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Gemeinde Großensee, Umgestaltung Dörphus Großensee - Dienstleistungen Technische Ausrüstung

Gemeinde Großensee · Trittau, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen FG 2884 23 098veröffentlicht 20.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
102 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI, Anl.gr. 1-8, LPH 1-9, Besondere Leistungen, stufenweise Beauftragung

Beschreibung des Loses

Die Gemeinde Großensee beabsichtigt den Umbau des ehemaligen Schulgebäudes mit der derzeitigen Nutzung als Dörphus Großensee inkl. einer Kindertagesstätte. Zudem ist die Erweiterung um einen Neubau beabsichtigt. Das Gebäude soll auf dem Flurstück 211 mit je einem vorderen und hinteren Zugang entstehen. Die Bestandsgebäude Feuerwehrgerätehaus und Hausmeisterhaus bleiben unberührt. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt abgerissen zurückgebaut werden. Der Bau soll dem Kindergarten in Großensee die zukünftige Arbeit in einem sicheren und angemessenen räumlichen Umfeld ermöglichen und auf pädagogische und aufsichtsrechtliche Erfordernisse angepasst werden und somit ihrem gesellschaftlichen Engagement gerecht werden. Die Gemeinde Großensee stellt die Funktionalität des neuen Gebäudes und der dazugehörigen Freianlage in den Vordergrund, ohne jedoch die gestalterischen Aspekte der Gesamtanlage außer Acht zu lassen. Die Wirtschaftlichkeit (Live-Cycle-Costs) ist für die Gemeinde als öffentlicher Auftraggeber von maßgebender Bedeutung für ihre Entscheidungsfindung, an der sich die Planung auszurichten hat. Vor Ort werden zwei eigenständige Kitaeinrichtungen mit einer gemeinsam nutzbaren Mensa benötigt. Durch die zu planende Maßnahme ist die bestehende 4-Gruppen-Kita um einen Therapieraum und einen Lagerraum, sowie ggf. weitere Sanitärräume zu erweitern. Zudem soll eine separate 5-Gruppen-Kita entstehen, sowie eine von beiden Kitas gemeinsam zugängliche Mensa mit Essensausgabe. Das geplante Raumprogramm sowie Funktionsbeziehungen sind der beigefügten Anlage „Projektbeschreibung“ zu entnehmen. Alternativ zu o.g. Planungsgrundlage kann bei wirtschaftlichen und planerischen Vorteilen ein Abriss der geplanten Umbaufläche und somit ein kompletter Neubau in Erwägung gezogen werden. Die Flächen für die spätere geplante Realisierung einer Begegnungsstätte sowie den dazugehörigen Außenanlagen (siehe Systemskizze) ist hierbei freizuhalten. Der Umfang der ausgeschriebenen Leistung umfasst die Grundleistungen der LPH 1-9 im Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI 2021. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Die Bauwerkskosten der KG 400 werden auf 266.400,00 € (netto) geschätzt. Die Gesamtkosten sind dabei als Obergrenze zu verstehen, an der sich die Planungen in allen Leistungsphasen auszurichten haben. Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen umgesetzt haben

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gesamthonorar
Qualität
Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand
Qualität
Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und in der Baudurchführung
Qualität
Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: ___________________________________________________________________________________________ 1. der Antra … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: ___________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, ___________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ___________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ___________________________________________________________________________________________ 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ___________________________________________________________________________________________ Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Planungsbüro Jahnke GmbH, Lübeck–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Großensee
Anschrift
22946 Trittau
Kontakt
info@trittau.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

367vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
205.053 €Zuschlagswert im Median
88.962 € – 424.135 €mittlere Hälfte, 294 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b287bf17-40b8-485f-bd1d-d1817872668b.