Gebäudeinnen-, Fensterrahmen- und Glasflächenreinigung an vier Leistungsorten, in vier Losen.
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee · Bremen, Bremen
Aktenzeichen 2021_802_035veröffentlicht 30.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 13 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Heute
Beschreibung
Für den Auftraggeber gem. Abschnitt I sind an vier Leistungsorten Reinigungsdienste in Form von Gebäudereinigung (CPV: 90911200-8), Fensterreinigung (CPV: 90911300-9), Büroreinigung (CPV: 90919200-4) zu erbringen; Näheres bestimmen die Vergabe- und Vertragsunterlagen i.V.m. dieser Bekanntmachung.
Gegenstand nach CPV
- 90910000ReinigungsdiensteHauptgegenstand
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Gebäudeinnen-, Fensterrahmen- und Glasflächenreinigung an vier Leistungsorten - Los 1: Leistungsort Farge Gemäß Nr. II.1.4) dieser Bekanntmachung i.V.m. den Vergabe- und Vertragsunterlagen. | 48 Monate | – |
| 2 | Gebäudeinnen-, Fensterrahmen- und Glasflächenreinigung an vier Leistungsorten - Los 1: Leistungsort Habenhausen Gemäß Nr. II.1.4) dieser Bekanntmachung i.V.m. den Vergabe- und Vertragsunterlagen. | 48 Monate | – |
| 3 | Gebäudeinnen-, Fensterrahmen- und Glasflächenreinigung an vier Leistungsorten - Los 3: Leistungsort Oldenburg Gemäß Nr. II.1.4) dieser Bekanntmachung i.V.m. den Vergabe- und Vertragsunterlagen. | 48 Monate | – |
| 4 | Gebäudeinnen-, Fensterrahmen- und Glasflächenreinigung an vier Leistungsorten - Los 4: Leistungsort Brake Gemäß Nr. II.1.4) dieser Bekanntmachung i.V.m. den Vergabe- und Vertragsunterlagen. | 48 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- Die vertragliche Ausführungsfrist kann 1-malig verlängert werden; die 1-malige Verlängerung der vertraglichen Ausführungsfrist beträgt maximal 6 Monate.
- Optionen
- Gemäß Nr. II.2.7) dieser Bekanntmachung.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt h … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
a) Unter www.evergabe-online.de können angemeldete Nutzer die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufen; weitere Informationen zur e-Vergabe / e-Vergabeplattform des Bundes sind verfügbar unter: http://www.evergabe-online.info b) Ein Auftragnehmer und seine mit … ganz lesenkürzer
a) Unter www.evergabe-online.de können angemeldete Nutzer die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufen; weitere Informationen zur e-Vergabe / e-Vergabeplattform des Bundes sind verfügbar unter: http://www.evergabe-online.info b) Ein Auftragnehmer und seine mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter haben sich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02.3.1974 (BGBl I S. 547), geändert durch Gesetz vom 15.8.1974 (BGBl I S. 1942) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichten zu lassen. Der Einsatz anderer Mitarbeiter als die besonders verpflichteten darf nur nach deren Verpflichtung erfolgen; dem Auftraggeber sind diese unverzüglich zu benennen. c) Die Nennung der Unterauftragnehmer und der Umfang des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist verbindlich. Ein Wechsel dieser Unterauftragnehmer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig (ZVL Ziffer 12.1a). Wenn bei der späteren Vertragsabwicklung ein Unterauftragnehmer, der namentlich benannt wurde, ausgewechselt werden soll, kann dies unter dem Aspekt der Zumutbarkeit jedenfalls dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, wenn kein triftiger Grund für die Ablösung des benannten Unterauftragnehmers bestand oder schuldhaft kein gleichwertiger Unterauftragnehmer als Ersatz benannt wird. d) Aufgrund der Spezifik der Örtlichkeiten der Leistungserbringung wird Teilnehmern am Vergabeverfahren die Möglichkeit von Ortsterminen eingeräumt. Die Organisation der Termine erfolgt grundsätzlich über das Einräumen eines ordentlichen Ortstermins und ggf. eines Ersatz- oder/bzw. Ausweichtermins. Die Teilnahme am Ortstermin ist nicht verpflichtend, aus einer Teilnahme oder dem Fernbleiben am Ortstermin können keine weitergehenden Forderungen u./o.dgl. abgeleitet werden; die Zusage eines Teilnehmers zu einem Ortstermin ist der Vergabestelle in Schriftform zuzuleiten, die Zusage des Teilnehmers zieht grundsätzlich die Pflicht zur Teilnahme am Ortstermin nach sich, Änderungen oder Fernbleiben sind / ist mit angemessenem / zumutbarem zeitlichen Vorlauf der Vergabestelle anzuzeigen und zu begründen. Verzichtet ein Teilnehmer vollumfänglich auf jegliche Teilnahme an Ortsterminen, teilt der Teilnehmer dies der Vergabestelle in Schriftform mit. e) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Abschlags- und Schlusszahlungen erfolgen auf Grundlage der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 - i.V.m. den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVL) sowie den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gem. Vergabeunterlagen. f) Für die Vertragserfüllung ist auf Grundlage von Ziff. 31 und 32 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVL) i.V.m. den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und § 18 VOL/B eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft i.H.v. 5% der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu erbringen. g) Erläuterung zu Nr. II.1.6): Die Losteilung der zu vergebenden Leistung ist streng an den Leistungsorten orientiert und die Angabe ‘Angebote sind möglich für: nur ein Los‘ versteht sich derart, dass die pro Los zu vergebende Leistung vollumfänglich anzubieten ist, und: 1 Bieter kann grundsätzlich für mehrere Leistungsorte (= Lose) anbieten, aber eben im Sinne der Losteilung und die Angebote müssen klar und eineindeutig voneinander abgegrenzt sein. h) Erläuterung zu Nr. II.2.10): Unter unabdingbarer Beachtung der vorgegebenen Losteilung sind Alternativangebote zulässig, Alternativangebote müssen eineindeutig als solche gekennzeichnet und im Sinne der Losteilung klar und eineindeutig abgegrenzt sein. Alternativangebote unterliegen denselben Zuschlagsbedingungen wie Hauptangebote, Alternativangebote müssen mindestens denselben Leistungsumfang bzw. Ergebnis der vollzogenen Dienstleistung widerspiegeln, dies ist zu plausibilisieren; Alternativangebote berühren nicht Nr. 3.13 Satz 1 der Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistung …- Hinweis
- (frei)
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Franziuseck 5, 28199 Bremen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Bremen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung (265 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Stölting GmbH Reinigung und Service9 Zuschläge
- gepe Gebäudedienste PETERHOFF GmbH4 Zuschläge
- Connect2 Cleaning GmbH3 Zuschläge
- F. J. Peterhoff GmbH3 Zuschläge
- GFG Gesellschaft für Gebäudedienste GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Söffge Büro-, Gebäude- und Treppenhausreinigung GmbH & Co.KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- MeldungFrist 20.06.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48de513c-8749-488f-b4f9-4d2da839f5d9.