Generalentwässerungsplan (GEP) der Stadt Bruchsal zur Beantragung der notwendigen Wasserrechte
Stadt Bruchsal, Abwasserbetrieb · Bruchsal, Baden-Württemberg
Aktenzeichen AWB25-701.44:23-017veröffentlicht 03.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 25 Monate
- 13.10.2025 – 31.10.2027
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 25 Monate13.10.2025 – 31.10.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bruchsal76646, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 18 Monaten
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 31.10.2027
- Heute
Beschreibung
Erstellen des Generalentwässerungsplans für die Stadt Bruchsal im Bereich Kernstadt, Ober- und Untergrombach mit der Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes und der Schmutzfrachtberechnung einschließlich der Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnisse. Im Einzugsbereich sind Kanäle mit einer Gesamtlänge von 208 km und es sind 33 Sonderbauwerke zu betrachten.
Keine losweise Vergabe.
Beschreibung des Loses
Erstellen des Generalentwässerungsplans für die Stadt Bruchsal im Bereich Kernstadt, Ober- und Untergrombach mit der Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes und der Schmutzfrachtberechnung einschließlich der Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnisse. Im Einzugsbereich sind Kanäle mit einer Gesamtlänge von 208 km und es sind 33 Sonderbauwerke zu betrachten.
Keine losweise Vergabe!
Gegenstand nach CPV
- 71320000Planungsleistungen im BauwesenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag11 von 11 angegeben
- Qualität
- Projektteam / zu erwartende Zusammenarbeit: Persönliche Vorstellung des Projektleiters 10 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
- Qualität
- Projektteam / zu erwartende Zusammenarbeit: Persönliche Vorstellung des Projektbearbeiters 10% Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
- Qualität
- Projektteam / zu erwartende Zusammenarbeit: Vorstellung Projektteam / Projektstruktur, Aufgabenteilung im Team, Kommunikation mit dem AG, geplanter Datenaustausch 10 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
- Qualität
- Projektteam / zu erwartende Zusammenarbeit: Vorstellung kurzfristige Verfügbarkeit vor Ort für Prüfungen / Kontrollen / Abstimmungstermine 10 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
- Qualität
- Umsetzung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Vorstellung der Maßnahmen und deren Umsetzung zur Sicherstellung der Termineinhaltung des GEP's 5 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
- Qualität
- Umsetzung der Maßnahmen zur Qualitätsicherung: Vorstellung der Maßnahmen und deren Umsetzung zur Sicherstellung des Einhaltens des Kostenrahmens des GEP's 5 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
- Qualität
- Umsetzung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Vorstellung der Maßnahmen und deren Umsetzung zur Sicherstellung der Qualität des GEP's 5 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
- Qualität
- Projekteinschätzung und Vorgehensweise: Vorstellung der geplanten Herangehensweise anhand eines vergleichbaren Projektes. Aufzeigen von möglichen Herausforderungen im Planungsablauf, sowie Vorstellung geeigneter Maßnahmen um diese erfolgreich zu lösen. 25 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
- Qualität
- Projekteinschätzung und Vorgehensweise: Konkrete Projekteinschätzung "GEP Bruchsal Kernstadt" 10 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
- Qualität
- Projekteinschätzung und Vorgehensweise: Vorstellung der geplanten zeitliche Abfolge der Projektabwicklung. Aufzeigen der zeitlichen Verfügbarkeit und Auslastung des Projektteams. 5 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
- Qualität
- Gesamteindruck der Präsentation 5 % Der Zuschlag soll dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden. Das wirtschaftlichste Angebot berechnet sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Um das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf Preis / Leistung zu finden, werden die Angebote anhand der nachfolgend, beschriebenen Wertungsmatrix ausgewertet, wobei die Bewertung anhand nachfolgend beschriebener Punkteskala erfolgt: Nicht feststellbar = 0 Punkte. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums werden in nicht überwiegendem Umfang erfüllt und nachgewiesen, ein ausreichender Projekterfolg ist zu erwarten, ggf. könnten aber Probleme in der Bearbeitung auftreten = 1 Punkt. Die wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind weitgehend erfüllt und nachgewiesen, ein befriedigender bis guter Projekterfolg ist zu erwarten = 2 Punkte. Alle wesentlichen Aspekte des Kriteriums sind erfüllt und nachgewiesen, ein hoher bis sehr hoher Projekterfolg ist zu erwarten = 3 Punkte
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Nachweis der Eignung: Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist inkl. aller Anlagen über die Vergabeplattform Subreport einzureichen. lm Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der europaweiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus de … ganz lesenkürzer
