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Generalplanerleistungen für den Bau einer weitergehenden Aufbereitungsanlage zur Trinkwasserversorgung

Generalplanerleistungen für den Bau einer weitergehenden Aufbereitungsanlage (WAA) zur Trinkwasserversorgung · Bad Wünnenberg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 435_197/24/BV-001_GP_WAAveröffentlicht 30.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 495 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 170 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2040-mal)

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
4,5 Mio. €
Laufzeit
182 Monate20.10.2025 – 31.12.2040, bis zu 2040 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Projektkonzept35 %
  • Qualifikation und Referenzen der Mitglieder des Kernprojektteams25 %
  • Fragebeantwortung im Bietergespräch10 %
  • Höhe des angebotenen Honorars28 %
  • Höhe der angebotenen Stundensätze2 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2040
    vor 13 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb war die Vergabe von Generalplanerleistungen für den Bau der Wasseraufbereitungsanlage zur Trinkwasserversorgung inkl. zusätzlicher Leistungen für den Wasserverband Aabach-Talsperre am Standort Bad Wünnenberg. Ziel ist die Planung, Vorbereitung/Mitwirkung der/bei der Vergabe, Objektüberwachung sowie Objektbetreuung des Baus der WAA durch den Generalplaner.

Beschreibung des Loses

Der Wasserverband Aabach-Talsperre als Körperschaft des öffentlichen Rechts betreibt u.a. für die Gebietskörperschaften Kreis Warendorf, Kreis Gütersloh, Kreis Soest, Kreis Paderborn die Aabach-Talsperre. Die jährliche Trinkwasserabgabe beträgt ca. 11 Mio. m³. Die Trinkwasseraufbereitungskapazität beträgt 2.800 m³/h bzw. 67.000 m³/d. Die Talsperre verfügt über ein Fassungsvermögen von 20,5 Mio. m³, wobei das Stauziel bei 17,48 Mio. m³ liegt und die genehmigte Rohwasserentnahmemenge gemäß Planfeststellung 11,4 Mio. m³ beträgt. Seit der Inbetriebnahme wurden an der Anlagentechnik keine wesentlichen Optimierungsmaßnahmen oder Umbauten durchgeführt. Seit Anfang 2017 befasst sich der Wasserverband intensiv mit der Optimierung und Weiterentwicklung der Wasseraufbereitungsanlage. Verschiedene äußere Einflüsse, wie die Alterung der Talsperre und Veränderungen im Einzugsgebiet (z. B. Waldkalamität, klimatische Veränderungen, verstärkte Temperaturschwankungen und erhöhte Niederschlagsintensitäten), erfordern eine Überprüfung und Anpassung der bestehenden Aufbereitungstechniken nach dem Stand der Technik, um eine sichere Trinkwasserversorgung und den Betrieb der Anlagentechnik langfristig zu gewährleisten. Zur Verbesserung der Trinkwasseraufbereitung wurde beschlossen eine Ultrafiltrationsanlage (UF) mit vorgeschalteter Flockung zu errichten sowie diverse begleitende Maßnahmen zum Umbau und zur Modernisierung der Bestandsanlagen umzusetzen. Diese Maßnahmen werden zusammengefasst als Projekt "Weitergehende Aufbereitungsanlage" (nachstehend kurz "WAA") bezeichnet. Gegenstand dieses Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb war die Vergabe von Generalplanerleistungen für den Bau der WAA zur Trinkwasserversorgung inkl. zusätzlicher Leistungen. Ziel ist die Planung, Vorbereitung/Mitwirkung der/bei der Vergabe, Objektüberwachung sowie Objektbetreuung des Baus der WAA durch den Generalplaner. Die Beauftragung der Leistungen soll stufenweise erfolgen, gegliedert nach folgenden Leistungsphasen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 3 - Stufe 2: Leistungsphasen 4 - 5 - Stufe 3: Leistungsphasen 6 - 7 - Stufe 4: Leistungsphasen 8 - 9 Der