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vergebenEU-weitDienstleistungen

Gemeinde Leiblfing_Straubinger Straße Nr. 21 und Nr. 23_Konzeptvergabe

Gemeinde Leiblfing · Leiblfing, Bayern

Aktenzeichen 157/24veröffentlicht 08.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 705 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 23 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Anlass und Gegenstand der Ausschreibung: Die Gemeinde Leiblfing ist Eigentümerin der Grundstücke Straubinger Straße Nr. 21 und Straubinger Straße Nr. 23 in Leiblfing. Gemeinde Leiblfing beabsichtigt den Verkauf dieser Grundstücke, wobei es möglich ist, beide Grundstücke zu erwerben oder auch nur eines der beiden Grundstücke. Wesentliches Kriterium bei der Vergabe des Grundstücks/der Grundstücke soll neben dem Kaufpreis die beabsichtigte Nutzung bzw. Verwendung durch den/die Investor(en) sein. Die Gemeinde Leiblfing beabsichtigt auf Basis dieses Konzeptvergabeverfahrens die Veräußerung des Grundstücks/der Grundstücke an einen Investor, der sich im notariellen Vertrag zum Neubau entsprechend den eingereichten und mit der Gemeinde Leiblfing endverhandelten Unterlagen verpflichtet. Die Auswahl des Investors/der Investoren erfolgt nach den in Ziffer 8 (Verfahrensbrief) beschriebenen Kriterien. Die zur Verfügung stehenden Grundstücke: Grundstück I: Flurnummer 79, Gemarkung Leiblfing, bebautes Grundstück, Straubinger Straße 23, 94339 Leiblfing. Das Grundstück hat eine Größe von 2.883 m², verkauft wird eine Teilfläche von 2.480 m² (die zum Verkauf stehenden Teilfläche ist in den beiliegenden Lageplänen "blau" gekennzeichnet). Das Mindestgebot beträgt 750.000,- EUR. Grundstück II: Flurnummer 78, Gemarkung Leiblfing, bebautes Grundstück, Straubinger Straße 21, 94339 Leiblfing, Grundstücksgröße 453 m². Das Mindestgebot beträgt 150.000,- EUR. Das Grundstück ist in den beiliegenden Lageplänen "grün" gekennzeichnet. Ein bestehendes Wiederkaufsrecht wurde durch den Verkäufer bzw. dessen Erben nicht ausgeübt. Die Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Im Zuge der Projektentwicklung ist von dem Investor/den Investoren ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Auftrag zu geben. Das Vergabeverfahren: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren einstufig durchgeführt. Es erfolgt eine offene Ausschreibung, in der die Mindestkriterien für die Teilnahme am Vergabeverfahren festgelegt werden. Alle Bieter, die die Mindestkriterien erfüllen, werden zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Es werden also aus der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen alle Bewerber ausgewählt, die die Mindestanforderungen aufgrund festgelegter Eignungskriterien (vgl. 7) erfüllen. Mit diesen werden dann Verhandlungsgespräche geführt. Die Anforderungen an die Erfüllung der Mindestkriterien sind zusammen mit dem Angebot durch geeignete Unterlagen glaubhaft zu machen. Im Vorfeld der Verhandlungsgespräche haben die Bewerber ein konkretes Angebot zu unterbreiten welches beinhaltet: - ein ausgearbeitetes Konzept gemäß den in Ziffer 5 formulierten Vorstellungen der Gemeinde Leiblfing - Architektenpläne [keine komplette Vorplanung, jedoch Ansichten (Fassade) im Maßstab 1:200, ein Raumprogramm, Grundrissskizzen sowie eine Kostenschätzung nach DIN 276] - ein Kaufpreisangebot Die konzeptionellen Zielvorstellungen der Gemeinde Leiblfing: Die Gemeinde Leiblfing hat nachfolgend aufgeführte Vorstellungen hinsichtlich der Realisierung des Projekts: - Errichtung einer sozialverträglichen Wohnbebauung - Singlewohnungen (ca. 40 m²) und Familienwohnungen (ca. 80 - 120 m²) in einem ausgewogenen Mischverhältnis z.B. 12 WE + 6 Singlewohnungen - nachhaltige Bauweise - ansprechende in die Umgebungsbebauung sich einfügende Gestaltung - auf regionale Wertschöpfung wird Wert gelegt - vorgesehene Belegung ( z.B. Mitarbeiterwohnungen) Der Kaufpreis: Das Ziel der Gemeinde Leiblfing ist im Rahmen der Veräußerung der Grundstücke über den Mindestpreis (750.000,- EUR für Flurnummer 79 und 150.000,- EUR für Flurnummer 78) hinaus einen angemessenen Kaufpreis zu erzielen. Eine Veräußerung, d. h. der Abschluss des Notarvertrages, bedarf in jedem Fall einer vorherigen Bestätigung/Genehmigung der Rechtsaufsicht darüber, dass die Veräußerung zu den geplanten Konditionen zulässig ist und Beihilfebedingungen nicht verletzt sind.