Gewässerschutzberatung imTrinkwasserverbund Obere Elbe (vrsl. 29.02.2024-31.05.2029) und fachtechnische Unterstützung der Geschäftsführung (vrsl. 29.02.2024-31.12.2028)
Wasserbeschaffungsverband Harburg · Seevetal-Hittfeld, Niedersachsen
Aktenzeichen GSB 002veröffentlicht 08.01.2024erstmals 08.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,64 Mio. €
- Laufzeit
- 10 Monate
- 29.02.2024 – 31.12.2024
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,64 Mio. €
- Laufzeit
- 10 Monate29.02.2024 – 31.12.2024, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Seevetal-Hittfeld21218, Landkreis Harburg, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 34 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 34 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 33 Monatennur elektronisch über evergabe.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 33 Monaten
- Vertragsbeginnvor 32 MonatenLaufzeit bis 31.12.2024
- Bindefrist endetvor 32 Monaten22 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gewässerschutzberatung (kurz GSB) in den Trinkwassergewinnungsgebieten: Kooperation Harburg, Kooperation Lüchow-Dannenberg und Kooperation Lüneburg Nord (Trinkwasserverbund Obere Elbe) für den Zeitraum 29.02.2024 bis 31.05.2029 auf Grundlage des für jede Kooperation bereits vorliegenden Schutzkonzeptes und fachtechnische Unterstützung der Geschäftsführung (kurz GF) der Trinkwasserschutz-Kooperationen für den Zeitraum 29.02.2024 bis 31.12.2028.
a) Erbringung der Gewässerschutzberatung (kurz GSB) in den Trinkwasserschutz-Kooperationen Harburg, Lüchow-Dannenberg und Lüneburg Nord (Trinkwasserverbund Obere Elbe)“ für den Zeitraum 29.02.2024 bis 31.05.2029 auf Grundlage des für jede Kooperation bereits vorliegenden Schutzkonzeptes (siehe Beschaffungsunterlagen).
Die Beratung gemäß den Leistungsverzeichnissen (LV) 1.1-1.3 (Anlagen 2.1-2.3 der Leistungsbeschreibung) untergliedert sich in die Leistungsblöcke:
I) Erhebung, Aktualisierung und Auswertung von Grunddaten; II) Umsetzung der Beratung; III) Begleitende Untersuchungen und Versuche; IV) Erfolgskontrolle
für den Wasserbeschaffungsverband Harburg. Bisher wurde hinsichtlich der GSB (LV 1.1-1.3) förderrechtlich nur der Zeitraum bis 31.12.2024 bewilligt, der initial beauftragt werden soll. Vorbehaltlich der förderrechtlichen Bewilligung des Teilzeitraumes 01.01.2025 bis 31.12.2028 besteht eine Verlängerungsoption des Auftraggebers bis zum 31.05.2029. b) Die Beratungsleistungen umfassen ferner die fachtechnische Unterstützung der GF der Trinkwasserschutz-Kooperationen für den Zeitraum 29.02.2024 bis 31.12.2028, namentlich die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung von administrativen Aufgaben, die der Auftraggeber in seiner Funktion als Geschäftsführer der Trinkwasserschutz-Kooperationen Harburg, Lüchow-Dannenberg und Lüneburg Nord (Trinkwasserverbund Obere Elbe)“ für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2028 zu erfüllen hat. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand der ELER-Fördermittel, sie stehen aber in einem funktionalen Zusammenhang mit dem Auftrag zur Gewässerschutzberatung, da die fachtechnische Unterstützung der Geschäftsführung nur das Unternehmen durchführen kann, welches den Zuschlag erhält. Die näheren Anforderungen an die fachtechnische Beratung der GF ergeben sich aus LV 2 (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung). Aufgrund der förderrechtlichen Bewilligung der GSB für den Teilzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 wird auch die fachtechnische Unterstützung der GF zunächst nur bis zum 31.12.2024 beauftragt. Vorbehaltlich der förderrechtlichen Bewilligung der GSB für den Teilzeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028 besteht eine Verlängerungsoption des Auftraggebers bis zum 31.12.2028.
Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand sowie die genaue Beschreibung der Beschaffung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie den Leistungsverzeichnissen und den vorbestehenden Schutzkonzepten für die drei Kooperationen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige Angebot, bei dem das günstigste Verhältnis zwischen der gewünschten Beratungsdienstleistung und dem angebotenen Preis erzielt wird. Der für die GSB angebotene Preis gem. den LV 1.1 bis 1.3 (Anlagen 2.1 bis 2.3 der Leistungsbeschreibung) fließt mit einer Gewichtung von 30 % in die Angebotswertung ein. Weitere Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den LV 1.1-1.3 sowie der Wertungsmatrix (Anlage 9 der Leistungsbeschreibung).
- Qualität
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige Angebot, bei dem das günstigste Verhältnis zwischen der gewünschten Beratungsdienstleistung und dem angebotenen Preis erzielt wird. Die Präsentation der Referenz und des Fachkonzeptes der GSB fließt mit einer Gewichtung von 70 % in die Angebotswertung ein. Weitere Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie der Wertungsmatrix (Anlage 9 der Leistungsbeschreibung).
