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Gemeinde Kissing: IT-Outsourcing

Gemeinde Kissing · Kissing, Bayern

Aktenzeichen MaBu-2025-0132veröffentlicht 12.05.2025erstmals 12.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 489 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monatebis zu 99 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigxvergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    über xvergabe.de
    vor 16 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 13:05 Uhr
    vor 16 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

"IT-Outsourcing im Rahmen eines Full-Managed Service und dem Hosting der zentralen Services der Gemeinde Kissing zur Sicherstellung des laufenden Betriebs der Gemeindeverwaltung" - kurz: "IT-Outsourcing" ======== Die Gemeinde Kissing (Auftraggeber) beabsichtigt ihre IT outzusourcen. Das bedeutet im Wesentlichen, dass sowohl die Bereitstellung / das Hosting der zentralen Services der Gemeinde Kissing in einer vom Auftragnehmer betriebenen Cloudinfrastruktur unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten des Auftraggebers (z.B. Anbindung ans Behördennetz, Anbindung an AKDB), als auch die Erbringung von Full-Managed-Serviceleistungen für die lokale Infrastruktur am Standort Kissing durch einen zu ermittelnden Auftragnehmer erfolgen soll. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "Leistungsbeschreibung_Kissing_IT-Outsourcing" samt Anlagen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
LeistungLeistung (Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB)
Preis
Wertungspreis (Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB)