Auftraggeber behält sich vor, im Verlauf des Projekts und basierend auf dem Erkenntnisgewinn den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungsumfang bei Bedarf auf Stufe 1 oder eine der nachfolgenden Stufen zu begrenzen. Darüber hinaus kann der Leistungsumfang nach Abschluss von Stufe 1 in den einzelnen Arbeitspaketen weiter eingegrenzt werden. Nachfolgend ist der detaillierte Leistungsumfang des Auftragnehmers gemäß den HOAI-Leistungsphasen und Arbeitspaketen dargestellt: 1. Arbeitspaket: Umbau bestehendes Rohwasserpumpwerk bzw. Errichtung neues Rohwasserpumpwerk Leistungsbild: Objektplanung Ingenieurbauwerk; Fachplanung Tragwerksplanung; Fachplanung technische Ausrüstung HOAI LPH 1-9 2. Arbeitspaket: Neuerrichtung UF (inkl. Spülabwasseraufbereitung, inkl. Laborräume) Leistungsbild: Objektplanung Ingenieurbauwerk; Fachplanung Tragwerksplanung; Fachplanung technische Ausrüstung HOAI LPH 1-9 3. Arbeitspaket: Neuerrichtung und Umbau von Anlagen für die Aufbereitung von Betriebs- und Spülabwässern Leistungsbild: Objektplanung Ingenieurbauwerk; Fachplanung Tragwerksplanung; Fachplanung technische Ausrüstung HOAI LPH 1-9 4. Arbeitspaket: Erneuerung von Anlagen zur Schlammbehandlung Leistungsbild: Fachplanung technische Ausrüstung HOAI LPH 1-9 5. Arbeitspaket: Erdverlegter Rohrleitungsbau Leistungsbild: Objektplanung Ingenieurbauwerk HOAI LPH 1-9 6. Arbeitspaket: Neuerrichtung UV-Desinfektionsanlage Leistungsbild: Fachplanung technische Ausrüstung HOAI LPH 1-9 7. Arbeitspaket: Neuerrichtung Natronlauge-Anlage zur Restentsäuerung Leistungsbild: Fachplanung technische Ausrüstung HOAI LPH 1-9 8. Arbeitspaket: Erneuerung der bestehenden Energieversorgung und Anlagenautomatisierung Leistungsbild: Fachplanung technische Ausrüstung HOAI LPH 1-9 9. Arbeitspaket: Umbau der vorhandenen Verkehrswege und Freianlagen Leistungsbild: Objektplanung Verkehrsanlagen; Objektplanung Freianlagen HOAI LPH 1-9 10. Arbeitspaket: Umsetzung von Maßnahmen für eine weitergehende DOC-Entfernung (neue Ozonanlage, Umbau Flockung) Leistungsbild: Objektplanung Ingenieurbauwerk; Fachplanung Tragwerksplanung; Fachplanung technische Ausrüstung HOAI LPH 1-9 11. Arbeitspaket: Ersatzdesinfektion für UV-Anlage Leistungsbild: Fachplanung technische Ausrüstung HOAI LPH 1-9 Die Einzelheiten des Auftrags können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
ProjektkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 35Den Angeboten war ein eigenes Konzept für die Herangehensweise an die Aufgabenstellung (Projektkonzept) beizufügen.Im Rahmen des Projektkonzepts werden Aussagen zu folgenden Herangehensweisen an die Aufgabenstellung erwartet: Fachlich-inhaltlich (Konzept-Teil 1) Organisatorisch (Konzept-Teil 2) Methodisch (Konzept-Teil 3)
Qualität
Qualifikation und Referenzen der Mitglieder des KernprojektteamsGewichtung (Punkte, genau) 25Konkret erwartet wurden Angaben zu den Personen, die folgende Funktionen im Auftragsfall ausüben werden: - Verantwortliche/r Gesamt-Projektleiter/in // Bauleiter/in - Verantwortliche/r Planer/in Ingenieurbauwerke - Verantwortliche/r Tragwerksplaner/in - Verantwortliche/r Planer/in Technische Ausrüstung TA, Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen) - Verantwortliche/r Planer/in Technische Ausrüstung TA, Anlagengruppen 7 (Verfahrenstechnik) - Verantwortliche/r Planer/in Technische Ausrüstung TA, Anlagengruppen 8 (Automationssystem mit anlagengruppenübergreifender Systemintegration) Für jedes dieser Mitglieder des Kernprojektteams fand eine Bewertung der Berufsqualifikationen (Teil-Kriterium 1) und der persönlichen Referenzen (Teil-Kriterium 2) statt.
