Geotechnische Analyse und Bewertung bestehender und neuer Bohrkerne aus dem Lausitzer Granodiorit mit Längen bis zu 250 Metern für das Deutsche Zentrum für Astrophysik (DZA)
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY · Zeuthen, Brandenburg
Aktenzeichen PR441903veröffentlicht 10.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Zeuthen15738, Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (130 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 30 Monatenan Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 30 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 30 MonatenDie Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
- Heute
Beschreibung
Das Deutsche Elektronen Synchrotron "DESY" ist eine Forschungseinrichtung mit Standorten in Hamburg und Zeuthen (Brandenburg). Der Standort in Zeuthen ist verantwortlich für den Aufbau des Deutschen Zentrums für Astrophysik ("DZA"). Das DZA ist eine gemeinsame Initiative der deutschen Astronomie und Astroteilchenphysik mit der Idee, einen nationalen und auch internationalen Knotenpunkt der Astrophysik zu schaffen. Das DZA will ressourcensparende Digitalisierung vorantreiben, neue Technologien entwickeln, für Transfer sorgen und neue Perspektiven schaffen.
Beschreibung des Loses
Das Konzept des DZA ruht auf drei Säulen: Forschung, Technologieentwicklung und Digitalisierung. Der Hauptcampus, der diese drei Säulen vereint, soll am Standort Görlitz entstehen. Zusätzlich soll im Granit der Lausitz zwischen den Orten Hoyerswerda, Kamenz und Bautzen ein Untergrundforschungslabor, das "Low Seismic Lab", entstehen, in dem insbesondere Technologien zur Erforschung von Gravitationswellen entwickelt und getestet werden sollen. Die seismographischen Bedingungen im Granitgestein der Lausitz sind einzigartig und besonders gut für die Erforschung von Gravitationswellen geeignet. Gravitationswellendetektoren werden durch seismische Wellen, die permanent den Erdboden durchlaufen, erheblich gestört. Dies führt zu Verfälschungen der Messergebnisse. In dem Granitgestein in der Lausitz besteht die einmalige Möglichkeit, ein Labor ohne seismische Wellen zu errichten. Der genaue Standort im Dreieck zwischen Hoyerswerda, Kamenz und Bautzen muss dabei mit Hilfe weiterer Untersuchungen und Probebohrungen bestimmt werden, um bestmögliche Bedingungen für die Grundlagenforschung zu schaffen. Eine erste Probebohrung im Granit der Lausitz wurde bereits durchgeführt, um erste Erkenntnisse über die Beschaffenheit des Granits und seine Eignung für den Bau des Low Seismic Labs zu gewinnen. Die exakte Lokation des Low Seismic Labs soll nun ermittelt werden. Für die finale Lokation des Low Seismic Labs des DZA ist es unumgänglich, die Eigenschaften des Untergrundes zu bestimmen. Zusätzlich zu der bisher durchgeführten ersten Probebohrung sind weitere drei Bohrungen geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Analyse der insgesamt vier Bohrkerne. Es sollen geologisch-geotechnische und petrophysikalische Aufnahmen und Messungen an den Bohrkernen vor allem mit Blick auf die Heterogenität des Lausitzer Granodiorits und eingeprägter tektonischer Strukturen vorgenommen werden. Die Messungen werden als Tiefenkorrelation für die flächenhaften seismischen Messungen und die Beurteilung der bautechnischen Machbarkeit des Low Seismic Labs benötigt. Mit den Messungen soll die Verteilung der geomechanischen Eigenschaften im 3D-Raum ermittelt werden. Hierfür sind verschiedene Messungen und Versuche notwendig (siehe im Detail Ziff. 3.2 der Leistungsbeschreibung): - geotechnische Kernprotokollierung (vorläufige Druckfestigkeitsbestimmungen mit einem Schmidt-Hammer (ISRM, 2014)) - geophysikalische Messungen an Kernen (Scan auf Kompessionswellengeschwindigkeit, Gamma-Dichte) - gesteinsmechanische Charakterisierung (uniaxiale Druckversuche gemäß den Empfehlungen der DGGT AK 3.3 Nr. 1, triaxiale Druckversuche gemäß ISRM 1999, Brazilian Tensile Strength Test gemäß den Empfehlungen des ISRM, CERCHAR-Test gemäß Empfehlung Nr. 23 der DGGT AK 3.3 Felsprüftechnik 2016) - petrophysikalische Messungen an Kernen (Labormessungen im Permeabilitätsbereich zwischen 10 hoch -21 und 10 hoch -10 m² in den geotechnisch abgegrenzten Gebirgsbereichen, Messungen bei Umgebungsdrücken von 1.5 MPa, 4.0 MPa und 8.0 MPa einschließlich der Prüfung auf Hysterese entsprechend ASTM D4525 oder in ähnlichem Aufbau, Messung von Porosität, Dichte und Wassersättigung für ausgewählte Prüfkörper gemäß ISRM (1979) und/oder ISO 12154:2014 zusätzlich zu Gamma-Dichten) Weiter sollen ein integrierter Datensatz und je Bohrkern ein Bericht erstellt werden. Die Untersuchungen sind eng mit dem Auftraggeber und der Projektgruppe zu koordinieren. Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 73111000ForschungslabordiensteHauptgegenstand
