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Generalsanierung Michel-Buck-Schule und Erweiterung der Grundschule, Ehingen (Donau) - Technische Ausrüstung ALG 4 und 5 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021

Große Kreisstadt Ehingen (Donau) · Ehingen (Donau), Baden-Württemberg

Aktenzeichen SEHI_PLANER-2024-0003veröffentlicht 09.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 813 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 24 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
47 Monate16.12.2024 – 15.11.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • A) Darlegung des vorgesehenen Projekttteams ( mit Unterkritrien)36 %
  • B) Herangehensweise konkrete Planungaufgabe ( mit Unterkritrien)39 %
  • Preis25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.11.2028
    vor 23 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Generalsanierung der Michel-Buck-Schule (Grundschule und Werk-Real-Schule) und Erweiterung der Grundschule in Ehingen (Donau) - Technische Ausrüstung ALG 4 und 5 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, bei stufenweiser Beauftragung

Beschreibung des Loses

Die Stadt Ehingen (Donau) beabsichtigt an der Michel-Buck-Schule (Grundschule und Werkrealschule) in 89584 Ehingen (Donau), Schulhof 1, eine Generalsanierung durchzuführen. Desweiteren wird die Erweiterung der Grundschule geplant. Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung ALG 4 und 5 (ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt.

Der Schulkomplex besteht aus 5 Gebäudeteilen (Baujahr 1950/-60), einer Schwimmhalle und zwei Sporthallen. Die Sporthallen sind von der Maßnahme ausgenommen. Nicht alle Bauwerke sind unterkellert. Es soll in mehreren Bauabschnitten, gestaffelt nach Sanierungsanforderung, in Gebäudeteilen gegliedert und unter Berücksichtigung des fortlaufenden Schulbetriebes saniert werden. Der Schulgebäude beider Schulen umfasst eine Schulfläche von 5786 m² für aktuell 491 Schüler (Schuljahr 2023/2024). Davon umfasst die Grundschule 15 Klassen und 320 Schüler, die Werkrealschule 11 Klassen und 171 Schüler. Ein Teil der Schüler kann an umliegende Schulen ausgelagert werden. Aber es soll zusätzlich eine Interimsstätte in Form von Schulcontainern für einzelne Klassenräume auf dem Schulgelände eingerichtet werden. Die Sanierungsmaßnahmen variieren je Gebäudeteil aufgrund unterschiedlicher Sanierungsstände und beinhalten im Wesentlichen: - Die Erneuerung der Elektroinstallation und Umrüstung der Beleuchtungsanlage auf LED in allen Gebäudeteilen - Die Erneuerung der Heizungsanlage und des Wärmeverteilnetzes in allen Gebäudeteilen - Die Ergänzung von Datenleitungen in allen Gebäudeteilen - Die energetische Sanierung der Fassade in vielen Gebäudeteilen - Die Sanierung der Sanitäranlagen in allen Gebäudeteilen - Die Erneuerung der Bodenbeläge in allen Gebäudeteilen - Die Ertüchtigung der Raumakustik in vielen Gebäudeteilen - Die Verputz- und Malerarbeiten in allen Gebäudeteilen - Die Dämmung der Dachflächen in einigen Gebäudeteilen - Die Erneuerung der Fenster in einigen Gebäudeteilen - Die Ertüchtigung des Brandschutzes in allen Gebäudeteilen - Eine Schadstoffuntersuchung Die Abfolge der Ausführung geplanter Maßnahmen in den fünf Gebäudeteilen A, B, HTW, C und E-Bau wird nach Gebäudenutzungsart, Sanierungsbedarf und über mehrere Gebäudeteile übergreifende Synergie gestaffelt. Für eine spätere etwaige Nutzung soll die Nachrüstung eines Aufzugs planerisch vorgesehen werden. Es liegen Pläne der Schul-Gesamtanlage und der Einzelbauwerke mit Raumaufteilungen aus bereits durchgeführten Erweiterungsmaßnahmen in den Jahren 2020 und 2021 vor. Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang Oktober 2024 statt. Die Auftragsvergabe und der Projektstart (Vergabe von Bauleistungen) folgen unmittelbar darauf. Die Fertigstellung aller Bauabschnitte, Ende der Übergangslösung und finale Inbetriebnahme soll bis 01.12.2027 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) ist zum 01.12.2028 vorgesehen. Es ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die neuen energetischen Anlagen in LPH 2+3 zu erstellen. Die Schulbaumaßnahme erhält Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für Schulsanierungen 2023. Es sind vorhandene Kunstobjekte am Bau charakteristisch zu wahren und die funktionellen Eingriffe dem gegebenen Stil (Baujahr 1950er) des Bauwerks gestalterisch anzupassen.

Zurückversetzen Aufforderung Erstangebot 15.11.2025 Nach erfolgter Sitzung der Entscheidungsgremien und Abstimmung bezüglich der Erweiterung der Grundschule ist eine Realisierung der Erweiterung auf absehbare Zeit nicht mehr beabsichtigt. Die neuen Projektvoraussetzungen führen zu einer Änderung der Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

A) Darlegung des vorgesehenen Projekttteams ( mit Unterkritrien)36 %
B) Herangehensweise konkrete Planungaufgabe ( mit Unterkritrien)39 %
Preis25 %
Qualität
A) Darlegung des vorgesehenen Projekttteams ( mit Unterkritrien)Qualitätskriterium
Qualität
B) Herangehensweise konkrete Planungaufgabe ( mit Unterkritrien)Qualitätskriterium
Preis
Preiskriterium

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.12.2024
Vertragsende
15.11.2028
Verlängerung
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: Stufe 1a: LPH 1-2, gem. § 53 ff HOAI 2021, Sanierung Grundschule und Werk-Realschule Stufe 2a: LPH 3, gem. § 53 ff HOAI 2021, Sanierung Grundschule und Werk-Realschule Stufe 3a: LPH 5-7, gem. § 53 ff HOAI 2021, Sanierung Grundschule und Werk-Realsch … ganz lesenBeabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung: Stufe 1a: LPH 1-2, gem. § 53 ff HOAI 2021, Sanierung Grundschule und Werk-Realschule Stufe 2a: LPH 3, gem. § 53 ff HOAI 2021, Sanierung Grundschule und Werk-Realschule Stufe 3a: LPH 5-7, gem. § 53 ff HOAI 2021, Sanierung Grundschule und Werk-Realschule Stufe 4a: LPH 8-9, gem. § 53 ff HOAI 2021, Sanierung Grundschule und Werk-Realschule Stufe 1b: LPH 1-2, gem. § 53 ff HOAI 2021, Erweiterung Grundschule Zunächst wird nur die Stufe 1a beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Optionen
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Karlsruhe, Vergabekammer Baden- Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt … ganz lesenVerstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Eignungsnachweises und des Angebots gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bieter müssen Ihre Bereitschaft erklären, dass in den Vergabeunterlagen zu … ganz lesenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bieter müssen Ihre Bereitschaft erklären, dass in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland) im Auftragsfall auszufüllen und zu unterschreiben. Entsprechend des Gesetztes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) darf (z.B. in Gemeinschaftseinrichtungen, Medizinischen Einrichtungen) nur Personal mit Impfschutz, Immunität oder medizinischer Kontraindikation eingesetzt werden. Bewerber müssen bereit sein, im Auftragsfall beide Erklärungen zu unterzeichnen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
KIENLE Beratende Ingenieure GmbH, Ostrach1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e2976431-b48e-4484-92f3-97dc6cd585ec.