Gerüstbauarbeiten- Fassadengerüst sowie Dachfanggerüste in Teilbereichen
Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. · Speyer, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen DEB33veröffentlicht 19.02.2026BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Monate
- 06.04.2026 – 14.08.2026
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Monate06.04.2026 – 14.08.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Speyer67346, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Noch kein Angebot möglich. Merken Sie sich die Ausschreibung vor; die Bekanntmachung mit Unterlagen folgt.
Vorinformation: Das Verfahren ist angekündigt, Angebote sind noch nicht möglich.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 8 Monatenan sbp Rechtsanwälte Becker Petrelli PartmbB
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 7 Monatennur elektronisch über plattform.aumass.de
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 14.08.2026
- Bindefrist endetvor 5 Monaten90 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
In der Förderschule des Caritas Förderzentrums St. Laurentius und Paulus in der Queichheimer Hauptstraße 235 in Landau i.d. Pfalz werden zwei Drittel der derzeit 160 Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung unterrichtet, d. h. neben dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung besteht auch noch sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich ganzheitliche Entwicklung. Die Förderschule wurde im Jahr 1971 in Massivbauweise als Flachdachgebäude erbaut. 1990 wurde ein komplettes Walmdach aufgesetzt. Der Dachraum ist ungenutzt. Seither haben sich die (sonder-) pädagogischen Anforderungen an das Schulgebäude und die Einrichtung weitreichend verändert. Da beim Bau der Schule, damals für ca. 120 Schülerinnen und Schüler geplant, die heute gültigen pädagogischen Konzepte nicht berücksichtigt werden konnten und in den vergangenen Jahren keine größeren Maßnahmen durchgeführt wurden, befindet sich die Schule nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Somit werden die Durchführungen umfassender Baumaßnahmen am bestehenden Schulgebäude geplant. In den vergangenen Jahren wurden lediglich umfassende Brandschutzmaßnahmen sowie die Sanierung des Trinkwasseranlage des Gesamteinrichtung durchgeführt. Die Maßnahmen dieser Sanierung sind wie folgt geplant: Grundlegende Sanierungsmaßnahmen in Klassenräumen, Therapieräumen, Büros und Fluren Einbau einer Lüftungsanlage inklusive Einbau von Klimatisierungsgeräten Erneuerung von elektrischen Leitungsführungen Sanierung des Schwimmbades mit Umkleiden Sanierung der Aula und WC-Anlagen Sanierung der Pflegebäder, WC-Anlagen Umbau der Lehrküche Herstellung eines barrierefreien Pausenhofes Die Gebäudeteile, welche Gegenstand dieser Maßnahme sind, beinhalten folgende Nutzungen: Bauteil P: - UG (Teilunterkellerung): Schwimmbadbecken – Schwimmbadtechnik - EG: Schwimmbad mit zugehörigen Umkleiden, Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, kleinere Sanitärbereiche - OG: Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, großer Sanitärbereich für die Schüler*innen - Dachraum: Einbau einer Technikzentrale, Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil R: - EG: Großküche (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) - OG: Mensa, Ausgabeküche, Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil O: - EG: Notwendiger Flur, Erschließung, Verwaltungsräume - OG: Notwendiger Flur, kleine Sanitärbereiche, Erschließung, Verwaltungsräume - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil A: - EG: Gymnastikhalle mit zugehörigen Nebenräumen, Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, großer Sanitärbereich für die Schüler*innen, Werkraum, Lehrküche - OG: Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, großer Sanitärbereich für die Schüler*innen - Dachraum: Einbau einer Technikzentrale, Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil B: - EG: Ambulanter Dienst Verwaltungsräume (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Haupteingang - OG: Klassenräume, kleiner Sanitärbereich - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil C: - EG: Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, kleiner Sanitärbereich, Erschließung - OG 1: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Erschließung - OG 2: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Erschließung - OG 3: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Erschließung - OG 4: Klassen- und Therapieräume, kleiner Sanitärbereich, Erschließung - Dachraum: Einbau einer Technikzentrale