Gewässerwiederherstellung Ahr: Rahmenvereinbarungen für Naturschutzfachliche Leistungen
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Umwelt · Bad Neuenahr-Ahrweiler, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen E27321379veröffentlicht 05.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 71 Monate
- 01.02.2025 – 31.12.2030
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 71 Monate01.02.2025 – 31.12.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 8 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bad Neuenahr-Ahrweiler53474, Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 23 Monatenan Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Umwelt
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 22 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 22 Monaten
- Vertragsbeginnvor 21 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Bindefrist endetvor 19 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Der Kreis Ahrweiler als Gewässerunterhaltungspflichtiger für die Gewässer 2. Ordnung hat nach dem Hochwasserereignis im Jahr 2021 in den Jahren 2022 bis 2023 ein Gewässerwiederherstellungskonzept für die Ahr und ihre Zuflüsse 2. Ordnung (Adenauer Bach, Trierbach und Nohner Bach) erarbeitet. Das Gewässerwiederherstellungskonzept (GWK, 2023) beinhaltet eine umfassende Bestandsaufnahme, eine Ermittlung der Schäden und Defizite sowie die Benennung von Maßnahmenvorschlägen. Nach diesem Konzept werden seit 2023 insgesamt ca. 700 Maßnahmen der Gewässerwiederherstellung der Ahr und ihrer Nebengewässer verfolgt, die im Rahmen der Unterhaltung durch den Landkreis Ahrweiler in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen (Abk. GWH = Gewässerwiederherstellung: Planung und Umsetzung der Maßnahmen aus dem GWK). Erste Teilmaßnahmen wurden in 2023 begonnen, sind teilweise bereits abgeschlossen bzw. in Ausführung. Die Maßnahmen sind in Planungspaketen gebündelt; es handelt sich um derzeit 25 Teilprojekte, von denen sich 10 Teilprojekte über längere Gewässerabschnitte erstrecken. Im Jahr 2024 wurden eine Projektsteuerung und fünf Planungsbüros mit Rahmenverträgen für die Planung und Umsetzung des gesamten Maßnahmenprogrammes beauftragt. Dementsprechend wurde in 2024 die Mehrzahl der Maßnahmen in der Zuständigkeit des Landkreises planerisch beauftragt bzw. be- gonnen. Infolge der erforderlichen Baumaßnahmen wird die Ahr über mehrere Jahre in Anspruch genommen, und es ist das Ziel, dass die Baumaßnahmen so rasch als möglich umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund wurden mit den Projektbeteiligten eine Strategie entwickelt, die zum einen die möglichst rasche Umsetzung der Baumaßnahmen, und zum anderen den größtmöglichen Schutz der relevanten Arten als Ziel hat. Einzelheiten dieser Strategie sind in der „Handlungsempfehlung zur Beachtung na- turschutzfachlicher und fischökologischer Belange bei prioritären Baumaßnahmen in der Ahr und ihren Nebengewässern“, erstellt von der SGD Nord am 22.04.2024, beschrieben. Die vorliegende Leistungsbeschreibung betrifft die Naturschutzfachlichen Leistungen in der Planungs- und Ausführungsphase der Maßnahmen in den 25 Teilprojekten der Gewässerwiederherstellung, insbesondere Erheblichkeitsabchätzung und Umweltbaubegleitung. Es sollen Rahmenvereinbarungen geschlossen werden.