Qualität
Fragebeantwortung im BietergesprächGewichtung (Punkte, genau) 10Im Rahmen eines Bietergesprächs wurden den Kernprojektteammitgliedern jedes Bieters vier Fachfragen gestellt, deren Beantwortung durch die Mitglieder des Kernprojektteams einer Bewertung im Hinblick auf -Fachwissen und Detailkenntnis, - Lösungsorientierung und Pragmatismus sowie - Verständlichkeit und Ausdrucksweise und - Teamfähigkeit zugeführt wurde.
Preis
Höhe des angebotenen HonorarsGewichtung (Punkte, genau) 28Unter diesem Kriterium wurde das vom Bieter im Honorarangebot angegebene Gesamthonorar gewertet. Grundlage der Bewertung war dabei das Brutto-Gesamthonorar (inkl. MwSt).
Preis
Höhe der angebotenen StundensätzeGewichtung (Punkte, genau) 2Mit diesem Kriterium werden die mit dem Honorarangebot angegebenen Stundensätze für Mitarbeitende gewertet. Diese Stundensätze gelten lediglich optional für den Fall einer Beauftragung von Arbeiten mit Zeitnachweis. Grundlage der Bewertung ist dabei das Brutto-Gesamthonorar (inkl. MwSt).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
20.10.2025
Vertragsende
31.12.2040
Verlängerung
bis zu 2040-mal: Der Auftrag wurde auf unbestimmte Zeit vergeben, um Bauzeitverzögerungen u.a. abzudecken. Der Bauherr verfolgt als Zieltermin für den Abschluss der Leistungsphase 8 (erfolgreich vollzogenen Inbetriebnahme der Neuanlagen) das Jahr 2032.
Optionen
Der Auftraggeber kann über die in Vertrag und Leistungsbeschreibung sowie in seinem Konzept konkret beschriebenen Leistungen hinaus vom Auftragnehmer die Ausführung weiterer Leistungen aus den zugehörigen Leistungsbildern verlangen, soweit sich diese für die Erreichung der Projektziele als erforderl … ganz lesenDer Auftraggeber kann über die in Vertrag und Leistungsbeschreibung sowie in seinem Konzept konkret beschriebenen Leistungen hinaus vom Auftragnehmer die Ausführung weiterer Leistungen aus den zugehörigen Leistungsbildern verlangen, soweit sich diese für die Erreichung der Projektziele als erforderlich erweisen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die zur Erfüllung des ursprünglichen Auftrags notwendig gewordenen Nachträge bei demselben Auftragnehmer ohne erneutes Vergabeverfahren in Auftrag zu geben. Dies gilt insbesondere für geänderte Leistungen, die erforderlich werden in Folge von - Änderungen der bewilligten maximalen Entnahmemengen aus der Aabach-Talsperre und / oder - Auflagen der Genehmigungsbehörden, die noch ausstehende Erlaubnisse, Bewilligungen und / oder Zustimmungen betreffen und / oder - zukünftigen Änderungen technischer Normen und / oder - sonstigen technischen, rechtlichen oder faktischen Umständen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen - c/o Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, das … ganz lesenDas Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DEZMY4R#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
H2U aqua.plan.Ing-GmbH, Neukirchen-Vluyn3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Generalplanerleistungen für den Bau einer weitergehenden Aufbereitungsanlage (WAA) zur Trinkwasserversorgung
Anschrift
Bleiwäscher Straße 6, 33181 Bad Wünnenberg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6119cd4f-938a-4ae4-8e91-681df0d2d306.