Zum Inhalt
Menü

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für das Projekt Salamandergelände (Los 1) und den Verwaltungsbau der Kläranlage (Los 2)

Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms · Worms, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen ebwo_Generalplanerleistungen_111_0001_2veröffentlicht 12.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Rheinland-Pfalz (26 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
21 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Worms67547, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Projektteam15 %
  • Ausführungskonzept15 %
  • Projektentwurf20 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Salamandergelände

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für das Projekt Salamandergelände (Los 1) und den Verwaltungsbau der Kläranlage (Los 2). Der Auftraggeber legt bei beiden Losen besonderen Wert auf die Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes im Sinne einer nachhaltigkeitsorientierten Gesamtstrategie, um durch eine hochwertige Planung sowohl beim Bau als auch in der Nutzungsphase Energieverbrauch und Umweltbelastung zu reduzieren und gleichzeitig Komfort und Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Ungeachtet dessen steht die gesamte Planung unter dem "Diktat" der Funktionalität. Los 1: Salamandergelände Die Generalplanungsleistungen für das Los 1 umfassen die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021 (HOAI), Objektplanung Freianlagen (§ 39 HOAI), Objektplanung Ingenieurbauwerk (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 41 HOAI), Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI), Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Fachplanung Techni-sche Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 - 8, § 55 HOAI), Fachplanung Bauphysik (Anlage 1, Ziffer 1.2), bestehend aus Wärmeschutz und Energiebilanzierung für Gebäude, Beratungsleistung Ingenieurvermessung (Anlage 1 Ziffer 1.4) sowie dem Brandschutz gemäß AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO Heft Nr. 17). Das Grundstück Gemarkung Worms, Flur 12, Nr. 2/22 (Salamandergelände) bietet ein Baufeld von knapp 70.000 m², das nach dem Bebauungsplan bis zu 80 % überbaut werden darf. Der Auftraggeber beabsichtigt auf der sanierten Fläche ein Dienstleis-tungs- und Versorgungszentrum mit neu zu errichtenden Gebäudekomplexen für verschiedene Nutzungen zu errichten. Teil des Dienstleistungs- und Versorgungszentrums sind verschiedene Betriebsteile des Auftraggebers (Verwaltung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Baubetrieb, Kfz-Werkstatt), eine Kindertagesstätte, Teile der städtischen Verwaltung, die Berufs- und die Freiwillige Feuerwehr und Einrichtungen des Katastrophenschutzes. Eine entsprechende Konzeptplanung liegt bereits vor. Der Auftragnehmer hat insbesondere eine hinreichend konkrete funktionale Leistungsbeschreibung im Sinne des § 7c VOB/A-EU zu erstellen, mit der Totalunternehmerleistungen ausgeschrieben werden. Für weitergehende Ausführungen wird auf § 3 des Generalplanervertrags [Anlage 904a] zu Los 1verwiesen. Los 2: Verwaltungsbau der Kläranlage Die Generalplanungsleistungen für das Los 2 umfassen die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021 (HOAI)), Objektplanung Ingenieurbauwerk (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 41 HOAI), Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI), Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 - 8, § 55 HOAI), Fachplanung Bauphysik (Anlage 1, Ziffer 1.2), bestehend aus Wärmeschutz und Energiebilanzierung für Gebäude, Beratungsleistung Ingenieurvermessung (Anlage 1 Ziffer 1.4) sowie dem Brandschutz gemäß AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO Heft Nr. 17). Die Kläranlage der Stadt Worms befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Herrnsheim, Flur 22, Nr. 16/13. Der Auftraggeber beabsichtigt das bestehende Betriebsgebäude mit Labor, Elektrowerkstatt und Verwaltung durch einen Neubau mit erweiterten Kapazitäten an anderer Stelle auf dem gleichen Grundstück zu ersetzen. Parallel soll eine Fahrzeug- und Lagerhalle für die Kläranlage und die Kanalunterhaltung errichtet werden. Der Auftragnehmer hat insbesondere eine hinreichend konkrete funktionale Leistungsbeschreibung im Sinne des § 7c VOB/A-EU zu erstellen, mit der Totalunternehmerleistungen ausgeschrieben werden. Für weitergehende Ausführungen wird auf § 3 des Generalplanervertrags [Anlage 904b] zu Los 2 verwiesen.

