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Generalplanerleistungen zur Sanierung der ehemaligen Gesamtschule Süd, Frankenstr. 200, Essen

Stadt Essen · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen SES123.0028veröffentlicht 17.02.2026DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Sonstiges zweistufiges VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Essen45127, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Generalplanerleistungen zur Sanierung der ehemaligen Gesamtschule Süd, Frankenstr 200, 45133 Essen / weitere Informationen siehe ausführliche Beschreibung

Beschreibung des Loses

Die im Jahre 1969 errichteten Schulgebäude an der Frankenstraße 200 im Essener Stadtteil Stadtwald, ehemals Standort der Gesamtschule Süd bis zu deren Auflösung im Juli 2017, stehen vor einer umfassenden Sanierung und Modernisierung. Im Rahmen des Sanierungsprojekts sollen die Gebäudeteile Nord, Ost, Süd, die Aula, West sowie der Erweiterungsbau einer Sanierung unterzogen werden. Bis zum Sommer 2023 diente das Gebäude in Teilen dem Heinz-Nixdorf-Berufskolleg und der Volkshochschule für Deutsch-Sprachkurse. Zukünftig ist geplant, die Schule nach ökologischen Prinzipien klimaneutral zu betreiben. Hierzu gehört die Installation von Wärmepumpentechnik und Photovoltaikanlagen, welche die Dächer der Schule ergänzen werden. Die Generalsanierung zielt darauf ab, die Schulbauleitlinie der Stadt Essen von 2020 konsequent umzusetzen und den Bildungseinrichtungen dadurch zu ermöglichen, moderne schulpädagogische Lernkonzepte effektiv zu unterstützen. Darüber hinaus wird das Projekt so gestaltet, dass es den Anforderungen für eine Förderung nach den KfW-Standards entspricht. Dieses Projekt verpflichtet sich, ein fortschrittliches Lernumfeld zu schaffen, das ökologische Verantwortung und pädagogische Innovation miteinander verbindet. Die Gebäudeteile Nord, Ost, Süd, Aula und das Westgebäude sind auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse aus den Untersuchungen der Fassaden des Tragwerksplaners Rothe (absturzgefährdete Fassade), der letzten WKP-Berichte und der Gefährdungsbeurteilung des Brandschutzsachverständigen Kraft (Brandschutzmängel) zu sanieren. Dabei sind auch zwingend erforderliche Modernisierungen der IT-Infrastruktur und der technischen Einrichtung in die Sanierungsarbeiten mit einzubeziehen. Es wurde bereits eine Planung bis einschließlich LP 3 erstellt. Diese kann im Rahmen der Erbringung der Planungsleistungen zur Information zur Verfügung gestellt werden. Sie entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung zur vollständigen eigenständigen Leistungserbringung durch den Auftragnehmer. Eine Haftung des Auftragnehmers für die Inhalte der Bestandsplanung ist nicht vorgesehen. Für die vorgesehenen Erweiterungs- bzw. Umbaumaßnahmen werden grundsätzlich Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-8/9 (optional) nach geltender HOAI benötigt bzw. ggf. bereits vorliegende Planungsergebnisse sind zu prüfen und zu finalisieren. Der Auftraggeber erwartet hierbei unter anderem auch folgende Leistungen: - eine Fassadenplanung nach AHO, - eine vorgezogene Leitdetailplanung aus Gründen der Kostensicherheit, - einen digital unterstützten Planungsablauf nebst 3D-Modell, - eine angepasste Energieberatung, - Eine küchenplanerische und landschaftsplanerische Expertise im Team des Generalplaners, - optional: eine funktionale Leistungsbeschreibung für eine mögliche Vergabe an einen Generalunternehmer. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf hinsichtlich der Ausführung eine Generalunternehmervergabe oder aber eine Einzelgewerksvergabe durchzuführen. Entsprechend werden im Rahmen der Angebotsabfrage nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes die Honorare sowohl für eine Generalunternehmervergabe als auch für eine Einzelgewerksvergabe abgefragt und in die Wertung mit einbezogen. Da die Realisierung der o.a. Bauabschnitte maßgeblich die Gewährung öffentlicher Fördermittel bedingt, erfolgt die Beauftragung der Planungsleistungen grundsätzlich optional und stufenweise nach entsprechendem Bedarf und vorbehaltlich einer entsprechenden Fördermittelzuweisung. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich die Aufhebung der Ausschreibung für den Fall vor, dass keine Fördermittel für das Projekt zugewiesen werden. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere auf die Aufgabenbeschreibung, verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekann … ganz lesen1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs?oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VMEKC#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Drees & Sommer SE, Köln2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

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894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a83b4144-1201-4fdc-a7cd-344ee1b1ed37.