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Gemeinde Jördenstorf: Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau Kita und Hort Jördenstorf

Gemeinde Jördenstorf · Teterow, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 2023-06-21-shpveröffentlicht 24.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
577 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
8
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 28,5 %, Leistung und Qualität 71,5 %.

  • Qualität40,8 %
  • Qualität15,3 %
  • Qualität15,3 %
  • Preis25,5 %
  • Preis2 %
  • Preis1 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,6 Punkte
25 % teurer−5,7 Punkte
50 % teurer−9,5 Punkte
100 % teurer−14,3 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Jördenstorf schrieb Objekt- und Fachplanungsleistungen für den Neubau der Kita und Hort Jördenstorf aus. Es erfolgte eine Aufteilung in Lose wie folgt: • Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gem. § 34 HOAI • Los 2: Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 39 HOAI, inkl. Ingenieurbauwerke (Regen- + Schmutzwasser) Leistungsphasen 1-9 gem. § 43 HOAI • Los 3: Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI • Los 4: Technische Ausrüstung Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Leistungsphasen 1-9, gem. § 55 HOAI • Los 5: Technische Ausrüstung Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Leistungsphasen 1-9, gem. § 55 HOAI • Los 6: Brandschutz gemäß Heft 17 der AHO-Schriftenreihe, Leistungsphasen 1-5 ,8 • Los 7: Wärmeschutz- und Energiebilanzierung nach GEG und DIN 4108, Leistungsphasen 1-7 gemäß Anlage 1.2 zur HOAI 2021 • Los 8: Schallschutz, Leistungsphasen 1-7 gemäß Anlage 1.2 zur HOAI 2021

Lose8 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gem. § 34 HOAI
–210.544 €
2
Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 39 HOAI, inkl. Ingenieurbauwerke (Regen- + Schmutzwasser) Leistungsphasen

Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 39 HOAI, inkl. Ingenieurbauwerke (Regen- + Schmutzwasser) Leistungsphasen 1-9 gem. § 43 HOAI

–18.457 €
3
Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI

Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI

–57.000 €
4
Technische Ausrüstung Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen

Technische Ausrüstung Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Leistungsphasen 1-9, gem. § 55 HOAI

–52.000 €
5
Technische Ausrüstung Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Leistungsphasen 1-9, gem. § 55 HOAI
–34.000 €
6
Brandschutz gemäß Heft 17 der AHO-Schriftenreihe, Leistungsphasen 1-5 ,8

Brandschutz gemäß Heft 17 der AHO-Schriftenreihe, Leistungsphasen 1-5 ,8

–13.000 €
7
Wärmeschutz- und Energiebilanzierung nach ENEV und DIN 4108 gemäß Anlage 1.2 zur HOAI 2021
–5.489 €
8
Schallschutz gem. Anlag 1.2 zur HOAI 2021

Schallschutz, Leistungsphasen 1-7 gemäß Anlage 1.2 zur HOAI 2021

–5.479 €

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 5

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 400Persönliche Referenzen
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 150Präsenz der Bauüberwachung
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 150Eingesetztes Personal
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 250Angebot Honorartafelsatz
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 20Berücksichtigung von Zuschlägen
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 10Durchschnittlicher Stundensatz

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: Leistungsphasen 3 bis 4 HOAI Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein An-spruch auf Beauftragung auch der Stufen B. Die Beauftragung der Stufe B erfolgt gesondert schriftlich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hier … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 3

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 700Persönliche Referenzen
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 250Angebot Honorartafelsatz
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 20Berücksichtigung von Zuschlägen
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 10Durchschnittlicher Stundensatz
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 20Nebenkosten

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 6 HOAI Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein An-spruch auf Beauftragung auch der Stufen B. Die Beauftragung der Stufe B erfolgt gesondert schriftlich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hier … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 4

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 400Persönliche Referenzen
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 300Präsenz der Bauüberwachung
Preis
Preis - Angebot HonorartafelsatzGewichtung (Punkte, genau) 250Angebot Honorartafelsatz
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 20Berücksichtigung von Zuschlägen
Preis
Preis - Durchschnittlicher StundensatzGewichtung (Punkte, genau) 10Durchschnittlicher Stundensatz
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 20Nebenkosten

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein An-spruch auf Beauftragung auch der Stufen B. Die Beauftragung der Stufe B erfolgt gesondert schriftlich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hier … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Lose 6, 7, 8

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 1.000max. 1.000 von 1.000 Punkten Die Punkte werden wie folgt vergeben: das günstigste Angebot erhält die volle Punktzahl. Ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des günstigsten Angebotsprei-ses erhält dagegen 0 [null] Punkte. Zwischen diesen beiden Punkten wird linear interpoliert, d.h. die anderen Angebote erhalten in Relation zum Angebotspreis des günstigsten Angebots weniger Punkte. Es wird kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, welches den höchsten Wert hat.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 AHO Heft Nr. 17 Stufe B: Leistungsphasen 5 und 8 AHO Heft Nr. 17 Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein An-spruch auf Beauftragung auch der Stufen B. Die Beauftragung der Stufe B erfolgt gesondert schriftlich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hier … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Strübing & Zschuckelt, Ing. Büro für Bauplanung, Güstrow–
2Evert Landschaftsarchitektur, Lietzow (Rügen)–
3Baustatik Brenncke, Güstrow–
4techplan UG, Neubrandenburg–
5AIS Management GmbH, Hannover–
6Strübing & Zschuckelt, Ing. Büro für Bauplanung, Güstrow–
7Schreyer Ingenieure Schreyer/Svenson/Partnerschaft mbB, Bad Oldesloe–
8kein Zuschlag angegeben0

Auftraggeber

Name
Gemeinde Jördenstorf
Anschrift
von-Petz-Allee 7, 17166 Teterow
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

143vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (169 Lose mit Angabe)
250.964 €Zuschlagswert im Median
140.812 € – 708.205 €mittlere Hälfte, 74 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 61112ca1-738f-4801-8af0-c7dac209c250.