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Frist abgelaufenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungen

Gebäudereinigungsleistungen - Rathaus

Bau & Service Oberursel Eigenbetrieb der Stadt Oberursel · Oberursel, Hessen

Aktenzeichen LOT-0001 H2026-15_EUveröffentlicht 20.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 17 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Hessen (27 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Oberursel61440, Hochtaunuskreis, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 48 Tagen
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über subreport.de
    vor 17 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Bau & Service Oberursel, Zentrale Vergabestelle, Oberurseler Straße 54, 61440 Oberursel (Taunus)
    vor 17 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    71 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 54 Tagen

Beschreibung

Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung des Rathauses mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 630.000 Quadratmetern sowie die Stellung von Tageskräften. Die Ausschreibung enthält ein Los.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Die Angebote werden nach Maßgabe der §§ 56 ff VgV geprüft und gewertet: Für die Wirtschaftlichkeit ist nicht allein der Preis maßgeblich, sondern das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Zur Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes werden nachfolgende Zuschlagskriterien (mit der entsprechenden Gewichtung in Klammern) herangezogen. Etwaige Nachlässe oder Skonti werden nicht gewertet. Bei Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren. Preis: 55 Punkte Umfang der Reinigungszeit: 45 Punkte

Eignung3 von 3 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel Angebotsdatei-BSO-Tabellenblatt „Eignung“) zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abga … ganz lesen- Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel Angebotsdatei-BSO-Tabellenblatt „Eignung“) zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage BVB – Besondere Vertragsbedingungen) bestehen. Zusätzlich - Eigenerklärung russ. Sanktionen - Zudem werden drei vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche mindestens 50% der Jahresreinigungsfläche des ausgeschriebenen Loses entspricht. Maßgeblich für den Vergleich ist die in der Angebotsdatei ausgewiesene Jahresreinigungsfläche. Referenzflächen der Unterhaltsreinigung müssen sich dabei auf die laufende Intervallreinigung (keine Tageskräfte, keine ergebnisorientierte Reinigung) beziehen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
71 Tage
Angebotsöffnung
21.10.2026, 10:00 Uhr. Bau & Service Oberursel, Zentrale Vergabestelle, Oberurseler Straße 54, 61440 Oberursel (Taunus). Bieter sind gemäß §55 der VgV nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bau & Service Oberursel Eigenbetrieb der Stadt Oberursel, Oberurseler Str. 54, 61440 Oberursel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vergabekammer des Landes Hessen, Telefon: +49 6151 12 6603, E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de, Fax: +49 611 327 648534, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsan … ganz lesenVergabekammer des Landes Hessen, Telefon: +49 6151 12 6603, E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de, Fax: +49 611 327 648534, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Eine institutionalisierte ergo vom Auftraggeber organisierte Objektbegehung ist nicht vorgesehen. Die Leistung und der Leistungsumfang sind in den Ausschreibungsunterlagen erschöpfend beschrieben. Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzei … ganz lesenEine institutionalisierte ergo vom Auftraggeber organisierte Objektbegehung ist nicht vorgesehen. Die Leistung und der Leistungsumfang sind in den Ausschreibungsunterlagen erschöpfend beschrieben. Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am: Fragefrist: 13. Oktober 2026, 14.00 Uhr (MESZ) Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Aufgrund einer für im Vertragszeitraum geplanten Sanierung des Rathauses kann es während der Vertragslaufzeit zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Verlagerung einzelner bzw. sämtlicher Verwaltungsbereiche und damit des Leistungsortes kommen. Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bieter bis Ablauf der Angebotsfrist dem AG über die Vergabeplattform anzuzeigen. Zusätzliche Angaben: Die Ausschreibungsunterlagen können auf der eVergabe Plattform https://www.subreport.de/E52152716 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt eingesehen und heruntergeladen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Es werden nur elektronisch abgegebene Angebote akzeptiert. Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die eVergabe Plattform https://www.subreport.de/E52152716 der Vergabestelle zu übermitteln. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

300vergebene Aufträge
9Angebote je Los im Median (425 Lose mit Angabe)
377.676 €Zuschlagswert im Median
202.363 € – 896.496 €mittlere Hälfte, 59 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 17960477-444b-42a9-b571-d45e8c8c66dc.