Nachweis der Eignung: Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist inkl. aller Anlagen über die Vergabeplattform Subreport einzureichen. lm Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der europaweiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben des Teilnahmeantrags. Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. — bei Bewerbergemeinschaften — jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Die nachzuweisenden Mindestreferenzen müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln nachgewiesen werden, sondern gemeinschaftlich. Zum Nachweis der Eignungsanforderungen ist der Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerbergemeinschaften Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Bewerber hat die Eignung seiner Nachunternehmer nach der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien zu erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB müssen auch für diese Unternehmen vorgelegt werden. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Bewerber und Bewerbergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den Anforderungen des Teilnahmeantrags erforderlich sind. In diesem Fall müssen die Formulare des Teilnahmeantrags nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden („Globalvermerk"). Eignung zur Berufsausübung sind folgende Nachweise (für Bewerbergemeinschaften / Unterauftragnehmer separat) zu erbringen: Der Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers ist durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. zur Berufsqualifikation nach § 75 Abs. 1 VGV zu erbringen. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Abs.1 VgV benennen.- Kriterium
Nachweis der Eignung: Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist inkl. aller Anlagen über die Vergabeplattform Subreport einzureichen. lm Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der europaweiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus de … ganz lesenkürzer
Nachweis der Eignung: Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist inkl. aller Anlagen über die Vergabeplattform Subreport einzureichen. lm Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der europaweiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben des Teilnahmeantrags. Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. — bei Bewerbergemeinschaften — jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Die nachzuweisenden Mindestreferenzen müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln nachgewiesen werden, sondern gemeinschaftlich. Zum Nachweis der Eignungsanforderungen ist der Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerbergemeinschaften Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Bewerber hat die Eignung seiner Nachunternehmer nach der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB müssen auch für diese Unternehmen vorgelegt werden. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Bewerber und Bewerbergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den Anforderungen des Teilnahmeantrags erforderlich sind. In diesem Fall müssen die Formulare des Teilnahmeantrags nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden („Globalvermerk"). Eignung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgende /Angaben und Nachweise (für Bewerbergemeinschaften / Unterauftragnehmer separat) zu erbringen: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021; 2022;2023). Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.- Kriterium
Nachweis der Eignung: Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist inkl. aller Anlagen über die Vergabeplattform Subreport einzureichen. lm Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der europaweiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus de … ganz lesenkürzer
Nachweis der Eignung: Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist inkl. aller Anlagen über die Vergabeplattform Subreport einzureichen. lm Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der europaweiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben des Teilnahmeantrags. Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. — bei Bewerbergemeinschaften — jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Die nachzuweisenden Mindestreferenzen müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln nachgewiesen werden, sondern gemeinschaftlich. Zum Nachweis der Eignungsanforderungen ist der Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerbergemeinschaften Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Bewerber hat die Eignung seiner Nachunternehmer nach der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB müssen auch für diese Unternehmen vorgelegt werden. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Bewerber und Bewerbergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den Anforderungen des Teilnahmeantrags erforderlich sind. In diesem Fall müssen die Formulare des Teilnahmeantrags nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden („Globalvermerk"). Eignung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind folgende /Angaben und Nachweise (für Bewerbergemeinschaften / Unterauftragnehmer separat) zu erbringen: Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte und deren Qualifikation in den letzten drei Geschäftsjahren (2021,2022, 2023) sowie Erläuterung der vorgesehenen Projektorganisation (Organigramm des Projektteams). Folgende Mindestreferenz ist nachzuweisen: 1. Referenz über die Aufstellung eines Generalentwässerungsplanes. Fertigstellung nach 2017 unter Nennung der Kontaktdaten des Auftraggebers, sowie des bearbeiteten Zeitraums. Mindestumfang: Kanalnetz > 100 km Kanalhauptleitungen, Hydrodynamische Kanalnetzberechnung des Ist-Zustandes, des Prognose-Zustandes, sowie des sanierten Endzustandes, Sanierungsplanung 2. Referenz über die Aufstellung einer Schmutzfrachtberechnung. Fertigstellung nach 2017 unter Nennung der Kontaktdaten des Auftraggebers, sow …- Kriterium
Nachweis der Eignung: Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist inkl. aller Anlagen über die Vergabeplattform Subreport einzureichen. lm Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der europaweiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus de … ganz lesenkürzer