Bauteil L: - EG: Notwendiger Flur, Erschließung, Rampe - OG: Notwendiger Flur, Erschließung, Rampe - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil M: - EG: Notwendiger Flur, Erschließung, Rampe - OG: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) - Dachraum: ungenutzt (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) Bauteil F: - EG: Aula mit Bühne, Sanitärbereich - OG: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) - Dachraum: ungenutzt (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) Diese Gebäudeteile sind NICHT Gegenstand der Maßnahme: Bauteil D, Bauteil E, Bauteil U, Bauteil G, Bauteil N, Bauteil K, Bauteil H, Bauteil S, Bauteil T Die Sanierung erfolgt abschnittsweise in drei Bauabschnitten. BA 1: Gebäudeteil A, B, L BA 2: Gebäudeteile P, R, O BA 3: Gebäudeteil C, L, M, F und Pausenhöfe Die jeweiligen Bauabschnitte sind zeitlich wie folgt geplant: BA 1: 06.10.2025 - 10.2026 BA 2: 05.10.2026 - 10.2027 02.07.2026 - 08.2027 (P Schwimmhalle) BA 3: 04.10.2027 - 07.2028 Dachraum als Sonderabschnitt: Die Arbeiten erfolgen für diesen Bauabschnitt parallel zu den anderen Bauabschnitten in Absprache mit Bauleitung und AG.
Beschreibung des Loses
Die Ausschreibung enthält das Fassadengerüst sowie Dachfanggerüste in Teilbereichen. Im Osten des BA 1 befindet sich die temporäre Container-Schule. Aufgrund dessen muss das Fassadengerüst in Teilbereichen auf die vorhandene Gerüstrampenanlage abgelastet werden. Eine ausführliche Dokumentation zur Bestandssituation ist erforderlich. Aufgrund dieser beengten Platzverhältnisse ist die Standzeit des Gerüsts an der Ostfassade auf Schulferienzeiten beschränkt. Mehrere Anfahrten für Auf- und Abbau werden Teil der Ausschreibung. Im Innenbereich des Gebäudeteils A ist zudem ein Treppengerüst vorzusehen. Hauptmassen Bauabschnitt 1: - Ca. 900 m² Fassadengerüst Hauptfläche - Ca. 40 m² Zulage Dachfanggerüst - Ca. 580 m² Fassadengerüst Ostfassade - 1 Treppengerüst
Ausführungszeiten: Bauabschnitt 1: Fassadengerüst Hauptfläche: Aufbau ca. KW 15 2026, Abbau ca. KW 33 2026 Fassadengerüst Ostfassade: Aufbau ca. KW 24 2026, Abbau ca. KW 32 2026
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung7 von 7 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Es sind mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen einzureichen, die innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen wurden oder sich aktuell in der Ausführung befinden. Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn es in Art und Umfang den hier ausgeschriebenen Fensterbauar … ganz lesenkürzer
Es sind mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen einzureichen, die innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen wurden oder sich aktuell in der Ausführung befinden. Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn es in Art und Umfang den hier ausgeschriebenen Fensterbauarbeiten entspricht. Detaillierungsgrad pro Referenz: Projektbezeichnung: Name des Bauvorhabens und genaue Ortsangabe. Art der baulichen Anlage: Angabe, ob es sich um öffentliche Gebäude, Schulen oder vergleichbare soziale Einrichtungen handelt (entsprechend der Nutzung als Förderschule ). Leistungsumfang: Nachweis der Montage von Kunststofffenstern (Projektvolumen im Bereich von ca. 70 bis 110 Einheiten pro Abschnitt ) sowie von Aluminium-Pfosten-Riegel-Systemen. Sonnenschutz: Nachweis der Installation von Textilscreens. Bauen im Bestand: Angabe, ob die Leistungen im Rahmen einer Sanierung und ggf. bei laufendem Betrieb erbracht wurden. Kennzahlen: Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum sowie Anzahl der verbauten Einheiten. Ansprechpartner: Benennung einer Kontaktperson des Auftraggebers (Name, Telefonnummer/E-Mail) zur Verifizierung der Angaben. Der Nachweis kann alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin die unter den Anforderungen genannten Leistungspositionen ausgewiesen sind. Anerkannte Präqualifikationssysteme sind insbesondere • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen • EU-Portal e-Certis mit ESPD / ESPD² • EU-weit etablierte Lieferantennetzwerke wie Achilles BuildingConfidence Referenzen, die die Anforderungen nicht vollständig erfüllen oder deren Vergleichbarkeit nicht schlüssig ist, können ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erläuterungen oder Nachweise anzufordern.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
Zur Beurteilung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters ist der Nachweis eines ausreichenden jährlichen Gesamtumsatzes erforderlich. Der Nachweis kann alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern … ganz lesenkürzer