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeun … ganz lesenkürzer
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Vordruck Angebotsabgabe" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter einen Projektverantwortlichen zu benennen (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). Dieser kann, muss aber nicht mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers identisch sein. Der/ die Projektverantwortliche hat die notwendige Beratungskompetenz durch Abschluss eines (Fach-)Hochschulabschlusses oder gleichwertigen Abschlusses in den Fachgebieten Agrarwissenschaften, Forstwissenschaften oder Agrarökologie bzw. Geologie, Landespflege oder Geografie jeweils mit entsprechender Zusatzqualifikation oder mindestens eine dreijährige Berufserfahrung als Gewässerschutzbeauftragte(r) nachzuweisen. Entsprechende Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Der durch den Auftragnehmer benannte Projektverantwortliche hat die deutsche Sprache fließend zu beherrschen. Sprachkenntnisse und Fachkompetenz des/der Projektverantwortlichen sowie die Benennung eines geeigneten Ansprechpartners dienen dem Nachweis der Befähigung/Erlaubnis zur Berufsausübung sowie der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers und stellen Eignungskriterien dar. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe ferner einen Nachweis über die Eintragung im Handels- und Berufsregister vorzulegen, der nicht älter als sechs (6) Monate sein darf.- Kriterium
Des Weiteren hat der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Besitz einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu sein und diese durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung oder einer Erklärung des Versicherers, dass ein Versicherungsschutz bis zu den geforderten Versicherungssu … ganz lesenkürzer
Des Weiteren hat der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Besitz einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu sein und diese durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung oder einer Erklärung des Versicherers, dass ein Versicherungsschutz bis zu den geforderten Versicherungssummen im Falle der Beauftragung gewährt wird, glaubhaft zu machen. Die Versicherung muss die Abdeckung von Personen−, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der Auftragsdurchführung entstanden sind, umfassen. Die Deckungssumme der Versicherung sollte sich möglichst an der Haftungsgrenze orientieren und beträgt: - für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000,00 € - für Vermögensschäden mindestens 500.000,00 €, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) umfasst. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter über die vollständig ausgefüllte Anlage 5 - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind – Angaben über den Umsatz eines der letzten zwei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen- Kriterium
- Um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit feststellen zu können, muss der Bieter mindestens drei vergleichbare in den letzten drei Jahren durchgeführte Referenzprojekte angeben. Referenzen hat der Bieter in das Formblatt gemäß Anlage 6 einzutragen. Eines dieser Referenzprojekte ist anschließend im Rahmen der Präsentation (siehe Leistungsbeschreibung) vorzustellen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 29.02.2024
- Vertragsende
- 31.12.2024
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Bisher wurde hinsichtlich der GSB (LV 1.1-1.3) förderrechtlich nur der Zeitraum bis 31.12.2024 bewilligt, der initial beauftragt werden soll. Vorbehaltlich der förderrechtlichen Bewilligung des Teilzeitraumes 01.01.2025 bis 31.12.2028 auf Basis der Niedersächsischen ELER-Förderrichtlinie „Gewässersc … ganz lesenkürzer
Bisher wurde hinsichtlich der GSB (LV 1.1-1.3) förderrechtlich nur der Zeitraum bis 31.12.2024 bewilligt, der initial beauftragt werden soll. Vorbehaltlich der förderrechtlichen Bewilligung des Teilzeitraumes 01.01.2025 bis 31.12.2028 auf Basis der Niedersächsischen ELER-Förderrichtlinie „Gewässerschutzberatung Landwirtschaft“ oder einer entsprechenden Nachfolgerichtlinie besteht eine Verlängerungsoption des Auftraggebers bis zum 31.05.2029. Aufgrund der förderrechtlichen Bewilligung der GSB für den Teilzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 wird auch die fachtechnische Unterstützung der GF zunächst nur bis 31.12.2024 beauftragt. Vorbehaltlich der förderrechtlichen Bewilligung der GSB für den Teilzeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028 auf Basis der Niedersächsischen ELER-Förderrichtlinie „Gewässerschutzberatung Landwirtschaft“ oder einer entsprechenden Nachfolgerichtlinie besteht eine Verlängerungsoption des Auftraggebers bis zum 31.12.2028.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 22 Tage
- Angebotsöffnung
- 12.02.2024, 09:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung4 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Konditionen der Ausführung des Auftrags ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung sowie dem als Anlage 4.1 der Leistungsbeschreibung beigefügtem Vertrag und den als Anlagen 2.1-2.3 und 3 beigefügten Leistungsverzeichnissen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabever … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Wasserbeschaffungsverband Harburg
- Anschrift
- Maschener Str. 49, 21218 Seevetal-Hittfeld
- Website
- wbv-harburg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Baader Konzept GmbH2 Zuschläge
- Dr. Jürgen Brand2 Zuschläge
- Firma Holger Lehnhoff2 Zuschläge
- Open Grid Europe GmbH2 Zuschläge
- Planungsbüro Kleistau, Stefan Kronz2 Zuschläge
- Ökologie und Planung Hagenow2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 07.02.2024 auf 09.02.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 07.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018d7e35-a15b-4c3e-893d-5ba11ee2f127.