–20.000.000 €
3
Verwaltungsbau der Kläranlage

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für das Projekt Salamandergelände (Los 1) und den Verwaltungsbau der Kläranlage (Los 2). Der Auftraggeber legt bei beiden Losen besonderen Wert auf die Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes im Sinne einer nachhaltigkeitsorientierten Gesamtstrategie, um durch eine hochwertige Planung sowohl beim Bau als auch in der Nutzungsphase Energieverbrauch und Umweltbelastung zu reduzieren und gleichzeitig Komfort und Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Ungeachtet dessen steht die gesamte Planung unter dem "Diktat" der Funktionalität. Los 1: Salamandergelände Die Generalplanungsleistungen für das Los 1 umfassen die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021 (HOAI), Objektplanung Freianlagen (§ 39 HOAI), Objektplanung Ingenieurbauwerk (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 41 HOAI), Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI), Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Fachplanung Techni-sche Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 - 8, § 55 HOAI), Fachplanung Bauphysik (Anlage 1, Ziffer 1.2), bestehend aus Wärmeschutz und Energiebilanzierung für Gebäude, Beratungsleistung Ingenieurvermessung (Anlage 1 Ziffer 1.4) sowie dem Brandschutz gemäß AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO Heft Nr. 17). Das Grundstück Gemarkung Worms, Flur 12, Nr. 2/22 (Salamandergelände) bietet ein Baufeld von knapp 70.000 m², das nach dem Bebauungsplan bis zu 80 % überbaut werden darf. Der Auftraggeber beabsichtigt auf der sanierten Fläche ein Dienstleis-tungs- und Versorgungszentrum mit neu zu errichtenden Gebäudekomplexen für verschiedene Nutzungen zu errichten. Teil des Dienstleistungs- und Versorgungszentrums sind verschiedene Betriebsteile des Auftraggebers (Verwaltung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Baubetrieb, Kfz-Werkstatt), eine Kindertagesstätte, Teile der städtischen Verwaltung, die Berufs- und die Freiwillige Feuerwehr und Einrichtungen des Katastrophenschutzes. Eine entsprechende Konzeptplanung liegt bereits vor. Der Auftragnehmer hat insbesondere eine hinreichend konkrete funktionale Leistungsbeschreibung im Sinne des § 7c VOB/A-EU zu erstellen, mit der Totalunternehmerleistungen ausgeschrieben werden. Für weitergehende Ausführungen wird auf § 3 des Generalplanervertrags [Anlage 904a] zu Los 1verwiesen. Los 2: Verwaltungsbau der Kläranlage Die Generalplanungsleistungen für das Los 2 umfassen die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2021 (HOAI)), Objektplanung Ingenieurbauwerk (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 41 HOAI), Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI), Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 - 8, § 55 HOAI), Fachplanung Bauphysik (Anlage 1, Ziffer 1.2), bestehend aus Wärmeschutz und Energiebilanzierung für Gebäude, Beratungsleistung Ingenieurvermessung (Anlage 1 Ziffer 1.4) sowie dem Brandschutz gemäß AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO Heft Nr. 17). Die Kläranlage der Stadt Worms befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Herrnsheim, Flur 22, Nr. 16/13. Der Auftraggeber beabsichtigt das bestehende Betriebsgebäude mit Labor, Elektrowerkstatt und Verwaltung durch einen Neubau mit erweiterten Kapazitäten an anderer Stelle auf dem gleichen Grundstück zu ersetzen. Parallel soll eine Fahrzeug- und Lagerhalle für die Kläranlage und die Kanalunterhaltung errichtet werden. Der Auftragnehmer hat insbesondere eine hinreichend konkrete funktionale Leistungsbeschreibung im Sinne des § 7c VOB/A-EU zu erstellen, mit der Totalunternehmerleistungen ausgeschrieben werden. Für weitergehende Ausführungen wird auf § 3 des Generalplanervertrags [Anlage 904b] zu Los 2 verwiesen.

–1.000.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Projektteam15 %
Ausführungskonzept15 %
Projektentwurf20 %
Preis50 %
Qualität
Projektteam
Qualität
Ausführungskonzept
Qualität
Projektentwurf

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstr. 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AHBAX

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2Julius Berger International GmbH, Wiesbaden3
3Schmidt-Schicketanz Planer GmbH, München2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms
Anschrift
Hohenstaufenring 2, 67547 Worms
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

267vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (240 Lose mit Angabe)
208.766 €Zuschlagswert im Median
92.635 € – 479.680 €mittlere Hälfte, 121 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Rheinland-Pfalz (26 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5340a3d9-dfb9-46d9-9ae9-e8de13dfb14e.