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Gebäudeinnen-, Fensterrahmen- und Glasflächenreinigung an vier Leistungsorten, in vier Losen.

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee · Bremen, Bremen

Aktenzeichen 2021_802_035veröffentlicht 30.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1236 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 13 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bremen28199, Bremen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Für den Auftraggeber gem. Abschnitt I sind an vier Leistungsorten Reinigungsdienste in Form von Gebäudereinigung (CPV: 90911200-8), Fensterreinigung (CPV: 90911300-9), Büroreinigung (CPV: 90919200-4) zu erbringen; Näheres bestimmen die Vergabe- und Vertragsunterlagen i.V.m. dieser Bekanntmachung.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gebäudeinnen-, Fensterrahmen- und Glasflächenreinigung an vier Leistungsorten - Los 1: Leistungsort Farge

Gemäß Nr. II.1.4) dieser Bekanntmachung i.V.m. den Vergabe- und Vertragsunterlagen.

48 Monate–
2
Gebäudeinnen-, Fensterrahmen- und Glasflächenreinigung an vier Leistungsorten - Los 1: Leistungsort Habenhausen

Gemäß Nr. II.1.4) dieser Bekanntmachung i.V.m. den Vergabe- und Vertragsunterlagen.

48 Monate–
3
Gebäudeinnen-, Fensterrahmen- und Glasflächenreinigung an vier Leistungsorten - Los 3: Leistungsort Oldenburg

Gemäß Nr. II.1.4) dieser Bekanntmachung i.V.m. den Vergabe- und Vertragsunterlagen.

48 Monate–
4
Gebäudeinnen-, Fensterrahmen- und Glasflächenreinigung an vier Leistungsorten - Los 4: Leistungsort Brake

Gemäß Nr. II.1.4) dieser Bekanntmachung i.V.m. den Vergabe- und Vertragsunterlagen.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
Die vertragliche Ausführungsfrist kann 1-malig verlängert werden; die 1-malige Verlängerung der vertraglichen Ausführungsfrist beträgt maximal 6 Monate.
Optionen
Gemäß Nr. II.2.7) dieser Bekanntmachung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt h … ganz lesenEin Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
a) Unter www.evergabe-online.de können angemeldete Nutzer die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufen; weitere Informationen zur e-Vergabe / e-Vergabeplattform des Bundes sind verfügbar unter: http://www.evergabe-online.info b) Ein Auftragnehmer und seine mit … ganz lesena) Unter www.evergabe-online.de können angemeldete Nutzer die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufen; weitere Informationen zur e-Vergabe / e-Vergabeplattform des Bundes sind verfügbar unter: http://www.evergabe-online.info b) Ein Auftragnehmer und seine mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter haben sich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02.3.1974 (BGBl I S. 547), geändert durch Gesetz vom 15.8.1974 (BGBl I S. 1942) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichten zu lassen. Der Einsatz anderer Mitarbeiter als die besonders verpflichteten darf nur nach deren Verpflichtung erfolgen; dem Auftraggeber sind diese unverzüglich zu benennen. c) Die Nennung der Unterauftragnehmer und der Umfang des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist verbindlich. Ein Wechsel dieser Unterauftragnehmer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig (ZVL Ziffer 12.1a). Wenn bei der späteren Vertragsabwicklung ein Unterauftragnehmer, der namentlich benannt wurde, ausgewechselt werden soll, kann dies unter dem Aspekt der Zumutbarkeit jedenfalls dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, wenn kein triftiger Grund für die Ablösung des benannten Unterauftragnehmers bestand oder schuldhaft kein gleichwertiger Unterauftragnehmer als Ersatz benannt wird. d) Aufgrund der Spezifik der Örtlichkeiten der Leistungserbringung wird Teilnehmern am Vergabeverfahren die Möglichkeit von Ortsterminen eingeräumt. Die Organisation der Termine erfolgt grundsätzlich über das Einräumen eines ordentlichen Ortstermins und ggf. eines Ersatz- oder/bzw. Ausweichtermins. Die Teilnahme am Ortstermin ist nicht verpflichtend, aus einer Teilnahme oder dem Fernbleiben am Ortstermin können keine weitergehenden Forderungen u./o.dgl. abgeleitet werden; die Zusage eines Teilnehmers zu einem Ortstermin ist der Vergabestelle in Schriftform zuzuleiten, die Zusage des Teilnehmers zieht grundsätzlich die Pflicht zur Teilnahme am Ortstermin nach sich, Änderungen oder Fernbleiben sind / ist mit angemessenem / zumutbarem zeitlichen Vorlauf der Vergabestelle anzuzeigen und zu begründen. Verzichtet ein Teilnehmer vollumfänglich auf jegliche Teilnahme an Ortsterminen, teilt der Teilnehmer dies der Vergabestelle in Schriftform mit. e) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Abschlags- und Schlusszahlungen erfolgen auf Grundlage der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 - i.V.m. den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVL) sowie den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gem. Vergabeunterlagen. f) Für die Vertragserfüllung ist auf Grundlage von Ziff. 31 und 32 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVL) i.V.m. den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und § 18 VOL/B eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft i.H.v. 5% der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu erbringen. g) Erläuterung zu Nr. II.1.6): Die Losteilung der zu vergebenden Leistung ist streng an den Leistungsorten orientiert und die Angabe ‘Angebote sind möglich für: nur ein Los‘ versteht sich derart, dass die pro Los zu vergebende Leistung vollumfänglich anzubieten ist, und: 1 Bieter kann grundsätzlich für mehrere Leistungsorte (= Lose) anbieten, aber eben im Sinne der Losteilung und die Angebote müssen klar und eineindeutig voneinander abgegrenzt sein. h) Erläuterung zu Nr. II.2.10): Unter unabdingbarer Beachtung der vorgegebenen Losteilung sind Alternativangebote zulässig, Alternativangebote müssen eineindeutig als solche gekennzeichnet und im Sinne der Losteilung klar und eineindeutig abgegrenzt sein. Alternativangebote unterliegen denselben Zuschlagsbedingungen wie Hauptangebote, Alternativangebote müssen mindestens denselben Leistungsumfang bzw. Ergebnis der vollzogenen Dienstleistung widerspiegeln, dies ist zu plausibilisieren; Alternativangebote berühren nicht Nr. 3.13 Satz 1 der Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistung …
Hinweis
(frei)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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30vergebene Aufträge
9Angebote je Los im Median (48 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung (265 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. MeldungFrist 20.06.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48de513c-8749-488f-b4f9-4d2da839f5d9.