Gesamtsteuerung Saalekreis II
Kreisentwicklungsgesellschaft Saalekreis mbH · Merseburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen GS/SK IIveröffentlicht 27.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 03.11.2025 – 31.10.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
- Implementierungs-, Projekt-, Beratungs- und Betriebsleistungen im Bereich IT-Infrastruktur sowie IT-AnwendungenAOK Sachsen - Anhalt · MagdeburgFrist 17.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre03.11.2025 – 31.10.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Merseburg06217, Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Verfügbarkeit vor Ort15 %
- Projektspezifische interne Projektorganisation/Projektmanagementkonzept15 %
- Organisation Gremienarbeit Strukturwandel10 %
- Marketing / Öffentlichkeitsarbeit5 %
- Fördermittelmanagement/Finanzierungskonzepte5 %
- Bieterpräsentation10 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 15 Monaten
- Vertragsbeginnvor 12 MonatenLaufzeit bis 31.10.2029
- Heute
Beschreibung
Gesamtsteuerung von Investitionsvorhaben nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen sowie des Strukturwandelprozesses im Landkreis Saalekreis
Beschreibung des Loses
Die Kreisentwicklungsgesellschaft Saalekreis mbH (KEG) hat gemeinsam mit der Stadt Halle (Saale) ein Rahmenkonzept zur Gestaltung des Strukturwandels in der Region Halle-Saalekreis erarbeitet. Danach soll insbesondere das Zusammenwirken von Grundlagenforschung, anwendungsorientierter Forschung, innovativen Gründerzentren und produzierendem Gewerbe verbessert und die Region Halle-Saalekreis zu einer Wissenstransferregion mit überregionaler Ausstrahlung entwickelt werden. Die Gesamtsteuerung soll diese Grundidee in den kommenden Jahren kontinuierlich weiterentwickeln und die Einzelprojekte konzeptionell miteinander verzahnen.
Die Gesamtsteuerung übernimmt zudem alle übergeordneten Aufgaben im Strukturwandelprozess des Landkreises Saalekreis in Abstimmung mit der KEG. Die Gesamtsteuerung von Investitionsvorhaben nach dem Strukturstärkungsgesetz hat eine interdisziplinäre Querschnittsfunktion und soll den Landkreis in allen Belangen des Strukturwandels beraten. In diesem Sinne wird die Gesamtsteuerung als interdisziplinäre Aufgabe verstanden, die langjährige Erfahrungen im Bereich der Entwicklung und Steuerung von Bauprojekten, aber auch umfangreiche betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie Kompetenzen im Bereich der Koordination und Begleitung kommunalpolitischer Prozesse und umfangreiche Erfahrungen in der Begleitung unterschiedlicher Fördermittelverfahren erfordert.
Nach der Reviervereinbarung, die am 27. März 2023 abgeschlossen wurde, stehen dem Landkreis Saalekreis insgesamt 308,9 Millionen Euro Fördermittel nach dem InvKG zur Verfügung.
Für die Begleitung dieses Prozesses hatte die KEG eine externe Gesamtsteuerung gebunden, deren Vertrag in Kürze ausläuft. Aufgrund des fortbestehenden Unterstützungsbedarfs werden die Leitungen der Gesamtsteuerung neu vergeben. . Die Leistungen des Auftragnehmers gliedern sich in die folgenden fünf Arbeitspakete (AP), die sich wie folgt zuordnen lassen:
AP 1: Koordination und Weiterentwicklung des Chemieparks Leuna III und des BioEconomy-Hubs AP 2: Koordination und Weiterentwicklung der gemeindlichen Projekte AP 3: Gremienarbeit und Beteiligung auf Landesebene AP 4: Öffentlichkeitsarbeit AP 5: Fördermittelmanagement und Finanzierung
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Qualität
- Verfügbarkeit vor OrtDer Bieter hat zu erläutern, wie er im Auftragsfall die Verfügbarkeit vor Ort, dies durch persönliche Anwesenheit der für die Gesamtsteuerung vorgesehene Mitarbeiter und/oder durch telefonische, elektronische oder sonstige Erreichbarkeit für den AG sicherstellt.
