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Frist abgelaufenEU-weitBau

Generalsanierung und Restaurierung Neues Rathaus in Ochsenfurt Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau

Stadt Ochsenfurt · Ochsenfurt, Bayern

Aktenzeichen 80733-25veröffentlicht 30.09.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 372 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Würzburg.

Alle Ausschreibungen: Bau in Bayern (725 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
131 Monate13.02.2026 – 31.12.2036
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Ochsenfurt97199, Würzburg, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2036
    vor 9 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 500Schriftliches Konzept zur Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Leistungen Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: - (Zuschlags)Kriterium Nr. 1a) bis d) wird nicht behandelt: 0 Punkte - unterdurchschnittliche Ausführungen: 1 Punkt - durchschnittliche Ausführungen: 3 Punkte - überdurchschnittliche Ausführungen: 5 Punkte Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) "die Besonderheiten und Herausforderungen im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Maßnahme" Erwartet wird die Darstellung der projektspezifischen Besonderheiten und Herausforderungen, die bieterseits im Rahmen der Umsetzung der ausgeschriebenen Maßnahme gesehen werden. Die Bieter werden gebeten, die wesentlichen Besonderheiten und Schwierigkeiten, die sich aus Sicht der Bieter stellen werden, herauszuarbeiten und darzustellen. Dabei werden aus Sicht des Auftraggebers insbesondere die folgenden Aspekte gesehen: ­- ­Denkmalschutz einschl. historisches Mobiliar, - Brandschutz, - Raumprogramm, - beengte Platzverhältnisse und Innenstadtlage, ­- Gerüststellung, ­- Verkehrsregelung. Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung zur Orientierung dient und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie ist nicht als verbindliche, inhaltliche oder methodische Vorgabe zu verstehen. Vielmehr sind die Bieter aufgerufen, durch eigene Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b) "die beabsichtigte Herangehensweise und Projektorganisation zur Projektumsetzung" Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen, welche jeder Bieter bei der Ausarbeitung seines Konzepts entsprechend zu berücksichtigen hat: ­- Vorgehen zur Erfüllung aller spezifischen Anforderungen des Projekts, ­- Umsetzung der Planung im vorgegebenen Kosten- und Zeitrahmen, ­- Sicherstellung einer qualifizierten Bauüberwachung, ­- Abstimmung der Planung mit dem Bauherrn, ­- Herangehensweise zur Koordination der Projektbeteiligten und Projektdokumentation, ­- Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und den weiteren Projektbeteiligten, ­- Vorgehen zur Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben. Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung zur Orientierung dient und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie ist nicht als verbindliche, inhaltliche oder methodische Vorgabe zu verstehen. Vielmehr sind die Bieter aufgerufen, durch eigene Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. Erwartungshorizont zum Zu …
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 500Preis Das niedrigste Preisangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Preisangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem zu wertenden Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nach-kommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 100 multipliziert. Das niedrigste Preisangebot erhält somit 500 Punkte. Die Angaben des Bieters im Preisangebot werden wie folgt bewertet: (1) Pauschale EUR netto Pauschale EUR netto als Grundhonorar (§ 6 Ziff. 1 lit. a Generalübernehmervertrag). (2) Zuschlag in % Zuschlag in % auf tatsächlich anfallende Brutto-Kosten (§ 6 Ziff. 1 lit. c Generalübernehmervertrag), wobei zu Wertungszwecken fiktive Brutto-Kosten in Höhe von 16 Mio. EUR zu Grunde gelegt werden (Wertungsbetrag = % von 16 Mio. EUR brutto). (3) Stundensatz EUR netto Stundensatz EUR netto für nachlaufende Projektarbeit (§ 6 Ziff. 1 lit. d Generalübernehmer-vertrag), wobei zu Wertungszwecken eine fiktive Stundenanzahl von 30 Stunden zu Grunde gelegt wird (Wertungsbetrag = Stundensatz EUR netto x 30). (4) Konditionen zur Projektfinanzierung über die vereinbarte Laufzeit gem. § 5.2 Generalübernehmervertrages, wobei darauf hingewiesen wird, dass ein vom Bieter angegebener Referenz-Zinssatz (z.B. 3-Monats-Euribor etc.) zu Wertungszwecken in der bei Angebotsabgabe gültigen Höhe eine fiktive vertragliche Laufzeit (vgl. § 11.1 Generalübernehmervertrag) zugrunde gelegt wird. Für die Angebotswertung wird dabei der Referenzzinssatz in der am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist gültigen Höhe zu Grunde gelegt.

