"Gesundheitsziele in NAVIDA"
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt, Sachsen
Aktenzeichen 02/2024veröffentlicht 04.03.2024erstmals 04.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Leistung70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 32 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 32 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 31 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 31 MonatenErfurt
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung von Gesundheitszielen in den Themenfeldern Sport und Bewegung (Los 1), Mentale Gesundheit (Los 2), Ernährung (Los 3) und darüber hinaus im Themenfeld Schlaf (Los 4).
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Sport und Bewegung Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung von Gesundheitszielen in den Themenfeldern Sport und Bewegung, Mentale Gesundheit, Ernährung und darüber hinaus im Themenfeld Schlaf. Die Auftraggeberin möchte ihren Versicherten langfristig in der App 'AOK NAVIDA' digital vernetzte Angebote - in Form von Gesundheitszielen, Challenges und Übungen - für präventives Verhalten unterbreiten, um die Versicherten bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung zu unterstützen, verbunden mit dem Werteversprechen, die erste Anlaufstelle für Gesundheitsfragen der Versicherten zu sein (§ 67 SGB V). Dazu möchte die Auftraggeberin im Rahmen dieser Ausschreibung Kooperationen mit innovativen Partnern eingehen. Die Auftraggeberin plant hierfür, in jedem Themenfeld mindestens zwei Gesundheitsziele, mit jeweils mindestens drei Challenges, welche jeweils verschiedene Übungen (Aufgaben oder Trainingseinheiten) beinhalten, anzubieten. Idealerweise kann das Angebot des Auftragnehmers tiefst möglich in die App 'AOK NAVIDA' integriert werden, sodass für den Nutzer der App 'AOK NAVIDA' ein Absprung in das Angebot des Auftragnehmers nicht wahrnehmbar ist. Als Integrationsformen kommen neben einer vollen Integration in die App über API auch die tiefere Integration in die App über Webview oder SDK und die Integration in die App via Absprung zu einer Mobilen App oder Webseite in Betracht. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus das Customizing der Anwendung und unterstützt die Auftraggeberin bei der Integration in die App 'AOK NAVIDA'. Jegliche Inhalte, welche in der App 'AOK NAVIDA' erscheinen bzw. via Absprung in einer Mobilen App oder Webseite aufrufbar sind, sollen möglichst an das Corporate Design der App 'AOK NAVIDA' angepasst werden, sodass vom "Look and Feel" für den Nutzer kein wahrnehmbarer Unterschied zur App 'AOK NAVIDA' erkennbar ist. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1-1 (Teil 1 - Allgemeine Leistungsbeschreibung) und Anlage 1-2 (Teil 2 - Besondere Leistungsbeschreibung) beigefügt. Weitere Einzelheiten sind der als Anlage 1-3 der Vergabeunterlagen beigefügten Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Einzelheiten zum geschätzten Auftragsvolumen sind ebenfalls der Leistungsbeschreibung Teil 1 unter Punkt 7 zu entnehmen. Die Auftraggeberin garantiert während der Vertragslaufzeit keine Beauftragung bestimmter Auftragsvolumina. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht nicht. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarungen abgerufen werden kann, insgesamt maximal 6 Mio. EUR netto für alle vier Lose, pro Los jedoch maximal 2,5 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus den Rahmenvereinbarungen in ein Es handelt sich um eine Ausschreibung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt) in eigenem Namen. Der Auftrag wird in 4 Losen vergeben: - Los 1 Sport und Bewegung, - Los 2 Mentale Gesundheit, - Los 3 Gesunde Ernährung und - Los 4 Gesunder Schlaf Jeder Bieter kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen die Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote. Das jeweilige Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Go-Live des ersten digitalen Produktes. Nach Erreichen einer Laufzeit von 24 Monaten endet die jeweilige Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal, um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird den Auftragnehmer über die Vertragsverlängerung mindestens drei Monate vor Ablauf vor dem jeweiligen Vertragsende in schriftlicher Form informieren. Die Rahmenvereinbarung kann ohne das Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des ersten Vertragsjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. | – | – |
