Gemeinde Oberaudorf - Gigabit-RL 2.0 (2024) LSP - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Gemeinde Oberaudorf · Oberaudorf, Bayern
Aktenzeichen OBERAUDORF1BP02-1 (TNW)veröffentlicht 22.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 416 Tsd. €
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 2
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 416 Tsd. €
- Laufzeit
- 84 Monate
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Oberaudorf83080, Landkreis Rosenheim, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.
- Höhe des Zuschusses90 %
- Spätester Zeitpunkt der Inbetriebnahme5 %
- Einsatz alternativer Verlegemethoden5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −8,2 Punkte |
| 25 % teurer | −18 Punkte |
| 50 % teurer | −30 Punkte |
| 100 % teurer | −45 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 2 Monaten
- Heute
Beschreibung
Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gi-gabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in der Gemeinde Oberaudorf Beschreibung: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Be-stimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unter-stützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch-land" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Aufgrund gegebener Grenznähe nimmt der Konzessionsgeber Binnenmarktrelevanz an und führt das Auswahlverfahren europaweit durch, obwohl der Schwellenwert nach § 106 GWB nicht erreicht oder überschritten wird. Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) so-wie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markter-kundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbe-zeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zu-wendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Oberaudorf zum Zwecke der Pla-nung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlich-keitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Reali-sierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in ers-ter Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich ei-nen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Be-treibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unter-lagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Kleiner Audorfer-Berg Erweiterung der Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes des Hauptausbaugebie-tes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms um alle ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzessi-on für die erweiterte Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0 im Rahmen des Lückenschluss-Programms i.S.d. Nr. 9.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist, die im Hauptausbauge-biet bestehende oder eigenwirtschaftlich geplante Gigabitversorgung mit gigabitfähigen Breit-bandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spit-zenlastbedingungen um das ausgeschriebene Ausbaugebiet des Lückenschluss-Programms zu erweitern und so allen Endnutzern der ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes ebenfalls die Zielbandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch bereitzu-stellen, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbauge-biet der Lose ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, ins-besondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1 bis B1.2) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwie-sen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt ins-besondere: a) Technologieneutralität Der Konzessionsgeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spit-zenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstel-lung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes ent-sprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutra-len erweiterten Ausbaus des bestehenden oder geplanten Gigabit-Netzes um das Lücken-schluss-Ausbaugebiet zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleis-tungsfähigen Gigabit-Netzes auch der unterversorgten Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes. Der Zuschlagsempfänger hat im Lückenschluss-Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den defi-nierten Mindestbandbreiten zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst zuwen-dungsfähige Ausgaben des Zuschlagsempfängers für die Schließung einer etwaigen Wirt-schaftlichkeitslücke (Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kos-ten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren) der er-forderlichen Netzinfrastruktur des ausgeschriebene Lückenschluss-Ausbaugebiet (z.B. Tief-bauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen); ein Zuschuss der Kosten des Netzbetriebes erfolgt jedoch ausdrücklich nicht. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Aus-wahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwie-sen. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung sowie dessen zuge-hörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensi-onierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen. | 84 Monate | 260.000 € |
| 2 | Los 2: Hocheck-Gebiet Erweiterung der Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes des Hauptausbaugebie-tes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms um alle ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzessi-on für die erweiterte Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0 im Rahmen des Lückenschluss-Programms i.S.d. Nr. 9.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist, die im Hauptausbauge-biet bestehende oder eigenwirtschaftlich geplante Gigabitversorgung mit gigabitfähigen Breit-bandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spit-zenlastbedingungen um das ausgeschriebene Ausbaugebiet des Lückenschluss-Programms zu erweitern und so allen Endnutzern der ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes ebenfalls die Zielbandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch bereitzu-stellen, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbauge-biet der Lose ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, ins-besondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1 bis B1.2) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwie-sen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt ins-besondere: a) Technologieneutralität Der Konzessionsgeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spit-zenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstel-lung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes ent-sprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutra-len erweiterten Ausbaus des bestehenden oder geplanten Gigabit-Netzes um das Lücken-schluss-Ausbaugebiet zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleis-tungsfähigen Gigabit-Netzes auch der unterversorgten Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes. Der Zuschlagsempfänger hat im Lückenschluss-Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den defi-nierten Mindestbandbreiten zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst zuwen-dungsfähige Ausgaben des Zuschlagsempfängers für die Schließung einer etwaigen Wirt-schaftlichkeitslücke (Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kos-ten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren) der er-forderlichen Netzinfrastruktur des ausgeschriebene Lückenschluss-Ausbaugebiet (z.B. Tief-bauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen); ein Zuschuss der Kosten des Netzbetriebes erfolgt jedoch ausdrücklich nicht. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Aus-wahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwie-sen. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung sowie dessen zuge-hörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensi-onierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen. | 84 Monate | 156.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Kosten
- Höhe des ZuschussesGewichtung (Punkte, genau) 90Genauere Angaben zu Anforderungen und Inhalt der Kriterien, der Gewichtung und dem Wer-tungsvorgehen ergeben sich aus "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung", auf welche verwiesen wird.
