Gepäckwagendienstleistungen am Flughafen Berlin Brandenburg (BER), Los 1 und Los 2
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Berlin, Brandenburg
Aktenzeichen EA-2023-0160 (EU)veröffentlicht 08.12.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 59 Monate
- 17.03.2025 – 28.02.2030
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 59 Monate17.03.2025 – 28.02.2030
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Berlin12529, Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 144 Tage (53 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (93 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 34 Monaten
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 28.02.2030
- Heute
Beschreibung
Gepäckwagendienstleistungen am Flughafen Berlin Brandenburg zur Gewährleistung einer ausreichenden Verfügbarkeit von Gepäckwagen. . Die gegenständliche Leistung bezieht sich auf die Lose 1 und 2: Los 1: Bereitstellung von 1.800 Gepäckwagen für Passagierreisegepäck Los 2: Gepäckwagenmanagement . Der Vertrag mit den Auftragnehmer Los 1 (Bereitstellung von 1.800 Gepäckwagen für Passagierreisegepäck) wird folgende Regelung enthalten: "Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Gepäckwagen nach Beendigung des Vertrages dem AG oder dem neuen Auftragnehmer, welcher nach Ablauf der Vertragslaufzeit die entsprechenden Leistungen des Los 1 und/oder Los 2 ausführen wird (Nachfolgevertrag) zum Restbuchwert zum Kauf anzubieten. An das Angebot hält sich der AN bis 4 Monate nach Erteilung des Zuschlages auf den Nachfolgevertrag gebunden. Der Restbuchwert ist der FBB 18 Monate vor Vertragsende bekannt zu geben. Die FBB hat das Recht, diesen zu publizieren. Die FBB oder der neue Auftragnehmer kann das Angebot innerhalb von vier Monaten ab Zuschlagserteilung auf den Nachfolgevertrag annehmen. Weder die FBB noch der neue Auftragnehmer ist verpflichtet, das Angebot des AN anzunehmen. (Option). Die FBB hat das Recht, zum Zweck der Nachprüfung des vom AN angegebenen Restbuchwertes durch die eigene konzerninterne Revision oder durch einen Wirtschaftsprüfer ihrer Wahl die betreffenden Bücher des AN einsehen zu lassen, soweit es für die Ermittlung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Darlegung zum Restbuchwert erforderlich ist. Die Kosten der Nachprüfung trägt die FBB, es sei denn, die Nachprüfung ergibt eine Abweichung zulasten der FBB. Die FBB verpflichtet sich die im Rahmen der Nachprüfung erhaltenen Kenntnisse vertraulich zu behandeln und auch Wirtschaftsprüfer gesondert zur Vertraulichkeit zu verpflichten und dies auf Verlangen den AN durch geeignete Unterlagen nachzuweisen."
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Bereitstellung von 1.800 Gepäckwagen für Passagierreisegepäck Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber 1.800 Gepäckwagen für den Transport von Koffern und anderem Gepäck am Flughafen Berlin Brandenburg bereit. (Miete / Leasing) Sämtliche Gepäckwagen müssen die Kriterien des Auftraggebers zwingend erfüllen. Der Vertrag beginnt am 17.03.2025 und endet am 28.02.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. | 59 Monate | – |
| 2 | Gepäckwagenmanagement Gegenstand der Leistung ist die Verteilung, Verwaltung, Reinigung, Wartung und Instandhaltung von 1.800 Gepäckwagen für den Transport von Koffern und anderem Gepäck bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. . Zurückgelassene Gepäckwagen auf den Verkehrsflächen sowie auf weiter entfernten Standorten müssen umgehend entfernt und in die jeweiligen Depots zurückgeführt werden, wobei darauf zu achten ist, dass der vorher durch den Auftraggeber definierte Minimalbestand pro Depot nicht unterschritten bzw. der ebenfalls vorher durch den Auftraggeber definierte Maximalbestand pro Depot nicht überschritten wird. Generell ist das Auffüllen der Gepäckwagendepots so zu halten, dass die Depots unverzüglich bei Überfüllung oder Minimalbestand wieder in den vordefinierten Ursprungszustand zu setzen sind. . Die Gepäckwagendepots befinden sich u.a. in den Terminals und zwar im Bereich der Check-in-Schalter und an den Gepäckausgaben, auf dem Bahnhof sowie auf der Verteilerebene. Außerhalb der Terminals befinden sich die Gepäckwagendepots auf den Terminal-Vorfahrten sowie der Gebäudekante und in den Parkhäusern sowie Parkplätzen. . Die Gepäckwagen müssen durch den Auftragnehmer über den gesamten Leistungszeitraum eigenständig und eigenverantwortlich gereinigt, gewartet und instandgesetzt werden. Die Gepäckwagendepots werden durch den Auftraggeber gereinigt und instandgesetzt. Bereitzustellende Hilfsmittel durch den Auftragnehmer: Zur Erbringung der operativen Aufgaben hat der Auftragnehmer geeignete technische Ausrüstung, insbesondere Airport-Scooter und Fahrzeuge zum Einsammeln und Verteilen der Gepäckwagen einzusetzen. Der Vertrag beginnt am 17.03.2025 und endet am 28.02.