Beschreibung des Loses
Die vorliegende Leistungsbeschreibung betrifft die Naturschutzfachlichen Leistungen in der Planungs- und Ausführungsphase der Maßnahmen in den 25 Teilprojekten der Gewässerwiederherstellung, insbesondere Natura2000-Erheblichkeitsabschätzung und Umweltbaubegleitung. Für die Teilprojekte / Maßnahmen der GWH sollen Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Der Leistungsumfang der zu vergebenden Teilleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen: Pos. 1) Natura2000-Erheblichkeitsabschätzung sowie evtl. erforderliche, vertiefende Untersuchungen (optionale Leistungen). Pos. 2) Umweltbaubegleitung Die Natura2000-Erheblichkeitsabschätzung stellt eine Vorstufe einer Natura2000-Verträglichkeitsprüfung für die Wiederaufbaumaßnahmen im Ahrtal dar und soll entsprechend der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Handlungsempfehlungen vereinfacht durch Formblätter bearbeitet werden. In Abhängigkeit der Anzahl geeigneter Bewerber werden Rahmenvereinbarungen mit mindestens fünf bis maximal acht Unternehmen geschlossen. Die Auswahl erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Zuschlagskriterien. Grundsätzlich umfasst eine Rahmenvereinbarung das gesamte Maßnahmenprogramm der GWH als Höchstmenge. Das bedeutet, dass die beauftragten Rahmenvertragspartner theoretisch für jede Maßnahme aus dem Programm der GWH angefragt werden können. Die Beauftragung und Abwicklung der konkreten Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Einzelaufträgen, die jeweils mit einem Unternehmen geschlossen werden. Bei der Anfrage der Einzelaufträge wird zwischen den Rahmemvertragspartnern gewechselt (vgl. weitere Hinweise in den Vergabeunterlagen).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Preis wird entsprechend der Vergabeunterlage „Zuschlagskriterien“ bewertet, Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
- Qualität
- Die Leistungskriterien werden entsprechend der Vergabeunterlage „Zuschlagskriterien“ bewertet, Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80 Referenzen Projektleitung: Nachweis geeigneter Referenzen der Projektleitung nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die unter Beachtung der weiter unten aufgeführten Mindeststandards ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen. Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert, die obligatorisch im Formular „Eignungskriterien Personal“ anzugeben sind: Projektbezeichnung, Kosten der Maßnahme bzw. Honorar der Dienstleistung, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner u. Kontaktdaten, Ausführungsort, Objekttyp und -größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen und Honorarzonen (soweit zutreffend), Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen). Es sind entsprechende Referenzen vorzulegen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Es können zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben beschreibende Darstellungen auf maximal zwei DIN-A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt). Weitere Referenzen dienen der Vervollständigung zum Nachweis der Personal-Qualifikation. . Geeignete Referenzen gemäß Formular „Eignungskriterien Personal“: Referenz 1: Geforderter Mindeststandard: Erfahrungen mit der Natura2000-Verträglichkeitsprüfung (Stufe 1 Vorprüfung und Stufe 2 Vollprüfung) im Rahmen von Eingriffsvorhaben, ggf. in Kombination mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung sowie Erarbeitung eines LBP. Größe Untersuchungsraum (Wirkraum möglicher Beeinträchtigung): mind. ca. 1 ha. Alter der Referenz: nicht älter als 10 Jahre. Zusatzpunkte, wenn mit: a) artenschutzrechtlicher Prüfung und/oder Erarbeitung eines LBP. b) Betroffenheit eines Gewässers, das als Natura2000-Gebiet ausgewiesen ist. Referenz 2: Geforderter Mindeststandard: Erfahrungen mit der Umweltbaubegleitung, ggf. mit naturnaher Ufer-/Gewässergestaltung und/oder Betroffenheit eines Natura2000-Gebietes. Größe Projektgebiet (Baufeld): mind. ca. 0,5 ha. Alter der Referenz: nicht älter als 10 Jahre. Zusatzpunkte, wenn mit: a) naturnaher Ufer-/Gewässergestaltung. b) Betroffenheit eines Natura2000-Gebietes. Referenz 3: Geforderter Mindeststandard: Erfahrungen gemäß den Vorgaben der Referenz 1 oder der Referenz 2. Zusatzpunkte: Zusatzpunkte entsprechend der Referenz 1 oder der Referenz 2.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
5.1.9.1.1) Berufshaftpflichtversicherung (BHV): Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur BHV mit Mindestdeckungssummen (MDS) wie unten genannt. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer BHV entsprechender Deckung zugesagt ist. Im Fall einer Biege wird für jed … ganz lesenkürzer
5.1.9.1.1) Berufshaftpflichtversicherung (BHV): Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur BHV mit Mindestdeckungssummen (MDS) wie unten genannt. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer BHV entsprechender Deckung zugesagt ist. Im Fall einer Biege wird für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein separater Nachweis gefordert. Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall ist der Nachweis auf Anforderung im Original vorzulegen. Geforderte MDS: Für Personenschäden: 1,0 Mio. EUR. Für sonstige Schäden: 1,0 Mio. EUR. 5.1.9.1.2) Umsatz Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren; wird im Formular EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Biege ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen. 5.1.9.1.3) Personal/Beschäftigte Erklärung nach § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren ersichtlich ist; wird im Formular EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Biege ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen- Kriterium