Zur Beurteilung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters ist der Nachweis eines ausreichenden jährlichen Gesamtumsatzes erforderlich. Der Nachweis kann alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin der geforderte Mindestumsatz ausgewiesen ist. Anerkannte Präqualifikationssysteme sind insbesondere • amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A • amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen • EU-Portal e-Certis mit ESPD / ESPD² • EU-weit etablierte Lieferantennetzwerke wie Achilles BuildingConfidence Der Bieter muss einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem Stichtag für den Eingang der Angebote in Höhe von mindestens 74.000,00 EUR netto nachweisen. Der Durchschnitt berechnet sich aus der Summe der Jahresumsätze dieser drei Geschäftsjahre geteilt durch drei. Der Nachweis kann vorläufig durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder Kopien der Jahresabschlüsse/Bilanzen anzufordern.- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in den für diesen Auftrag relevanten Leistungsbereichen ist der Nachweis eines ausreichenden spezifischen Jahresumsatzes aus Gerüstbau erforderlich. Der Nachweis kann alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit ane … ganz lesenkürzer
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in den für diesen Auftrag relevanten Leistungsbereichen ist der Nachweis eines ausreichenden spezifischen Jahresumsatzes aus Gerüstbau erforderlich. Der Nachweis kann alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin der spezifische Umsatz ausgewiesen ist. Anerkannte Präqualifikationssysteme sind insbesondere • amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A • amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen • EU-Portal e-Certis mit ESPD / ESPD² • EU-weit etablierte Lieferantennetzwerke wie Achilles BuildingConfidence Der Bieter muss für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Stichtag für den Eingang der Angebote einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus Gerüstbauarbeiten in Höhe von mindestens ca. 55.000,00 EUR netto nachweisen. Der Durchschnitt berechnet sich aus der Summe des spezifischen Umsatzes dieser drei Geschäftsjahre geteilt durch drei.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Abdeckung von Haftungsrisiken aus Gerüstbau ist der Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Der Nachweis kann alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqua … ganz lesenkürzer
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Abdeckung von Haftungsrisiken aus Gerüstbau ist der Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Der Nachweis kann alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin die geforderten Versicherungssummen ausgewiesen sind. Anerkannte Präqualifikationssysteme sind insbesondere • amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A • amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen • EU-Portal e-Certis mit ESPD / ESPD² • EU-weit etablierte Lieferantennetzwerke wie Achilles BuildingConfidence Der Bieter muss das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen, die die spezifischen Risiken aus Gerüstbau abdeckt. Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall sind: • 5 000 000 EUR für Personenschäden • 5 000 000 EUR für Sachschäden • 500 000 EUR für reine Vermögensschäden Die Jahreshöchstleistung muss mindestens das Zweifache dieser Deckungssummen betragen. Der Versicherungsschutz ist über die gesamte Dauer der Bauausführung aufrechtzuerhalten. Der Nachweis kann vorläufig durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Die Vergabestelle kann eine qualifizierte Versicherungsbestätigung des Versicherers verlangen, aus der Deckungssummen, Jahreshöchstleistung und Laufzeit hervorgehe- Eintragung in das Handelsregister
Zur Beurteilung der Eignung des Bieters ist der Nachweis seiner rechtlichen Eigenschaft und seiner ordnungsgemäßen Eintragung in einem relevanten Register erforderlich. Der Nachweis kann außerdem alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sof … ganz lesenkürzer
