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Geotechnische Sicherung Knappensee Sicherungsphase 4-6 (Erdbau/RDV) inkl. Koblenzer Graben

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Senftenberg, Brandenburg

Aktenzeichen 2571200202veröffentlicht 07.11.2025BauleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (192 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Konzept40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

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Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Es sind noch folgende Bauleistungen für die abschließende Sicherung der unbefestigten Bereiche im Rahmen der geotechnischen Gefahrenabwehrmaßnahmen am Knappensee notwendig: (1) Geotechnische Sicherung des Bereiches "Rutschungskessel", Profilierung der Ostböschung, Geländeauffüllung im Bereich F sowie Wiederherstellung des Knappenseerundweges und des Koblenzer Grabens (2)Errichtung eines Schutzkörpers an der südlich vorgelagerten Insel im Knappensee zur Dämpfung potenzieller Schwallwellen auf den Uferbereich E1.

Der besseren Übersicht halber gibt es für die beiden Teilbauleistungen zwei Leistungsbeschreibungen und Ausführungsplanungen. Die Abarbeitung der beiden Teilbauleistungen stehen in Abhängigkeit zueinander und sind miteinander zu verknüpfen, soweit keine Abarbeitungsreihenfolge zwischen den Teilbauleistungen aufgrund geotechnischer Sicherheitsvorgaben in den Leistungsbeschreibungen zwingend vorgegeben ist. Es handelt sich aufgrund der in den Leistungsbeschreibungen genannten technologischen Abhängigkeiten der Teilbauleistungen um eine Gesamtvergabe (besonderer technischer Zusammenhang).

Seit Einrichtung des Sperrbereiches zum 01.05.2014 erfolgt die Umsetzung der Gefahrenabwehrmaßnahmen zur Sicherung der Uferbereiche. Aktuell ist bereits über die Hälfte der gefährdeten Uferbereiche gesichert. Im Rahmen der Umsetzung geotechnischer Sicherungsarbeiten ereignete sich am 11.03.2021 zwischen den Stationen ca. 1+900 und 2+380 an der Ostböschung eine Böschungsbewegung in Form eines Setzungsfließens. Im Zuge der Rutschung brachen ca. 1 Million m³ Kippenmaterial kettenreaktionsartig in den Knappensee. Nach Beendigung der Bewegungsprozesse verblieb böschungsseitig ein Rutschungskessel mit einer halbkreisförmigen Struktur mit einer Breite von ca. 300 m und ca. 370 m Tiefe, bezogen auf die ursprüngliche Uferlinie. Nach Südosten schließt sich ein Abschnitt an, in dem bis zum vorhandenen Versteckten Damm auf ca. 180 m Länge eine zur ehemaligen Uferlinie weitgehend böschungsparallele Bruchkante entstanden ist. Der Abstand der Bruchkante zur ehemaligen Uferlinie beträgt ca. 100 m. Damit ist von der Bruchstruktur eine Uferlänge von ca. 480 m unmittelbar betroffen. Die entstandenen Seitenflanken im Rutschungskessel weisen Höhen von ca. 20 m auf, die böschungsparallel verlaufenden Abrisse besitzen Höhen von ca. 7 m über Wasser und ca. 4 m unter Wasser. In Summe ist vom Rutschungsereignis der gesamte östliche Uferbereich direkt (Bruchkonturen) oder indirekt durch gestundete Sicherungsleistungen, betroffen. Seitens des Sachverständigen für Geotechnik (SfG) wurde sodann ein Konzept zu Erstsicherungsmaßnahmen erarbeitet. Als wesentliche Erstsicherungsmaßnahmen wurden die Installation von zusätzlichen Porenwasserdruck (PWD) - Gebern im Bereich S und am Fuße der Hochkippe sowie die Installation einer PWD-Barriere südlich der Siedlung „An der Knappenhütte“ umgesetzt und eine seeseitige Vorschüttung hergestellt. Die Arbeiten zur Herstellung einer Vorschüttung konnten Ende Juli 2024 fertiggestellt werden. Nachfolgend wird derzeit der, nördlich des Rutschungskessels, im Bereich S, noch ungesicherte vorhandene Bereich mittels RDV und LRV bis Station 1+900 gesichert. Hier werden die Dammkonturen vollständig hergestellt.