Eignung9 von 9 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Umsatz (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von … ganz lesenUmsatz (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von ­- unter und bis einschließlich EUR 10.000.000,00 mit 0 Punkten, ­- mehr als EUR 10.000.000,00 bis einschließlich EUR 20.000.000,00 mit 1 Punkt ­- mehr als EUR 20.000.000,00 bis einschließlich EUR 30.000.000,00 mit 2 Punkten, ­- mehr als EUR 30.000.000,00 bis einschließlich EUR 40.000.000,00 mit 3 Punkten, ­- mehr als EUR 40.000.000,00 bis einschließlich EUR 50.000.000,00 mit 4 Punkten, und ­- mehr als EUR 50.000.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Anzahl der technischen Mitarbeiter:innen (2022, 2023 und 2024) Die durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten technischen Mitarbeiter:innen … ganz lesenAnzahl der technischen Mitarbeiter:innen (2022, 2023 und 2024) Die durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten technischen Mitarbeiter:innen (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) einschl. Führungskräften werden auf Basis des Full Time Equivalent (FTE) gewertet. Das FTE bildet die tatsächliche Arbeitszeit im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle ab (Faktor 1,0 entspricht einer Vollzeitkraft). Die Berechnung der durchschnittlichen FTE-Anzahl hat wie folgt zu erfolgen: ­- Ermittlung der jeweils zum 31.12. der Jahre 2022, 2023 und 2024 fest angestellten Mitarbeiter und Führungskräfte (unabhängig vom Tätigkeitsbereich). ­- Ermittlung der individuellen Arbeitszeit pro Mitarbeiter/in im Verhältnis zur jeweiligen betrieblichen Vollzeitstelle. ­- Addition der FTE-Werte aller fest angestellten Mitarbeiter/innen und Führungskräfte je Kalenderjahr. ­- Durchschnittsbildung aus den FTE-Werten der genannten drei Jahre. Die Angaben werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 7 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 7 Mitarbeiter bis einschließlich 8 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 9 Mitarbeiter bis einschließlich 10 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 10 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Die durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten finanztechnischen Mitarbeiter:innen (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) einschl. Führungskrä … ganz lesenDie durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten finanztechnischen Mitarbeiter:innen (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) einschl. Führungskräften werden auf Basis des Full Time Equivalent (FTE) gewertet. Das FTE bildet die tatsächliche Arbeitszeit im Verhältnis zu einer Vollzeit-stelle ab (Faktor 1,0 entspricht einer Vollzeitkraft). Die Berechnung der durchschnittlichen FTE-Anzahl hat wie folgt zu erfolgen: ­- Ermittlung der jeweils zum 31.12. der Jahre 2022, 2023 und 2024 fest angestellten Mitarbeiter und Führungskräfte (unabhängig vom Tätigkeitsbereich). ­- Ermittlung der individuellen Arbeitszeit pro Mitarbeiter/in im Verhältnis zur jeweiligen betrieblichen Vollzeitstelle. ­- Addition der FTE-Werte aller fest angestellten Mitarbeiter/innen und Führungskräfte je Kalenderjahr. ­- Durchschnittsbildung aus den FTE-Werten der genannten drei Jahre. Die Angaben werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 5 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten kaufmännischen Mitarbeiter:innen … ganz lesenAnzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten kaufmännischen Mitarbeiter:innen (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) einschl. Führungskräften werden auf Basis des Full Time Equivalent (FTE) gewertet. Das FTE bildet die tatsächliche Arbeitszeit im Verhältnis zu einer Vollzeit-stelle ab (Faktor 1,0 entspricht einer Vollzeitkraft). Die Berechnung der durchschnittlichen FTE-Anzahl hat wie folgt zu erfolgen: ­- Ermittlung der jeweils zum 31.12. der Jahre 2022, 2023 und 2024 fest angestellten Mitarbeiter und Führungskräfte (unabhängig vom Tätigkeitsbereich). ­- Ermittlung der individuellen Arbeitszeit pro Mitarbeiter/in im Verhältnis zur jeweiligen betrieblichen Vollzeitstelle. ­- Addition der FTE-Werte aller fest angestellten Mitarbeiter/innen und Führungskräfte je Kalenderjahr. ­- Durchschnittsbildung aus den FTE-Werten der genannten drei Jahre. Die Angaben werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 5 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Unternehmensbezogene Referenzen als Generalübernehmer Zur Bewerberauswahl werden jeweils drei Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, gewertet. Eine Referenz wird nur da … ganz lesenUnternehmensbezogene Referenzen als Generalübernehmer Zur Bewerberauswahl werden jeweils drei Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn 1. der Baubeginn der Maßnahme in den Zeitraum von 2020 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist fällt, und 2. die Baumaßnahme vor dem Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist abgeschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: • Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme; • im Bereich Verwaltungsgebäude oder vergleichbar; • mit Baukosten (KGR 100 – 700) von mind. EUR 10 Mio. brutto; • mit denkmalschutzrechtlichen Anforderungen oder erhöhten brandschutzrechtlichen Anforderungen; • für einen öffentlichen Auftraggeber; • unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen. Erfüllt eine Referenz eines dieser sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle acht Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: ­- 0 bis 3 Teilpunkte: 0 Punkte, - 4 bis 6 Teilpunkte: 1 Punkt, ­- 7 bis 9 Teilpunkte: 2 Punkte, - 10 bis 12 Teilpunkte: 3 Punkte, ­- 13 bis 15 Teilpunkte: 4 Punkte, und ­- 16 bis 18 Teilpunkte: 5 Punkte.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer die für die Dauer des verfahrensgeg … ganz lesenErklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorgelegt werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 10 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.02.2026
Vertragsende
31.12.2036
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstö … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Ochsenfurt
Anschrift
Hauptstraße 42, 97199 Ochsenfurt
Kontakt
poststelle@stadt-ochsenfurt.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

868vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (296 Lose mit Angabe)
253.686 €Zuschlagswert im Median
129.386 € – 652.372 €mittlere Hälfte, 438 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Bayern (725 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d7b2161f-fae2-4bdb-a6a5-83eb72c3c02b.