- Qualität
- Spätester Zeitpunkt der InbetriebnahmeGewichtung (Punkte, genau) 5Genauere Angaben zu Anforderungen und Inhalt der Kriterien, der Gewichtung und dem Wer-tungsvorgehen ergeben sich aus "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung", auf welche verwiesen wird.
- Qualität
- Einsatz alternativer VerlegemethodenGewichtung (Punkte, genau) 5Genauere Angaben zu Anforderungen und Inhalt der Kriterien, der Gewichtung und dem Wer-tungsvorgehen ergeben sich aus "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung", auf welche verwiesen wird.
Eignung9 von 9 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähig-keit zum Nachweis der erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichender Erfahrungen, um die Leistung … ganz lesenkürzer
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähig-keit zum Nachweis der erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichender Erfahrungen, um die Leistung in angemessener Qualität ausführen zu können, die unter Ziff. 2.1.1 "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizier-ten Anforderungen zu erfüllen durch a) die dort aufgeführten Eigen-/Erklärungen, für welche die vom Konzessionsgeber gestellte Vorlage (C1.1-T) zu verwenden ist. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewett-bewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforde-rungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).- Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.1.2 lit. a) "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezi-fizierten Mindest … ganz lesenkürzer
Beschreibung: Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.1.2 lit. a) "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezi-fizierten Mindeststandards nachzuweisen, sowie genannte Angaben und Formalitäten, die er-forderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen: b) Angabe in der vom Konzessionsgeber gestellten Vorlage (C1.2-T), welche Teile der Leis-tung der Erklärende im Falle der Vergabe der Konzession an den Bewerber unter Umstän-den als Unteraufträge (weiter) zu vergeben beabsichtigt. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewett-bewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforde-rungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.1.2 lit. b) "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezi-fizierten Mindeststandards nach … ganz lesenkürzer
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.1.2 lit. b) "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezi-fizierten Mindeststandards nachzuweisen, sowie genannte Angaben und Formalitäten, die er-forderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen: c) Angabe mindestens der geforderten Anzahl an Referenzen des Bewerberunternehmens oder des eignungsleihenden Unternehmens aus dem vorgegebenen Abfragezeitraum über die Ausführung des Leistungsteils "Planung und Errichtung eines Gigabit-Netzes", die mit der zu vergebenden Konzession vergleichbar sind, wofür die vom Konzessionsgeber ge-stellte Vorlage (C1.2-T) zu verwenden ist. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewett-bewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforde-rungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.1.2 lit. c) "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezi-fizierten Mindeststandards nach … ganz lesenkürzer
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit die unter Ziff. 2.1.2 lit. c) "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezi-fizierten Mindeststandards nachzuweisen, sowie genannte Angaben und Formalitäten, die er-forderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen: d) Angabe mindestens der geforderten Anzahl an Referenzen des Bewerberunternehmens oder des eignungsleihenden Unternehmens aus dem vorgegebenen Abfragezeitraum über die Ausführung des Leistungsteils "Betrieb eines Gigabit-Netzes", die mit der zu vergeben-den Konzession vergleichbar sind, wofür die vom Konzessionsgeber gestellte Vorlage (C1.2-T) zu verwenden ist. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewett-bewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforde-rungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähig-keit zum Nachweis der erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichender Erfahrungen, um die Leistung … ganz lesenkürzer