Teilbaumaßnahme 1: Nunmehr soll ein versteckter Damm (see- und landseitig) hergestellt und anschließend der Rutschungskessel erdbautechnisch verfüllt werden. Zudem ist der Bereich F aufzufüllen, der sich unmittelbar im Hinterland an den Bereich G angrenzend befindet, als Geländetieflage vollständig auf gekippten Boden liegt und entsprechend den prognostizierten Grundwasserständen und den damit verbundenen erdfeuchten Überdeckungshöhen grundbruchgefährdet ist. In diesem Bereich F wurden bereits Teilflächen gesichert. Am östlichen Ende zwischen erfolgter Auffüllung und Kreisstraße ist ein Teilbereich aus organisatorischen und genehmigungsrechtlichen Gründen bisher ungesichert verblieben. Die sogenannte zusätzliche Auffüllfläche Bereich F zieht sich bis in den Bereich D-Ost und grenzt nördlich an den Koblenzer Graben an. Im Übergang der Ostböschung zum Südufer befindet sich der Koblenzer Graben, der einen Zufluss zum Knappensee bildet. Die Sicherung des Grabens mittels RDV ist abgeschlossen. Die Rückverlegung des Grabenprofils ist im Zuge der geotechnischen Sicherung des Rutschungskessels vorgesehen.

Teilbaumaßnahme 2: Für die im Knappensee gelegene Insel (bestehend aus mehreren Teilinseln – Bereich C) und der vorgelagerten Kleinen Insel (Teilbereich E2) besteht latente Rutschungsgefahr, verbunden mit daraus resultierenden Risiken für die Nutzung der Seefläche und der äußeren Seeufer. Dabei wurde der im Fokus stehende und zukünftig öffentlich genutzte Uferbereich E1 als zu schützender Bereich eingeordnet. Mittels der Errichtung eines Schutzkörpers im Bereich der vorgelagerten Kleinen Insel (Sicherungsphase 6) soll ein Schutzelement für die gegenüberliegenden, gewachsenen Uferbereiche vor entstehende Schwallwellen durch Rutschungsereignisse hergestellt werden. Aus Gründen der geotechnischen Sicherheit dürfen die seeseitigen Arbeiten zum Teil der Baumaßnahme am Schutzkörper erst begonnen werden, wenn die seeseitigen RDV-Arbeiten am Rutschungskessel an der Ostböschung des Knappensees abgeschlossen sind und der dortige seeseitige Teil des RDV-Stützkörpers vollständig hergestellt ist.

Weitere Informationen aufgrund Zeichenbegrenzung unter zusätzliche Informationen.