Zur Beurteilung der Eignung des Bieters ist der Nachweis seiner rechtlichen Eigenschaft und seiner ordnungsgemäßen Eintragung in einem relevanten Register erforderlich. Der Nachweis kann außerdem alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ausgewiesen sind. Anerkannte Nachweisformen sind insbesondere • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen • EU-Portal e-Certis mit ESPD / ESPD² • EU-weit etablierte Lieferantennetzwerke wie Achilles BuildingConfidence Der Bieter muss nachweisen, dass er gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er niedergelassen ist, ordnungsgemäß in einem relevanten Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Datenbank eingetragen ist. Für Bieter mit Sitz in Deutschland • Nachweis der Eintragung in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts oder in die Handwerksrolle, je nach Rechtsform und Art der Leistung Für Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-/GPA-Staat • Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Datenbank ihres Heimatlandes • Nachweis der vergleichbaren Berechtigung zur Durchführung von Gerüstbauarbeiten nach den dortigen Vorschriften Der Nachweis über die Eintragung kann vorläufig durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, vom Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, einen aktuellen Registerauszug oder Datenbanknachweis anzufordern; dieser sollte zum Zeitpunkt der Vorlage in der Regel nicht älter als sechs Monate sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 06.04.2026
- Vertragsende
- 14.08.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 90 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Bieter und Bewerber haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens durch die Einlegung von Rechtsbehelfen überprüfen zu lassen, sofern sie der Ansicht sind, durch eine Verletzung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die maßgeblichen Bestimmungen hierfür … ganz lesenkürzer
Bieter und Bewerber haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens durch die Einlegung von Rechtsbehelfen überprüfen zu lassen, sofern sie der Ansicht sind, durch eine Verletzung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die maßgeblichen Bestimmungen hierfür finden sich im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). 1. Rügeobliegenheit (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB): Ein Antrag auf Nachprüfung ist nur zulässig, soweit der Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften zuvor gegenüber der Vergabestelle gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Bewerbungen oder Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin für den Eingang der Angebote oder der Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst während des Vergabeverfahrens erkennbar werden, sind unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Vorabinformation (§ 134 GWB) ist, sofern er vom Bieter oder Bewerber erkannt wurde, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung des Auftraggebers nach § 134 Absatz 1 GWB gegenüber der Vergabestelle zu rügen. 2. Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer (§ 160 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 GWB): Ist der Auftraggeber der Rüge eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen, so kann bei der zuständigen Vergabekammer ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit nach Eingang der Rüge bei der Vergabestelle mehr als 10 Tage vergangen sind, ohne dass die Vergabestelle auf die Rüge reagiert hat. Dies bedeutet, dass der Bieter/Bewerber nach einer unbeantworteten Rüge nicht unbegrenzt Zeit hat, sondern nach Ablauf von 10 Tagen die Frist für den Nachprüfungsantrag beginnt. Der Antrag auf Nachprüfung muss innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Mitteilung der Vergabestelle an den Bieter oder Bewerber, dass sie der Rüge nicht abhelfen will, bei der Vergabekammer eingehen. 3. Unwirksamkeit des Vertrages (§ 135 GWB): Ein zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossener Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen die Pflicht zur Vorabinformation (§ 134 GWB) verstoßen hat oder den Zuschlag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erteilt hat, obwohl dies nach dem GWB erforderlich gewesen wäre. Die Unwirksamkeit kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer oder durch Klage vor den Zivilgerichten festgestellt werden. Die Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen die Vorabinformationspflicht (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB) kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über die Vergabe des Auftrags im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (ansonsten verjährt der Anspruch nach sechs Monaten ab Vertragsschluss).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Nikolaus-von-Weis-Straße 6, 67346 Speyer
- Kontakt
- info@
caritas-speyer.de - Auskünfte
- sbp Rechtsanwälte Becker Petrelli PartmbB
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 42c09bec-1b6d-4dcc-a2cc-985f3d25f968.