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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Düren.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (66 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düren52351, Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
    vor 11 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:45 Uhr
    vor 10 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Mit der folgenden Ausschreibung wird für die Modernisierung und den Umbau des Berufskollegs in Jülich ein Fachplaner für die Leistungsbilder - Technische Ausrüstung über alle Anlagengruppen der Kostengruppe 400, gesucht. Die Tragwerksplanung, Bauphysik, Schadstoffanalyse und der Brandschutz werden gesondert ausgeschrieben. Die Objektplanung ist bereits vergeben. Das Berufskolleg Jülich liegt in der Bauhofstraße 7 / Bongardstraße 15 in 52428 Jülich. Aktuell sind drei Fachbereiche eingerichtet: - Wirtschaft und Verwaltung, - Technik und Naturwissenschaften sowie - Ernährung- und Versorgungsmanagement. Unter einem Dach sind neben der Berufsschule eine Berufsfachschule und ein berufliches Gymnasium vereint. Im laufenden Schuljahr besuchen ca. 1.500 Schülerinnen und Schüler das Berufskolleg Jülich. Das Gebäude des Berufskollegs Jülich stammt aus den frühen 60er Jahren. Im August 2009 wurde die Generalüberholung des Berufskollegs Jülich im Rahmen des PPP-Vertrages des Kreises Düren abgeschlossen. Es wurden seinerzeit 8.500.000,00 Euro investiert. Die Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten dauerten rund 18 Monate und wurden während laufenden Schulbetriebs mit einer Schülerzahl von rund 1.800 Jugendlichen durchgeführt. Im Anschluss an die Sanierung hat der PPP-Partner den Gebäudebetrieb für 25 Jahre übernommen. Das Gebäude des Berufskollegs entspricht aktuell nicht mehr den Anforderungen an moderne Schulausbildung. Der Kreis Düren hat 2019 ein Schulbaubeteiligungsverfahren und eine Schulentwicklungsplanung für die vier Berufskollegs des Kreises durchgeführt. Auf der Grundlage der anschließenden Machbarkeitsstudie des Architekturbüros Haussmann Architekten wurden Modernisierungsmaßnahmen beschlossen. Der veränderte Raum- und Ausstattungsbedarf an den Berufskollegs wird notwendig, da die Anforderungen des Bildungsauftrages sich wesentlich geändert haben (z.B. offene Lernlandschaften, Inklusion, Lehrerarbeitsplätze, etc.). Folgende Umbaumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebs sind angedacht: - Modernisierung/Umbau des Schulgebäudes - Modernisierung/Umbau der Werkhalle - Modernisierung der Sporthalle Im Jahre 2019 wurde für die geplanten Maßnahmen - Modernisierung/Umbau Bestandsgebäude sowie Modernisierung Turnhalle (ohne Interimsmaßnahmen) - für die Kostengruppen 200-700 ein Kostenrahmen von ca. 18.800.000,00 EUR brutto (inkl. 19% MwSt.) ermittelt. Im Rahmen der umfassenden Modernisierungs- und Umbauarbeiten sind des Weiteren energetische Ertüchtigungen des Gebäudes mit durchzuführen. Die Gebäudeleitlinie für den Kreis Düren gibt der Kreisverwaltung und allen kreiseignen Gesellschaften Folgendes vor: Bei durchzuführenden Komplettsanierungen sollen die Anforderungen der bestmöglichen Effizienzgebäude-Stufe (mindestens 70) und des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude erfüllt werden. Zur Erreichung dieser energetischen Standards wurden bereits von einem externen Energieberater für alle drei vorgenannten Gebäude Sanierungsempfehlungen erarbeitet, welche bei den Gesamtplanungen mit zu berücksichtigen sind. Für alle Maßnahmenschritte sind die Möglichkeiten von öffentlichen Förderzuschüssen zu prüfen und im positiven Falle die fristgerechte Beantragung mit zu unterstützen. Im weiteren Verlauf wurden bereits erste Ideen zur Sanierung und damit einhergehenden Umstrukturierung entwickelt. Die vorhandenen Planungen und Ideen sind in dem Anlagenkonvolut zu dieser Ausschreibung beigefügt.