Beschreibung des Loses

(1) Geotechnische Sicherung des Bereiches "Rutschungskessel", Profilierung der Ostböschung, Geländeauffüllung im Bereich F sowie Wiederherstellung des Knappenseerundweges und des Koblenzer Grabens: - Baufeldfreimachung mit Amphibientechnik ca. 4,5 ha; - Baufeldfreimachung landseitig ca. 33 ha; - Herstellung RDV-Arbeitsplanum seeseitig ca. 35.400 m³; - Verdichtungsleistung SRDV ca. 447.200 m³; - Massenzugabe RDV seeseitig ca. 34.400 m³; - Herstellung Arbeitsplanum vor LRV seeseitig ca. 120.000 m³; - LRV (4 m tief) ca. 43.700 m³; - LRV (5 m tief) ca. 13.700 m³; - Herstellung Arbeitsplanum vor RDV landseitig ca. 192.00 m³; - Verdichtungsleistung RDV ca. 729.800 m³; - Nachverdichtung seeseitige RDV ca. 56.400 m³; - Massenzugabe RDV landseitig ca. 63.800 m³; - Vibratonswalzenverdichtung ca. 12.600 m²; - Massenbewegung ca. 1.199.110 m³; - Drucksondierung seeseitig ca. 1.148 m; - Drucksondierung landseitig ca. 1.085 m; - Linerbohrungen seeseitig ca. 60 m; - Linerbohrungen landseitig ca. 350 m; - Sondierungen mit leichter Rammsonde ca. 1.190 m; - Herstellung Baustraßennetz und Rückbau; - Markierungstonnen (Stumpftonnen) inkl. Zubehör ca. 100 Stück; - Rückbau BigBags ca. 1.050 Stück; - Verwahrung Altstrecken (Trockenbohrung bis 40 m Tiefe inkl. Kernproben, Bohrlochfüllungen, hohlraumfreie Verwahrung unterirdischer Grubenbaue); - Umbau und Rückbau Sperrbereich (Umsetzen und Räumung des Sperrzaunes, Errichtung Beschilderung Sperrbereich); - Wiederherstellung Koblenzer Graben, Rückbau umverlegter Koblenzer Graben; - Wiederherstellung Knappenseerundweg; - Rekultivierungsleistungen; - PWD-Überwachung; - Unterhaltung Sperrbereich, regelmäßige Kontrollgänge, Gewährleistung öffentl. Sicherheit; - Vermessungs- und Beweissicherungsmaßnahmen; ------------- (2) Errichtung eines Schutzkörpers an der südlich vorgelagerten Insel im Knappensee zur Dämpfung potenzieller Schwallwellen auf den Uferbereich E1: - Baufeldfreimachung seeseitig; - Massenentnahme, Verladung, Transport und Einbau inkl. Profilierung seeseitig ca. 70.500 m³; - Massenumschlag und Profilierung seeseitig ca. 21.000 m³; - Zugabematerial RDV seeseitig ca. 36.750 to; - SRDV seeseitig ca. 380.000 m³; - Profilierung nach SRDV ca. 19.600 m²; - Sondierung seesetig ca. 150 m; - Einbau und Profilierung Bettungsschicht ca. 10.500 m³; - Einbau Wasserbausteine seeseitig ca. 10.400 m³; - Dammkrone herstellen seeseitig ca. 2.600 m²; - Rekultivierungsleistungen seeseitig; - Vermessungsleistungen;

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis60 %
Konzept40 %
Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Das Angebot wird unter Zugrundelegung von insgesamt zwei Zuschlagskriterien ausgewertet. Das erste Zuschlagskriterium ist der Preis und das zweite ist das einzureichende Konzept. Für jedes benannte Kriterium wird eine Punktezahl durch Multiplikation des v.H. Satzes des Zuschlagskriteriums mit den im Rahmen der Angebotswertung für das jeweilige Angebot festgelegten Punkten ermittelt. Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien entscheidet über die Rangfolge. Bei Punktgleichheit entscheidet der günstigere Preis. Grundlage der Bewertung für das Zuschlagskriterium Preis: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkte festgelegt. 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Die erreichten Bewertungspunkte werden im Anschluss mit der Gewichtung von 60 (von insgesamt 100) multipliziert.
Qualität
KonzeptGrundlage der Bewertung für das Zuschlagskriterium Konzept: Das Konzept „Bauablaufplan zur Einhaltung des Bauzeitenplans des AG mit Geräteeinsatz“ wird je nach Erfüllungsgrad mit 0, 1, 3 oder 5 Punkten bewertet und im Anschluss mit der Gewichtung 40 (von insgesamt 100) multipliziert. Alle Angebote mit dem Erfüllungsgrad 0 Punkte werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der AG wünscht keinesfalls Leistungen, welche den Grundleistungen der HOAI entsprechen. Eine zusätzliche Vergütung für das durch den Bieter zu erarbeitende Konzept durch den AG ist nicht vorgesehen. Zum Inhalt des Konzepts vgl. Vergabeunterlagen.
Beschreibung
-

