"Gesundheitsziele in NAVIDA"
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt, Sachsen
Aktenzeichen 02/2024veröffentlicht 21.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Leistung70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens waren Rahmenvereinbarungen über die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung von Gesundheitszielen in den Themenfeldern Sport und Bewegung (Los 1), Mentale Gesundheit (Los 2), Ernährung (Los 3) und darüber hinaus im Themenfeld Schlaf (Los 4).
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Sport und Bewegung Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens waren Rahmenvereinbarungen über die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung von Gesundheitszielen in den Themenfeldern Sport und Bewegung, Mentale Gesundheit, Ernährung und darüber hinaus im Themenfeld Schlaf. Die Auftraggeberin möchte ihren Versicherten langfristig in der App 'AOK NAVIDA' digital vernetzte Angebote - in Form von Gesundheitszielen, Challenges und Übungen - für präventives Verhalten unterbreiten, um die Versicherten bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung zu unterstützen, verbunden mit dem Werteversprechen, die erste Anlaufstelle für Gesundheitsfragen der Versicherten zu sein (§ 67 SGB V). Dazu möchte die Auftraggeberin im Rahmen dieser Ausschreibung Kooperationen mit innovativen Partnern eingehen. Die Auftraggeberin plant hierfür, in jedem Themenfeld mindestens zwei Gesundheitsziele, mit jeweils mindestens drei Challenges, welche jeweils verschiedene Übungen (Aufgaben oder Trainingseinheiten) beinhalten, anzubieten. Idealerweise kann das Angebot des Auftragnehmers tiefst möglich in die App 'AOK NAVIDA' integriert werden, sodass für den Nutzer der App 'AOK NAVIDA' ein Absprung in das Angebot des Auftragnehmers nicht wahrnehmbar ist. Als Integrationsformen kommen neben einer vollen Integration in die App über API auch die tiefere Integration in die App über Webview oder SDK und die Integration in die App via Absprung zu einer Mobilen App oder Webseite in Betracht. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus das Customizing der Anwendung und unterstützt die Auftraggeberin bei der Integration in die App 'AOK NAVIDA'. Jegliche Inhalte, welche in der App 'AOK NAVIDA' erscheinen bzw. via Absprung in einer Mobilen App oder Webseite aufrufbar sind, sollen möglichst an das Corporate Design der App 'AOK NAVIDA' angepasst werden, sodass vom "Look and Feel" für den Nutzer kein wahrnehmbarer Unterschied zur App 'AOK NAVIDA' erkennbar ist. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung war den Vergabeunterlagen als Anlage 1-1 (Teil 1 - Allgemeine Leistungsbeschreibung) und Anlage 1-2 (Teil 2 - Besondere Leistungsbeschreibung) beigefügt. Weitere Einzelheiten ergaben sich aus dem als Anlage 1-3 der Vergabeunterlagen beigefügten Rahmenvereinbarung. Einzelheiten zum geschätzten Auftragsvolumen waren ebenfalls der Leistungsbeschreibung Teil 1 unter Punkt 7 zu entnehmen. Die Auftraggeberin garantiert während der Vertragslaufzeit keine Beauftragung bestimmter Auftragsvolumina. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht nicht. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarungen abgerufen werden kann, insgesamt maximal 6 Mio. EUR netto für alle vier Lose, pro Los jedoch maximal 2,5 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus den Rahmenvereinbarungen in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Es handelt sich um eine Ausschreibung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt) in eigenem Namen. Der Auftrag wurde in 4 Losen vergeben: - Los 1 Sport und Bewegung, - Los 2 Mentale Gesundheit, - Los 3 Gesunde Ernährung und - Los 4 Gesunder Schlaf Jeder Bieter konnte ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Loslimitierung war nicht vorgesehen. Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgte, durften die Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Ein solcher Angebotsvorbehalt wäre unzulässig gewesen und hätte zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote geführt. Das jeweilige Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Go-Live des ersten digitalen Produktes. Nach Erreichen einer Laufzeit von 24 Monaten endet die jeweilige Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Auftraggeberin hat sich das Recht vorbehalten, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal, um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird den Auftragnehmer über die Vertragsverlängerung mindestens drei Monate vor Ablauf vor dem jeweiligen Vertragsende in schriftlicher Form informieren. Die Rahmenvereinbarung kann ohne das Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des ersten Vertragsjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. | 24 Monate | – |