Beschreibung des Loses

Der AG hat das Architekturbüro Heuer Faust Architekten, Aachen mit der Objektplanung beauftragt. Nunmehr ist beabsichtigt, die Fachplanungsleistungen zu vergeben. Dabei sollen für die TA folgende Leistungen gem. HOAI vergeben werden: - Teil 4 Abschnitt 2 § 56 ff. Anlage 15 (Technische Ausrüstung), Die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 9 erfolgt in 4 Stufen: - Stufe 1: Leistungsphase 1-3 nach HOAI - Stufe 2: Leistungsphase 4 nach HOAI - Stufe 3: Leistungsphase 5-7 nach HOAI - Stufe 4: Leistungsphase 8-9 nach HOAI Die Entscheidung, ob die bauliche Umsetzung durch einen Generalunternehmer oder durch Einzelgewerke erfolgen soll, wird im Laufe der LP 3 getroffen. Im Falle der Beauftragung eines Generalunternehmers werden in den Stufen 3 und 4 nur Teilleistungen des Leistungsbildes beauftragt. Anforderung Haustechnik: Sämtliche haustechnische Anlagen sind im Zuge der Maßnahme zu prüfen und auf eine mögliche Wiederverwendung zu bewerten. In die Bewertung ist einzubeziehen, welche Änderungen aus normativen und energetischen Anforderungen erforderlich sind und welche technisch sinnvoll sind. Im Bereich Trinkwasser sind insbesondere die Punkte der Trinkwasserhygiene, Löschwassertrennung und Brandschottungen zu betrachten. In der Heizungstechnik ist das Wärmeerzeugungs-, Verteil- und Übergabesystem zu prüfen und erneuern. Nach Möglichkeit soll das Gebäude auch zukünftig mit wenig mechanischer Lüftungstechnik auskommen und natürlich belüftet werden. Die Warmluftheizung der Sporthalle ist durch eine Lüftungsanlage mit WRG zu ersetzen und die Beheizung über eine effiziente Decken- oder Sportbodenheizung sicherzustellen. Die elektrischen Anlagen wurden 2007/2008 umfangreich saniert. Die Anlagen sind im Zuge der Maßnahme auf Wiederverwendung zu überprüfen. Die vorhandenen Regelkomponenten der Firma Siemens sollen ebenfalls im Zuge der Sanierung sinnhaft auf eine Wiederverwendung überprüft werden. Erarbeitung und Vorlage einer Planung, die die Ausführung in wirtschaftlicher Weise umsetzt, die Ausbaustandards des Kreis Düren einhält und alle zur Konkretisierung des zu erzielenden Ergebnisses noch durchzuführenden Abstimmungen mit dem AG und dem Nutzer im dabei gemeinsam festzulegenden Umfang berücksichtigt. Anlagengruppen Anlagengruppe 1 - KG 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Anlagengruppe 2 - KG 420 Wärmeversorgungsanlagen Anlagengruppe 3 - KG 430 Lufttechnische Anlagen Anlagengruppe 4 - KG 440 Starkstromanlagen Anlagengruppe 5 - KG 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen Anlagengruppe 7 - KG 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen Anlagengruppe 8 - KG 480 Gebäudeautomation Vorläufige Projektkosten entsprechend Grobkostenschätzung Machbarkeitsstudie: KGR 300 8.163.506,07 EUR netto KGR 400 3.336.549,29 EUR netto Grundlagen der Leistungserbringung Mit der Planung ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zu beginnen. Die zu erbringenden Leistungen haben den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst/ der Technik, der Wirtschaftlichkeit - auch hinsichtlich der späteren Nutzung sowie der Unterhaltungs- und Betriebskosten - und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. In das Angebot sind folgende Leistungen mit einzukalkulieren: - Besprechung / Abstimmung mit den zuständigen Sachbearbeitern des Auftraggebers sowie den Vertretern der zuständigen Behörden / eigenständige Koordination mit allen am Bau Beteiligten. - Lieferung aller Zeichnungen und Unterlagen in fünffacher Ausfertigung in Papierform mit allen notwendigen Details sowie auf Datenträgern im Format PDF, DXF und bzw. DWG - Besonders hingewiesen wird auf den Anspruch auf Barrierefreiheit.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zur Eignung (Formular).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Fachplanerleistung (Formular Referenzen) Ein Referenzprojekt ist in diesem Zusammenhang vergleichbar, wenn o mindestens die Technische Ausrüstung für einen Hochbau für die KG 420 und KG 440 erbracht wurde (Inhalte der Leistung) U … ganz lesenVorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Fachplanerleistung (Formular Referenzen) Ein Referenzprojekt ist in diesem Zusammenhang vergleichbar, wenn o mindestens die Technische Ausrüstung für einen Hochbau für die KG 420 und KG 440 erbracht wurde (Inhalte der Leistung) UND o mindestens 3 Leistungsphasen nach HOAI erbracht wurden (Umfang der Leistung) UND o mindestens netto 1.000.000,00 EUR Projektvolumen in der KG 400 nachgewiesen werden (Größenordnung des Projekts) UND o das Projekt zwischen 2015 und 2025 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts). Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als fünf geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien: Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten beherrscht werden. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zur Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 120 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten drei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als drei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der drei Mindestreferenzen maximal acht vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als acht vergleichbare Referenzprojekte eingereicht, werden die besten acht Referenzprojekte gewertet. HINWEIS: Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht in der Referenz sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist. Die Punkteverteilung (max. 15 Punkte pro Referenz) ergibt sich aus folgender "Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber": 1. Planung eines Bildungsbaus Nein = 0 Punkte Ja = 5 Punkte 2. Anzahl der erbrachten Anlagengruppen Unter 4 = 0 Punkte ab 4 = 5 Punkte 3. Anzahl der erbrachten Leistungsphasen Weniger als drei Leistungsphasen = Ausschlusskriterium Drei Leistungsphasen = 0 Punkte Ab 5 = 5 Punkte
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Angaben über das für die Fachplanungsleitung vorgesehene Personal, alle mit Nachweis der jeweiligen Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Die Fachplanungsleitung und deren Stellvertretung muss jeweils mindestens fünf (5) Jahre Beru … ganz lesenAngaben über das für die Fachplanungsleitung vorgesehene Personal, alle mit Nachweis der jeweiligen Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Die Fachplanungsleitung und deren Stellvertretung muss jeweils mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Bereich der Planung aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Jede/r Projektmitarbeitende muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Bereich aufweisen, was ggf. in der Abwicklung nachzuweisen ist. Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Projekterfahrung und Personalstärke für das Projekt bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 30 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular "Checkliste Leistungsfähigkeit" einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im voraussichtlichen Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender "Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber": 1. Berufserfahrung der Projektleitung über 20 Jahre = 15 Punkte über 19 Jahre = 14 Punkte über 18 Jahre = 13 Punkte über 17 Jahre = 12 Punkte über 16 Jahre = 11 Punkte über 15 Jahre = 10 Punkte über 14 Jahre = 9 Punkte über 13 Jahre = 8 Punkte über 12 Jahre = 7 Punkte über 11 Jahre = 6 Punkte über 10 Jahre = 5 Punkte über 9 Jahre = 4 Punkte über 8 Jahre = 3 Punkte über 7 Jahre = 2 Punkte über 6 Jahre = 1 Punkt über 5 Jahre = 0 Punkte unter 5 Jahren = Ausschluss 2. Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung über 10Jahre = 5 Punkte über 9 Jahre = 4 Punkte über 8 Jahre = 3 Punkte über 7 Jahre = 2 Punkte über 6 Jahre = 1 Punkt über 5 Jahre = 0 Punkte unter 5 Jahren = Ausschluss 3. Anzahl der gewerteten Referenzen, in denen die Projektleitung und deren Stellvertretung tätig waren (die Rollen können auch vertauscht sein) 5 oder mehr Referenzen = 10 Punkte 4 Referenzen = 8 Punkte 3 Referenzen = 6 Punkte 2 Referenzen = 4 Punkte 1 Referenz = 2 Punkte
Durchschnittlicher Jahresumsatz
a. Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 250.000,00 EUR in dem Fachbereich "Fachplanung" (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (a … ganz lesenb. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfa … ganz lesenStatthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD8Y2PB# Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als fünf geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungs … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD8Y2PB# Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als fünf geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros. Diese werden bewertet anhand der Kriterien unter "Bedingungen". Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit 150 Punkte erreicht werden. Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche fünf Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, werden die Bewerber zugelassen, die eine höhere Punktzahl bei der Referenzwertung haben. Herrscht auch hier gleichstand, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bismarckstraße 16, 52351 Düren
Kontakt
vergabe@lenz-johlen.de
Auskünfte
Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbBvergabe@lenz-johlen.de

Bei uns erfasst

9Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6e9a35ae-9dbf-48f0-a565-c7a89975d222.