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
1. die Leistungen zum Erdbau im Jahr 2028 2. alle Leistungen der Jahre 2029 bis 2031 ------------------------------- Die Beauftragung der Optionen erfolgt spätestens im Jahr 2027 unter folgenden Bedingungen: - gesichertes Budget für die Durchführung der Leistungen (Finanzierungsvorbehalt): Unterz … ganz lesen1. die Leistungen zum Erdbau im Jahr 2028 2. alle Leistungen der Jahre 2029 bis 2031 ------------------------------- Die Beauftragung der Optionen erfolgt spätestens im Jahr 2027 unter folgenden Bedingungen: - gesichertes Budget für die Durchführung der Leistungen (Finanzierungsvorbehalt): Unterzeichnung des VIII. ergänzenden Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2028 bis 2032; - qualitativ und quantitativ zufriedenstellende Umsetzung der fest vereinbarten Leistungen durch den Auftragnehmer. ------------------------------- Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die optionalen Leistungen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten. Eine Beauftragung der Option erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer. Sofern der Auftraggeber die o.g. Optionen beauftragt, ist der Auftragnehmer zur Erbringung der optionalen Leistungen zu den vereinbarten Konditionen verpflichtet.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrun … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
* Ausführungsbeginn: Geplanter Ausführungsbeginn: 03.11.2025. In Anbetracht der in der Leistungsbeschreibung benannten Vorarbeiten ist für den Beginn der Ausführung gleichwohl eine Aufforderung durch den Auftraggeber maßgeblich, § 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B. Dementsprechend ist mit der Ausführung späte … ganz lesen* Ausführungsbeginn: Geplanter Ausführungsbeginn: 03.11.2025. In Anbetracht der in der Leistungsbeschreibung benannten Vorarbeiten ist für den Beginn der Ausführung gleichwohl eine Aufforderung durch den Auftraggeber maßgeblich, § 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B. Dementsprechend ist mit der Ausführung spätestens 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen. Diese Aufforderung wird spätestens am 03.01.2026 und frühestens 12 Werktage vor dem 03.11.2025 zugehen. Diese mögliche Zeitspanne ist vom Auftragnehmer im Rahmen seiner betrieblichen Disposition zu berücksichtigen und einzukalkulieren. ------------------------------------------------------------------------ * Der Fertigstellungstermin (28.11.2031) und die dazugehörigen Zwischenfristen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen und werden Vertragsgegenstand. ------------------------------------------------------------------------ * Es gelten folgende Zwischenfristen: /- Fertigstellung Baufeldfreimachung (Beräumung des eingerutschten Holzmaterials) im Bereich der Verdichtungskörper zur Rutschungskesselsicherung 12 Wochen nach Baubeginn. /- Beginn der Auffüllung vor Realisierung der seeseitigen RDV Rutschungskessel 4 Wochen nach Baubeginn. /- Fertigstellung aller vorbereitenden Maßnahmen für die seeseitige RDV Rutschungskessel 18 Wochen nach Baubeginn. /- Aufbau RDV-Gerät inkl. aller Zulassungen und Freigaben 11 Wochen nach Baubeginn. /- Beginn der seeseitigen RDV-Maßnahmen Rutschungskessel 12 Wochen nach Baubeginn. /- Beginn LRV (Rutschungskessel) 24.04.2027. /- Beginn landseitige RDV 01.07.2027. /- Beginn Verfüllung Rutschungskessel 