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. | 59 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzul … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Der Bewerber hat einen Qualifizierungsantrag vorzulegen. Der AG stellt hierzu das Formblatt "Qualifizierungsantrag" zur Verfügung. Im Fall einer BewGe ist das Formblatt von dieser abzugeben. . 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. . 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der Konzessionsgeber stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" zur Verfügung. Im Falle einer BewGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen. . 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerbergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. . 5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. . 6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eig …- Kriterium
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - sowei … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2021-2022). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. Es sind jeweils folgende Mindeststandards nachzuweisen: . Los 1: Bereitstellung von 1.800 Gepäckwagen für Passagierreisegepäck Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 430.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2021-2022) erzielt worden sein muss. . Los 2: Gepäckwagenmanagement Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 2.200.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2021-2022) erzielt worden sein muss. . Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. . Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.- Kriterium
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. . Los 1: Bereitstellung von 1.800 Gepäckwagen für Passagierreisegepäck (1) Unternehmensreferenz Es sind mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bewerber/ der BewGe aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. . Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen: Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen Referenzen vorgelegt werden, welche jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: 1.1. Die als Referenz benannte Leistung muss den Vertrieb (Verkauf/Vermietung/Leasing und/oder Bereitstellung) von mindestens 800 Stück Gepäckwagen nachweisen. Hinweis: Unter dem Begriff "Gepäckwagen" versteht der Auftraggeber: nicht-motorisierte Transportwagen, die dem Passagier den selbstständiger Transport seines Reisegepäcks erleichtern. 1.2. Die als Referenz benannte Leistung muss innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge erbracht worden sein. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. . Los 2: Gepäckwagenmanagement (1) Unternehmensreferenz Es sind mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bewerber/ der BewGe aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. . Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen: Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen Referenzen vorgelegt werden, welche jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: 1.1. Die als Referenz benannte Leistung muss das laufende Verteilen, Reinigen und Instandhalten von mindestens 500 Stück Gepäckwagen, Einkaufswagen oder ähnliche nicht-motorisierte Transportmittel nachweisen. 1.2. Bei der als Referenz benannte Leistung muss die Verteilung der Gepäckwagen, Einkaufswagen oder ähnlicher nicht-motorisierter Transportmittel an mindestens 10 unterschiedlich verortete Sammelstationen erfolgt sein. 1.3. Die als Referenz benannte Leistung muss innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge erbracht worden sein. 1.4. Die als Referenz benannte Leistung muss über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht worden sein. 1.5. Die als Referenz benannte Leistung muss mindestens in einem 2-Schichtsystem an mindestens fünf Tage der Woche für mindestens 16 Stunden pro Tag erbracht worden sein. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Weitere Anforderungen _ Los 1 und Los 2: Für die geforderten Referenzangaben stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, was von den Bewerbern genutzt werden soll. Die Darstellung aller Referenzen muss nachfolgende Angaben beinhalten - Name und Adresse des Auftraggebers - Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber - Zeitraum der Leistungserbringung - Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert (in EUR, netto), - Kurzbeschreibung der Art und Umfang der erbrachten Leistungen. . Los 2: Gepäckwagenmanagement Personelle Ausstattung Erklärung des Unternehmens über die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Angaben sind für jedes Jahr separat anzugeben. Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von 30 Mitarbeitern des Bewerbers /der BewGe, in den letzten drei Jahren. Diese Mitarbeiter müssen über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen. . Die Nichterfüllung dieser Mindestanforde …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 17.03.2025
