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Generalplaner für neuen Busbetriesbhof

Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG · Bochum, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024/07Müveröffentlicht 24.12.2023erstmals 24.12.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1009 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bochum44789, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (30 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 34 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 33 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Generalplaner für einen neuen Busbetriebshof in Bochum. Der neue Standort soll ausschließlich für Kraftomnibusse mit erneuerbaren Antriebsenergien entstehen.

Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in 3 Stufen, nämlich den Stufen I (Lph. 1 bis Lph. 4 gem. HOAI), der Stufe II (Lph. 5 bis Lph. 9 gem. HOAI) für den ersten Bauabschnitt und Stufe III (Lph. 4 bis Lph. 9 gem. HOAI) für den zweiten Bauabschnitt. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Falle der Vereinbarung von Leistungsstufen zunächst mit Zuschlag nur die Leistungen der Stufe I. Sie beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung (Lph. 1) bis Genehmigungsplanung (Lph. 4). Im Rahmen der einzelnen Leistungsstufen hat der Auftragnehmer alle jeweils zugeordneten Leistungen der einzelnen Planungsdisziplinen zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit der Erbringung der weiteren Leistungen der Stufe II zu beauftragen. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen (Stufe II) einzeln oder im Ganzen zu übertragen, wenn die bisherigen Leistungen zur Zufriedenheit des Auftraggebers erbracht worden sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die weiteren Leistungen der Stufe II zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen der Stufe I und Vorliegen des Bebauungsplans übertragen werden. Die Beauftragung von Leistungsstufen kann, soweit projektspezifisch erforderlich, auch teilweise, ggf. auch in mehreren Teilen erfolgen. Die Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Leistungen der Stufe II und Stufe III besteht nicht.

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit der Erbringung der weiteren Leistungen der Stufe III innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen der Stufe II zu beauftragen. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen (Stufe III) einzeln oder im Ganzen zu übertragen, wenn die bisherigen Leistungen zur Zufriedenheit des Auftraggebers erbracht worden sind. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Wird der Auf-tragnehmer nicht mit weiteren Stufen beauftragt, so stehen ihm für diese Leistungsteile weder Vergütungs-, Aufwendungsersatz-, Schadensersatz- noch sonstige Ansprüche zu. Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit diesen Leistungen, ist der Auftragnehmer zu deren Erbringung zu den Bedingungen dieses Vertrages verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen der noch nicht abgerufenen Leistungsstufen ab dem Leistungsabruf des Auftraggebers zu erbringen. Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Leistungen einer weiteren Stufe nicht innerhalb einer Frist von 12 Monaten beauftragt, nachdem der Auftragnehmer dem Auftraggeber mitgeteilt hat, dass die Leistungen der vorangehenden Stufe vollständig fertig gestellt sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Angebot für den Abruf der weiteren Leistungsstufe zu widerrufen. Der Widerruf kann nur erfolgen, nachdem der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit einer Frist von zwei Wochen aufgefordert hat, die Anschlussbeauftragung auszusprechen und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle dieses Widerrufs werden dem Auftragnehmer die erbrachten Leistungen der vorangegangenen beauftragten Stufen vergütet, weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bestehen nicht. In der bloßen Annahme von einzelnen Leistungen aus einer noch nicht beauftragten Stufe liegt keine Anschlussbeauftragung des Auftragnehmers mit einer oder mehreren Leistungsstufen. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars herleiten.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
40 % Gewichtung
Qualität
Präsentation60% Gewichtung Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
Vorlage eines Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise
Kriterium
Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 20.000.000 EUR für Personen- /Sachschäden je Versicherungsjahr
Kriterium
Darstellung von mindestens zwei Planungsaufgaben bzw. Bauaufgaben, die geplant und durchgeführt worden sind. Diese müssen je alle Leistungsphasen der HOAI (LP 0 bis 8, ausgenommen LP9) beinhalten. Dies kann sich auf mehrere Planungs-/Bauaufgaben im Rahmen der hier aufgeführten Beispiele verteilen. … ganz lesenDarstellung von mindestens zwei Planungsaufgaben bzw. Bauaufgaben, die geplant und durchgeführt worden sind. Diese müssen je alle Leistungsphasen der HOAI (LP 0 bis 8, ausgenommen LP9) beinhalten. Dies kann sich auf mehrere Planungs-/Bauaufgaben im Rahmen der hier aufgeführten Beispiele verteilen. Zeitrahmen: Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre durchgeführt worden sein. Der Beginn der LP0 darf nicht vor dem 01.01.2013 liegen. Die Fertigstellung der LP 8 darf nicht nach dem 31.12.2023 liegen. Volumen / Größe: Die durchgeführten Planungs- / Bauaufgaben müssen ein Volumen von mind. einem der nachfolgend genannten Kriterien aufweisen: - 5.000.000,00 € Baukosten - 50.000,00 m² Grundstücksfläche - 60.000,00 m³ Bruttorauminhalt der geplanten Gebäude - 20.000,00 m³ Bruttogeschossfläche Funktion: Die durchgeführten Planungs- / Bauaufgaben müssen mindestens fünf der folgen-den Funktionen (a.-g.) bzw. Nutzungen beinhalteten. a. Fahrzeugwerkstatt b. Parken / Abstellen c. Lager / Lagertechnik / Transport / Anlieferung d. Ausbildung / Schulung / Bildung e. Büro und Verwaltung f. Erneuerbare Energien g. Alternative Antriebe / Elektromobilität / Ladeinfrastruktur / Wasserstoff Seite 8 Als Beispiele für diese Nutzungen können genannt werden: - Bus- oder Straßenbahnwerkstatt - Bus- oder Straßenbahnbetriebshof - Eisenbahnwerkstatt - Tankstellen mit Waschanlagen - Rastanlagen - Parkbauten / Garagen - Bus- / Straßenbahn- / PKW-Werkstatt - Feuerwachen - Polizeistationen - Betriebshöfe oder Werkstätten für öffentliche Grundversorgung wie Ab-fallentsorgung oder Abfallverwertungshöfe, Straßenreinigung, etc. - Schul- oder Verwaltungsgebäude - Technikgebäude Die Durchführung der Planungs- / Bauaufgaben muss als Generalplaner erfolgt sein. Dabei muss der Generalplaner sämtliche oder zumindest die wesentlichen Fachplanerleistungen selber ausgeführt oder beauftragt und koordiniert haben. Da-bei muss er Punkt a. und b. und mind. drei der folgenden Leistungen (c. - x.) selber erbracht haben. Weitere zehn Leistungen muss er bereits koordiniert haben. a. Generalplanung b. Gebäudeplanung / Architektur und Innenraumplanung gemäß Abschnitt 1, Teil 3, HOAI c. Freianlagenplanung gemäß Abschnitt 2, Teil 3, HOAI d. Planung von Ingenieurbauwerke gemäß Abschnitt 3, Teil 3, HOAI e. Verkehrsanlagenplanung gemäß Abschnitt 4, Teil 3, HOAI f. Tragwerksplanung gemäß Abschnitt 1, Teil 4, HOAI g. Planung der Technischen Ausrüstung gemäß Abschnitt 2, Teil 4, HOAI dazu weiter unter h.-o. gemäß DIN 276 weiter vertieft aufgeführt h. Planung Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen gemäß DIN 276 i. Planung Wärmeversorgungsanlagen gemäß DIN 276 j. Planung Lufttechnische Anlagen gemäß DIN 276 k. Planung Starkstromanlagen gemäß DIN 276 l. Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen gemäß DIN 276 m. Förderanlagen gemäß DIN 276 n. Nutzungsspezifische Anlagen und Verfahrenstechnische Anlagen gemäß DIN 276 o. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken gemäß DIN 276 p. Planung Intrusionsschutz und Schließsystem q. Planung Ladeinfrastruktur für Elektrobusse / Wasserstoff / alternative Ener-gien r. Planung Schall- und Wärmeschutz gemäß AHO Heft 23 s. Vermessungsleistungen gemäß AHO Heft 31 t. Brandschutzplanung gemäß AHO Heft 17 u. Explosionsschutzplanung gemäß ATEX-Betriebsrichtlinie v. Planung Barrierefreiheit gemäß AHO Heft 40 w. Sige-Koordination gemäß AHO Heft 15 x. Planung Baustellenlogistik gemäß AHO Heft 25 Hinweise: Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer zugeordnet werden können, dass sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben der Bewerber zu den Referenzen bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht über die geforderten Referenzen verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zum zweiten Teil des Teilnahmewettbewerbs und zur Angebots …
Kriterium