30.01.2029. /- Beginn der Massenabträge und der Sohlaufhöhung (Bauphase 1) zur Herstellung des Schutzkörpers nach kompletter Fertigstellung des seeseitigen RDV Stützkörpers zur Sicherung des Rutschungsbereiches an der Ostböschung, Baubeginn Schutzkörper 1 Jahr nach Baubeginn Gesamtmaßnahme. /- Fertigstellung Schutzkörper und landseitige und seeseitige RDV und LRV Rutschungskessel im 1. HJ 2028. /- Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme Ende November 2031. ------------------------------------------------------------------------ * Ergänzende Angaben: Die Gefahrenabwehrmaßnahme Knappensee erfolgt aufgrund des Risikos des Eintretens von Verflüssigungsvorgängen / Setzungsfließen in locker gelagerten Kippen aufgrund äußerer (z. B. Eintrag statischer oder dynamischer Lasten) als auch innerer Initiale (z. B. Strömungs- oder lokale Sackungsvorgänge in der Kippe) und der damit verbundenen Gefahr für Leib und Leben. Ereignet sich eine Verflüssigung unter geneigter Geländeoberfläche, z. B. an einer Restlochböschung, findet eine Massenbewegung von hohen in tiefere Geländelagen statt (Setzungsfließen). Häufig beginnt dieser Vorgang im unteren Böschungsbereich und setzt sich kettenreaktionsartig in höhere Bereiche hinfort. Der gesamte Vorgang dauert an, bis sich innerhalb der mobilisierten Massen ein neues Gleichgewicht einstellt oder bis die ausfließenden Massen oder der Rückgriff ein Hindernis erreichen. Setzungsfließrutschungen können dadurch mehrere Millionen Kubikmeter Kippenmaterial umfassen. Zudem kann jede Rutschung direkt oder indirekt (z. B. über die Schwallwellenwirkung) sekundäre Ereignisse auslösen.Die im Rahmen der hier gegenständlichen Sicherungsmaßnahme geplanten Arbeiten stellen potenzielle äußere Initiale dar. Dementsprechend können im Zuge der geotechnischen Sicherungsarbeiten auch bei Einhaltung aller Verhaltensanforderungen, Rutschungen trotz des Fortschritts der Gesamtmaßnahme nicht ausgeschlossen werden.Nach einem möglichen Rutschungsereignis könnte eine Vertragsänderung erforderlich werden, die u. a. aus einem Rutschungsereignis folgendes beinhaltet: Stillstandszeiten, operative Veränderungen des Arbeitsablaufes bzw. Umplanungen bis hin zur Abarbeitung definierter Sofort- und Erstsicherungsmaßnahmen, die einen dem Hauptauftrag vergleichbaren Umfang ausmachen und auch die Vertragslaufzeit verlängern können. Die vorgenannte Beschr …
Hinweis
(1) Geotechnische Sicherung des Bereiches "Rutschungskessel", Profilierung der Ostböschung, Geländeauffüllung im Bereich F sowie Wiederherstellung des Knappenseerundweges und des Koblenzer Grabens - Baufeldfreimachung mit Amphibientechnik ca. 4,5 ha - Baufeldfreimachung landseitig ca. 33 ha - H … ganz lesen(1) Geotechnische Sicherung des Bereiches "Rutschungskessel", Profilierung der Ostböschung, Geländeauffüllung im Bereich F sowie Wiederherstellung des Knappenseerundweges und des Koblenzer Grabens - Baufeldfreimachung mit Amphibientechnik ca. 4,5 ha - Baufeldfreimachung landseitig ca. 33 ha - Herstellung RDV-Arbeitsplanum seeseitig ca. 35.400 m³ - Verdichtungsleistung SRDV ca. 447.200 m³ - Massenzugabe RDV seeseitig ca. 34.400 m³ - Herstellung Arbeitsplanum vor LRV seeseitig ca. 120.000 m³ - LRV (4 m tief) ca. 43.700 m³ - LRV (5 m tief) ca. 13.700 m³ - Herstellung Arbeitsplanum vor RDV landseitig ca. 192.00 m³ - Verdichtungsleistung RDV ca. 729.800 m³ - Nachverdichtung seeseitige