- Vertragsende
- 28.02.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt: gemäß Vergabeunterlagen
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Los 2: Gepäckwagenmanagement a) Alle einzusetzenden Mitarbeiter des AN müssen vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben. b) Alle eingesetzten Mitarbeiter des AN müssen die deutsche Sprache fließend und grammati … ganz lesenkürzer
Leistung: Los 2: Gepäckwagenmanagement a) Alle einzusetzenden Mitarbeiter des AN müssen vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben. b) Alle eingesetzten Mitarbeiter des AN müssen die deutsche Sprache fließend und grammatikalisch einwandfrei beherrschen, flughafenspezifische Grundsprachkenntnisse in Englisch sind Voraussetzung. c) Alle eingesetzten Mitarbeiter des AN müssen körperlich belastbar und schichtdiensttauglich sein. d) Alle eingesetzten Mitarbeiter des AN müssen über mind. 3 Jahre Berufserfahrung verfügen. e) Das vom AN einzusetzende Personal muss ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, höfliches Auftreten sowie die Bereitschaft zum Tragen eines firmenbezogenen Erkennungsmerkmals des AN (Namensschild o. Ä.) vorweisen. Alle o.g. Bedingungen müssen jeweils während des gesamten Leistungszeitraumes vorliegen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Verg … ganz lesenkürzer
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Gepäckwagen nach Beendigung des Vertrages dem AG oder dem neuen Auftragnehmer, welcher nach Ablauf der Vertragslaufzeit die entsprechenden Leistungen des Los 1 und/oder Los 2 ausführen wird (Nachfolgevertrag) zum Restbuchwert zum Kauf … ganz lesenkürzer
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Gepäckwagen nach Beendigung des Vertrages dem AG oder dem neuen Auftragnehmer, welcher nach Ablauf der Vertragslaufzeit die entsprechenden Leistungen des Los 1 und/oder Los 2 ausführen wird (Nachfolgevertrag) zum Restbuchwert zum Kauf anzubieten. An das Angebot hält sich der AN bis 4 Monate nach Erteilung des Zuschlages auf den Nachfolgevertrag gebunden. Der Restbuchwert ist der FBB 18 Monate vor Vertragsende bekannt zu geben. Die FBB hat das Recht, diesen zu publizieren. Die FBB oder der neue Auftragnehmer kann das Angebot innerhalb von vier Monaten ab Zuschlagserteilung auf den Nachfolgevertrag annehmen. Weder die FBB noch der neue Auftragnehmer ist verpflichtet, das Angebot des AN anzunehmen. (Option). Die FBB hat das Recht, zum Zweck der Nachprüfung des vom AN angegebenen Restbuchwertes durch die eigene konzerninterne Revision oder durch einen Wirtschaftsprüfer ihrer Wahl die betreffenden Bücher des AN einsehen zu lassen, soweit es für die Ermittlung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Darlegung zum Restbuchwert erforderlich ist. Die Kosten der Nachprüfung trägt die FBB, es sei denn, die Nachprüfung ergibt eine Abweichung zulasten der FBB. Die FBB verpflichtet sich die im Rahmen der Nachprüfung erhaltenen Kenntnisse vertraulich zu behandeln und auch Wirtschaftsprüfer gesondert zur Vertraulichkeit zu verpflichten und dies auf Verlangen den AN durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.- Hinweis
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung … ganz lesenkürzer
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte Vergabeunterlagen versendet werden. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme) und des Aktenzeichens "EA -2023-0160 (EU) _ Los 1" und/oder "EA -2023-0160 (EU) _ Los 2" zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 08.01.2024, 12:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 5) Vergabeunterlagen: Der Auftraggeber wird die Vergabeunterlagen - mit Ausnahme der Leistungsbeschreibung und den Vertragsunterlagen - erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen. 6) Angaben zu den Losen: Es gibt weder eine Angebots- noch eine Zuschlagslimitierung. Für die Wertung entscheidend ist die Gesamtwirtschaftlichkeit aller Lose. Der AG behält sich eine Vergabe nach Einzellosen oder die Gesamtvergabe vor. Der Zuschlag wird auf die beiden wirtschaftlichsten Einzellos-Angebote oder auf das wirtschaftlichste Kombi-Losangebot erteilt, sofern dessen Beauftragung für den Auftraggeber wirtschaftlicher ist.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Konzept zur Leistungserbringung
