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vergebenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung) GemS Eilsleben

Landkreis Börde, Zentrale Vergabestelle · Oschersleben (Bode), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 30.30-007.26-LD.GMveröffentlicht 05.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 207 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre04.07.2026 – 12.07.2030
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 79 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (67 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Wertungskriterium30 %
  • Wertungskriterium20 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 7 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  4. Bindefrist endet
    34 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 12.07.2030
    vor 4 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung) Gemeinschaftsschule Eilsleben

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fachlos 1 - Unterhalts- und Grundreinigung gesamt

Los 1 - Unterhalts- und Grundreinigung

4 Jahre–
2
Fachlos 2 - Glas- und Rahmenreinigung gesamt

Los 2: Glas- und Rahmenreinigung gesamt

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Wertungskriterium30 %
Wertungskriterium20 %
Preis50 %
Qualität
WertungskriteriumReinigungsstunden
Qualität
WertungskriteriumStundenverrechnungssatz
Preis
Angebotspreis

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftrag … ganz lesenEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Wir weisen darauf hin, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorgelegt werden muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: - Besichtigungsbescheinigung - Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsenanhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt denVergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.07.2026
Vertragsende
12.07.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr zum Schuljahresende mit Verlängerungsoption. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
34 Tage
Angebotsöffnung
14.04.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zud … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Unterhaltsreinigung nach Reinigungsplan: — täglich min. 10,5 Reinigungsstunden Grundreinigung: - einmal jährlich in den Sommerferien
Hinweis
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahme … ganz lesenAngebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt. Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor. Wie den Angaben unter Punkt 3.7 in den Bewerbungsbedingungen (Formblatt VHB 632EU_Bewerbungsbedingungen EU) zu entnehmen ist, sind die Preise im Leistungsverzeichnis mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Zuschlagskriterien: LOS 1: Angebotspreis: 50%, Reinigungsstunden: 30%, Stundenverrechnungssatz 20%; LOS 2: Angebotspreis: 100% Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation mittels der Vergabeplattform, über die Funktion "Nachrichten" und in deutscher Sprache. Mit der Freischaltung für dieses Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform verpflichten Sie sich, das Nachrichtenpostfach des "Bietercockpits" der Vergabeplattform für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in diesem Vergabeverfahren zu nutzen. Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber: Landkreis Börde - Bornsche Straße 2 39340 Haldensleben

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
alleiniges Zuschlagskriterium

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftrag … ganz lesenEigenerklärung FBL 124_LD VHB Bund oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch die Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikates, z. B. PQ-VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV (ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Der Link zur Europäischen Eigenerklärung eEEE - elektronisch: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de EEE in Papierform (liegt den Vergabeunterlagen bei): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1452182985830&uri=CELEX:32016R0007 Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Das gleiche gilt für Nachunternehmer. Das Formblatt 124_LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und kann auf dem Link: https://www.bbr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BBR/vergaben/formblatt-124-eigenerklaerung-lieferleistungen-dienstleistungen.pdf;jsessionid=0D936463FBCBEFA7D72819F2557F6875.live21322?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und bei Bietergemeinschaften, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Wir weisen darauf hin, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorgelegt werden muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Darunter fallen: - Besichtigungsbescheinigung - Auszug aus dem Handelsregister des zuständigen Amtsgericht bzw. Gewerbeanmeldung Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW vom 21.11.2008 Die Bewerbererklärung kann aus dem Internet eingesehen werden: https://sachsenanhalt.abst.de/media/download/Bewerbererklaerung%20nach%20Abschnitt%202%20-%20Anla ge%201a.pdf Vordruck liegt denVergabeunterlagen bei. Die o. g. Nachweise oder Erklärungen müssen auch von den von Ihnen angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Bei Bedarf wird durch die Vergabestelle die Angebotskalkulation abgefordert. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.07.2026
Vertragsende
12.07.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr zum Schuljahresende mit Verlängerungsoption. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
34 Tage
Angebotsöffnung
14.04.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zud … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlagerfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden(§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Glas- und Rahmenreinigung nach Reinigungsplan 961,05 m² (2x jährlich) ACHTUNG: Die Fenster weisen eine teilweise Festverglasung auf. Eine Reinigung von außen ist lediglich über eine entsprechende Arbeitsbühne möglich. Diese muss mindestens eine Reichweite von 10,00m haben. Aufgrund der Lichtgräben am Gebäude ist die Nutzung eines Hubsteigers nicht möglich.
Hinweis
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahme … ganz lesenAngebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion "Kommunikation" eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt. Das Leistungsverzeichnis liegt nicht im GAEB-Format vor. Wie den Angaben unter Punkt 3.7 in den Bewerbungsbedingungen (Formblatt VHB 632EU_Bewerbungsbedingungen EU) zu entnehmen ist, sind die Preise im Leistungsverzeichnis mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Zuschlagskriterien: LOS 1: Angebotspreis: 50%, Reinigungsstunden: 30%, Stundenverrechnungssatz 20%; LOS 2: Angebotspreis: 100% Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation mittels der Vergabeplattform, über die Funktion "Nachrichten" und in deutscher Sprache. Mit der Freischaltung für dieses Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform verpflichten Sie sich, das Nachrichtenpostfach des "Bietercockpits" der Vergabeplattform für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in diesem Vergabeverfahren zu nutzen. Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Die Auftragserteilung erfolgt durch den nachfolgenden Auftraggeber: Landkreis Börde - Bornsche Straße 2 39340 Haldensleben

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung) PFF Gymn.

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 07.06.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

144vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
287.835 €Zuschlagswert im Median
147.565 € – 701.054 €mittlere Hälfte, 69 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 14.04.2026
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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