Generalunternehmerleistungen mit Planungsverpflichtung Wiedererrichtung Dreifachsporthalle Markstraße
Stadt Bochum · Bochum, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Stadt Bochumveröffentlicht 10.12.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 9,99 Mio. €
- Laufzeit
- 21 Monate
- 01.09.2025 – 31.05.2027
- Leistungsart
- Bauleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 9,99 Mio. €
- Laufzeit
- 21 Monate01.09.2025 – 31.05.2027, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bochum44777, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 189 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Qualifikation/Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Perso-nals (Referenzen)20 %
- Baulogistikkonzept (Optimierung zur FLB sowie die dahinterstehende Logistik5 %
- Feinterminplanung sowie konzeptionelle Erläuterung hinsichtlich Planung, Be-stellzeitpunkten, Lieferzeitpunkten und Bauablauf5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 31.05.2027
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Auftrag umfasst Generalunternehmerleistungen mit Planungsverpflichtungen nach Maßgabe der Leistungsphase 5 und 8 der HOAI zur Wiedererrichtung einer Dreifachsporthalle in der Markstraße in Bochum, außerdem die Leistungsphase 4 der Tragwerksplanung, die Planung einer Gasflächendrainage, die WU-Beton-Planung der Gründung sowie die Werk- und Montageplanung.
Beschreibung des Loses
Die Stadt Bochum (im Folgenden: Auftraggeberin) steht als Schulträgerin vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Die Auftraggeberin beabsichtigt daher Generalunternehmerleistungen mit Planungsverpflichtung zur Neuerrichtung einer Dreifachsporthalle mit Grünfassade sowie Gründächern und einer PV-Anlage auf dem Gelände der Erich-Kästner-Schule, Marktstraße 193, 4479 Bochum zu vergeben. Auf den angrenzenden Grundstücken in nord-westlicher und süd-östlicher Richtung befinden sich bestehende bauliche Anlagen, sodass sich die geplante Sporthalle nahtlos in die derzeit bestehende Baulücke einfügen soll. Dabei sollen die bestehenden Bauten eine unmittelbare bauliche Verbindung zueinander haben. Bei den Bestandsgebäuden auf den angrenzenden Grundstücken handelt es sich ebenfalls um Sporthallen, die während der Bauphase weiterhin genutzt werden. In westlicher Richtung grenzt das zu bebauende Grundstück an ein ebenfalls zu bebauendes Grundstück an, auf welchem ein neues Wohngebiet inkl. Planstraßen entstehen soll. Zur Realisierung des Wohngebietsneubaus muss das Grundstück zunächst erschlossen werden. Die Planstraßen sowie das Wohngebiet sind nicht Teil des Planungs- bzw. Leistungsumfangs. Während der Bauphase der Sporthalle sollen auf dem Nachbargrundstück insbesondere Planstraßen errichtet sowie Maßnahmen zur Versorgung mit Fernwärme durchgeführt werden. Die voraussichtliche Baustraße muss teilweise als vorrübergehende Zuwegung für Bestandswohngebäude genutzt werden. Sämtliche Bauleistungen sollen von einem Generalunternehmer auf Grundlage einer teil-funktionalen Leistungsbeschreibung ausgeführt werden. Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers ist neben der Ausführung der Bauleistungen auch die Ausführung von Planungsleistungen. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist Anfang September zu rechnen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Halle ist für spätestens Sommer 2027 vorgesehen. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Diese Zeiträume sind verbindlich. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 45210000Bauleistungen im HochbauHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Qualifikation/Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Perso-nals (Referenzen)
- Qualität
- Baulogistikkonzept (Optimierung zur FLB sowie die dahinterstehende Logistik
- Qualität
- Feinterminplanung sowie konzeptionelle Erläuterung hinsichtlich Planung, Be-stellzeitpunkten, Lieferzeitpunkten und Bauablauf
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2025
- Vertragsende
- 31.05.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Auftrag ist durchzuführen, bis sämtliche geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer erbracht und abgenommen wurden.
