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Gemeinde Schönberg Sanierungsträger Ortszentrum

Gemeinde Schönberg - Der Bürgermeister · Schönberg, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen SCHOEN-SAN-2024-ExPostveröffentlicht 18.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 824 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Plön.

Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 121 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
233 Tsd. €
Laufzeit
12 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Honorar (ZK1)35 %
  • Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts (ZK2.1)10 %
  • Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung (ZK2.2)5 %
  • Vorgehensweise bei der Projektsteuerung (ZK2.3)5 %
  • Einbindung der Interessengruppen (Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Öffentlichkeit) (ZK2.4)5 %
  • Qualifikation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams (ZK3.1)10 %
  • Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams (ZK3.2)10 %
  • Qualität des Managements von Fördermitteln (ZK4.1)5 %
  • Methodik der Terminplanung und -sicherung (ZK4.2)5 %
  • Methodik der Kosteneinhaltung (ZK4.3)5 %
  • Methodik der Abrechnung und des Nachweises des ent-standenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Sanierungsträgers (ZK4.4)5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Treuhänderischer Sanierungsträger der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Ortszentrum" der Gemeinde Schönberg

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Ortszentrum" der Gemeinde Schönberg als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Schönberg im Sinne von §§ 157, 160 BauGB in dem durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Ortszentrum" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Gemeinde- und Ortskerne".

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag11 von 11 angegeben

Honorar (ZK1)35 %
Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts (ZK2.1)10 %
Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung (ZK2.2)5 %
Vorgehensweise bei der Projektsteuerung (ZK2.3)5 %
Einbindung der Interessengruppen (Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Öffentlichkeit) (ZK2.4)5 %
Qualifikation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams (ZK3.1)10 %
Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams (ZK3.2)10 %
Qualität des Managements von Fördermitteln (ZK4.1)5 %
Methodik der Terminplanung und -sicherung (ZK4.2)5 %
Methodik der Kosteneinhaltung (ZK4.3)5 %
Methodik der Abrechnung und des Nachweises des ent-standenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Sanierungsträgers (ZK4.4)5 %
Preis
Honorar (ZK1)Honorar für Projektleiter/-in (sowie Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in, Abteilungsleiter/-in), sonstige Fachkraft (Projektassistenz) und sonstige Bürokraft/Assistenz.
Qualität
Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts (ZK2.1)Darstellung der konzeptionellen Vorgehensweise, ausgehend vom konkreten Projekt, Erläuterung der vorgesehenen Teilschritte des Projektes
Qualität
Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung (ZK2.2)Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung
Qualität
Vorgehensweise bei der Projektsteuerung (ZK2.3)Darstellung der Vorgehensweise bei der Projektsteuerung, Funktion der Projektleitung, Umgang mit unvorhersehbaren Problemstellungen, Methode der Lösungsfindung, Umgang mit Konfliktsituationen, Kommunikation mit der Auftraggeberin
Qualität
Einbindung der Interessengruppen (Politik, Verwaltung, betroffene Eigentümer/-innen, Öffentlichkeit) (ZK2.4)Darstellung der Vorgehensweise und der Instrumente bei der Einbindung von Politik, Verwaltung, betroffenen Eigentümer/-innen und Öffentlichkeit
Qualität
Qualifikation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams (ZK3.1)Angaben zum/zur vorgesehene/n Projektleiter/-in und Stellvertreter/-in, zur beruflichen Qualifikation der Mitglieder des Projektteams, zu persönlicher Berufserfahrung und Referenzen der Mitglieder des Projektteams
Qualität
Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams (ZK3.2)Angaben zur zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams, insbesondere der Projektleitung, für das Projekt (zeitlich als prozentualer Anteil an der Arbeitskraft), Anteil des Projektleiters / der Projektleiterin an der Leistungserbringung, örtlich nach Anfahrtszeit vom angebotenen Büro-Standort (im Auftragsfall, nicht notwendig schon vorhandene Niederlassung), Angaben zu Einsatzplanung und vorgesehene Maßnahmen bei außerplan-mäßigen Ausfällen von Teammitgliedern
Qualität
Qualität des Managements von Fördermitteln (ZK4.1)Angaben zur Beratung zu Fördermög-lichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung (sowie zum Verhältnis zu anderen Programmen einschließlich der Fördermöglichkeiten für private Eigentümer/-innen) und zum Management von öffentlichen Fördermitteln von der Beratung über die Beantragung bis hin zur Abrechnung (Verwaltung) für die Kommune (unbeschadet der Anforderungen der Leistungsbeschreibung und der ohnehin zu beachtenden und nicht verhandelbaren Mindestanforderungen an den Umgang mit Städtebauförderungsmitteln nach BauGB und Städtebauförderungsrichtlinien SH)
Qualität
Methodik der Terminplanung und -sicherung (ZK4.2)Darstellung der Instrumente zur Terminplanung und der Maßnahmen zur Sicherung von vereinbarten oder vorgegebenen Terminen/Fristen
Qualität
Methodik der Kosteneinhaltung (ZK4.3)Darstellung der Methodik der Kostenplanung, Kostenkontrolle und Kosteneinhaltung, z.B. Aufzeigen kostengünstiger Varianten, Vermeidung von Mehrkosten
Qualität
Methodik der Abrechnung und des Nachweises des ent-standenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Sanierungsträgers (ZK4.4)Darstellung der vorgesehenen Abrechnung und Dokumentation des Zeitaufwands und seiner Taktung (Einheiten) unter dem Aspekt der Prüfbarkeit

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Jahre
Verlängerung
Leistungsanpassungsvorbehalte gemäß Vertrag und VOL/B.
Optionen
Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die über- oder unterschritten werden kann.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsterbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVH5EQX

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH, Kiel2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Schönberg - Der Bürgermeister
Anschrift
Am Knüll 4, 24217 Schönberg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3eda5c95-396b-42d0-8156-18b2a38bcaf6.