| 3 | Mentale Gesundheit Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung von Gesundheitszielen in den Themenfeldern Sport und Bewegung, Mentale Gesundheit, Ernährung und darüber hinaus im Themenfeld Schlaf. Die Auftraggeberin möchte ihren Versicherten langfristig in der App 'AOK NAVIDA' digital vernetzte Angebote - in Form von Gesundheitszielen, Challenges und Übungen - für präventives Verhalten unterbreiten, um die Versicherten bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung zu unterstützen, verbunden mit dem Werteversprechen, die erste Anlaufstelle für Gesundheitsfragen der Versicherten zu sein (§ 67 SGB V). Dazu möchte die Auftraggeberin im Rahmen dieser Ausschreibung Kooperationen mit innovativen Partnern eingehen. Die Auftraggeberin plant hierfür, in jedem Themenfeld mindestens zwei Gesundheitsziele, mit jeweils mindestens drei Challenges, welche jeweils verschiedene Übungen (Aufgaben oder Trainingseinheiten) beinhalten, anzubieten. Idealerweise kann das Angebot des Auftragnehmers tiefst möglich in die App 'AOK NAVIDA' integriert werden, sodass für den Nutzer der App 'AOK NAVIDA' ein Absprung in das Angebot des Auftragnehmers nicht wahrnehmbar ist. Als Integrationsformen kommen neben einer vollen Integration in die App über API auch die tiefere Integration in die App über Webview oder SDK und die Integration in die App via Absprung zu einer Mobilen App oder Webseite in Betracht. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus das Customizing der Anwendung und unterstützt die Auftraggeberin bei der Integration in die App 'AOK NAVIDA'. Jegliche Inhalte, welche in der App 'AOK NAVIDA' erscheinen bzw. via Absprung in einer Mobilen App oder Webseite aufrufbar sind, sollen möglichst an das Corporate Design der App 'AOK NAVIDA' angepasst werden, sodass vom "Look and Feel" für den Nutzer kein wahrnehmbarer Unterschied zur App 'AOK NAVIDA' erkennbar ist. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1-1 (Teil 1 - Allgemeine Leistungsbeschreibung) und Anlage 1-2 (Teil 2 - Besondere Leistungsbeschreibung) beigefügt. Weitere Einzelheiten sind der als Anlage 1-3 der Vergabeunterlagen beigefügten Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Einzelheiten zum geschätzten Auftragsvolumen sind ebenfalls der Leistungsbeschreibung Teil 1 unter Punkt 7 zu entnehmen. Die Auftraggeberin garantiert während der Vertragslaufzeit keine Beauftragung bestimmter Auftragsvolumina. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht nicht. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarungen abgerufen werden kann, insgesamt maximal 6 Mio. EUR netto für alle vier Lose, pro Los jedoch maximal 2,5 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus den Rahmenvereinbarungen in ein Es handelt sich um eine Ausschreibung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt) in eigenem Namen. Der Auftrag wird in 4 Losen vergeben: - Los 1 Sport und Bewegung, - Los 2 Mentale Gesundheit, - Los 3 Gesunde Ernährung und - Los 4 Gesunder Schlaf Jeder Bieter kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen die Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote. Das jeweilige Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Go-Live des ersten digitalen Produktes. Nach Erreichen einer Laufzeit von 24 Monaten endet die jeweilige Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal, um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird den Auftragnehmer über die Vertragsverlängerung mindestens drei Monate vor Ablauf vor dem jeweiligen Vertragsende in schriftlicher Form informieren. Die Rahmenvereinbarung kann ohne das Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des ersten Vertragsjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. | – | – |
| 4 | Ernährung Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung von Gesundheitszielen in den Themenfeldern Sport und Bewegung, Mentale Gesundheit, Ernährung und darüber hinaus im Themenfeld Schlaf. Die Auftraggeberin möchte ihren Versicherten langfristig in der App 'AOK NAVIDA' digital vernetzte Angebote - in Form von Gesundheitszielen, Challenges und Übungen - für präventives Verhalten unterbreiten, um die Versicherten bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung zu unterstützen, verbunden mit dem Werteversprechen, die erste Anlaufstelle für Gesundheitsfragen der Versicherten zu sein (§ 67 SGB V). Dazu möchte die Auftraggeberin im Rahmen dieser Ausschreibung Kooperationen mit innovativen Partnern eingehen. Die Auftraggeberin plant hierfür, in jedem Themenfeld mindestens zwei Gesundheitsziele, mit jeweils mindestens drei Challenges, welche jeweils verschiedene Übungen (Aufgaben oder Trainingseinheiten) beinhalten, anzubieten. Idealerweise kann das Angebot des Auftragnehmers tiefst möglich in die App 'AOK NAVIDA' integriert werden, sodass für den Nutzer der App 'AOK NAVIDA' ein Absprung in das Angebot des Auftragnehmers nicht wahrnehmbar ist. Als Integrationsformen kommen neben einer vollen Integration in die App über API auch die tiefere Integration in die App über Webview oder SDK und die Integration in die App via Absprung zu einer Mobilen App oder Webseite in Betracht. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus das Customizing der Anwendung und unterstützt die Auftraggeberin bei der Integration in die App 'AOK NAVIDA'. Jegliche Inhalte, welche in der App 'AOK NAVIDA' erscheinen bzw. via Absprung in einer Mobilen App oder Webseite aufrufbar sind, sollen möglichst an das Corporate Design der App 'AOK NAVIDA' angepasst werden, sodass vom "Look and Feel" für den Nutzer kein wahrnehmbarer Unterschied zur App 'AOK NAVIDA' erkennbar ist. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1-1 (Teil 1 - Allgemeine Leistungsbeschreibung) und Anlage 1-2 (Teil 2 - Besondere Leistungsbeschreibung) beigefügt. Weitere Einzelheiten sind der als Anlage 1-3 der Vergabeunterlagen beigefügten Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Einzelheiten zum geschätzten Auftragsvolumen sind ebenfalls der Leistungsbeschreibung Teil 1 unter Punkt 7 zu entnehmen. Die Auftraggeberin garantiert während der Vertragslaufzeit keine Beauftragung bestimmter Auftragsvolumina. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht nicht. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarungen abgerufen werden kann, insgesamt maximal 6 Mio. EUR netto für alle vier Lose, pro Los jedoch maximal 2,5 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus den Rahmenvereinbarungen in ein Es handelt sich um eine Ausschreibung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt) in eigenem Namen. Der Auftrag wird in 4 Losen vergeben: - Los 1 Sport und Bewegung, - Los 2 Mentale Gesundheit, - Los 3 Gesunde Ernährung und - Los 4 Gesunder Schlaf Jeder Bieter kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen die Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote. Das jeweilige Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Go-Live des ersten digitalen Produktes. Nach Erreichen einer Laufzeit von 24 Monaten endet die jeweilige Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal, um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird den Auftragnehmer über die Vertragsverlängerung mindestens drei Monate vor Ablauf vor dem jeweiligen Vertragsende in schriftlicher Form informieren. Die Rahmenvereinbarung kann ohne das Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des ersten Vertragsjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. | – | – |
| 5 | Schlaf Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung von Gesundheitszielen in den Themenfeldern Sport und Bewegung, Mentale Gesundheit, Ernährung und darüber hinaus im Themenfeld Schlaf. Die Auftraggeberin möchte ihren Versicherten langfristig in der App 'AOK NAVIDA' digital vernetzte Angebote - in Form von Gesundheitszielen, Challenges und Übungen - für präventives Verhalten unterbreiten, um die Versicherten bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung zu unterstützen, verbunden mit dem Werteversprechen, die erste Anlaufstelle für Gesundheitsfragen der Versicherten zu sein (§ 67 SGB V). Dazu möchte die Auftraggeberin im Rahmen dieser Ausschreibung Kooperationen mit innovativen Partnern eingehen. Die Auftraggeberin plant hierfür, in jedem Themenfeld mindestens zwei Gesundheitsziele, mit jeweils mindestens drei Challenges, welche jeweils verschiedene Übungen (Aufgaben oder Trainingseinheiten) beinhalten, anzubieten. Idealerweise kann das Angebot des Auftragnehmers tiefst möglich in die App 'AOK NAVIDA' integriert werden, sodass für den Nutzer der App 'AOK NAVIDA' ein Absprung in das Angebot des Auftragnehmers nicht wahrnehmbar ist. Als Integrationsformen kommen neben einer vollen Integration in die App über API auch die tiefere Integration in die App über Webview oder SDK und die Integration in die App via Absprung zu einer Mobilen App oder Webseite in Betracht. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus das Customizing der Anwendung und unterstützt die Auftraggeberin bei der Integration in die App 'AOK NAVIDA'. Jegliche Inhalte, welche in der App 'AOK NAVIDA' erscheinen bzw. via Absprung in einer Mobilen App oder Webseite aufrufbar sind, sollen möglichst an das Corporate Design der App 'AOK NAVIDA' angepasst werden, sodass vom "Look and Feel" für den Nutzer kein wahrnehmbarer Unterschied zur App 'AOK NAVIDA' erkennbar ist. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1-1 (Teil 1 - Allgemeine Leistungsbeschreibung) und Anlage 1-2 (Teil 2 - Besondere Leistungsbeschreibung) beigefügt. Weitere Einzelheiten sind der als Anlage 1-3 der Vergabeunterlagen beigefügten Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Einzelheiten zum geschätzten Auftragsvolumen sind ebenfalls der Leistungsbeschreibung Teil 1 unter Punkt 7 zu entnehmen. Die Auftraggeberin garantiert während der Vertragslaufzeit keine Beauftragung bestimmter Auftragsvolumina. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht nicht. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarungen abgerufen werden kann, insgesamt maximal 6 Mio. EUR netto für alle vier Lose, pro Los jedoch maximal 2,5 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus den Rahmenvereinbarungen in ein Es handelt sich um eine Ausschreibung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt) in eigenem Namen. Der Auftrag wird in 4 Losen vergeben: - Los 1 Sport und Bewegung, - Los 2 Mentale Gesundheit, - Los 3 Gesunde Ernährung und - Los 4 Gesunder Schlaf Jeder Bieter kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen die Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote. Das jeweilige Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Go-Live des ersten digitalen Produktes. Nach Erreichen einer Laufzeit von 24 Monaten endet die jeweilige Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal, um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird den Auftragnehmer über die Vertragsverlängerung mindestens drei Monate vor Ablauf vor dem jeweiligen Vertragsende in schriftlicher Form informieren. Die Rahmenvereinbarung kann ohne das Vorliegen von Gründen von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des ersten Vertragsjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- LeistungDie Kriterien zur Qualität ergeben sich aus dem Kriterienkatalog.
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)
- Kriterium
- Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 6 der Vergabeunterlagen)
- Kriterium
Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Vergabeunterlagen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages geeignet, welche im Schnitt der letzten drei Geschäftsjahre fü … ganz lesenkürzer
Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Vergabeunterlagen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages geeignet, welche im Schnitt der letzten drei Geschäftsjahre für das Los, auf welches sie sich bewerben, den folgenden Umsatz jeweils nachweisen können: o Los 1: 1,1 Mio. EUR o Los 2: 750.000 EUR o Los 3: 500.000 EUR o Los 4: 500.000 EUR Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgibt. Soweit der Bieter den addierten Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des Bieters. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz (der Mitglieder der Bietergemeinschaft) zugrunde gelegt.- Kriterium
Abgabe einer Eigenerklärung (Anlage 12 der Vergabeunterlagen), aus welcher hervorgeht, dass der Bieter eine angemessene Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung je Versicherungsfall von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000 EUR für Verm … ganz lesenkürzer
Abgabe einer Eigenerklärung (Anlage 12 der Vergabeunterlagen), aus welcher hervorgeht, dass der Bieter eine angemessene Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung je Versicherungsfall von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000 EUR für Vermögensschäden einschließlich einer Versicherung gegen die Folgen eines Datenschutzverstoßes in Höhe von 500.000 EUR o bereits unterhält oder o im Falle der Zuschlagserteilung kurzfristig abschließen, der Auftraggeberin 4 Wochen nach Zuschlagserteilung nachweisen und o für die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.- Kriterium
Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Vergabeunterlage) unter Angabe: o des Namens des Referenzkunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (soweit zulässig; ansonsten abstrakte Besch … ganz lesenkürzer
Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Vergabeunterlage) unter Angabe: o des Namens des Referenzkunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (soweit zulässig; ansonsten abstrakte Beschreibung des Referenzkunden); Sollte es sich nicht um ein Dreiecksverhältnis handeln, bei dem die Bereitstellung einer App im App-Store in Auftrag gegeben worden ist, ist stattdessen die An-zahl der Downloads, oder bei einer nicht von einem Dritten beauftragten Webanwendung die Anzahl der Einschreibungen anzugeben. o der Beschreibung der Leistung o der Dauer der Leistungserbringung o des Rechnungswertes (netto)/Umsatz. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages geeignet, welche pro Los wenigstens ein Referenzprojekt (Mindestanforderung) von vergleichbarer Art und Umfang der letzten drei Jahren vorweisen können. Das Referenzprojekt ist dann vergleichbar, wenn es nach Art (Zweierverhältnis , z.B. Bieter/Nutzer, oder Dreiecksverhältnis, z.B. Auftraggeber/Bieter/Nutzer) und Aufgabenstellung dem ausgeschriebenen Auftrag entspricht und die Konzeption und digitale digitale Umsetzung von mindestens 8 Übungen in dem zugehörigen Themenfeld/Los bzw. damit in Zusammenhang stehende Themen umfasst. Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss der Bieter damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Die Referenzen sind pro Los anzugeben.- Kriterium
