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GIS-BKJ-TWP

Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS) · Düren, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 01-2026veröffentlicht 01.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 174 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Düren.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düren52351, Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Honorar70 %
  • Qualität Konzept30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Projektbeschreibung Der Kreis Düren beabsichtigt die umfassende Modernisierung des Berufskollegs Jülich auf Grundlage der im Jahr 2019 durchgeführten Schulentwicklungsplanung sowie der darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie. Ziel ist es, die bauliche, technische und pädagogische Infrastruktur des Standorts an die heutigen Anforderungen moderner Unterrichtsformen, Inklusion, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und eines zeitgemäßen Schulbetriebs anzupassen. Das Berufskolleg Jülich liegt in der Bauhofstraße 7 / Bongardstraße 15 in 52428 Jülich. Aktuell sind dort die Fachbereiche Wirtschaft und Verwaltung, Technik und Naturwissenschaften sowie Ernährung- und Versorgungsmanagement untergebracht. Unter einem Dach sind neben der Berufsschule eine Berufsfachschule und ein berufliches Gymnasium vereint. Im laufenden Schuljahr besuchen ca. 1.500 Schülerinnen und Schüler das Berufskolleg Jülich. Das Gebäude des Berufskollegs Jülich stammt aus den frühen 1960er Jahren. Im August 2009 wurde die Generalüberholung des Berufskollegs im Rahmen des PPP-Vertrages des Kreises Düren abgeschlossen. Hierbei wurden seinerzeit rund 8.500.000,00 Euro investiert. Die Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten dauerten rund 18 Monate und wurden während des laufenden Schulbetriebs mit einer Schülerzahl von rund 1.800 Jugendlichen durchgeführt. Im Anschluss an die Sanierung hat der PPP-Partner den Gebäudebetrieb für 25 Jahre übernommen. Im Mittelpunkt der nun geplanten Maßnahme steht die weitere umfassende Modernisierung und der Umbau des Berufskollegs Jülich. Vorgesehen sind Maßnahmen am Schulgebäude, an der Werkhalle sowie an der Sporthalle. Die Umsetzung soll im laufenden Schulbetrieb erfolgen. Hintergrund der Maßnahme ist, dass das Gebäude den Anforderungen an eine moderne Schulausbildung in weiten Teilen nicht mehr entspricht. Die Planung orientiert sich an den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie an den veränderten Anforderungen des heutigen Bildungsauftrags, insbesondere im Hinblick auf offene Lernlandschaften, Inklusion, moderne Lehrerarbeitsplätze und eine zukunftsfähige Flächen- und Funktionsorganisation. Darüber hinaus sind im Rahmen der Gesamtmaßnahme energetische Ertüchtigungen der Gebäude vorgesehen. Nach den Vorgaben der Gebäudeleitlinie des Kreises Düren sollen bei Komplettsanierungen die An-forderungen der bestmöglichen Effizienzgebäude-Stufe, mindestens jedoch Effizienzgebäude 70, sowie die Voraussetzungen für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erfüllt werden. Hierzu wurden bereits von einem externen Energieberater Sanierungsempfehlungen für das Schulgebäude, die Werkhalle und die Sporthalle erarbeitet, die in den weiteren Planungen zu berücksichtigen sind. Für die Tragwerksplanung sind die Besonderheiten des Bestands, der laufende Schulbetrieb sowie die unterschiedlichen Nutzungen von Schulgebäude, Werkhalle und Sporthalle angemessen zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die statisch-konstruktive Bewertung des Bestands, die Planung erforderlicher Eingriffe im Zuge von Umbau und Modernisierung sowie die Abstimmung tragwerksrelevanter Schnittstellen mit Objektplanung, Technischer Ausrüstung, Brandschutzplanung und Schadstoffsanierung. Die Planung hat die Anforderungen an einen modernen, nachhaltigen