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Betonsanierungsarbeiten

Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. · Speyer, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen Cari-15/26-Betonsaniveröffentlicht 15.10.2026BauleistungenÖffentliche Ausschreibung

Angebotsfristin 9 Tagen · Fragen bis 06.11.2026, 12:00 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Monat04.01.2027 – 29.01.2027
Lose
1
Verfahren
Öffentliche AusschreibungVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Speyer67346, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    in 2 Tagen
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über plattform.aumass.de
    in 9 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 12:30 Uhr
    in 9 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.01.2027
    in 2 Monaten
  7. Bindefrist endet
    90 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

In der Förderschule des Caritas Förderzentrums St. Laurentius und Paulus in der Queichheimer Hauptstraße 235 in Landau i.d. Pfalz werden zwei Drittel der derzeit 160 Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung unterrichtet, d. h. neben dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung besteht auch noch sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich ganzheitliche Entwicklung. Die Förderschule wurde im Jahr 1971 in Massivbauweise als Flachdachgebäude erbaut. 1990 wurde ein komplettes Walmdach aufgesetzt. Der Dachraum ist ungenutzt. Seither haben sich die (sonder-) pädagogischen Anforderungen an das Schulgebäude und die Einrichtung weitreichend verändert. Da beim Bau der Schule, damals für ca. 120 Schülerinnen und Schüler geplant, die heute gültigen pädagogischen Konzepte nicht berücksichtigt werden konnten und in den vergangenen Jahren keine größeren Maßnahmen durchgeführt wurden, befindet sich die Schule nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Somit werden die Durchführungen umfassender Baumaßnahmen am bestehenden Schulgebäude geplant. In den vergangenen Jahren wurden lediglich umfassende Brandschutzmaßnahmen sowie die Sanierung des Trinkwasseranlage des Gesamteinrichtung durchgeführt. Die Maßnahmen dieser Sanierung sind wie folgt geplant: Grundlegende Sanierungsmaßnahmen in Klassenräumen, Therapieräumen, Büros und Fluren Einbau einer Lüftungsanlage inklusive Einbau von Klimatisierungsgeräten Erneuerung von elektrischen Leitungsführungen Sanierung des Schwimmbades mit Umkleiden Sanierung der Aula und WC-Anlagen Sanierung der Pflegebäder, WC-Anlagen Umbau der Lehrküche Herstellung eines barrierefreien Pausenhofes Die Gebäudeteile, welche Gegenstand dieser Maßnahme sind, beinhalten folgende Nutzungen: Bauteil P: - UG (Teilunterkellerung): Schwimmbadbecken – Schwimmbadtechnik - EG: Schwimmbad mit zugehörigen Umkleiden, Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, kleinere Sanitärbereiche - OG: Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, großer Sanitärbereich für die Schüler*innen - Dachraum: Einbau einer Technikzentrale, Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil R: - EG: Großküche (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) - OG: Mensa, Ausgabeküche, Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil O: - EG: Notwendiger Flur, Erschließung, Verwaltungsräume - OG: Notwendiger Flur, kleine Sanitärbereiche, Erschließung, Verwaltungsräume - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil A: - EG: Gymnastikhalle mit zugehörigen Nebenräumen, Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, großer Sanitärbereich für die Schüler*innen, Werkraum, Lehrküche - OG: Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, großer Sanitärbereich für die Schüler*innen - Dachraum: Einbau einer Technikzentrale, Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil B: - EG: Ambulanter Dienst Verwaltungsräume (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Haupteingang - OG: Klassenräume, kleiner Sanitärbereich - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil C: - EG: Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, kleiner Sanitärbereich, Erschließung - OG 1: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Erschließung - OG 2: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Erschließung - OG 3: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme), Erschließung - OG 4: Klassen- und Therapieräume, kleiner Sanitärbereich, Erschließung - Dachraum: Einbau einer Technikzentrale Bauteil L: - EG: Notwendiger Flur, Erschließung, Rampe - OG: Notwendiger Flur, Erschließung, Rampe - Dachraum: ungenutzt – lediglich Leitungsverzug der neuen Lüftungsanlage Bauteil M: - EG: Notwendiger Flur, Erschließung, Rampe - OG: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) - Dachraum: ungenutzt (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) Bauteil F: - EG: Aula mit Bühne, Sanitärbereich - OG: (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) - Dachraum: ungenutzt (NICHT Gegenstand dieser Maßnahme) Diese Gebäudeteile sind NICHT Gegenstand der Maßnahme: Bauteil D, Bauteil E, Bauteil U, Bauteil G, Bauteil N, Bauteil K, Bauteil H, Bauteil S, Bauteil T Die Sanierung erfolgt abschnittsweise in drei Bauabschnitten. BA 1: Gebäudeteil A, B, L BA 2: Gebäudeteile P, R, O BA 3: Gebäudeteil C, L, M, F und Pausenhöfe Die jeweiligen Bauabschnitte sind zeitlich wie folgt geplant: BA 1: 06.10.2025 - 12.2026 BA 2: 01.2026 - 12.2027 02.11.2026 - 02.2028 (P Schwimmhalle) BA 3: 01.2027 - 10.2028 Dachraum als Sonderabschnitt: Die Arbeiten erfolgen für diesen Bauabschnitt parallel zu den anderen Bauabschnitten in Absprache mit Bauleitung und AG.