Die Planungsaufgabe für die zweite Phase des Teilnahmewettberwerbes umfasst den Entwurf eines Busbetriebshofes. Es soll jedoch nur die räumliche Aufteilung der geplanten Gebäude bzw. Nutzungen auf dem Planungsgrundstück geplant werden. Wichtig dabei ist die sinnvolle räumliche Anordnung der Gebäudek … ganz lesenDie Planungsaufgabe für die zweite Phase des Teilnahmewettberwerbes umfasst den Entwurf eines Busbetriebshofes. Es soll jedoch nur die räumliche Aufteilung der geplanten Gebäude bzw. Nutzungen auf dem Planungsgrundstück geplant werden. Wichtig dabei ist die sinnvolle räumliche Anordnung der Gebäudekörper unter Berücksichtigung von Betriebsabläufen und Wegebeziehungen der einzelnen Nutzungen und Nutzergruppen zueinander. Es sind zwei wesentliche Nutzergruppen vorhanden. Zum einen der Fahrdienst, welcher das Fahrpersonal stellt. Zum anderen die Werkstatt inkl. Lager, welche das Werkstattpersonal stellt. Die spätere Bauausführung soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden. Für die Entwurfsaufgabe sind alle geplanten Nutzungen beider Bauabschnitte (BA) zu berücksichtigen. Das Plangrundstück befindet sich an der Essener Straße in Bochum, zwischen der A448 und dem Thyssen-Gelände, gegenüber ist der BOGESTRA-Straßenbahnbetriebshof angesiedelt. Auf dem Planungsgrundstück sollen nachfolgend genannte Gebäude / Nutzungen untergebracht werden. Die Gebäude / Nutzungen sind als Block mit entsprechenden Maßen, m²-Angaben oder anderen Spezifikationen vorgegeben. Die Gebäude / Nutzungen können auch sinnvoll zusammengelegt und auf mehrere Geschosse aufgeteilt werden. Dabei ist eine maximale Geschossigkeit von vier Geschossen möglich. Falls Nutzungen / Gebäude bzw. Teile von Nutzungen / Gebäuden nicht oder nicht vollständig auf dem Planungsgrundstück untergebracht werden können, ist eher ein gleichmäßiges prozentuales Reduzieren von Teilflächen aller Nutzungen / Gebäude anzustreben als das außer Acht lassen einer gesamten Nutzung / eines gesamten Gebäudes. Folgende Gebäude / Nutzungen sollen untergebracht werden: a. Werkstatt (BA 1+2) b. Lager: 1700 m² (BA 1, möglichst erdgeschossig) c. Technikgebäudefläche (BA 1) d. Revisionshalle (BA 1) e. Waschhalle (BA 1) f. Fahrdienstgebäude 1085 m² (BA 1, möglichst erdgeschossig) g. Kantine 1000 m² (BA 1) h. 5 Havarieplätze (BA 1, im Außenbereich, gemäß VDV Schrift 825) i. Ausbildungswerkstatt 3780 m² (BA 1, möglichst erdgeschossig) j. Entsorgungsstation (BA 1, im Außenbereich) k. Fläche zur Wasserstoffbetankung und Bevorratung H2 Ready Fläche (BA 2, im Außenbereich) l. Stauraum für 24 Busse, kann integriert werden in ein Carport (als Doppelnutzung) m. Carports für ca. 250 Busse - davon mind. 2/3 Gelenkbusse und 1/3 Solobusse - nach Möglichkeit 25 Busse in Einzelaufstellung und ca. 225 Busse in Blockaufstellung - max. Blockgröße 24 Gelenkbusse als ein Carport - zwischen den Carports ist entweder eine Brandwand oder ein Abstand von mind. 7,60m vorzusehen - ca. 150 Busse sollen im ersten Bauabschnitt geplant werden, weitere 100 Busse im zweiten Bauabschnitt n. Fläche für Kompaktstationen und Ladestationen 100 m² pro Carport (BA 1, im Außenbereich, kann auf einem Carport aufgestellt werden) o. Die Bewegungs- und Verkehrsflächen vor unter hinter Gebäuden und Carports zum Ein- und Ausfahren muss mind. 21,00 m in der Tiefe mal die jeweilige Gebäudebreite betragen. p. 2 Unterwerke (BA 1, im Außenbereich, möglichst weit entfernt voneinander) q. 2 Löschwassertanks (BA 1) r. 100 PKW Stellplätze (BA 1) s. 20% der Grundstücksfläche als Grünfläche t. Zweiradabstellanlage: 250m² (BA 1) u. Zufahrt(en) für Busse zum Grundstück (BA 1) Die Wegebeziehungen und Betriebsabläufe sollen so kurz wie möglich gehalten werden, um unnötige Fußwege sowie Fahrten zu vermeiden. Für die Betriebsabläufe sind folgende Vorgaben zu beachten:  Busszenarien: 1. Bus kommt rein > Stauraum > Revision > Werkstatt > Abstellung (weit entferntester Abstellplatz) 2. Bus kommt rein > Stauraum > Revision > Abstellung (weit entferntester Abstellplatz) 3. Bus kommt rein > Werkstatt (defekter Bus) > Abstellung (weit entferntester Abstellplatz) 4. Bus kommt rein > Havarieplatz (defekter Bus) > Werkstatt > Abstellung (weit entferntester Abstellplatz) 5. Bus kommt rein > Abstellung (weit entferntester Abstellplatz) Fußgängerszenarien: 6. Straßenbahnhal …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt: Es sind keine Erfüllungs- oder Gewährleistungssicherheiten zu erbringen. Für den Fall der Vorleistung des Auftraggebers behält er sich vor, vom Auftragnehmer eine Anzahlungsbürgschaft zu verlangen.