und funktionalen Schulstandort mit ergänzenden Sport- und Werkstattbereichen abzubilden und die besonderen Randbedingungen einer abschnittsweisen Umsetzung im laufenden Schulbetrieb zu berücksichtigen. Im Rahmen dieses Projekts erfolgt die Ausschreibung der Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1. Gegenstand der Beauftragung sind folgende Leistungsbilder und Leistungs-phasen: Tragwerksplanung LP 1-6 Darüber hinaus sind in der Kostenschätzung besondere Leistungen vorgesehen. Hierzu zählen insbesondere das Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen, Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, Nachweise der Erdbebensicherheit, Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörenden Konstruktionen, Schlitz- und Durchbruchplanung, die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen sowie die Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung von Tragwerkseingriffen bei Umbauten. Die Kostenschätzung geht dabei von vorläufigen anrechenbaren Kosten netto in Höhe von 4.823.583,27 EUR für die Tragwerksplanung aus. Grundlage hierfür sind vorläufige Projektkosten netto in Höhe von 11.500.055,36 EUR für die Kostengruppen 300 und 400. Für alle Maßnahmenschritte sind Möglichkeiten öffentlicher Förderzuschüsse zu prüfen und im positiven Fall die fristgerechte Beantragung zu unterstützen. Die Objektplanung ist bereits vergeben. Die Fachplanung Bauphysik, Brandschutzplanung, Schadstoffanalyse sowie die Technische Ausrüstung werden bzw. wurden gesondert betrachtet. Für die Gesamtmaßnahme wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2019 für die Kostengruppen 200 bis 700 ein Kostenrahmen von ca. 18.800.000,00 EUR brutto ermittelt. Die vorläufigen anrechenbaren Kosten für die Tragwerksplanung liegen bei 4.823.583,27 EUR netto.

Beschreibung des Loses

Angebotsaufforderung Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/ Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen: - Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (TWP) gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1- 6, stufenweise Beauftragung. - Die Kalkulation der Honorare liegt im Ermessen der Bieter, wobei die vorläufigen anrechenbaren Kosten in Höhe von 4.823.583,27 EUR netto aus dem Honorarblatt zu übernehmen sind. Die Orientierung an der HOAI 2021 ist gewünscht. - Wie aus dem Honorarblatt ersichtlich, werden die anrechenbaren Kosten für die mitzuverarbeitende Bausubstanz (Umbau) auf 0,00 EUR gesetzt und damit vertraglich vereinbart. Die Bieter sollen die Aufwendungen für die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz ggf. in den Umbau- und Modernisierungszuschlag einkalkulieren. - Die vorgegebene Honorarzone II und der von den Bietern frei anzubietende Honorarsatz (sowie Zuschläge/Nachlässe/Umbauzuschlag) werden mit dem obsiegenden Bieter entsprechend seinem Angebot vertraglich vereinbart. - Nähere vertragliche Einzelheiten ergeben sich aus dem Fachplanungsvertrag (BVB). Die vertraglichen Inhalte sind nicht verhandelbar. - Die Bieter müssen unmittelbar nach Zuschlag beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Honorar70 %
Qualität Konzept30 %
Kosten
Honorar70%
Qualität
Qualität Konzept30%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfa … ganz lesenStatthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD8YWZ9# Die Wertungs- und Zuschlagskriterien im Offenen Verfahren werden wie folgt gefasst: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (70 %) sowie des Bearbeitungskonzepts (30 %). Honorarwertung (7 … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD8YWZ9# Die Wertungs- und Zuschlagskriterien im Offenen Verfahren werden wie folgt gefasst: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (70 %) sowie des Bearbeitungskonzepts (30 %). Honorarwertung (70 %) Der Angebotspreis wird mit 70 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 