Fachkräfte: Angabe der Anzahl der Mitarbeiter je Mitarbeitertyp (Projektleiter, Entwickler, UX/UI-Designer, inhaltlich verantwortliche Fachkraft), untergliedert nach festangestellten und freien Mitarbeitern, die über mehrjährige, mindestens 2-jährige Projekterfahrung verfügen (Anlage 13 der Vergabeu … ganz lesenkürzer
Fachkräfte: Angabe der Anzahl der Mitarbeiter je Mitarbeitertyp (Projektleiter, Entwickler, UX/UI-Designer, inhaltlich verantwortliche Fachkraft), untergliedert nach festangestellten und freien Mitarbeitern, die über mehrjährige, mindestens 2-jährige Projekterfahrung verfügen (Anlage 13 der Vergabeunterlagen). Die Auftraggeberin erachtet nur solche Bieter als geeignet, welche je Mitarbeitertyp (Projektleiter, Entwickler, UX/UI-Designer, inhaltlich verantwortliche Fachkraft) wenigstens 1 Mitarbeiter mit mindestens 2-jähriger Projekterfahrung nachweisen können. Sofern ein Bieter ein Angebot für mehrere Lose abgibt, hat er die Angabe für die inhaltlich verantwortliche Fachkraft in der entsprechenden Zeile je angebotenem Los vorzunehmen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimal, um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Auftraggeberin wird den Auftragnehmer über die Vertragsverlängerung mindestens drei Monate vor Ablauf vor dem jeweiligen Vertragsende in schriftlicher Form informieren.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 17.04.2024, 10:01 Uhr. Erfurt. Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen nebst Anlagen zu entnehmen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, d … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Bieter erhalten für die Erstellung von Beispielscreens Zugriffe auf das Markenportal der AOK PLUS, welches den visuellen Markenauftritt der AOK PLUS erläutert. Den Zugriff haben die Bieter unter Verwendung der Anlage 8 bei der Vergabestelle über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Verg … ganz lesenkürzer
Die Bieter erhalten für die Erstellung von Beispielscreens Zugriffe auf das Markenportal der AOK PLUS, welches den visuellen Markenauftritt der AOK PLUS erläutert. Den Zugriff haben die Bieter unter Verwendung der Anlage 8 bei der Vergabestelle über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des DTVP zu beantragen. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.III.5. der Vergabeunterlagen verwiesen. Darüber hinaus haben die Bieter für das Themenfeld Sport und Bewegung die Möglichkeit, Testzugänge für die App 'AOK NAVIDA' zu beantragen. Soweit der Bieter einen Testzugang für die Testversion der App 'AOK NAVIDA' benötigt, ist auch dieser durch den Bieter über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des DTVP bei der Vergabestelle zu beantragen. Die weiteren Einzelheiten sind Punkt A.III.6. der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für den Praxistest sind die vorgesehenen Audio-, Video- und/oder Textformate zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann für die angebotene Anwendung des Bieters (App oder Web) ein kostenfreier Testzugang mit Angebotsabgabe für einen Zeitraum von mindestens 8 Wochen zur Verfügung gestellt werden.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYH0HV 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunter … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYH0HV 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es kommt die Bestpreisquotientenmethode zum Einsatz. 3) Hauptgegenstand des Auftrages sind Lieferleistungen. Unter Punkt 2.1.1 dieser Bekanntmachung muss es daher statt "Dienstleistungen" "Lieferleistungen" heißen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt
- Kontakt
- vergabestelle@
plus.aok.de
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
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- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 12.04.2024
- BekanntmachungFrist 12.04.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 12.04.2024 auf 17.04.2024 verschoben
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 427e47d5-0588-4b83-ae2d-0bab948962bd.