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vergebenEU-weitDienstleistungen

Geschäftanbahnungen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2025, 3. Tranche

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · Eschborn, Hessen

Aktenzeichen 414-06010301-2025/3 GABveröffentlicht 04.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 563 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Main-Taunus-Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 11 Lose · bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monate
Lose
11
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eschborn65760, Main-Taunus-Kreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 131 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität Umsetzungskonzept70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das BMWK-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.

Geschäftsanbahnungen sind Veranstaltungen zu einem bestimmten Zielland und einer bestimmten Branche (z.B. Optik in Frankreich/Abfallwirtschaft in Polen). Im Rahmen einer fachbezogenen Präsentationsveranstaltung erhalten interessierte lokale Unternehmen, Verwaltungen, Verbände und Institutionen konkrete Informationen über die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Branche in Deutschland. Den deutschen Unternehmen bietet sich vor allem die Möglichkeit, dem ausländischen Fachpublikum in einer kurzen, auf das Wesentliche konzentrierten Präsentation, ihre Produkte, Dienstleistungen und mögliche Kooperationsfelder vorzustellen. Die Präsentationsveranstaltung soll Raum für Kontaktgespräche zwischen deutschen und ausländischen Teilnehmenden bieten sowie weitere ansprechende Elemente umfassen.

Zentrales Element der Geschäftsanbahnung sind die individuell vorbereiteten Kontaktgespräche der deutschen Unternehmen für eine gezielte Geschäftsanbahnung zu potenziellen Geschäftspartnern des Ziellandes. Vor der Veranstaltung werden Zielmarktanalysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet, die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und auch veröffentlich werden.

Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem.Anlage 1_ABD und des Leitfadens.

Lose11 Lose

Alle 11 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Spanien

Geschäftsbahnung für deutsche Unternehmen zum Thema industrielle, additive Fertigung Zielland: Spanien Branche: Leichtbau / Chemische Industrie / Petrochemie / Kunststoff- und Gummiindustrie / Neue Materialien Möglicher Veranstaltungsort: Barcelona Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

12 Monate–
2
Los 2 - Kroatien

Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen im Bereich „Nachhaltiges Abfallmanagement und Recycling“ Zielland: Kroatien Branche: Abfallwirtschaft / Recycling Möglicher Veranstaltungsort: Zagreb Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

12 Monate–
3
Los 3 - Tschechien

Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen zum Thema Bauwirtschaft: Gehobene Leistungen, Produkte und Technologien im Innenausbau Zielland: Tschechien Branche: Bauwirtschaft / Bauhandwerk / Infrastruktur / Baustoffe / Glas / Keramik Möglicher Veranstaltungsort: Prag und Mittelböhmen Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

12 Monate–
4
Los 4 - Türkei

Geschäftsanbahnungsreise für deutsche Unternehmen zum Thema E-Mobilität mit Fokus auf Infrastruktur Zielland: Türkei Branche: Nachhaltige Mobilität / Verkehrs- und ÖPNV Lösungen / Logistik Möglicher Veranstaltungsort: Istanbul, Ankara, Izmir, Bursa, Kocaeli, Eskisehir Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

12 Monate–
5
Los 5 - Philippinen

Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Lebensmittel- und Verpackungsmaschinen Zielland: Philippinen Branche: Maschinen- und Anlagenbau Möglicher Veranstaltungsort: Metro Manila Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

12 Monate–
6
Los 6 - Thailand

Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen zum Thema Körperpflege- und Waschmittel Zielland: Thailand Branche: Kosmetik / Reinigungsmittel Möglicher Veranstaltungsort: Bangkok Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

12 Monate–
7
Los 7 - Neuseeland

Geschäftsanbahnung Wasserinfrastruktur in Neuseeland - Urbane Wasserresilienz mit Fokus auf Extremwetterereignisse Zielland: Neuseeland Branche: Wasserwirtschaft Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

12 Monate–
8
Los 8 - Japan

Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen Zielland: Japan Branche: Zivile Sicherheitstechnologien und –dienstleistungen Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

12 Monate–
9
Los 9 - Panama, Costa Rica

Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen im Bereich nachhaltige Abfallwirtschaft und Recyclingtechnologien Zielland: Panama, Costa Rica Branche: Abfallwirtschaft / Recycling Möglicher Veranstaltungsort: offen Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

12 Monate–
10
Los 10 - Algerien

Geschäftsanbahnungsreise für deutsche Unternehmen zum Thema Wasserstofferzeugung und -anwendung Zielland: Algerien Branche: Chemische Industrie / Petrochemie / Kunststoff- und Gummiindustrie / Neue Materialien Möglicher Veranstaltungsort: Algier Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

12 Monate–
11
Los 11 - Vereinigte Arabische Emirate (VAE), Oman

Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Analysen-, Bio- und Labortechnik in diversen Anwendungsfeldern wie Öl, Gas, Umwelt und Wasserstoff Zielland: Vereinigte Arabische Emirate (VAE), Oman Branche: Feinmechanik / Optik / Bio- und Labortechnik / Nanotechnik / Photonik Möglicher Veranstaltungsort: Dubai, VAE und Maskat, Oman Möglicher Termin: 2025 Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

12 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität Umsetzungskonzept70 %
Preis30 %
Qualität
Qualität UmsetzungskonzeptQualität

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der … ganz lesenZur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten … ganz lesenEs handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: GAB_NrLos_NameFirma

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Geschäftanbahnungen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2025, 2. Tranche

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 12.03.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

97vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
186.005 €Zuschlagswert im Median
51.760 € – 394.439 €mittlere Hälfte, 60 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.04.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 22.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bb835686-6028-449e-9816-144627941b4d.