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vergebenEU-weitDienstleistungen

Geotechnische Analyse und Bewertung bestehender und neuer Bohrkerne aus dem Lausitzer Granodiorit mit Längen bis zu 250 Metern für das Deutsche Zentrum für Astrophysik (DZA)

Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY · Zeuthen, Brandenburg

Aktenzeichen PR441903veröffentlicht 27.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 906 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monate24.05.2024 – 30.11.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (130 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Gesamtpreis (netto) gemäß Preisblatt40 %
  • Technisches Konzept20 %
  • Qualifikation des Projektteams (mit persönlichen Referenzen)30 %
  • Vertragsbedingungen des Bieters10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2025
    vor 30 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Deutsche Elektronen Synchrotron "DESY" ist eine Forschungseinrichtung mit Standorten in Hamburg und Zeuthen (Brandenburg). Der Standort in Zeuthen ist verantwortlich für den Aufbau des Deutschen Zentrums für Astrophysik ("DZA"). Das DZA ist eine gemeinsame Initiative der deutschen Astronomie und Astroteilchenphysik mit der Idee, einen nationalen und auch internationalen Knotenpunkt der Astrophysik zu schaffen. Das DZA will ressourcensparende Digitalisierung vorantreiben, neue Technologien entwickeln, für Transfer sorgen und neue Perspektiven schaffen.

Beschreibung des Loses

Das Konzept des DZA ruht auf drei Säulen: Forschung, Technologieentwicklung und Digitalisierung. Der Hauptcampus, der diese drei Säulen vereint, soll am Standort Görlitz entstehen. Zusätzlich soll im Granit der Lausitz zwischen den Orten Hoyerswerda, Kamenz und Bautzen ein Untergrundforschungslabor, das "Low Seismic Lab", entstehen, in dem insbesondere Technologien zur Erforschung von Gravitationswellen entwickelt und getestet werden sollen. Die seismographischen Bedingungen im Granitgestein der Lausitz sind einzigartig und besonders gut für die Erforschung von Gravitationswellen geeignet. Gravitationswellendetektoren werden durch seismische Wellen, die permanent den Erdboden durchlaufen, erheblich gestört. Dies führt zu Verfälschungen der Messergebnisse. In dem Granitgestein in der Lausitz besteht die einmalige Möglichkeit, ein Labor ohne seismische Wellen zu errichten. Der genaue Standort im Dreieck zwischen Hoyerswerda, Kamenz und Bautzen muss dabei mit Hilfe weiterer Untersuchungen und Probebohrungen bestimmt werden, um bestmögliche Bedingungen für die Grundlagenforschung zu schaffen. Eine erste Probebohrung im Granit der Lausitz wurde bereits durchgeführt, um erste Erkenntnisse über die Beschaffenheit des Granits und seine Eignung für den Bau des Low Seismic Labs zu gewinnen. Die exakte Lokation des Low Seismic Labs soll nun ermittelt werden. Für die finale Lokation des Low Seismic Labs des DZA ist es unumgänglich, die Eigenschaften des Untergrundes zu bestimmen. Zusätzlich zu der bisher durchgeführten ersten Probebohrung sind weitere drei Bohrungen geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Analyse der insgesamt vier Bohrkerne. Es sollen geologisch-geotechnische und petrophysikalische Aufnahmen und Messungen an den Bohrkernen vor allem mit Blick auf die Heterogenität des Lausitzer Granodiorits und eingeprägter tektonischer Strukturen vorgenommen werden. Die Messungen werden als Tiefenkorrelation für die flächenhaften seismischen Messungen und die Beurteilung der bautechnischen Machbarkeit des Low Seismic Labs benötigt. Mit den Messungen soll die Verteilung der geomechanischen Eigenschaften im 3D-Raum ermittelt werden. Hierfür sind verschiedene Messungen und Versuche notwendig (siehe im Detail Ziff. 3.2 der Leistungsbeschreibung): - geotechnische Kernprotokollierung (vorläufige Druckfestigkeitsbestimmungen mit einem Schmidt-Hammer (ISRM, 2014)) - geophysikalische Messungen an Kernen (Scan auf Kompessionswellengeschwindigkeit, Gamma-Dichte) - gesteinsmechanische Charakterisierung (uniaxiale Druckversuche gemäß den Empfehlungen der DGGT AK 3.3 Nr. 1, triaxiale Druckversuche gemäß ISRM 1999, Brazilian Tensile Strength Test gemäß den Empfehlungen des ISRM, CERCHAR-Test gemäß Empfehlung Nr. 23 der DGGT AK 3.3 Felsprüftechnik 2016) - petrophysikalische Messungen an Kernen (Labormessungen im Permeabilitätsbereich zwischen 10 hoch -21 und 10 hoch -10 m² in den geotechnisch abgegrenzten Gebirgsbereichen, Messungen bei Umgebungsdrücken von 1.5 MPa, 4.0 MPa und 8.0 MPa einschließlich der Prüfung auf Hysterese entsprechend ASTM D4525 oder in ähnlichem Aufbau, Messung von Porosität, Dichte und Wassersättigung für ausgewählte Prüfkörper gemäß ISRM (1979) und/oder ISO 12154:2014 zusätzlich zu Gamma-Dichten) Weiter sollen ein integrierter Datensatz und je Bohrkern ein Bericht erstellt werden. Die Untersuchungen sind eng mit dem Auftraggeber und der Projektgruppe zu koordinieren. Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gesamtpreis (netto) gemäß PreisblattGewichtung (Punkte, genau) 40
Qualität
Technisches KonzeptGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Qualifikation des Projektteams (mit persönlichen Referenzen)Gewichtung (Punkte, genau) 30
Qualität
Vertragsbedingungen des BietersGewichtung (Punkte, genau) 10

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
24.05.2024
Vertragsende
30.11.2025
Verlängerung
Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten.
Optionen
Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesen- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGHS1X 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens von DESY erforderlich werden s … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMGHS1X 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens von DESY erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu der auf der Vergabeplattform genannten Frist für Bieterfragen an DESY gerichtet werden. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass DESY keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu über die Vergabeplattform hochzuladen oder zurückzuziehen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. DESY kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden. 5. DESY behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 6. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. DESY seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 7. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie, IEG, Bochum–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.05.2024 auf 16.05.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 13.05.2024

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