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Generalplanungsleistungen - Neubau GDRMA Altenburg

ONTRAS Gastransport GmbH · Leipzig, Sachsen

Aktenzeichen ONTRAS-2023-0011veröffentlicht 01.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Leipzig04129, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 217 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind gem. Anlange A1 der Angebotsbedingungen (Leistungsbeschreibung - Kurzversion) Generalplanungsleistungen für den Neubau der Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA) in der Luckaer Straße in Altenburg. Die Anlage soll aus einer oder zwei Mess- und Regelschienen inkl. Vorwärmung bestehen. Im Rahmen der Vorplanung soll diesbezüglich eine Variantenuntersuchung durchgeführt werden. Die Planung der Anlage soll im Wesentlichen ab Mai 2024 bis Ende I. Quartal 2025 erfolgen, sodass die Ausschreibung für die Bauleistungen als Generalunternehmerleistungen (voraussichtlich nach SektVO) Ende II. Quartal 2025 veröffentlicht werden kann. Die Vergabe der Bauleistungen hat bis Mitte/Ende des Jahres 2025 zu erfolgen. Die Errichtung der Anlage ist ab März 2026 bis Ende 2026 geplant. Die Inbetriebnahme muss bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Beschreibung des Loses

Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Leistungen (Abruf erfolgt leistungsphasenbezogen) gemäß § 53 ff. HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung und § 34 ff. HOAI Objektplanung Gebäudeplanung jeweils in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 für den Neubau einer GDRMA. Zudem werden zusätzliche besondere Leistungen und übergeordnete Koordinierungsaufgaben erforderlich. Diese werden optional angefragt und können u. a. die Erstellung eines Projekthandbuches, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie eines Flucht- und Rettungswegekonzepts, das Inbetriebnahmemanagement sowie die Erstellung eines Betriebshandbuches umfassen. Der Generalplaner ist für sämtliche Planungsaufgaben die GDRMA betreffend verantwortlich. Dazu zählen u. a. Bau-, Verfahrens- und Maschinentechnik, Rohrleitungstechnik/Stationsverrohrung, TGA, elektrische Energietechnik, Prozessleittechnik sowie Erdung und Blitzschutz etc.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, PF 10 13 64, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das Vergabeverfahren zur Vergabe der Generalplanungsleistungen zum Neubau der GDRMA Altenburg wird nach § 57 SektVO eingestellt. Dies vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase bis zum Ende der Angebotsfrist keine wertbaren Angebote zu dem ausgeschriebenen Leistungsumfan … ganz lesenDas Vergabeverfahren zur Vergabe der Generalplanungsleistungen zum Neubau der GDRMA Altenburg wird nach § 57 SektVO eingestellt. Dies vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase bis zum Ende der Angebotsfrist keine wertbaren Angebote zu dem ausgeschriebenen Leistungsumfang eingegangen sind. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 SektVO wird die ONTRAS Gastransport GmbH daher eine erneute Ausschreibung als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchführen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
Anschrift
Maximilianallee 4, 04129 Leipzig
Website
ontras.com
Kontakt
einkauf.oberschwelle@ontras.com

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

375vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
199.678 €Zuschlagswert im Median
101.254 € – 379.964 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 898d2caf-4d63-4c0c-b0a7-a4a18cc73660.