RDV ca. 56.400 m³ - Massenzugabe RDV landseitig ca. 63.800 m³ - Vibratonswalzenverdichtung ca. 12.600 m² - Massenbewegung ca. 1.199.110 m³ - Drucksondierung seeseitig ca. 1.148 m - Drucksondierung landseitig ca. 1.085 m - Linerbohrungen seeseitig ca. 60 m - Linerbohrungen landseitig ca. 350 m - Sondierungen mit leichter Rammsonde ca. 1.190 m - Herstellung Baustraßennetz und Rückbau - Markierungstonnen (Stumpftonnen) inkl. Zubehör ca. 100 Stück - Rückbau BigBags ca. 1.050 Stück - Verwahrung Altstrecken (Trockenbohrung bis 40 m Tiefe inkl. Kernproben, Bohrlochfüllungen, hohlraumfreie Verwahrung unterirdischer Grubenbaue) - Umbau und Rückbau Sperrbereich (Umsetzen und Räumung des Sperrzaunes, Errichtung Beschilderung Sperrbereich) - Wiederherstellung Koblenzer Graben, Rückbau umverlegter Koblenzer Graben - Wiederherstellung Knappenseerundweg - Rekultivierungsleistungen - PWD-Überwachung - Unterhaltung Sperrbereich, regelmäßige Kontrollgänge, Gewährleistung öffentl. Sicherheit - Vermessungs- und Beweissicherungsmaßnahmen (2) Errichtung eines Schutzkörpers an der südlich vorgelagerten Insel im Knappensee zur Dämpfung potenzieller Schwallwellen auf den Uferbereich E1 - Baufeldfreimachung seeseitig - Massenentnahme, Verladung, Transport und Einbau inkl. Profilierung seeseitig ca. 70.500 m³ - Massenumschlag und Profilierung seeseitig ca. 21.000 m³ - Zugabematerial RDV seeseitig ca. 36.750 to - SRDV seeseitig ca. 380.000 m³ - Profilierung nach SRDV ca. 19.600 m² - Sondierung seesetig ca. 150 m - Einbau und Profilierung Bettungsschicht ca. 10.500 m³ - Einbau Wasserbausteine seeseitig ca. 10.400 m³ - Dammkrone herstellen seeseitig ca. 2.600 m² - Rekultivierungsleistungen seeseitig - Vermessungsleistungen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- * Für die Ausführung des Auftrags wird die VOB/B vereinbart. Der Auftraggeber behält sich eine Änderung der Leistungen gemäß den Regelungen der VOB/B vor. * Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch in Textform möglich. Nicht in dieser Form eingereichte Angebote werden ausgeschlossen. * Mit dem Angebot sind einzureichen (Formblatt 211-EU C), D),3.1): /- Formblatt 213: Angebotsschreiben /- Formblatt 221/222: Angaben zur Preisermittlung /- Formblatt 234: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, wenn zutreffend /- Formblatt 235: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, wenn zutreffend /- Formblatt 124: Eigenerklärung zur Eignung, falls nicht präqualifiziert /- Formblatt Eigenerklärung Art. 5k EU-VO2022-576 Sanktionen /- Bieterinformationen während der Angebotsfrist, wenn zutreffend /- Formblatt LMBV-Aufsicht-Personal /- Erklärung zu KMU (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission): ja/nein /- Konzept gemäß Aufgabenstellung /- geforderte Unterlagen zur Eignung, vgl. dort, bei Einsatz von Nachunternehmern (Eignungsleihe) entsprechende Unterlagen des Nachunternehmers, vgl. § 6 d EU VOB/A i.V.m. § 6a EU VOB/A /- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständige …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ecosoil ost GmbH, Senftenberg5

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5Angebote je Los im Median (80 Lose mit Angabe)
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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.06.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 950fc97b-1cd7-4eb1-a66c-78eea26608a3.