5.1.9.2.1) Schlüsselpersonal Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleitung [PL], ggf. stellvertretende Projektleitung [SPL], fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für … ganz lesenkürzer
5.1.9.2.1) Schlüsselpersonal Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleitung [PL], ggf. stellvertretende Projektleitung [SPL], fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation verlangt; Ausbildungsnachweise sind erst mit dem Angebot verpflichtend vorzulegen. 5.1.9.2.2) Qualitätssicherung Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsverze … ganz lesenkürzer
Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Rein nationale Ausschlussgründe, bankruptcy, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Bildung krimineller Vereinigungen, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Interessenkonflikt, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2025
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- siehe Beschreibung der Optionen und Vergabeunterlagen
- Optionen
Als optionale Leistungen gelten insbesondere evtl. erforderliche vertiefende Untersuchungen für Teilmaßnahmen, die im Einzelfall aufbauend auf der Natura2000-Erheblichkeitsabschätzung in Abstimmung mit dem Auftraggeber und Naturschutzbehörden zu definieren sind. Optionale Leistungen werden nach Erfo … ganz lesenkürzer
Als optionale Leistungen gelten insbesondere evtl. erforderliche vertiefende Untersuchungen für Teilmaßnahmen, die im Einzelfall aufbauend auf der Natura2000-Erheblichkeitsabschätzung in Abstimmung mit dem Auftraggeber und Naturschutzbehörden zu definieren sind. Optionale Leistungen werden nach Erfordernis und in Abhängigkeit des Projektfortschrittes und der zur Umsetzung bereitgestellten Mittel vom Auftraggeber ganz oder teilweise schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, optionale Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder die Beauftragung auf Teilleistungen zu beschränken, wenn beispielsweise die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Rahmen der Einzelaufträge angefragt.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 8 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 08.01.2025, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftsstr. 9, 55116 Mainz
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
5.1.6.1.1) Angebote: Angebote sind mithilfe elektron. Mittel einzureichen, vgl. §§ 53 (1) und 10 VgV. Gefordert: Einreichung elektronisch in Textform über die Vergabeplattform. Die Unterzeichnung von Anträgen u. Dokumenten erfolgt durch den Eintrag des vollständigen Vor- u. Zunamens des Erstellers, … ganz lesenkürzer
5.1.6.1.1) Angebote: Angebote sind mithilfe elektron. Mittel einzureichen, vgl. §§ 53 (1) und 10 VgV. Gefordert: Einreichung elektronisch in Textform über die Vergabeplattform. Die Unterzeichnung von Anträgen u. Dokumenten erfolgt durch den Eintrag des vollständigen Vor- u. Zunamens des Erstellers, bei Erfordernis zusätzlich durch Ergänzung der Unternehmensbezeichnung, z.B. zur eindeutigen Zuordnung bei Bietergemeinschaften. Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags u. zur Vertretung des Bewerbers im Verfahren ermächtigt sind, sind in der Eigenerklärung (EE) und durch ergänzende Informationen zur Berechtigung der Vertretung zu benennen. Hinweis: Angebote sind explizit mit Anschreiben einzureichen; auf der o.g. Vergabeplattform sind hierzu Vorlagen eingestellt – alternativ ist die Verwendung formloser Anschreiben möglich. 5.1.6.1.2) Registereintrag Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- od. Handelsregister (HR), zum Zeitpunkt der Teilnahme nicht älter als 1 Jahr, oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gem. § 44 (1) VgV. Bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung. Bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung. Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen. Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein sep. Nachweis vorzulegen. 5.1.6.1.3) Eigenerklärung (EE) Eine EE ist verlangt, vgl. § 48 (1) VgV. Diese dient als vorläufiger Beleg des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen. Die EE ist mit dem vollständigen Vor- u. Zunamen des Erstellers zu versehen und mit dem Angebot über die Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck im pdf-Format). Im Fall einer Biege ist die EE für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV). Ergänzend zur EE werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt sind. 5.1.6.1.4) Bewerber-/Bietergemeinschaften (Biege) Biege sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Biege hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in eingescannter Form einzureichen. 5.1.6.1.5) Unterauftrag (UA) Bei beabsichtigter Vergabe eines UA wird mit dem Angebot eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile und Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als UA zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV); vom beabsichtigten UA-Nehmer ist die EE separat in elektronischer Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV). 5.1.6.1.6) Verpflichtungserklärungen (VE) VE gem. § 47 (1) VgV der Unternehmer, an die ein UA vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt, mit denen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird, und sind spätestens nach der Zuschlagserteilung elektronisch vorzulegen. 5.1.6.1.7) Originale Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorstehenden Nachweise u. Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Umwelt
- Anschrift
- Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Website
- kreis-ahrweiler.de
- Kontakt
- info@
kreis-ahrweiler.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0310bf4f-335a-43dd-8bec-e1cd042abbb7.