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vergebenEU-weitDienstleistungen

Gewässerschutzberatung imTrinkwasserverbund Obere Elbe (vrsl. 29.02.2024-31.05.2029) und fachtechnische Unterstützung der Geschäftsführung (vrsl. 29.02.2024-31.12.2028)

Wasserbeschaffungsverband Harburg · Seevetal-Hittfeld, Niedersachsen

Aktenzeichen GSB 002veröffentlicht 15.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,64 Mio. €
Laufzeit
11 Monate14.02.2024 – 31.12.2024, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2024
    vor 33 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gewässerschutzberatung (kurz GSB) in den Trinkwassergewinnungsgebieten: Kooperation Harburg, Kooperation Lüchow-Dannenberg und Kooperation Lüneburg Nord (Trinkwasserverbund Obere Elbe) für den Zeitraum 29.02.2024 bis 31.05.2029 auf Grundlage des für jede Kooperation bereits vorliegenden Schutzkonzeptes und fachtechnische Unterstützung der Geschäftsführung (kurz GF) der Trinkwasserschutz-Kooperationen für den Zeitraum 29.02.2024 bis 31.12.2028.

a) Erbringung der Gewässerschutzberatung (kurz GSB) in den Trinkwasserschutz-Kooperationen Harburg, Lüchow-Dannenberg und Lüneburg Nord (Trinkwasserverbund Obere Elbe)“ für den Zeitraum 29.02.2024 bis 31.05.2029 auf Grundlage des für jede Kooperation bereits vorliegenden Schutzkonzeptes (siehe Beschaffungsunterlagen).

Die Beratung gemäß den Leistungsverzeichnissen (LV) 1.1-1.3 (Anlagen 2.1-2.3 der Leistungsbeschreibung) untergliedert sich in die Leistungsblöcke:

I) Erhebung, Aktualisierung und Auswertung von Grunddaten; II) Umsetzung der Beratung; III) Begleitende Untersuchungen und Versuche; IV) Erfolgskontrolle

für den Wasserbeschaffungsverband Harburg. Bisher wurde hinsichtlich der GSB (LV 1.1-1.3) förderrechtlich nur der Zeitraum bis 31.12.2024 bewilligt, der initial beauftragt werden soll. Vorbehaltlich der förderrechtlichen Bewilligung des Teilzeitraumes 01.01.2025 bis 31.12.2028 besteht eine Verlängerungsoption des Auftraggebers bis zum 31.05.2029. b) Die Beratungsleistungen umfassen ferner die fachtechnische Unterstützung der GF der Trinkwasserschutz-Kooperationen für den Zeitraum 29.02.2024 bis 31.12.2028, namentlich die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung von administrativen Aufgaben, die der Auftraggeber in seiner Funktion als Geschäftsführer der Trinkwasserschutz-Kooperationen Harburg, Lüchow-Dannenberg und Lüneburg Nord (Trinkwasserverbund Obere Elbe)“ für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2028 zu erfüllen hat. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand der ELER-Fördermittel, sie stehen aber in einem funktionalen Zusammenhang mit dem Auftrag zur Gewässerschutzberatung, da die fachtechnische Unterstützung der Geschäftsführung nur das Unternehmen durchführen kann, welches den Zuschlag erhält. Die näheren Anforderungen an die fachtechnische Beratung der GF ergeben sich aus LV 2 (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung). Aufgrund der förderrechtlichen Bewilligung der GSB für den Teilzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 wird auch die fachtechnische Unterstützung der GF zunächst nur bis zum 31.12.2024 beauftragt. Vorbehaltlich der förderrechtlichen Bewilligung der GSB für den Teilzeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028 besteht eine Verlängerungsoption des Auftraggebers bis zum 31.12.2028.

Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand sowie die genaue Beschreibung der Beschaffung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie den Leistungsverzeichnissen und den vorbestehenden Schutzkonzepten für die drei Kooperationen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige Angebot, bei dem das günstigste Verhältnis zwischen der gewünschten Beratungsdienstleistung und dem angebotenen Preis erzielt wird. Der für die GSB angebotene Preis gem. den LV 1.1 bis 1.3 (Anlagen 2.1 bis 2.3 der Leistungsbeschreibung) fließt mit einer Gewichtung von 30 % in die Angebotswertung ein. Weitere Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den LV 1.1-1.3 sowie der Wertungsmatrix (Anlage 9 der Leistungsbeschreibung).
Qualität
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige Angebot, bei dem das günstigste Verhältnis zwischen der gewünschten Beratungsdienstleistung und dem angebotenen Preis erzielt wird. Die Präsentation der Referenz und des Fachkonzeptes der GSB fließt mit einer Gewichtung von 70 % in die Angebotswertung ein. Weitere Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie der Wertungsmatrix (Anlage 9 der Leistungsbeschreibung).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.02.2024
Vertragsende
31.12.2024
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Bisher wurde hinsichtlich der GSB (LV 1.1-1.3) förderrechtlich nur der Zeitraum bis 31.12.2024 bewilligt, der initial beauftragt werden soll. Vorbehaltlich der förderrechtlichen Bewilligung des Teilzeitraumes 01.01.2025 bis 31.12.2028 auf Basis der Niedersächsischen ELER-Förderrichtlinie „Gewässersc … ganz lesenBisher wurde hinsichtlich der GSB (LV 1.1-1.3) förderrechtlich nur der Zeitraum bis 31.12.2024 bewilligt, der initial beauftragt werden soll. Vorbehaltlich der förderrechtlichen Bewilligung des Teilzeitraumes 01.01.2025 bis 31.12.2028 auf Basis der Niedersächsischen ELER-Förderrichtlinie „Gewässerschutzberatung Landwirtschaft“ oder einer entsprechenden Nachfolgerichtlinie besteht eine Verlängerungsoption des Auftraggebers bis zum 31.05.2029.Aufgrund der förderrechtlichen Bewilligung der GSB für den Teilzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 wird auch die fachtechnische Unterstützung der GF zunächst nur bis 31.12.2024 beauftragt. Vorbehaltlich der förderrechtlichen Bewilligung der GSB für den Teilzeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028 auf Basis der Niedersächsischen ELER-Förderrichtlinie „Gewässerschutzberatung Landwirtschaft“ oder einer entsprechenden Nachfolgerichtlinie besteht eine Verlängerungsoption des Auftraggebers bis zum 31.12.2028.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabever … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
INGUS Ingenieurdienst Umweltsteuerung GmbH, Hannover–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Wasserbeschaffungsverband Harburg
Anschrift
Maschener Str. 49, 21218 Seevetal-Hittfeld
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

56vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (116 Lose mit Angabe)
349.362 €Zuschlagswert im Median
116.147 € – 775.509 €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 07.02.2024 auf 09.02.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 07.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018da820-2a2a-4931-b9e7-b5ebcafeda66.