Eignung12 von 12 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
4.1.1.1 Eigenerklärungen gem. Ziff. 4.2 der Bewerbungsbedingungen: Formell und inhaltlich beanstandungsfreie Eigenerklärungen gemäß Ziff. 4.2 der Bewer-bungsbedingungen, insbes. zu Ausschlussgründen und in Sachen "Russland-Sanktionen".
Spezifischer Jahresumsatz
4.1.2.1 Darstellung der Jahresumsätze Der Bieter hat eine Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben, sofern die Leistungen vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind. Es sind die Netto-Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben, der Netto-Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens 250.000 Euro pro Geschäftsjahr entsprechen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
4.1.2.2 Haftpflichtversicherung Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: • Für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 2.000.000 € € je Schadensereignis • Für Personenschäden in Höhe von mind. 2.000.000 € je Schadensereignis Siehe ergänzend Eigenerklärung 4.2.2.
Finanzkennzahlen
4.1.2.3 Bonitätsnachweis Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei ("Creditreform" oder vergleichbar) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate), aus welche … ganz lesen4.1.2.3 Bonitätsnachweis Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei ("Creditreform" oder vergleichbar) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate), aus welchem eine mindestens "mittlere Bonität" zweifelsfrei ablesbar ist (vergleichbar einer maximalen Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,75 %). Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis und werden nicht als Nachweis akzeptiert.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
4.1.3.1 Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems Der Bieter hat den Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 für sein Unternehmen zu erbringen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen S … ganz lesen4.1.3.1 Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems Der Bieter hat den Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 für sein Unternehmen zu erbringen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Kann der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb der Angebotsfrist einholen, so erkennt der Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.
Informationssicherheit
4.1.3.2 Informationssicherheitsmanagement-Zertifizierung Bestätigung, dass das Unternehmen gemäß ISO 27001 zertifiziert ist und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkrediti … ganz lesen4.1.3.2 Informationssicherheitsmanagement-Zertifizierung Bestätigung, dass das Unternehmen gemäß ISO 27001 zertifiziert ist und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Kann der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb der Angebotsfrist einholen, so erkennt der Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme an, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
4.1.3.3 Nachweise zur Nachhaltigkeit, Umwelt und Energiemanagement Bestätigung, dass das Unternehmen die Standards für Energieeffizienz / Nachhaltigkeit / Umweltverträglichkeit berücksichtigt, dies anhand einer vorhandenen Zertifizierung gemäß ISO 14001 oder ISO 50001 nachweisen kann und die Zertifi … ganz lesen4.1.3.3 Nachweise zur Nachhaltigkeit, Umwelt und Energiemanagement Bestätigung, dass das Unternehmen die Standards für Energieeffizienz / Nachhaltigkeit / Umweltverträglichkeit berücksichtigt, dies anhand einer vorhandenen Zertifizierung gemäß ISO 14001 oder ISO 50001 nachweisen kann und die Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Kann der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb der Angebotsfrist einholen, so erkennt der Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Nachweise an, sofern der Bieter nachweist, dass die eingereichten Nachweise den geforderten Standards für Energieeffizienz / Nachhaltigkeit / Umweltverträglichkeit entsprechen. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung entsprechender Nachweise im Verfahren ausdrücklich vor.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
4.1.3.4 Referenzprojekt "Managed-Service-Leistungen" Darstellung von mindestens einem (1) erfolgreichen Referenzprojekt aus den Jahren 2022 - 2025, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Das Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wen … ganz lesen4.1.3.4 Referenzprojekt "Managed-Service-Leistungen" Darstellung von mindestens einem (1) erfolgreichen Referenzprojekt aus den Jahren 2022 - 2025, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Das Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn in dem Referenzprojekt die Erbringung von Managed-Service-Leistungen in vergleichbarem Umfang für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurden und sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag: • Rückabwicklung des Vertrages • Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund • Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen • Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten. • Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschät-zung) bzw. Angebotspreises. Für das Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Name des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail, Adresse) Die Benennung des bieter-seitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden. Hinweis: Die Notwendigkeit, dass Bieter aus berufs- oder datenschutzrechtlichen Grün-den bei den Auftraggebern ihrer Referenzprojekte um die Einwilligung in die Weitergabe von Kontaktdaten nachsuchen zu müssen, macht die Anforderung in einem Vergabeverfahren nicht unzulässig, vgl. VK Bund, Beschluss vom 01.06.2023 - VK 1-37/23. • Projektbezeichnung • Ausführungszeitraum • Erbrachte Leistungen bzw. kurze Beschreibung des Referenzprojekts • Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. Angabe für welche Leistungsteile Unterauftragnehmer eingesetzt wurden. • Auftragsvolumen Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft muss zudem angeben, welche Leistungsbestandteile er/es selbst ausgeführt hat. Die vorgelegten Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen zugeordnet werden können, welches sich zum Nachweis seiner Eignung auf sie beruft. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebots führen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
4.1.3.5 Referenzprojekt "Hosting-/Cloud-Leistungen" Darstellung von mindestens einem (1) erfolgreichen Referenzprojekt aus den Jahren 2022 - 2025, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Das Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn … ganz lesen4.1.3.5 Referenzprojekt "Hosting-/Cloud-Leistungen" Darstellung von mindestens einem (1) erfolgreichen Referenzprojekt aus den Jahren 2022 - 2025, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Das Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn das Referenzprojekt die Bereitstellung/das Hosting von zentralen Services in einer vom Auftragnehmer betriebenen Cloudinfrastruktur in vergleichbarem Umfang für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurden und sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag: • Rückabwicklung des Vertrages • Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund • Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen • Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten. • Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschät-zung) bzw. Angebotspreises. Für das Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Name des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail, Adresse) Die Benennung des bieter-seitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden. Hinweis: Die Notwendigkeit, dass Bieter aus berufs- oder datenschutzrechtlichen Gründen bei den Auftraggebern ihrer Referenzprojekte um die Einwilligung in die Weitergabe von Kontaktdaten nachsuchen zu müssen, macht die Anforderung in einem Vergabeverfahren nicht unzulässig, vgl. VK Bund, Beschluss vom 01.06.2023 - VK 1-37/23. • Projektbezeichnung • Ausführungszeitraum • Erbrachte Leistungen bzw. kurze Beschreibung des Referenzprojekts • Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. Angabe für welche Leistungsteile Unterauf-tragnehmer eingesetzt wurden. • Auftragsvolumen Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft muss zudem angeben, welche Leistungsbestandteile er/es selbst ausgeführt hat. Die vorgelegten Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen zugeordnet werden können, welches sich zum Nachweis seiner Eignung auf sie beruft. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebots führen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
4.1.3.6 Ausstattung Rechenzentrum Die Räume für den Betrieb der IT-Infrastruktur i.S.e. Ausstattung für die Ausführung des Auftrags sind als Rechenzentrum (RZ) sicher auszulegen. Als Basis der Anforderungen wird die vom Bitkom e.V. definierte Kategorie B angesetzt, da die Stromversorgung, Klimatisie … ganz lesen4.1.3.6 Ausstattung Rechenzentrum Die Räume für den Betrieb der IT-Infrastruktur i.S.e. Ausstattung für die Ausführung des Auftrags sind als Rechenzentrum (RZ) sicher auszulegen. Als Basis der Anforderungen wird die vom Bitkom e.V. definierte Kategorie B angesetzt, da die Stromversorgung, Klimatisierung, Zugangssicherung, Racks etc. Bestandteil des Betriebs sind. Um die Standards in Bezug auf Sicherheit, Verfügbarkeit und Energieeffizienz nachweisen zu können, muss der Bie-ter einen entsprechenden Nachweis mit dem Angebot einreichen, d.h. • entweder ein Zertifikat nach DIN EN 50600 der Verfügbarkeitsklasse 2, • oder eine Darstellung, dass die der vorgenannten Zertifizierung zugrunde liegenden Anforderungen trotz nicht vorhandener Zertifizierung erfüllt sind.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
bis zu 99-mal: Zu Optionen siehe Vergabeunterlagen
Optionen
Zu Optionen siehe Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
xvergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
04.07.2025, 13:05 Uhr. Siehe Vergabeunterlagen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Siehe Vergabeunterlagen. ====== Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nach den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Regelungen. Die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Anzahl "99" ist nicht verbindlich.
Hinweis
Siehe Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

337vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (250 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
266.570 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 27.06.2025
  3. BekanntmachungFrist 27.06.2025
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 27.06.2025 auf 04.07.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 453fc20f-2ce3-42d8-a49c-1bd2b2fc702e.