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Gaslieferung für kommunale Objekte der mitverwalteten Gemeinde Pinnow durch die Stadt Schwedt/Oder ab 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit optionaler Verlängerung um 1 Jahr

Stadt Schwedt/Oder, FB 3.4, Abt. Baucontrolling und Vergabestelle · Schwedt/Oder, Brandenburg

Aktenzeichen L 09/2026 Piveröffentlicht 02.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 39 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Brandenburg (2 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 35 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Gesetzes- und verwaltungskonforme Rechnungslegung20 %
  • Kundenservice10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Gaslieferung für kommunale Objekte der mitverwalteten Gemeinde Pinnow durch die Stadt Schwedt/Oder ab 01.01.2027 bis 31.12.2029 mit optionaler Verlängerung um 1 Jahr.

Beschreibung des Loses

Siehe Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis70 %
Gesetzes- und verwaltungskonforme Rechnungslegung20 %
Kundenservice10 %
Preis
Das niedrigste angebotene Gesamthonorar erhält die maximal mögliche Punktzahl 3. Das 2-fache der niedrigsten Angebotssumme wird mit 0 Punkten bewertet. Alle Angebote über diese doppelte Summe erhalten 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischen liegenden Angebotssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu einer Dezimalstelle.
Qualität
Gesetzes- und verwaltungskonforme RechnungslegungErläuterung der Art der Rechnungslegung und Darstellung der Rechnung (gesetzes- und verwaltungskonforme Rechnungslegung) mit der Angabe zu Verrechnungen. Erläuterung der Art der Rechnungslegung und Darstellung der Rechnung ist vollständig überzeugend. Sie entspricht einer gesetzes- und verwaltungskonformen Rechnungslegung. Angaben über ein Verrechnungsverbot sind enthalten - 3 Punkte Erläuterung der Art der Rechnungslegung und Darstellung der Rechnung ist nur teilweise überzeugend. Sie entspricht einer gesetzes- und verwaltungskonformen Rechnungslegung. Eine Verrechnung geschieht nach individueller Absprache. - 2 Punkte Erläuterung der Art der Rechnungslegung und Darstellung der Rechnung ist nicht überzeugend. Sie entspricht einer gesetzes- und verwaltungskonformen Rechnungslegung. Verrechnungen werden ohne Absprache angewandt. - 1 Punkt Die Darstellung der Rechnung erfolgt nicht oder entspricht keiner gesetzes- und verwaltungskonformen Rechnungslegung mit Verrechnungsverbot. - 0 Punkte
Qualität
KundenserviceBereitstellung von direkten Ansprechpartnern (inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse); Erläuterung der Vorgehensweise zur Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und weiteren Beteiligten. Angabe von zwei direkten Ansprechpartnern; sehr gute nachvollziehbare, vollumfängliche und überzeugende Darstellung der Vorgehensweise und Zusammenarbeit. - 3 Punkte Angabe von einem direkten Ansprechpartner; nachvollziehbare nahezu überzeugende, teilweise pauschale Darstellung der Vorgehensweise und Zusammenarbeit. - 2 Punkte Angabe eines Kontakts zum Callcenter; ausreichende Darstellung der Vorgehensweise und Zusammenarbeit und Aussagen, die Schwächen aufweisen. - 1 Punkt Angabe eines Ansprechpartners erfolgt nicht; keine Darstellung der Vorgehensweise und Zusammenarbeit. - 0 Punkte

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag kann einmalig um ein Jahr verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorsc … ganz lesenGemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B Ausgabe 2003, das Brandenburgische Vergabegesetz in seiner zurzeit gültigen Fassung, und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgesch … ganz lesenEs gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B Ausgabe 2003, das Brandenburgische Vergabegesetz in seiner zurzeit gültigen Fassung, und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Mit Zuschlagserteilung werden diese Vertragsbedingungen wirksam. Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen haben auch dann keine Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer sie gewöhnlich in seinem laufenden Geschäftsverkehr verwendet und auf sie formularmäßig oder ausdrücklich hinweist. Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8H3HG# Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Der Auftraggeber wird ab einer geschätzten Auftragssumme von mehr als 50.000 EUR (netto) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
EWE VERTRIEB GmbH, Strausberg1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 090 (Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen) in Brandenburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 29.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f1195cec-e2d7-4bb1-9baa-b8ceb52c20f1.