Nachweis der Eignung: Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist inkl. aller Anlagen über die Vergabeplattform Subreport einzureichen. lm Teilnahmeantrag ist die Eignung gemäß den Vorgaben der europaweiten Vergabebekanntmachung nachzuweisen. Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus den Vorgaben des Teilnahmeantrags. Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. — bei Bewerbergemeinschaften — jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Die nachzuweisenden Mindestreferenzen müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln nachgewiesen werden, sondern gemeinschaftlich. Zum Nachweis der Eignungsanforderungen ist der Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerbergemeinschaften Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Bewerber hat die Eignung seiner Nachunternehmer nach der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB müssen auch für diese Unternehmen vorgelegt werden. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Bewerber und Bewerbergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den Anforderungen des Teilnahmeantrags erforderlich sind. In diesem Fall müssen die Formulare des Teilnahmeantrags nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden („Globalvermerk"). Eignung Sonstiges sind folgende /Angaben und Nachweise (für Bewerbergemeinschaften / Unterauftragnehmer separat) zu erbringen: • Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen • Eigenerklärung gemäß § 46 Abs. 2 VgV • Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG • Erklärung, welche Maßnahmem zur Qualitätssicherung vorhanden sind • Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber verfügt- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöß … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe, Rein nationale Ausschlussgründe- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 13.10.2025
- Vertragsende
- 31.10.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
Es sind keine Bieter gemäß VgV zum Submissionstermin zugelassen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.. Elektronische … ganz lesenkürzer
Es sind keine Bieter gemäß VgV zum Submissionstermin zugelassen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.. Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Subreport. Schriftliche Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Bindefrist wurde auf den 02.10.2025 festgelegt.- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
In der ersten Phase des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) werden geeignete Wirtschaftsteilnehmer ausgewählt, die dann in der zweiten Phase aufgefordert sind, ein Angebot zu unterbreiten und im Rahmen des Verhandlungsgespräches sich und ihre Kompetenzen vorzustellen. Die Eignungskriterien und deren We … ganz lesenkürzer
In der ersten Phase des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) werden geeignete Wirtschaftsteilnehmer ausgewählt, die dann in der zweiten Phase aufgefordert sind, ein Angebot zu unterbreiten und im Rahmen des Verhandlungsgespräches sich und ihre Kompetenzen vorzustellen. Die Eignungskriterien und deren Wertung zur Auswahl von mindestens 3, maximal 5 Bietern sind in Anlage 2 der Auftragsunterlagen aufgeführt. Interessenten werden aufgefordert, alle Unterlagen elektronisch bis zu dem in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb genannten Termin einzureichen. Die Auswahl erfolgt nach dem Bewertungsbogen Bewerberauswahl (Anlage 2). Sollten mehr als 5 Bewerber mit gleicher Eignung (und Punktzahl) eine Bewerbung eingereicht bzw. mehrere Bewerber ab Rang 4 die gleiche Punktzahl haben, entscheidet das Los. In der zweiten Phase werden die vorausgewählten Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierfür werden dann in Stufe II das finale Leistungsverzeichnis, sowie als Grundlage für die Kalkulation, der bestehende GEP 2007, sowie der Vertragsentwurf (Kommunales Vertragsmuster KVM Sonstige – Sonstige Ingenieurleistungen) bereits zur Verfügung gestellt. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern, aber aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen. Vom Bieter wird das Honorarangebot auf Basis des Leistungsverzeichnisses (Anlage 1), sowie die Präsentation abgegeben. Im Anschluss daran erfolgen die Verhandlungsgespräche mit den Bietern, wobei die Angebote in einer oder mehreren Verhandlungsrunden verhandelt werden. Die Bewertung der nicht-monetären Kriterien erfolgt gemäß Anlage 3. Der Abwasserbetrieb Bruchsal behält sich das Recht vor, den Auftrag ggf. auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten – § 17 VgV (11). Die Bewertung erfolgt dann auf Basis der eingereichten Unterlagen (Angebot und die Präsentation, die für die Vergabegespräche vorgesehen war).- Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommu … ganz lesenkürzer
Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote und Teilnahmeanträgen zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe bzw. Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt über die Vergabeplattform subreport. Angebote und Teilnahmeanträge können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote, Teilnahmeanträge bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie, dem Angebot und dem Teilnahmeantrag alle geforderten Unterlagen beizufügen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Bruchsal, Abwasserbetrieb
- Anschrift
- Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal
- Website
- bruchsal.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bruchsal.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens8 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 12.06.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 12.06.2025
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.05.2025
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 22.10.2024
- 1. BerichtigungFrist 22.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1f265ed8-7675-4902-bb0f-43ee82c9c452.