- Optionen
- Wartungsleistungen
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der i … ganz lesenkürzer
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VMRUJ# Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, den Auftrag nicht in Lose aufzuteilen, sondern die begehrten Leistungen im Rahmen einer Gesamtvergabe an einen Generalunternehmer zu vergeben. Vorliegend überwiegen technische Gründe nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 S. 3 VOB/A EU … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VMRUJ# Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, den Auftrag nicht in Lose aufzuteilen, sondern die begehrten Leistungen im Rahmen einer Gesamtvergabe an einen Generalunternehmer zu vergeben. Vorliegend überwiegen technische Gründe nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 S. 3 VOB/A EU dem Gebot zur Losaufteilung aus § 97 Abs. 3 S. 2 GWB. Die Gründe für die Gesamtvergabe sind in einem Vermerk niedergelegt, auf die maßgeblichen technischen Gründe werden an dieser Stelle verkürzt dargestellt: Der Auftraggeber ist vorliegend aus Gründen der Verkehrssicherheit angehalten, etwaige Bauverzögerungen, die aus einer Losbildung erwartbar resultieren würden, zu vermeiden. Dies begründet sich durch das bauliche Umfeld des Baufelds. Während der anfallenden Bauarbeiten ist, der an das Baufeld nordöstliche Weg, aus Gründen der Verkehrssicherung maximal hälftig für die Baustelleneinrichtung zu nutzen. Dieser Weg wird einerseits von Schülerinnen und Schülern der Erich Kästner Schule und andererseits von den Nutzenden der beiden Bestandssporthallen genutzt. Es handelt sich außerdem um den Rettungsweg für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr. Dementsprechend besteht während der Auftragsdurchführung ein erhebliches Risiko dahingehend, dass Rettungskräfte Unfallorte im Umfeld zur Baustelle nur eingeschränkt oder verzögert erreichen können. Dieses Risiko wiegt umso schwerer, als dass es sich bei den baulichen Anlagen, deren Rettungsweg beeinträchtigt wird, selbst um Sporthallen und somit um Orte handelt, bei denen - ihrer Natur nach - ein erhöhtes Verletzungspotential besteht. Insoweit ist die Auftraggeberin gehalten, die mit einer Losbildung einhergehenden Bauzeitverzögerungen und Beeinträchtigungen des Rettungsweges auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Zusätzlich ergibt sich ein Erfordernis zur Reduzierung von Bauverzögerung aus Gründen des Lärmschutzes. Das Baufeld befindet sich in unmittelbarer Nähe der Erich-Kästner-Schule und eines Wohngebäudes. Mithin ist die mit der Auftragsdurchführung verbundene Lärmbelästigung in zeitlicher Hinsicht bestmöglich zu beschränken, um insbesondere den laufenden Schuldbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Ferner ist die Baustelleneinrichtung durch die Errichtung der Planstraßen und Versorgungsleitungen auf dem südwestlichen Grundstück herausfordernd. Hier besteht ein erhöhter Koordinierungsaufwand mit dem Bauherren des Nachbargrundstücks, da auf diesen die Baustelleneinrichtung platziert werden muss und die Anlieferung der Baustelle über dieses Grundstück erfolgen muss. Die entsprechende Baustellenstraße muss darüber hinaus auch als temporäre Zuwegung für ein Bestandswohngebäude genutzt werden. Schließlich ist eine Vergabe an einen Generalunternehmer hinsichtlich einer einheitlichen Gewährleistungsdurchsetzung erforderlich. Die zu wieder errichtende Dreifachsporthalle fügt sich baulich nahtlos zwischen zwei Bestandsbauten (ebenfalls Sporthallen) ein und hat eine bauliche Verbindung zur bestehenden Sporthalle 2 die ertüchtigt werden muss. Darüber hinaus bestehen im Hinblick auf die zu errichtende Vertikalbegrünung Schnittstellenproblematiken zu den Fassadenarbeiten, der Gründung, den Versorgungsleitungen, dem Regenrückhaltevolumenkörper inkl. einer vorgeschalter intelligenten Zisterne sowie den auf den Dächern befindlichen Retentionsvolumenelementen zur Speicherung sowie Abflussverzögerung des Regenwassers. Die Fassade muss boden- und wandgebunden gebaut werden. Bei der wandgebundenen Fassade besteht durch die räumliche Nähe zur Attika ein dauerfeuchtes Milieu, welches ständig bewässert werden muss.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Goldbeck West GmbH / NL Bochum, Bochum | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Bochum
- Anschrift
- Hans-Böckler-Str. 19, 44777 Bochum
- Website
- bochum.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Ed. Züblin AG13 Zuschläge
- Peter Rundholz GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Facility Care AG10 Zuschläge
- S. Overdick Bedachungen10 Zuschläge
- Vennes Erd- u. Tiefbau Abbruch GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- A+B GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 03.06.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 03.06.2025 auf 13.06.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6336d45f-37a7-49d9-a0e2-20be75c2e5e9.