- 73110000Forschungsdienste
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter seinem Angebot für den Nachweis der Eignung beizufügen hat. Hierzu hat er die von DESY über die Vergabeplattform bereitgestellten Vordrucke und Formulare (Angebotsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gülti … ganz lesenkürzer
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter seinem Angebot für den Nachweis der Eignung beizufügen hat. Hierzu hat er die von DESY über die Vergabeplattform bereitgestellten Vordrucke und Formulare (Angebotsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters, Größe des Unternehmens sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung und Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen.- Kriterium
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugebe … ganz lesenkürzer
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten. WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (geotechnische Analysen im Untertagebau) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. DESY behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen.- Kriterium
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß Formblatt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Aufschlüsselung kaufmännisch, wissenschaftlich, technisch). Be … ganz lesenkürzer
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß Formblatt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Aufschlüsselung kaufmännisch, wissenschaftlich, technisch). Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. TL2. Umfangreiche Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen, belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind Referenzen, die vergleichbare geotechnische Analysen im Untertagebau, bestenfalls im Granit und für Wissenschaftsinfrastruktur, in den letzten maximal 5 Jahren zum Gegenstand hatten. Die Referenzprojekte dürfen nicht vor mehr als fünf Jahren nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen worden sein. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. DESY kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen. Mindestanforderungen zu TL2 (Referenzen): 1. Es sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare geotechnische Analysen im Untertagebau im Granit vorzulegen. 2. Es ist mindestens eine Referenz über vergleichbare geotechnische Analysen im Untertagebau für Wissenschaftsinfrastruktur vorzulegen. 3. Die vorgenannte Mindestanforderung zu 2. kann auch in einer Referenz vorliegen, die gleichzeitig die Mindestanforderung zu 1. erfüllt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten.
- Optionen
- Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 MONTHS
- Angebotsöffnung
- 13.05.2024, 12:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Bieter haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung zum RUS-Sanktionspaket vorzulegen. Ein entsprechendes Formblatt für die Erklärung ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesenkürzer
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGHLHN 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens von DESY erforderlich werden s … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGHLHN 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens von DESY erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu der auf der Vergabeplattform genannten Frist für Bieterfragen an DESY gerichtet werden. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass DESY keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu über die Vergabeplattform hochzuladen oder zurückzuziehen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. DESY kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden. 5. DESY behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 6. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. DESY seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 7. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Platanenallee 6, 15738 Zeuthen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.05.2024 auf 16.05.2024 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c2598f25-e71f-4d34-ae77-b2ee02703741.