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vergebenEU-weitDienstleistungen

Gesundheitszentrum - Fit for Work

Stadt Essen - JobCenter Essen · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 34348/FB56/15-2024veröffentlicht 11.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,8 Mio. €
Laufzeit
1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Essen45136, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Angebotspreis30 %
  • Konzeptionelle Bewertung70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 S.1 SGB II i.V.m § 32 SGB III ist die ärztliche und psychologische Begutachtung zur Feststellung der Berufseignung oder der Vermittlungsfähigkeit der Teilnehmenden. Es soll geklärt werden, inwieweit die vermutete substanzbezogene Störung und möglicherweise begleitende psychiatrische Störungen die Beschäftigungs- und Vermittlungsfähigkeit sowie die Integrationsfähigkeit in den Arbeitsmarkt beeinflussen. Ziel ist es, den zuständigen Integrationsfachkräften Hinweise zu geben, welche geeigneten Maßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse erforderlich sind. Es wird dabei von folgenden Teilnehmerzahlen ausgegangen: Eingangsdiagnostik: 550 Teilnehmende/ Eintritte. Tiefendiagnostik: 300 Teilnehmende/ Eintritte. In physischer Hinsicht besteht in der Regel keine Beeinträchtigung. Der Fokus liegt daher auf der Klärung der Einsatzfähigkeit und Eignung der Teilnehmenden im Hinblick auf bestehende Vermittlungshemmnisse und die Vermittlungsfähigkeit, die durch die vermuteten Beeinträchtigungen beeinflusst werden könnten. Es handelt sich somit ausschließlich um eine diagnostische Maßnahme nach § 32 SGB III, ohne therapeutische Interventionen, die in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen fallen. Die Maßnahme gliedert sich in eine einführende Eingangsdiagnostik und eine darauf aufbauende Tiefendiagnostik. Der Ablauf gliedert sich in folgende Schritte: Erstens die Durchführung der Eingangsdiagnostik zur ersten Einschätzung der Problemlage. Darauf Aufbauend die Durchführung der Tiefendiagnostik für die detaillierte Prüfung der Vermittlungsfähigkeit und Berufsfähigkeit. Zum Schluss ein Abschlussgespräch mit den Teilnehmenden zur Besprechung der Ergebnisse und der weiteren beruflichen Perspektiven. Danach erfolgt eine Weiterleitung der Gutachten an die zuständigen Integrationsfachkräfte.

Beschreibung des Loses

Die Maßnahme beginnt mit einer Eingangsdiagnostik, die eine erste Einschätzung ermöglicht, ob die Teilnehmenden eine weitergehende fachärztliche Untersuchung im Rahmen einer Tiefendiagnostik benötigen. Diese erste Diagnostik findet beim Auftragnehmer vor Ort statt und beginnt mit einem Erstgespräch. Sollte weiterer Klärungsbedarf bestehen, kann innerhalb einer Woche ein zweiter Termin vereinbart werden. Nach Abschluss der Eingangsdiagnostik wird ein Termin für die Tiefendiagnostik in der folgenden Woche festgelegt. Die Tiefendiagnostik dient der detaillierten Beurteilung, ob und wie substanzbezogene oder psychiatrische Störungen die berufliche Vermittlungs- und Beschäftigungsfähigkeit beeinflussen. Diese vertiefte Untersuchung umfasst maximal bis zu 6 Termine, die innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen sein sollte. Bei unentschuldigtem Fehlen werden die Teilnehmenden erneut eingeladen; bei wiederholtem Nichterscheinen wird dies der zuständigen Integrationsfachkraft gemeldet, was in der Regel zum Abbruch der Maßnahme führt. Ziel der Maßnahme ist es, zunächst in der Eingangsdiagnostik einen Überblick über die gesundheitliche und berufliche Situation der Teilnehmenden zu gewinnen. Die Tiefendiagnostik baut darauf auf und bietet eine fundierte Grundlage für die Planung individueller Unterstützungsmaßnahmen, die spezifische gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigen. Dabei liegt der Fokus auf der Beurteilung der beruflichen Eignung und Vermittlungsfähigkeit, ohne dass therapeutische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit eingesetzt werden. Im Rahmen der Tiefendiagnostik werden mehrere zentrale Fragestellungen untersucht: 1. Vermittlungsrelevante Beeinträchtigungen: Es wird geklärt, ob eine seelische Störung vorliegt, insbesondere eine Suchterkrankung oder eine begleitende psychiatrische Erkrankung, und in welchem Ausmaß diese die berufliche Integration beeinflusst. 2. Therapiefähigkeit und Prognose: Die diagnostische Einschätzung beinhaltet die Beurteilung der therapeutischen Beeinflussbarkeit, basierend auf der Motivation und bisherigen Therapieerfahrungen der Teilnehmenden. Es wird auch eine Prognose über den Verlauf der Beeinträchtigung unter Berücksichtigung möglicher therapeutischer Maßnahmen erstellt. 3. Auswirkungen auf die Leistungs- und Integrationsfähigkeit: Hierbei wird beurteilt, wie sich die festgestellten Beeinträchtigungen auf die aktuelle Leistungsfähigkeit und soziale Kompetenz der Teilnehmenden auswirken, sowie ob die berufliche Integration fortgesetzt werden kann. Die Ergebnisse der Tiefendiagnostik, inklusive sozialmedizinischer Empfehlungen, werden den Teilnehmenden mitgeteilt und fließen in die weitere Planung der beruflichen Integration ein. Zielgruppe: Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte über 25 Jahre - mit vermuteter substanzbezogener Störung mit / ohne psychiatrischer Begleitstörung, bei denen aufgrund der Einschätzung der Fachkräfte des Job Center Essen, des Gesundheitsamtes der Stadt Essen oder der eingebundenen Vertragsärzte die Einschaltung eines Fachgutachters erforderlich ist (erweiterte ärztliche Begutachtung) oder - bei denen aufgrund der Einschätzung der Fachkräfte des Job Center Essen, des Gesundheitsamtes der Stadt Essen oder der eingebundenen Vertragsärzte die Einschaltung eines Fachgutachters in psychiatrisch-psychologischer Hinsicht (erweiterte ärztliche Begutachtung) erforderlich ist.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis30 %
Konzeptionelle Bewertung70 %
Preis
Angebotspreis
Qualität
Konzeptionelle Bewertung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag kann zweimal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Optionen
Der Vertrag enthält die Option zur zweimaligen Vertragsverlängerung sowie die Möglichkeit zur 30% Aufstockung, aber auch eine Reduzierung des Vertrages um 20% bei Vertragsverlängerung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller de … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YTYL2Q1CC Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YH6YTYL2Q1CC Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
LVR-Universitätsklinikum Essen, Essen1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ruhrallee 175, 45136 Essen
Kontakt
planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de

Bei uns erfasst

75Bekanntmachungen
36Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (125 Lose mit Angabe)
507.633 €Zuschlagswert im Median
243.284 € – 1,32 Mio. €mittlere Hälfte, 22 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9d6cd08a-c54b-4dd1-8153-2baeb8b5a834.