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Flughafen Bremen GmbH · Bremen, Bremen
Aktenzeichen 2025.1812veröffentlicht 26.11.2025Dienstleistungen
- Laufzeit
- 10 Jahre
- 01.11.2026 – 31.10.2036
- Hauptleistung
- Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien
- CPV 70220000
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Jahre01.11.2026 – 31.10.2036
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Qualitätskriterium50 %
- Qualitätskriterium40 %
- Qualitätskriterium10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 10 Monaten
- Vertragsbeginnvor 6 TagenLaufzeit bis 31.10.2036
- Heute
Beschreibung
Vergabegegenstand ist die Vermietung von Konzessionsflächen im Sicherheitsbereich in einem Großteil der luftseitigen Wartebereiche beider Terminals am Flughafen Bremen. Es handelt sich um Retail-, Duty Free- und Gastronomieflächen sowie weitere Räume und Flächen, deren Nutzung mittels Raumkonzepten des Konzessionsnehmers individuell gestaltet werden kann. Bei der Einreichung des Angebots erwartet der Konzessionsgeber mindestens die Berücksichtigung der aufgeführten Hauptflächen. Die Optionalflächen können vom Bieter einzeln oder in Summe zusätzlich berücksichtigt werden. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Konzessionsgeber führt ein sog. einstufiges Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durch. Hierbei sind die Eignungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit den dort genannten Anlagen) zusammen mit dem Angebot einzureichen. .
Beschreibung des Loses
Mindestanforderung bei der Einreichung eines Angebots ist die Berücksichtigung eines Duty Free Shops auf der aufgeführten Hauptfläche Nr. 1 sowie einer Gastronomieeinheit auf der Hauptfläche Nr. 2. Für die weiteren Hauptflächen erwartet der Konzessionsgeber eine sinnvolle zielgruppenorientierte Nutzung, die zur Umsatzsteigerung beiträgt. Die Optionalflächen können vom Bieter einzeln oder in Summe zusätzlich berücksichtigt werden. Die Anzahl der vom Bieter berücksichtigten Räume bzw. die Größe der Fläche wird in die Punktevergabe einfließen. Eine hohe Bewertung und Punktevergabe gibt es für die größtmögliche Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen. Wünschenswert wäre eine Nutzung aller verfügbaren Flächen, auf diesen ist nach bisheriger Erfahrung des Konzessionsgebers mit einem Jahreserlös von ca. EUR 5 Mio. zu rechnen. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Konzessionsgeber unterfällt als Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB dem Konzessionsvergaberecht, diese Angabe konnte aber aus technischen Gründen bei der Einordnung des Konzessionsgebers nicht getroffen werden. Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach KonzVgV durchgeführt. Die Vergabeplattform sieht hierfür keine eigenständige Vorlage vor. Sollte auf der Plattform von „Bewerbern“, „Bewerbergemeinschaft“, „Teilnahmeantrag“ oder „Teilnahmewettbewerb“ gesprochen werden, ist dies dem System der Plattform geschuldet und entspricht nicht dem vom Konzessionsgeber gewollten Wortlaut. Mit Ablauf der gesetzten „Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge“ ist vom Bieter ein indikatives Angebot einzureichen, kein Teilnahmeantrag. Es sind die Eignungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit dort genannten Anlagen) zusammen mit dem Angebot einzureichen. In der ersten Stufe des Verhandlungsverfahrens sind zunächst indikative Angebote einzureichen. Auf die indikativen Angebote kann kein Zuschlag erteilt werden. Erst in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens haben die Bieter nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Konzessionsgeber verbindliche Angebote einzureichen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Finanzielle Zuschlagkriterien
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40Qualitative Zuschlagkriterien
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Akzeptanz des Mietvertrages des Konzessionsgebers
Eignung4 von 4 angegeben
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, getrennt nach den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024, ggf. auch unterjährig. Zu den vergleichbaren Leistungen im Sinne dieser Aussch … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, getrennt nach den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024, ggf. auch unterjährig. Zu den vergleichbaren Leistungen im Sinne dieser Ausschreibung zählt insbesondere der Be-trieb von Mieteinheiten. Hinweise des Konzessionsgebers: Hier ist nur der Umsatz für vergleichbare Leistungen des Bieters als eigenständiges Unternehmen (eigene Rechtspersönlichkeit) anzugeben, nicht der Umsatz eines Konzerns oder Unternehmensverbundes, dem der Bieter ggf. angehört. Mindestanforderung: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durch-schnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 2.000.000 € p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Koopera-tionsformen (Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.- Allgemeiner Jahresumsatz
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto) in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024, ggf. auch unterjährig. Hinweise des Konzessionsgebers: Hier ist nur der Gesamtumsatz des Bieters als eigenständiges Unternehmen (eigene Rechtspersönlichkeit) anzugeben, nicht der Umsatz eines Konzerns oder Unternehmensverbundes, dem der Bieter ggf. angehört.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 31.10.2036
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach KonzVgV durchgeführt. Die Vergabeplattform sieht hierfür keine eigenständige Vorlage vor. Sollte auf der Plattform von „Bewerbern“, „Bewerbergemeinschaft“, „Teilnahmeantrag“ oder „Teilnahmewettbewerb“ gesprochen werden, ist dies dem System der Platt … ganz lesenkürzer
Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach KonzVgV durchgeführt. Die Vergabeplattform sieht hierfür keine eigenständige Vorlage vor. Sollte auf der Plattform von „Bewerbern“, „Bewerbergemeinschaft“, „Teilnahmeantrag“ oder „Teilnahmewettbewerb“ gesprochen werden, ist dies dem System der Plattform geschuldet und entspricht nicht dem vom Konzessionsgeber gewollten Wortlaut. Mit Ablauf der gesetzten „Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge“ ist vom Bieter ein indikatives Angebot einzureichen, kein Teilnahmeantrag. Der Konzessionsgeber unterfällt als Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB dem Konzessionsvergaberecht. Diese Angabe konnte aber aus technischen Gründen bei der Einordnung des Konzessionsgebers nicht getroffen werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Flughafen Bremen GmbH
- Anschrift
- Flughafenallee 25, 28199 Bremen
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 28aa586e-2c62-4bb6-a193-2096d55113fe.