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähig-keit zum Nachweis der erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichender Erfahrungen, um die Leistung in angemessener Qualität ausführen zu können, die unter Ziff. 2.1.3 "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1)" spezifizier-ten Anforderungen zu erfüllen durch e) Darstellung eines aktuellen Unternehmensprofils oder sonstiger eigener aussagekräftiger Angaben über den Bewerber durch bewerbereigene Unterlagen. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewett-bewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforde-rungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungs-fähigkeit die unter Ziff. 2.2 "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stu-fe 1)" spezifizierten Anforder … ganz lesenkürzer
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage "Teilnahmeantrag" (C1-T) zu erfolgen. Bewerber haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungs-fähigkeit die unter Ziff. 2.2 "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stu-fe 1)" spezifizierten Anforderungen zu erfüllen durch f) die dort aufgeführten Eigen-/Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfä-higkeit, für welche die vom Konzessionsgeber gestellte Vorlage (C1.3-T) zu verwenden ist und g) Jahresabschlüsse oder Bilanzen der geforderten Anzahl abgeschlossener Geschäftsjahre, soweit der Bewerber diese nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht hat und auf diesen durch Verwendung der vorgegebenen Erklärung (C1.3-T) verweist oder h) sofern der Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, alternativ durch bewer-bereigene Unterlagen für die Dauer der Markttätigkeit (vorläufige) Umsatzzahlen je Kalen-derjahr und (vorläufige) betriebswirtschaftliche Darstellung (wie z.B. eine betriebswirt-schaftliche Auswertung "BWA") je Kalenderjahr sowie für die Anzahl der fehlenden Jahres-abschlüsse oder Bilanzen bzw. der (vorläufigen) betriebswirtschaftlichen Darstellung zzgl. Umsatzzahlen die Vorlage einer zukünftigen Unternehmensplanung über den entspre-chenden Zeitraum inklusive einer Erläuterung der verwendeten Begrifflichkeiten. Auf die Regelungen und Vorgaben in "C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewett-bewerb (Stufe 1)" wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforde-rungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 84 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- -
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Wirksamkeit des Zuwendungsvertrages sowie die Ausführung der Leistung stehen unter der aufschiebenden Bedingung eines antragsgemäßen Kofinanzierungsbescheides durch die Bewilligungsbehörde des Freistaates Bayern.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Postfach, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Bislang erklärten sich die Vergabekammern bei europaweit bekanntgemachten Auswahlver-fahren, deren geschätzter Auftragswert oder Gesamtauftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nicht erreicht oder übersteigt, für nicht zuständig (§ 1 Abs. 1 BayNpV). Der Kon-zessionsgeber geht davon aus, dass dies … ganz lesenkürzer
Bislang erklärten sich die Vergabekammern bei europaweit bekanntgemachten Auswahlver-fahren, deren geschätzter Auftragswert oder Gesamtauftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nicht erreicht oder übersteigt, für nicht zuständig (§ 1 Abs. 1 BayNpV). Der Kon-zessionsgeber geht davon aus, dass dies weiter der Fall ist und ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer daher nicht statthaft ist. Andernfalls wäre im Übrigen nach Auffassung des Konzessionsgebers für die ausgeschriebene Leistung des Wirtschaftlichkeitslückenmo-dells nach Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB ein-schlägig. In der Folge sieht der Konzessionsgeber den 4. Teil des GWB als nicht anwendbar an. Die Bezeichnung der "zuständigen Vergabekammer" in dieser Konzessionsbekanntmachung begründet insofern keinen Zugang zu einem Nachprüfungsverfahren. Die Frage der Prüfung und Entscheidung über deren Zuständigkeit obliegt der Vergabekammer selbst. Soweit die Vergabekammer fehlende Zuständigkeit (§ 1 Abs. 1 BayNpV) und die Bereichsaus-nahme (§ 149 Nr. 8 GWB) nicht als gegeben sieht und sich für zuständig erklärt, wird hinsicht-lich der Einleitung eventueller Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Mit dem Download der beigestellten Adress- und GEO-Daten erklärt sich der Interessent mit den Regelungen der aktuell gültigen Lizenzvereinbarung und den Nutzungsbedingungen der Bewilligungsbehörde einverstanden. Insbesondere gilt: - Übergebene Daten dürfen ausschließlich zur internen Nutzung und im … ganz lesenkürzer