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzul … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Der Bewerber hat einen Qualifizierungsantrag vorzulegen. Der AG stellt hierzu das Formblatt "Qualifizierungsantrag" zur Verfügung. Im Fall einer BewGe ist das Formblatt von dieser abzugeben. . 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. . 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der Konzessionsgeber stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" zur Verfügung. Im Falle einer BewGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen. . 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerbergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. . 5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. . 6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eig …- Kriterium
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - sowei … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2021-2022). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. Es sind jeweils folgende Mindeststandards nachzuweisen: . Los 1: Bereitstellung von 1.800 Gepäckwagen für Passagierreisegepäck Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 430.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2021-2022) erzielt worden sein muss. . Los 2: Gepäckwagenmanagement Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 2.200.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2021-2022) erzielt worden sein muss. . Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. . Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.- Kriterium
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/die BewGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. . Los 1: Bereitstellung von 1.800 Gepäckwagen für Passagierreisegepäck (1) Unternehmensreferenz Es sind mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bewerber/ der BewGe aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. . Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen: Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen Referenzen vorgelegt werden, welche jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: 1.1. Die als Referenz benannte Leistung muss den Vertrieb (Verkauf/Vermietung/Leasing und/oder Bereitstellung) von mindestens 800 Stück Gepäckwagen nachweisen. Hinweis: Unter dem Begriff "Gepäckwagen" versteht der Auftraggeber: nicht-motorisierte Transportwagen, die dem Passagier den selbstständiger Transport seines Reisegepäcks erleichtern. 1.2. Die als Referenz benannte Leistung muss innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge erbracht worden sein. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. . Los 2: Gepäckwagenmanagement (1) Unternehmensreferenz Es sind mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bewerber/ der BewGe aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. . Es sind folgende Mindeststandards nachzuweisen: Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen Referenzen vorgelegt werden, welche jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: 1.1. Die als Referenz benannte Leistung muss das laufende Verteilen, Reinigen und Instandhalten von mindestens 500 Stück Gepäckwagen, Einkaufswagen oder ähnliche nicht-motorisierte Transportmittel nachweisen. 1.2. Bei der als Referenz benannte Leistung muss die Verteilung der Gepäckwagen, Einkaufswagen oder ähnlicher nicht-motorisierter Transportmittel an mindestens 10 unterschiedlich verortete Sammelstationen erfolgt sein. 1.3. Die als Referenz benannte Leistung muss innerhalb des Zeitraums von 5 Jahren vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge erbracht worden sein. 1.4. Die als Referenz benannte Leistung muss über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht worden sein. 1.5. Die als Referenz benannte Leistung muss mindestens in einem 2-Schichtsystem an mindestens fünf Tage der Woche für mindestens 16 Stunden pro Tag erbracht worden sein. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Weitere Anforderungen _ Los 1 und Los 2: Für die geforderten Referenzangaben stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, was von den Bewerbern genutzt werden soll. Die Darstellung aller Referenzen muss nachfolgende Angaben beinhalten - Name und Adresse des Auftraggebers - Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber - Zeitraum der Leistungserbringung - Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert (in EUR, netto), - Kurzbeschreibung der Art und Umfang der erbrachten Leistungen. . Los 2: Gepäckwagenmanagement Personelle Ausstattung Erklärung des Unternehmens über die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Angaben sind für jedes Jahr separat anzugeben. Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von 30 Mitarbeitern des Bewerbers /der BewGe, in den letzten drei Jahren. Diese Mitarbeiter müssen über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verfügen. . Die Nichterfüllung dieser Mindestanforde …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 17.03.2025
- Vertragsende
- 28.02.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt: gemäß Vergabeunterlagen
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Los 2: Gepäckwagenmanagement a) Alle einzusetzenden Mitarbeiter des AN müssen vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben. b) Alle eingesetzten Mitarbeiter des AN müssen die deutsche Sprache fließend und grammati … ganz lesenkürzer
Leistung: Los 2: Gepäckwagenmanagement a) Alle einzusetzenden Mitarbeiter des AN müssen vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben. b) Alle eingesetzten Mitarbeiter des AN müssen die deutsche Sprache fließend und grammatikalisch einwandfrei beherrschen, flughafenspezifische Grundsprachkenntnisse in Englisch sind Voraussetzung. c) Alle eingesetzten Mitarbeiter des AN müssen körperlich belastbar und schichtdiensttauglich sein. d) Alle eingesetzten Mitarbeiter des AN müssen über mind. 3 Jahre Berufserfahrung verfügen. e) Das vom AN einzusetzende Personal muss ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, höfliches Auftreten sowie die Bereitschaft zum Tragen eines firmenbezogenen Erkennungsmerkmals des AN (Namensschild o. Ä.) vorweisen. Alle o.g. Bedingungen müssen jeweils während des gesamten Leistungszeitraumes vorliegen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Verg … ganz lesenkürzer
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
a) Alle einzusetzenden Mitarbeiter (MA) des AN müssen vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben. b) Alle eingesetzten MA des AN müssen die deutsche Sprache fließend und grammatikalisch einwandfrei beherrschen, flughafensp … ganz lesenkürzer
a) Alle einzusetzenden Mitarbeiter (MA) des AN müssen vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben. b) Alle eingesetzten MA des AN müssen die deutsche Sprache fließend und grammatikalisch einwandfrei beherrschen, flughafenspezifische Grundsprachkenntnisse in Englisch sind Voraussetzung. c) Alle eingesetzten MA des AN müssen körperlich belastbar und schichtdiensttauglich sein. d) Alle eingesetzten MA des AN müssen über mind. 3 Jahre Berufserfahrung verfügen. e) Das vom AN einzusetzende Personal muss ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, höfliches Auftreten sowie die Bereitschaft zum Tragen eines firmenbezogenen Erkennungsmerkmals des AN (Namensschild o. Ä.) vorweisen. Alle o.g. Bedingungen müssen jeweils während des gesamten Leistungszeitraumes vorliegen.- Hinweis
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung … ganz lesenkürzer
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte Vergabeunterlagen versendet werden. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme) und des Aktenzeichens "EA -2023-0160 (EU) _ Los 1" und/oder "EA -2023-0160 (EU) _ Los 2" zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 08.01.2024, 12:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 5) Vergabeunterlagen: Der Auftraggeber wird die Vergabeunterlagen - mit Ausnahme der Leistungsbeschreibung und den Vertragsunterlagen - erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen. 6) Angaben zu den Losen: Es gibt weder eine Angebots- noch eine Zuschlagslimitierung. Für die Wertung entscheidend ist die Gesamtwirtschaftlichkeit aller Lose. Der AG behält sich eine Vergabe nach Einzellosen oder die Gesamtvergabe vor. Der Zuschlag wird auf die beiden wirtschaftlichsten Einzellos-Angebote oder auf das wirtschaftlichste Kombi-Losangebot erteilt, sofern dessen Beauftragung für den Auftraggeber wirtschaftlicher ist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Flughafenanlagen
- Anschrift
- Willy-Brandt-Straße 1b, 12529 Berlin
- Website
- berlin-airport.de
- Kontakt
- einkauf@
berlin-airport.de
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7671ad9c-1104-4710-b1c7-17685d7547f3.