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Die Mindestanforderungen für die Berechtigung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren/der Angebotsphase sind: - Eigenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Durchschnittlicher Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mind. 2.000.000,-EUR; i … ganz lesenDie Mindestanforderungen für die Berechtigung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren/der Angebotsphase sind: - Eigenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Durchschnittlicher Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mind. 2.000.000,-EUR; in einer Gesamtschau, bspw. über eine Holdingstruktur, möglich - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 und § 124 Abs. 1 GWB siehe Teilnahmeantrag) Die Mindestanforderungen sind durch Eigenerklärungen schlüssig darzulegen. Sollten die Mindestkriterien nicht erfüllt werden, kann die Bewerbung im Rahmen des Verfahrens nicht weiter berücksichtigt werden. Alle Bewerber, welche die Mindestkriterien erfüllen, werden zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren eingeladen.
Kriterium
Weitere Mindestanforderung für die Berechtigung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren/der Angebotsphase ist: - Versicherung im Rahmen einer Eigenerklärung, dass ein den Zielvorstellungen der Gemeinde Leiblfing entsprechendes Projekt realisiert wird Die Mindestanforderung ist ebenfalls durch E … ganz lesenWeitere Mindestanforderung für die Berechtigung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren/der Angebotsphase ist: - Versicherung im Rahmen einer Eigenerklärung, dass ein den Zielvorstellungen der Gemeinde Leiblfing entsprechendes Projekt realisiert wird Die Mindestanforderung ist ebenfalls durch Eigenerklärung schlüssig darzulegen. Sollten die Mindestkriterien nicht erfüllt werden, kann die Bewerbung im Rahmen des Verfahrens nicht weiter berücksichtigt werden. Alle Bewerber, welche die Mindestkriterien erfüllen, werden zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren eingeladen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber/Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder -gem. § 98c Aufenthaltsgeset … ganz lesenLeistung: Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber/Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder -gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder -gem. § 19 Mindestlohngesetz oder -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. . Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages/Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße ge … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Der zeitliche Ablauf des Verfahrens: - Veröffentlichung der Ausschreibung: 08.10.2024 - Frist für die Abgabe der im Vorfeld der Verhandlungsgespräche einzureichenden Unterlage … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance# Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Der zeitliche Ablauf des Verfahrens: - Veröffentlichung der Ausschreibung: 08.10.2024 - Frist für die Abgabe der im Vorfeld der Verhandlungsgespräche einzureichenden Unterlagen: 02.12.2024 - Durchführung der Verhandlungsgespräche: 10.12.2024 - Abschluss des notariellen Vertrages: KW 3 2025 Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern zwei Lagepläne zur Verfügung gestellt.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYHW3B Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtb … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YHYHW3B Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. . Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Unterlagen zulässig. Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungs- und Angebotsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. . Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. . DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN. . Das Formular "Eigenerklärung zur Eignung" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist das Angebot ganz auszuschließen. . Das Angebot selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Angebote" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" handelt es sich um das Hauptformular der Angebotsunterlagen zur Eignungsprüfung (dieser gilt für den Bieter bzw. die ARGE insgesamt). Der Auftraggeber behält sich vor, im Angebot fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bieters. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt. . Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. . Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schulstraße 6, 94339 Leiblfing
Kontakt
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Auskünfte
Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbBvergabe@prof-rauch-baurecht.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e0fa431f-992f-4d34-bbce-e0847d1c2bb0.