Gemeinde Jördenstorf: Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau Kita und Hort Jördenstorf
Gemeinde Jördenstorf · Teterow, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 2023-06-21-shpveröffentlicht 24.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 577 Tsd. €
- Lose
- 8
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (21 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 577 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 8
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Teterow17166, Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 28,5 %, Leistung und Qualität 71,5 %.
- Qualität40,8 %
- Qualität15,3 %
- Qualität15,3 %
- Preis25,5 %
- Preis2 %
- Preis1 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 4,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,6 Punkte |
| 25 % teurer | −5,7 Punkte |
| 50 % teurer | −9,5 Punkte |
| 100 % teurer | −14,3 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Jördenstorf schrieb Objekt- und Fachplanungsleistungen für den Neubau der Kita und Hort Jördenstorf aus. Es erfolgte eine Aufteilung in Lose wie folgt: • Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gem. § 34 HOAI • Los 2: Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 39 HOAI, inkl. Ingenieurbauwerke (Regen- + Schmutzwasser) Leistungsphasen 1-9 gem. § 43 HOAI • Los 3: Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI • Los 4: Technische Ausrüstung Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Leistungsphasen 1-9, gem. § 55 HOAI • Los 5: Technische Ausrüstung Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Leistungsphasen 1-9, gem. § 55 HOAI • Los 6: Brandschutz gemäß Heft 17 der AHO-Schriftenreihe, Leistungsphasen 1-5 ,8 • Los 7: Wärmeschutz- und Energiebilanzierung nach GEG und DIN 4108, Leistungsphasen 1-7 gemäß Anlage 1.2 zur HOAI 2021 • Los 8: Schallschutz, Leistungsphasen 1-7 gemäß Anlage 1.2 zur HOAI 2021
Gegenstand nach CPV
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und PrüfstellenHauptgegenstand
- 71327000Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
- 71321000Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
- 71314000Dienstleistungen im Energiebereich
- 71321200Heizungsplanung
- 71321300Beratung im Bereich Sanitärinstallation
- 71321400Beratung im Bereich Belüftung
- 71313200Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
- 71320000Planungsleistungen im Bauwesen
- 71322000Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
- 71314300Beratung im Bereich Energieeinsparung
- 71314310Dienstleistungen für thermische Bauphysik
- 71315210Beratung in der Haustechnik
- 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros
- 71222000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
- 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Lose8 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gem. § 34 HOAI | – | 210.544 € |
| 2 | Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 39 HOAI, inkl. Ingenieurbauwerke (Regen- + Schmutzwasser) Leistungsphasen Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gem. § 39 HOAI, inkl. Ingenieurbauwerke (Regen- + Schmutzwasser) Leistungsphasen 1-9 gem. § 43 HOAI | – | 18.457 € |
| 3 | Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI | – | 57.000 € |
| 4 | Technische Ausrüstung Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen Technische Ausrüstung Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Leistungsphasen 1-9, gem. § 55 HOAI | – | 52.000 € |
| 5 | Technische Ausrüstung Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Leistungsphasen 1-9, gem. § 55 HOAI | – | 34.000 € |
| 6 | Brandschutz gemäß Heft 17 der AHO-Schriftenreihe, Leistungsphasen 1-5 ,8 Brandschutz gemäß Heft 17 der AHO-Schriftenreihe, Leistungsphasen 1-5 ,8 | – | 13.000 € |
| 7 | Wärmeschutz- und Energiebilanzierung nach ENEV und DIN 4108 gemäß Anlage 1.2 zur HOAI 2021 | – | 5.489 € |
| 8 | Schallschutz gem. Anlag 1.2 zur HOAI 2021 Schallschutz, Leistungsphasen 1-7 gemäß Anlage 1.2 zur HOAI 2021 | – | 5.479 € |
Bedingungen4 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 5
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 400Persönliche Referenzen
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 150Präsenz der Bauüberwachung
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 150Eingesetztes Personal
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 250Angebot Honorartafelsatz
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 20Berücksichtigung von Zuschlägen
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 10Durchschnittlicher Stundensatz
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: Leistungsphasen 3 bis 4 HOAI Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein An-spruch auf Beauftragung auch der Stufen B. Die Beauftragung der Stufe B erfolgt gesondert schriftlich.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hier … ganz lesenkürzer
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 3
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 700Persönliche Referenzen
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 250Angebot Honorartafelsatz
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 20Berücksichtigung von Zuschlägen
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 10Durchschnittlicher Stundensatz
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 20Nebenkosten
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 6 HOAI Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein An-spruch auf Beauftragung auch der Stufen B. Die Beauftragung der Stufe B erfolgt gesondert schriftlich.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hier … ganz lesenkürzer
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 4
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 400Persönliche Referenzen
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 300Präsenz der Bauüberwachung
- Preis
- Preis - Angebot HonorartafelsatzGewichtung (Punkte, genau) 250Angebot Honorartafelsatz
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 20Berücksichtigung von Zuschlägen
- Preis
- Preis - Durchschnittlicher StundensatzGewichtung (Punkte, genau) 10Durchschnittlicher Stundensatz
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 20Nebenkosten
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein An-spruch auf Beauftragung auch der Stufen B. Die Beauftragung der Stufe B erfolgt gesondert schriftlich.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hier … ganz lesenkürzer
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Lose 6, 7, 8
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 1.000max. 1.000 von 1.000 Punkten Die Punkte werden wie folgt vergeben: das günstigste Angebot erhält die volle Punktzahl. Ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des günstigsten Angebotsprei-ses erhält dagegen 0 [null] Punkte. Zwischen diesen beiden Punkten wird linear interpoliert, d.h. die anderen Angebote erhalten in Relation zum Angebotspreis des günstigsten Angebots weniger Punkte. Es wird kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, welches den höchsten Wert hat.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 AHO Heft Nr. 17 Stufe B: Leistungsphasen 5 und 8 AHO Heft Nr. 17 Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein An-spruch auf Beauftragung auch der Stufen B. Die Beauftragung der Stufe B erfolgt gesondert schriftlich.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hier … ganz lesenkürzer
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Strübing & Zschuckelt, Ing. Büro für Bauplanung, Güstrow | – |
| 2 | Evert Landschaftsarchitektur, Lietzow (Rügen) | – |
| 3 | Baustatik Brenncke, Güstrow | – |
| 4 | techplan UG, Neubrandenburg | – |
| 5 | AIS Management GmbH, Hannover | – |
| 6 | Strübing & Zschuckelt, Ing. Büro für Bauplanung, Güstrow | – |
| 7 | Schreyer Ingenieure Schreyer/Svenson/Partnerschaft mbB, Bad Oldesloe | – |
| 8 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
Auftraggeber
- Name
- Gemeinde Jördenstorf
- Anschrift
- von-Petz-Allee 7, 17166 Teterow
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (21 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- aib-Bauplanung Nord GmbH9 Zuschläge
- Baukonzept Neubrandenburg GmbH3 Zuschläge
- IBK MV GmbH3 Zuschläge
- MHB GmbH3 Zuschläge
- MONTRA GmbH Bauplanung3 Zuschläge
- UmweltPlan GmbH Stralsund3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 61112ca1-738f-4801-8af0-c7dac209c250.