Ausführung3 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, 48147 Münster
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Teilnahmewettbewerb unterteilt sich in 2 Phasen. Phase 1: Feststellung der wirtschaftlichen/finanziellen/technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe Phase 2: Stellung einer Planungsaufgabe, die den Entwurf eines Busbetriebshofes umfasst. Es soll jedoch … ganz lesenDer Teilnahmewettbewerb unterteilt sich in 2 Phasen. Phase 1: Feststellung der wirtschaftlichen/finanziellen/technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe Phase 2: Stellung einer Planungsaufgabe, die den Entwurf eines Busbetriebshofes umfasst. Es soll jedoch nur die räumliche Aufteilung der geplanten Gebäude bzw. Nutzungen auf dem Planungsgrundstück geplant werden. Bewerber, die beide Phasen erfolgreich bestehen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierbei gilt zu beachten, dass nur die 5 Bieter mit den meisten Punkten zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bei Punktgleichheit werden die nachfolgenden Plätze nicht belegt. Bei Punktgleichheit, die zu einem Gleichstand von Bietern führt, kommen alle Bieter weiter, die die gleiche Anzahl an Punkte erreicht haben, sofern die sie mit ihrer Punktzahl noch zu denjenigen Bietern gehören, die auf einen der 5 Plätze fallen würden, wenn es keine Punktgleichheit gäbe. Aus Anlage C9 - "Szenarien für Vertragskündigungen" in den Ausschreibungsunterlagen, in der mögliche Kriterien aufgelistet wurden, die zu einem Abbruch des Projekts führen können: -Einstufung des Baumbestands als schützenswert: Bei einer Einstufung des vorhandenen Baumbestands als Wald oder waldähnlichen Strukturen von Wald&Holz NRW sowie bei einer Einstufung des Baumbestandes seitens der Stadt Bochum oder anderen öffentlichen Institutionen als erhaltenswerten bzw. zu schützenden Baumbestand, führt dies zu einem Projektabbruch. -Keine Baum-Ausgleichsfläche vorhanden: Die Bäume auf dem Grundstück dürfen nur unter der Auflage gerodet werden, dass Ersatzpflanzungen durchgeführt werden. Falls keine adäquaten Ausgleichflächen gefunden werden bzw. zur Verfügung stehen, führt dies zu einem Projektabbruch. -Zu hohe Auflagen im Bebauungsplan: Bei Anforderungen oder Auflagen aus dem Bebauungsplan welche einen hohen Einfluss auf die Planung oder die Realisierbarkeit der notwendigen bzw. benötigten Nutzungen haben oder gar eine Realisierbarkeit damit wirtschaftlich oder tatsächlich ausgeschlossen wird, führt dies zu einem Projektabbruch. -Zu kleine Restgrundstücksgröße: Bei einer Herstellung einer Böschung auf der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze sowie eines Schutzstreifens an der östlichen Grundstückgrenze generiert dies eine kleinere nutzbare / bebaubare Fläche. Der Bereich des Schutzstreifens auf dem BWB-Grundstück beträgt ca. 4.400 m². Bei einer zu kleinen bebaubaren Fläche führt dies zu einem Projektabbruch. -Keine Einigung beim Pachtvertag: wenn keine Einigung über den Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und BOGESTRA erzielt werden, führt dies zu einem Projektabbruch. -Zu hohe Auflagen aus Gutachten: Bei Anforderungen oder Auflagen aus den benötigten Gutachten (z.B. Verkehrsgutachten) welche einen hohen Einfluss auf die Planung oder die wirtschaftliche oder tatsächliche Realisierbarkeit der notwendigen bzw. benötigten Nutzungen haben oder gar eine Realisierbarkeit damit ausgeschlossen wird, führt dies zu einem Projektabbruch. -Keine Fördermittelzusage: Falls es zu keiner Fördermittelzusage für den Bau des Innovationsstandortes von Bund und oder Land kommt, führt dies zu einem Projektabbruch. -zu hohe Baukosten: falls es bei der Kostenschätzung in der LP3 der HOAI zu einer Kostenschätzung kommt, welche über dem genehmigten Budget der Projektgeberseite liegt, führt dies zu einem Projektabbruch.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Universitätsstr. 58, 44789 Bochum
Kontakt
einkauf@bogestra.de
Auskünfte
Vergabekammer Westfalenvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 01.02.2024
  3. BekanntmachungFrist 01.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 597fd734-b0d6-4324-a944-bf0edd33b883.