Beschreibung des Loses

Die Ausschreibung enthält Betoninstantsetzungsarbeiten und Beschichtungsarbeiten an Wänden und Decken im Bereich des Schwimmbads von Bauteil P. Ziel der Instandsetzung ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Ist-Zustandes, welcher durch Korrosionsvorgänge abgebaut ist. Es wird dabei unterstellt, dass die Wiederherstellung des ursprünglichen ist-Zustandes inkl. brandschutztechnischer Vorgaben für die künftige Nutzung tragwerksplanerisch genügt. Die Instandsetzung soll eine Restnutzungszeit von > 20 Jahren ermöglichen und sich hauptsächlich auf die Unterseiten des bestehenden Schwimmbeckens konzentrieren. Oberseitig wurden wegen unzureichenden Zugänglichkeiten, die erst bei Umsetzung der Maßnahme verbessert werden, nur stichprobenartige Untersuchungen in einzelnen Bereichen durchgeführt. Derzeit ist davon auszugehen, dass Oberseitig keine Maßnahmen erforderlich sind. Es ist bauherrenseits geplant, das künftige Schwimmbecken mit einer Edelstahlauskleidung zu versehen. Im Zuge der Baumaßnahme sollen oberseitig weitere Bauteilöffnungen erfolgen, so dass der jetzige Kenntnisstand verifiziert werden kann. Die Arbeiten sollen nach bauseitigem Rückbau der Anlagentechnik unterseitig erfolgen. Die notwendigen Abstützungsmaßnahmen wurden durch die bauherrenseits beauftragte Tragwerksplanerin angegeben. Die Instandsetzung hat das Ziel, die Restnutzungszeit durch Wiederherstellung des alkalischen Milieus sicherzustellen. Ggf. notwendige Bewehrungsergänzungen aufgrund erheblicher Bewehrungskorrosion werden im Zuge der Arbeiten erkannt und durch die Tragwerksplanerin angeordnet.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung4 von 4 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Abdeckung von Haftungsrisiken aus Betonsanierungsarbeiten ist der Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Der Nachweis kann alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit ane … ganz lesenZur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Abdeckung von Haftungsrisiken aus Betonsanierungsarbeiten ist der Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Der Nachweis kann alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin die geforderten Versicherungssummen ausgewiesen sind. Anerkannte Präqualifikationssysteme sind insbesondere • amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A • amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen • EU-Portal e-Certis mit ESPD / ESPD² • EU-weit etablierte Lieferantennetzwerke wie Achilles BuildingConfidence Der Bieter muss das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen, die die spezifischen Risiken aus Betonsanierungsarbeiten abdeckt. Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall sind: • 5 000 000 EUR für Personenschäden • 5 000 000 EUR für Sachschäden •  500 000 EUR für reine Vermögensschäden Die Jahreshöchstleistung muss mindestens das Zweifache dieser Deckungssummen betragen. Der Versicherungsschutz ist über die gesamte Dauer der Bauausführung aufrechtzuerhalten. Der Nachweis kann vorläufig durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Die Vergabestelle kann eine qualifizierte Versicherungsbestätigung des Versicherers verlangen, aus der Deckungssummen, Jahreshöchstleistung und Laufzeit hervorgehe
Eintragung in das Handelsregister
Zur Beurteilung der Eignung des Bieters ist der Nachweis seiner rechtlichen Eigenschaft und seiner ordnungsgemäßen Eintragung in einem relevanten Register erforderlich. Der Nachweis kann außerdem alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sof … ganz lesenZur Beurteilung der Eignung des Bieters ist der Nachweis seiner rechtlichen Eigenschaft und seiner ordnungsgemäßen Eintragung in einem relevanten Register erforderlich. Der Nachweis kann außerdem alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ausgewiesen sind. Anerkannte Nachweisformen sind insbesondere • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen • EU-Portal e-Certis mit ESPD / ESPD² • EU-weit etablierte Lieferantennetzwerke wie Achilles BuildingConfidence Der Bieter muss nachweisen, dass er gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er niedergelassen ist, ordnungsgemäß in einem relevanten Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Datenbank eingetragen ist. Für Bieter mit Sitz in Deutschland • Nachweis der Eintragung in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts oder in die Handwerksrolle, je nach Rechtsform und Art der Leistung Für Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-/GPA-Staat • Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Datenbank ihres Heimatlandes • Nachweis der vergleichbaren Berechtigung zur aus Betonsanierungsarbeiten nach den dortigen Vorschriften Der Nachweis über die Eintragung kann vorläufig durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, vom Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, einen aktuellen Registerauszug oder Datenbanknachweis anzufordern; dieser sollte zum Zeitpunkt der Vorlage in der Regel nicht älter als sechs Monate sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.01.2027
Vertragsende
29.01.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
90 Tage
Angebotsöffnung
13.11.2026, 12:30 Uhr
Sicherheiten
verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bieter und Bewerber haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens durch die Einlegung von Rechtsbehelfen überprüfen zu lassen, sofern sie der Ansicht sind, durch eine Verletzung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die maßgeblichen Bestimmungen hierfür … ganz lesenBieter und Bewerber haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens durch die Einlegung von Rechtsbehelfen überprüfen zu lassen, sofern sie der Ansicht sind, durch eine Verletzung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die maßgeblichen Bestimmungen hierfür finden sich im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). 1. Rügeobliegenheit (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB): Ein Antrag auf Nachprüfung ist nur zulässig, soweit der Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften zuvor gegenüber der Vergabestelle gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Bewerbungen oder Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin für den Eingang der Angebote oder der Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst während des Vergabeverfahrens erkennbar werden, sind unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Vorabinformation (§ 134 GWB) ist, sofern er vom Bieter oder Bewerber erkannt wurde, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung des Auftraggebers nach § 134 Absatz 1 GWB gegenüber der Vergabestelle zu rügen. 2. Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer (§ 160 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 GWB): Ist der Auftraggeber der Rüge eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen, so kann bei der zuständigen Vergabekammer ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit nach Eingang der Rüge bei der Vergabestelle mehr als 10 Tage vergangen sind, ohne dass die Vergabestelle auf die Rüge reagiert hat. Dies bedeutet, dass der Bieter/Bewerber nach einer unbeantworteten Rüge nicht unbegrenzt Zeit hat, sondern nach Ablauf von 10 Tagen die Frist für den Nachprüfungsantrag beginnt. Der Antrag auf Nachprüfung muss innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Mitteilung der Vergabestelle an den Bieter oder Bewerber, dass sie der Rüge nicht abhelfen will, bei der Vergabekammer eingehen. 3. Unwirksamkeit des Vertrages (§ 135 GWB): Ein zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossener Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen die Pflicht zur Vorabinformation (§ 134 GWB) verstoßen hat oder den Zuschlag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erteilt hat, obwohl dies nach dem GWB erforderlich gewesen wäre. Die Unwirksamkeit kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer oder durch Klage vor den Zivilgerichten festgestellt werden. Die Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen die Vorabinformationspflicht (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB) kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über die Vergabe des Auftrags im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (ansonsten verjährt der Anspruch nach sechs Monaten ab Vertragsschluss).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Nikolaus-von-Weis-Straße 6, 67346 Speyer
Kontakt
info@caritas-speyer.de

Bei uns erfasst

37Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (156 Lose mit Angabe)
395.690 €Zuschlagswert im Median
201.662 € – 958.857 €mittlere Hälfte, 142 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7f68729e-09bf-424f-81a2-3afaf6e46331.