Bieter werden gebeten, sich umgehend, möglichst bis 22.01.2024, über die Vergabeplattform „aumass“ über das Kommunikationstool anzumelden. Es ist eine Erstoption und eine Zweitoption anzugeben. Der Auftraggeber wird aus diesen beiden Optionen einen Termin auszuwählen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bieter einen anderen Termin zuzuteilen, wenn dies aus organisatorischen Gründen erforderlich werden sollte. Treffpunkt für die Objektbesichtigung ist der Besucherservice (Infopoint) am Eisstadion. Bitte fahren Sie über die Lerchenauerstr. in den Olympiapark und nutzen Sie den Parkplatz am Eisstadion direkt nach der Einfahrt in den Spiridon-Louis-Ring. Der Besucherservice befindet sich in einem Rondell direkt beim Parkplatz. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers unbedingt erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen könnten, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für den Auftraggeber ist. Die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist verpflichtend und zwingende Voraussetzung für die Wertung des Angebots. Die Bieter haben ihre Teilnahme mit dem beigefügten Formblatt „Bestätigung Objektbesichtigung“ (Anlage A.7) durch den anwesenden Vertreter des Auftraggebers be-stätigen zu lassen. Das vorausgefüllte Formblatt ist zum Termin mitzubringen. Das unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

786vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (952 Lose mit Angabe)
359.691 €Zuschlagswert im Median
130.165 € – 841.607 €mittlere Hälfte, 222 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 197a5a7d-7491-45f4-b2c8-f71cba77a06b.