Mit dem Download der beigestellten Adress- und GEO-Daten erklärt sich der Interessent mit den Regelungen der aktuell gültigen Lizenzvereinbarung und den Nutzungsbedingungen der Bewilligungsbehörde einverstanden. Insbesondere gilt: - Übergebene Daten dürfen ausschließlich zur internen Nutzung und im Zusammenhang mit diesem Förderprojekt verwendet werden. - Dritten darf kein Zugriff auf die Daten gewährt werden. - Alle Daten sind nach Beendigung des gegenständlichen Förderprojekts bzw. aller rele-vanten Nachweispflichten zu löschen.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YV8M30D# a) Barrierefreier Zugang weiterer Unterlagen zum Verhandlungsverfahren Sämtliche weitere Unterlagen dieses Auswahlverfahrens können barrierefrei über die Verga-beplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP) unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV8M30D/docume … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YV8M30D# a) Barrierefreier Zugang weiterer Unterlagen zum Verhandlungsverfahren Sämtliche weitere Unterlagen dieses Auswahlverfahrens können barrierefrei über die Verga-beplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP) unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV8M30D/documents abgerufen werden. Hierzu gehören wie folgt: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ A-Allgemeine Verfahrensbedingungen A1 - Datenschutzhinweise A2 - Förderrechtliche Rechtsgrundlagen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ B - Leistungsbeschreibung B1-Übersichtskarte Ausbaugebiet GESAMT B1.1-Detailkarte 1 Ausbaugebiet Los 1 - Kleiner Audorfer-Berg B1.2-Detailkarte 2 Ausbaugebiet Los 2 - Hocheck-Gebiet B2-Adressliste Ausbaugebiet GESAMT B2.1-Adressliste Ausbaugebiet Los 1 - Kleiner Audorfer-Berg B2.2-Adressliste Ausbaugebiet Los 2 - Hocheck-Gebiet B3-Geförderte Infrastruktur B4-Auflistung nutzbare Infrastruktur - [entfällt] B5-Synergie Baumaßnahmen - [entfällt] B6-Bauliche Entwicklung im Gemeindegebiet - [entfällt] B7-Gebiete mit Schutzbedürftigkeit - [entfällt] ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ C-Besondere Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) C1-T-Teilnahmeantrag - VORLAGE C1.1-T-Erklärungen technische/berufliche Leistungsfähigkeit (Teil 1) C1.2-T- Erklärungen technische/berufliche Leistungsfähigkeit (Teil 2) C1.3-T- Erklärungen wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit C2-T-Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft C3-T-Verpflichtungserklärung Nachunternehmen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung (Stufe 2) D1-A-Angebotsblatt - VORLAGE D1.1-A-Finanzplan Los 1 - Kleiner Audorfer-Berg D1.2-A Finanzplan Los 2 - Hocheck-Gebiet D1.3-A Finanzplan Loskombination D1.4-A-Bieterangaben zur Leistungsbeschreibung D2-A-Angepasster Zuwendungsvertrag D2.1-A-Zahlungsplan Zuwendungsvertrag (Anlage 3) Los 1- Kleiner Audorfer-Berg D2.2-A-Zahlungsplan Zuwendungsvertrag (Anlage 3) Los 2- Hocheck-Gebiet D2.3-A-Zahlungsplan Zuwendungsvertrag (Anlage 3) Loskombination ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ b) Inhaltliche Anforderungen an das Angebot Das Angebot des Bieters soll die nachfolgend aufgeführten Punkte beinhalten und diese konk-ret und nachvollziehbar erläutern: (1) vollständig befüllte und gezeichnete Vorlage "Angebotsblatt" (D1-A) je (Los-)Angebot insbesondere hinsichtlich sämtlicher gemäß "D-Besondere Verfahrensbedingungen Angebotslegung und Verhandlung" definierter Wertungskriterien und deren Anforde-rungen; (2) Ausweisung der Wirtschaftlichkeitslücke zusätzlich auch durch vollständig befüllte Vorlagen der Finanzpläne (D1.1-A, D1.2-A, D1.3-A), wobei sämtliche darin enthaltene Hinweise zu beachten sind; (3) vollständig befüllte Vorlage "Bieterangaben zur Leistungsbeschreibung" (D1.4-A); (4) [entfällt] (5) ggf. vom Bieter vorgeschlagene Änderungen an dem vom Konzessionsgeber vorgege-benen "Angepassten Zuwendungsvertrag" (D2-A); (6) Zahlungsplan durch vollständig befüllte Vorlagen der Zahlungspläne (D2.1-A, D2.2-A, D2.3-A), welcher Anlage 3 des vom Konzessionsgeber vorgegebenen "Angepassten Zuwendungsvertrages" (D2-A) werden; (7) Angaben der förderrechtlichen Mindestanforderungen gemäß § 6 Abs. 2 Gigabit-RR 2.0 durch bietereigene Angebotsunterlagen: - Angaben zur Zuverlässigkeit und den unter § 1 Gigabit-RR 2.0 genannten Netz-parametern der zu errichtenden Infrastruktur; - die für Netzaufbau und/oder -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung; - alle zu erwartenden Einnahmen aus der Vermarktung der Vorlei …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Oberaudorf
- Anschrift
- Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf
- Website
- rathaus-oberaudorf.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 724 (Internetdienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
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- DSLmobil GmbH5 Zuschläge
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3783ad9b-a76b-48c3-b0bb-1dea7744c2cb.