- Qualität
- Projektspezifische interne Projektorganisation/ProjektmanagementkonzeptTermin- und Qualitätsmanagement Personaleinsatz Organisation
- Qualität
- Organisation Gremienarbeit StrukturwandelDer Bieter soll daher darlegen, wie er organisatorisch und inhaltlich die Gremienarbeit entsprechend der in der Leistungsbeschreibung aufgezeigten Ebenen erbringen will.
- Qualität
- Marketing / ÖffentlichkeitsarbeitDer Bieter soll darlegen, wie die Gesamtsteuerung zur Koordination der Öffentlichkeitsarbeit zwischen verschiedenen Akteuren und zur Sicherstellung einer konsistenten und transparenten Kommunikation beitragen wird. Zudem sollen die Methoden der Kommunikation dargestellt werden. Weiterhin ist darzulegen, wie auf Herausforderungen in der Öffentlichkeitsarbeit reagiert werden soll.
- Qualität
- Fördermittelmanagement/FinanzierungskonzepteDer Bieter soll darlegen, mit welchen Methoden er die Überwachung des Gesamtbudgets des Landkreises Saalekreis gemäß der Reviervereinbarung sicherstellen und den Informationsfluss gewährleisten will. Darzustellen ist auch, mit welchen Instrumenten neue Fördermittelprogramme identifiziert und ggf. entsprechende Projekte im Landkreis Saalekreis initiiert werden können. Weiterhin ist vom Bieter organisatorisch und methodisch darzulegen, wie das Verfahren zur Gewinnung einer Fremdkapitalfinanzierung verfolgt und unterstützt werden kann.
- Qualität
- BieterpräsentationBewertet wird die Vollständigkeit und Strukturiertheit der Präsentationsinhalte sowie die Einhaltung des Zeitlimits jeweils durch das Projektleiterteam (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter).
- Preis
- Gesamtpreis
Eignung11 von 11 angegeben
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Mindestkriterium: durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten und Führungskräften (ohne Hilfskräfte und Praktikanten) von 8 Mitarbeiter*innen
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Mindestkriterium: durchschnittlicher jährlicher Netto-Geschäftsumsatz in Höhe von 1.500.000 € in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- zwei Büroreferenzen für Leistungen für die Betreuung von Fördermittelanträgen mit (vorläufigem) Bescheid (Erteilung nach dem 01.01.2020) für Kommunen oder kommunale Gesellschaften für Infrastrukturprojekte (Hoch- oder Tiefbau) nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen und/oder GRW mit einer Fördermittelsumme von mindestens 15 Mio. Euro
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- zwei Büroreferenzen für die Betreuung eines Fördermittelantrages nach dem STARK-Programm (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten) bis zum Fördermittelbescheid (Bescheid nach dem 01.01.2020)
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Büroreferenz für die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung oder eines Betriebskonzeptes (ab dem 1.1.2019) für eine Kommune, eine kommunale Gesellschaft oder einen Verband/Verein oder sonstigen öffentlichen/gemeinnützigen Träger
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Büroreferenz für die betriebswirtschaftliche Betreuung von kommunalen Gesellschaften bei der kaufmännischen Abwicklung von Infrastrukturprojekten einschließlich der Erstellung des Wirtschaftsplanes und des Berichtswesens ab dem 01.01.2020
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Büroreferenz für Leistungen bei der Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit im Strukturwandelprozess für eine Kommune oder eine kommunale Gesellschaft ab dem 01.01.2020
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- zwei Büroreferenzen für die Unterstützung von Kommunen oder kommunalen Gesellschaften bei der kommunalen Gremienarbeit durch Erarbeitung von Beschlussvorlagen, Beratungen von kommunalen Gremien und Präsentationen vor kommunalen Gremien ab dem 01.01.2020
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.11.2025
- Vertragsende
- 31.10.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt, Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Erkannte Vergabeverstöße sind gemäß § 160 III Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages bei … ganz lesenkürzer
Erkannte Vergabeverstöße sind gemäß § 160 III Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages bei der unter Punkt VI. 4.1 benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#,
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Gotthardstraße 35, 06217 Merseburg
- Kontakt
- info@
keg-saalekreis.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 346e7a79-2f32-49b0-9168-864ef8d2a0f4.