Gemeinde Bad Essen / Neubau einer vierzügigen Grundschule und einer Zweifach-Sporthalle - Objekt- und Freianlagenplanung
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen · Osnabrück, Niedersachsen
Aktenzeichen LKOS 2025 - 242veröffentlicht 15.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 05.01.2026 – 31.12.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre05.01.2026 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Osnabrück49082, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Wettbewerbsergebnis30 %
- Arbeitsweise und Projektabwicklung für das Projekt10 %
- Wirtschaftlichkeit60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Bad Essen beabsichtigt, das Ergebnis des Planungswettbewerbes "Neubau einer vierzügigen Grundschule und einer Zweifach-Sporthalle an der Schulallee in Bad Essen" zu realisieren.
Die Planungsleistungen sollen daher stufenweise im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens gemäß § 80 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 74 VgV vergeben werden.
Nachdem das Verhandlungsverfahren mit dem Gewinner des Planungswettbewerbs nicht beendet werden konnte, werden daher nun die übrigen Preisträger zur Abgabe eines Erstangebotes für die Objekt- und Freianlagenplanung aufgefordert.
Dabei ist die folgende stufenweise Beauftragung der o. g. Leistungsbilder geplant: * Stufe 1a: LPH 2 - 3 * Stufe 1b: LPH 4 - 5a) * Stufe 2: LPH 5 b) - f) * Stufe 3: LPH 6 - 7 * Stufe 4: LPH 8 - 9
Die Leistungsphasen der Stufe 1a sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufen 1b bis 4 werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Die Gemeinde Bad Essen als Auftraggeber behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor.
Für die Aufteilung der Leistungen aus der LPH 5 auf die Stufen 1b und 2 wird klargestellt, dass bereits mit Abschluss der LPH 3 sämtliche Fassadenschnitte mit Anschlüssen der flankierenden Bauteile (Decken, Dächer, Bodenplatten, Fenster, Sonnenschutz, etc.) im Maßstab 1 : 20 mit Materialangaben und Farbkonzept sowie Fenstersprossenaufteilung vorzulegen sind.
Folgende Termine sind als verbindliche Vertragsfristen einzuhalten:
* Planungsbeginn: direkt nach Auftragsvergabe * Einreichen Bauantrag: 3. Quartal 2026 * Baubeginn: 1. Quartal 2027 * Fertigstellung Schule und Turnhalle einschl. Außenanlagen: 4. Quartal 2028
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- WettbewerbsergebnisGewichtung (Punkte, genau) 30Rang im Planungswettbewerb
- Qualität
- Arbeitsweise und Projektabwicklung für das ProjektGewichtung (Punkte, genau) 10Bewertung der * Methoden der Terminsteuerung und -sicherheit / Einschätzung Zeitbedarf für Planung und Bau , * Methoden der Kostensteuerung und -sicherheit, * Organisation Qualitäts-, Planungs- und Bauüberwachung sowie * Projektorganisation / interne Struktur und Verantwortlichkeiten
- Kosten
- WirtschaftlichkeitGewichtung (Punkte, genau) 60* Baukostenprognose zur Höhe der Baukosten in Mio. Euro (brutto, einschließlich Mehrwertsteuer) in Anlehnung an die DIN 276 (KG 300+400) * Qualität der durch die Verfasser aufgezeigten Wirtschaftlichkeit * Qualität der durch die Verfasser aufgezeigten Kosteneinsparpotentiale * Honorarforderung Grundleistungen * Honorarforderung Besondere Leistungen und Nebenkosten
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 05.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Es ist die folgende stufenweise Beauftragung der o. g. Leistungsbilder geplant: * Stufe 1a: LPH 2 - 3 * Stufe 1b: LPH 4 - 5a) * Stufe 2: LPH 5 b) - f) * Stufe 3: LPH 6 - 7 * Stufe 4: LPH 8 - 9 Die Leistungsphasen der Stufe 1a sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen de … ganz lesenkürzer
Es ist die folgende stufenweise Beauftragung der o. g. Leistungsbilder geplant: * Stufe 1a: LPH 2 - 3 * Stufe 1b: LPH 4 - 5a) * Stufe 2: LPH 5 b) - f) * Stufe 3: LPH 6 - 7 * Stufe 4: LPH 8 - 9 Die Leistungsphasen der Stufe 1a sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufen 1b bis 4 werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Die Gemeinde Bad Essen als Auftraggeber behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTXDVT6UP# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTXDVT6UP# Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bieterfragen sind bis spätestens XX.XX.XXXX ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet. Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| brüchner-hüttemann pasch bhp Architekten und Generalplaner GmbH, Bielefeld | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
- Kontakt
- vergabe@
lkos.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Niedersachsen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Planungsbüro Brunen GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- Die Planschmiede 2KS GmbH5 Zuschläge
- Ulpts Architekten GmbH5 Zuschläge
- Vorpahl Ingenieure GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Bröckling Vullhorst Ingenieure GmbH3 Zuschläge
- IBL Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- SZ Oedeme - Sanierung und Erweiterung Lehrschwimmbecken - PlanungsleistungenZentrale Vergabestelle - Kooperation Landkreis Lüneburg - HarburgFrist 18.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 19878a62-6743-46ba-986d-2cd019738005.