| 2 | Mentale Gesundheit Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens waren Rahmenvereinbarungen über die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung von Gesundheitszielen in den Themenfeldern Sport und Bewegung, Mentale Gesundheit, Ernährung und darüber hinaus im Themenfeld Schlaf. Die Auftraggeberin möchte ihren Versicherten langfristig in der App 'AOK NAVIDA' digital vernetzte Angebote - in Form von Gesundheitszielen, Challenges und Übungen - für präventives Verhalten unterbreiten, um die Versicherten bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung zu unterstützen, verbunden mit dem Werteversprechen, die erste Anlaufstelle für Gesundheitsfragen der Versicherten zu sein (§ 67 SGB V). Dazu möchte die Auftraggeberin im Rahmen dieser Ausschreibung Kooperationen mit innovativen Partnern eingehen. Die Auftraggeberin plant hierfür, in jedem Themenfeld mindestens zwei Gesundheitsziele, mit jeweils mindestens drei Challenges, welche jeweils verschiedene Übungen (Aufgaben oder Trainingseinheiten) beinhalten, anzubieten. Idealerweise kann das Angebot des Auftragnehmers tiefst möglich in die App 'AOK NAVIDA' integriert werden, sodass für den Nutzer der App 'AOK NAVIDA' ein Absprung in das Angebot des Auftragnehmers nicht wahrnehmbar ist. Als Integrationsformen kommen neben einer vollen Integration in die App über API auch die tiefere Integration in die App über Webview oder SDK und die Integration in die App via Absprung zu einer Mobilen App oder Webseite in Betracht. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus das Customizing der Anwendung und unterstützt die Auftraggeberin bei der Integration in die App 'AOK NAVIDA'. Jegliche Inhalte, welche in der App 'AOK NAVIDA' erscheinen bzw. via Absprung in einer Mobilen App oder Webseite aufrufbar sind, sollen möglichst an das Corporate Design der App 'AOK NAVIDA' angepasst werden, sodass vom "Look and Feel" für den Nutzer kein wahrnehmbarer Unterschied zur App 'AOK NAVIDA' erkennbar ist. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung war den Vergabeunterlagen als Anlage 1-1 (Teil 1 - Allgemeine Leistungsbeschreibung) und Anlage 1-2 (Teil 2 - Besondere Leistungsbeschreibung) beigefügt. Weitere Einzelheiten ergaben sich aus dem als Anlage 1-3 der Vergabeunterlagen beigefügten Rahmenvereinbarung. Einzelheiten zum geschätzten Auftragsvolumen waren ebenfalls der Leistungsbeschreibung Teil 1 unter Punkt 7 zu entnehmen. Die Auftraggeberin garantiert während der Vertragslaufzeit keine Beauftragung bestimmter Auftragsvolumina. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht nicht. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarungen abgerufen werden kann, insgesamt maximal 6 Mio. EUR netto für alle vier Lose, pro Los jedoch maximal 2,5 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus den Rahmenvereinbarungen in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Es handelt sich um eine Ausschreibung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt) in eigenem Namen. Der Auftrag wurde in 4 Losen vergeben: - Los 1 Sport und Bewegung, - Los 2 Mentale Gesundheit, - Los 3 Gesunde Ernährung und - Los 4 Gesunder Schlaf Jeder Bieter konnte ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Loslimitierung war nicht vorgesehen. Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgte, durften die Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Ein solcher Angebotsvorbehalt wäre unzulässig gewesen und hätte zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote geführt. Das jeweilige Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Go-Live des ersten digitalen Produktes. Nach Erreichen einer Laufzeit von 24 Monaten endet die jeweilige Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Auftraggeberin hat sich das Recht vorbehalten, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal, um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird den Auftragnehmer über die Vertragsverlängerung mindestens drei Monate vor Ablauf vor dem jeweiligen Vertragsende in schriftlicher Form informieren. Die Rahmenvereinbarung kann ohne das Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des ersten Vertragsjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. | 24 Monate | – |
| 3 | Ernährung Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens waren Rahmenvereinbarungen über die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung von Gesundheitszielen in den Themenfeldern Sport und Bewegung, Mentale Gesundheit, Ernährung und darüber hinaus im Themenfeld Schlaf. Die Auftraggeberin möchte ihren Versicherten langfristig in der App 'AOK NAVIDA' digital vernetzte Angebote - in Form von Gesundheitszielen, Challenges und Übungen - für präventives Verhalten unterbreiten, um die Versicherten bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung zu unterstützen, verbunden mit dem Werteversprechen, die erste Anlaufstelle für Gesundheitsfragen der Versicherten zu sein (§ 67 SGB V). Dazu möchte die Auftraggeberin im Rahmen dieser Ausschreibung Kooperationen mit innovativen Partnern eingehen. Die Auftraggeberin plant hierfür, in jedem Themenfeld mindestens zwei Gesundheitsziele, mit jeweils mindestens drei Challenges, welche jeweils verschiedene Übungen (Aufgaben oder Trainingseinheiten) beinhalten, anzubieten. Idealerweise kann das Angebot des Auftragnehmers tiefst möglich in die App 'AOK NAVIDA' integriert werden, sodass für den Nutzer der App 'AOK NAVIDA' ein Absprung in das Angebot des Auftragnehmers nicht wahrnehmbar ist. Als Integrationsformen kommen neben einer vollen Integration in die App über API auch die tiefere Integration in die App über Webview oder SDK und die Integration in die App via Absprung zu einer Mobilen App oder Webseite in Betracht. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus das Customizing der Anwendung und unterstützt die Auftraggeberin bei der Integration in die App 'AOK NAVIDA'. Jegliche Inhalte, welche in der App 'AOK NAVIDA' erscheinen bzw. via Absprung in einer Mobilen App oder Webseite aufrufbar sind, sollen möglichst an das Corporate Design der App 'AOK NAVIDA' angepasst werden, sodass vom "Look and Feel" für den Nutzer kein wahrnehmbarer Unterschied zur App 'AOK NAVIDA' erkennbar ist. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung war den Vergabeunterlagen als Anlage 1-1 (Teil 1 - Allgemeine Leistungsbeschreibung) und Anlage 1-2 (Teil 2 - Besondere Leistungsbeschreibung) beigefügt. Weitere Einzelheiten ergaben sich aus dem als Anlage 1-3 der Vergabeunterlagen beigefügten Rahmenvereinbarung. Einzelheiten zum geschätzten Auftragsvolumen waren ebenfalls der Leistungsbeschreibung Teil 1 unter Punkt 7 zu entnehmen. Die Auftraggeberin garantiert während der Vertragslaufzeit keine Beauftragung bestimmter Auftragsvolumina. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht nicht. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarungen abgerufen werden kann, insgesamt maximal 6 Mio. EUR netto für alle vier Lose, pro Los jedoch maximal 2,5 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus den Rahmenvereinbarungen in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Es handelt sich um eine Ausschreibung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt) in eigenem Namen. Der Auftrag wurde in 4 Losen vergeben: - Los 1 Sport und Bewegung, - Los 2 Mentale Gesundheit, - Los 3 Gesunde Ernährung und - Los 4 Gesunder Schlaf Jeder Bieter konnte ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Loslimitierung war nicht vorgesehen. Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgte, durften die Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Ein solcher Angebotsvorbehalt wäre unzulässig gewesen und hätte zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote geführt. Das jeweilige Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Go-Live des ersten digitalen Produktes. Nach Erreichen einer Laufzeit von 24 Monaten endet die jeweilige Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Auftraggeberin hat sich das Recht vorbehalten, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal, um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird den Auftragnehmer über die Vertragsverlängerung mindestens drei Monate vor Ablauf vor dem jeweiligen Vertragsende in schriftlicher Form informieren. Die Rahmenvereinbarung kann ohne das Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des ersten Vertragsjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. | 24 Monate | – |
| 4 | Schlaf Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens waren Rahmenvereinbarungen über die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung von Gesundheitszielen in den Themenfeldern Sport und Bewegung, Mentale Gesundheit, Ernährung und darüber hinaus im Themenfeld Schlaf. Die Auftraggeberin möchte ihren Versicherten langfristig in der App 'AOK NAVIDA' digital vernetzte Angebote - in Form von Gesundheitszielen, Challenges und Übungen - für präventives Verhalten unterbreiten, um die Versicherten bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung zu unterstützen, verbunden mit dem Werteversprechen, die erste Anlaufstelle für Gesundheitsfragen der Versicherten zu sein (§ 67 SGB V). Dazu möchte die Auftraggeberin im Rahmen dieser Ausschreibung Kooperationen mit innovativen Partnern eingehen. Die Auftraggeberin plant hierfür, in jedem Themenfeld mindestens zwei Gesundheitsziele, mit jeweils mindestens drei Challenges, welche jeweils verschiedene Übungen (Aufgaben oder Trainingseinheiten) beinhalten, anzubieten. Idealerweise kann das Angebot des Auftragnehmers tiefst möglich in die App 'AOK NAVIDA' integriert werden, sodass für den Nutzer der App 'AOK NAVIDA' ein Absprung in das Angebot des Auftragnehmers nicht wahrnehmbar ist. Als Integrationsformen kommen neben einer vollen Integration in die App über API auch die tiefere Integration in die App über Webview oder SDK und die Integration in die App via Absprung zu einer Mobilen App oder Webseite in Betracht. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus das Customizing der Anwendung und unterstützt die Auftraggeberin bei der Integration in die App 'AOK NAVIDA'. Jegliche Inhalte, welche in der App 'AOK NAVIDA' erscheinen bzw. via Absprung in einer Mobilen App oder Webseite aufrufbar sind, sollen möglichst an das Corporate Design der App 'AOK NAVIDA' angepasst werden, sodass vom "Look and Feel" für den Nutzer kein wahrnehmbarer Unterschied zur App 'AOK NAVIDA' erkennbar ist. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung war den Vergabeunterlagen als Anlage 1-1 (Teil 1 - Allgemeine Leistungsbeschreibung) und Anlage 1-2 (Teil 2 - Besondere Leistungsbeschreibung) beigefügt. Weitere Einzelheiten ergaben sich aus dem als Anlage 1-3 der Vergabeunterlagen beigefügten Rahmenvereinbarung. Einzelheiten zum geschätzten Auftragsvolumen waren ebenfalls der Leistungsbeschreibung Teil 1 unter Punkt 7 zu entnehmen. Die Auftraggeberin garantiert während der Vertragslaufzeit keine Beauftragung bestimmter Auftragsvolumina. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht nicht. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarungen abgerufen werden kann, insgesamt maximal 6 Mio. EUR netto für alle vier Lose, pro Los jedoch maximal 2,5 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus den Rahmenvereinbarungen in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Es handelt sich um eine Ausschreibung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt) in eigenem Namen. Der Auftrag wurde in 4 Losen vergeben: - Los 1 Sport und Bewegung, - Los 2 Mentale Gesundheit, - Los 3 Gesunde Ernährung und - Los 4 Gesunder Schlaf Jeder Bieter konnte ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Loslimitierung war nicht vorgesehen. Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgte, durften die Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Ein solcher Angebotsvorbehalt wäre unzulässig gewesen und hätte zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote geführt. Das jeweilige Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Go-Live des ersten digitalen Produktes. Nach Erreichen einer Laufzeit von 24 Monaten endet die jeweilige Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Auftraggeberin hat sich das Recht vorbehalten, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal, um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird den Auftragnehmer über die Vertragsverlängerung mindestens drei Monate vor Ablauf vor dem jeweiligen Vertragsende in schriftlicher Form informieren. Die Rahmenvereinbarung kann ohne das Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des ersten Vertragsjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. | 24 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- LeistungDie Kriterien zur Qualität ergeben sich aus dem Kriterienkatalog.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal, um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird den Auftragnehmer über die Vertragsverlängerung mindestens drei Monate vor Ablauf vor dem jeweiligen Vertragsende in schriftlicher Form informieren.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Bieter erhielten für die Erstellung von Beispielscreens Zugriffe auf das Markenportal der AOK PLUS, welches den visuellen Markenauftritt der AOK PLUS erläutert. Den Zugriff hatten die Bieter unter Verwendung der Anlage 8 bei der Vergabestelle über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Ve … ganz lesenkürzer
Die Bieter erhielten für die Erstellung von Beispielscreens Zugriffe auf das Markenportal der AOK PLUS, welches den visuellen Markenauftritt der AOK PLUS erläutert. Den Zugriff hatten die Bieter unter Verwendung der Anlage 8 bei der Vergabestelle über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des DTVP zu beantragen. Bezüglich weiterer Einzelheiten wurde auf Punkt A.III.5. der Vergabeunterlagen verwiesen. Darüber hinaus haben die Bieter für das Themenfeld Sport und Bewegung die Möglichkeit, Testzugänge für die App 'AOK NAVIDA' zu beantragen. Soweit der Bieter einen Testzugang für die Testversion der App 'AOK NAVIDA' benötigt hat, war auch dieser durch den Bieter über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des DTVP bei der Vergabestelle zu beantragen. Die weiteren Einzelheiten waren dem Punkt A.III.6. der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für den Praxistest waren die vorgesehenen Audio-, Video- und/oder Textformate zur Verfügung zu stellen. Alternativ konnte für die angebotene Anwendung des Bieters (App oder Web) ein kostenfreier Testzugang mit Angebotsabgabe für einen Zeitraum von mindestens 8 Wochen zur Verfügung gestellt werden.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYH2FB
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Foodpunk GmbH, Hohenbrunn | 5 |
| 2 | Foodpunk GmbH, Hohenbrunn; Foodpunk GmbH, Hohenbrunn | 6 |
| 3 | Foodpunk GmbH, Hohenbrunn; Foodpunk GmbH, Hohenbrunn | 5 |
| 4 | Foodpunk GmbH, Hohenbrunn; Foodpunk GmbH, Hohenbrunn | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt
- Kontakt
- vergabestelle@
plus.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Nortal AG3 Zuschläge
- Appsfactory GmbH2 Zuschläge
- Deutsche Telekom Business Solutions GmbH LK SN2 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 12.04.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 12.04.2024
- BekanntmachungFrist 12.04.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.04.2024 auf 17.04.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5f1d2118-46ae-4bdd-9fba-05b4786669db.