70 Punkte. Ein fiktives Angebot, welches mindestens 150 % des günstigsten Angebots entspricht (also "doppelt so teuer" ist), erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt. Bearbeitungskonzept (30 %) Ein belastbares Bearbeitungskonzept ist von großer Bedeutung für die Vergabestelle. Das schriftliche Konzept der Projektplanung und Projektabwicklung wird daher mit insgesamt 30 % in die Endwertung einfließen, es sind somit maximal 30 Punkte zu erreichen. ACHTUNG: Das Bearbeitungskonzept ist wertungsrelevant! Es wird neben dem im Angebot kalkulierten Preis über den Zuschlag entscheiden. Die Bieter sollen konzeptionell auf maximal 5 DIN-A4-Seiten darstellen, wie sie das Projekt planerisch angehen wollen. Das schriftliche Bearbeitungskonzept muss mit dem Angebot über das Vergabeportal eingereicht werden. Hinsichtlich der Bewertung des Bearbeitungskonzepts wird folgende Untergewichtung bekannt gegeben: Konzept Projektplanung (Unterwichtung 15 %) Im Rahmen des Konzepts soll bzgl. der Projektplanung zu folgenden Punkten eine nachvollziehbare und schlüssige Darstellung erfolgen: - Identifikation von Herausforderungen, Analyse der speziellen Situation - Identifikation und Darstellung von Schnittstellen und Abhängigkeiten - Organisation Projektteam, Rückgriff auf Erfahrungswerte Das Konzept der Projektplanung nach prognostisch zu erwartendem Projekterfolg fließt mit 15 % in die Gesamtwertung ein, so dass maximal 15 Punkte erreicht werden können. Es werden ganze und halbe Punkte vergeben. 15 Punkte kann ein Bieter erhalten, wenn sich aus seiner Darstellung zu den benannten Punkten ergibt, dass die Herangehensweise an den Auftrag aus Sicht der Vergabestelle insgesamt einen optimalen Erfolg versprechen lässt. Dafür muss zu allen benannten Punkten eine Aussage erfolgen, die in sich schlüssig und nachvollziehbar ist, keine Fragen offenlässt und eine qualitativ sehr hochwertige Ausführung und Umsetzung erwarten lässt. 14 - 11 Punkte können erreicht werden, wenn nach Ansicht der Vergabestelle die benannten Kriterien in der Darstellung insgesamt angelegt sind, jedoch in einzelnen Punkten von der Vergabestelle im ordnungsgemäßen Ermessen erkannte Defizite von geringerer Bedeutung für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben vorliegen bzw. eher eine Einordnung in die Wertungsgrundlagen der folgenden Absätze angezeigt scheint. 10 Punkte kann ein Bieter erhalten, wenn sich aus seiner Darstellung zu den benannten Punkten ergibt, dass die Herangehensweise an den Auftrag aus Sicht der Vergabestelle insgesamt einen überdurchschnittlichen Erfolg versprechen lässt. Dafür muss zu allen benannten Punkten eine Aussage erfolgen, die in sich schlüssig und nachvollziehbar ist, nur vereinzelte Fragen offenlässt und eine qualitativ hochwertige Ausführung und Umsetzung erwarten lässt. 9 - 6 Punkte können erreicht werden, wenn nach Ansicht der Vergabestelle die benannten Kriterien in der Darstellung insgesamt angelegt sind, jedoch in einzelnen Punkten von der Vergabestelle im ordnungsgemäßen Ermessen erkannte Defizite von mittlerer Bedeutung für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben vorliegen bzw. eher eine Einordnung in die Wertungsgrundlagen des folgenden Absatzes angezeigt scheint. 5 Punkte kann ein Bieter erhalten, wenn sich aus seiner Darstellung zu den benannten Punkten ergibt, dass die Herangehensweise an den Auftrag aus Sicht der Vergabestelle insgesamt einen durchschnittlichen Erfolg versprechen …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Kempen Krause Ingenieure, Aachen6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.421vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.088 Lose mit Angabe)
195.570 €Zuschlagswert im Median
67.923 € – 462.612 €mittlere Hälfte, 478 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e153a49d-7c38-4722-a895-60b0ecd654f9.