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FW Ilmenau LF10, Fahrzeug und Beladung

Samtgemeinde Ilmenau · Melbek, Niedersachsen

Aktenzeichen 2023-075veröffentlicht 18.03.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 926 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Niedersachsen (32 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Produktionszeitraum nach Fahrgestelleingang10 %
  • Zertifizierung nach ISO 90015 %
  • Zertifizierung nach ISO 140015 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Samtgemeinde Ilmenau
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 30 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    Hamburg
    vor 30 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Es ist die Lieferung eines LF10 in Anlehnung an die geltenden Normen mit genannten Abweichungen an die Samtgemeinde Ilmenau beabsichtigt.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Los 1 - Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Ausbau LF10

Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 in Anlehnung an DIN 14530-05 sowie weiteren feuerwehrspezifischen Normen. Die Gesamtleistung des Bieters besteht aus der Lieferung des Fahrgestells, dem Ausbau und dem feuerwehrtechnischen Ausbau gemäß Leistungsbeschreibung.

––
3
Los 2 - Lieferung der ortsspezifischen Teil-/Zusatzbeladung für ein LF10

Lieferung der ortsspezifischen Teil-/Zusatzbeladung für ein LF10 gemäß Vergabeunterlagen. Es wird auf die Ausführungsfristen des Loses hingewiesen. Eine unmittelbare Lieferung an den Standort der Auftraggeberin ist möglich.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis80 %
Produktionszeitraum nach Fahrgestelleingang10 %
Zertifizierung nach ISO 90015 %
Zertifizierung nach ISO 140015 %
Qualität
Produktionszeitraum nach FahrgestelleingangVerbindlicher Produktionszeitraum beim Bieter nach Fahrgestelleingang. Es ist der Zeitraum in Wochen zwischen Fahrgestelleingang und Endabnahme anzugeben. Am besten wird dabei der kürzeste Zeitraum bewertet. Der angegebene Zeitraum ist verbindlich, auf die Vertragsstrafen gem. Vergabeunterlagen wird explizit hingewiesen. Die Aufraggeberin behält sich das Recht auf eine Überprüfung des Zeitraumes anhand von Lieferscheinen explizit vor.
Qualität
Zertifizierung nach ISO 9001Bieter, die eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar nachweisen können, werden entsprechend bewertet. Die Zertifizierung muss zum geplanten Leistungsbeginn gemäß Vergabeunterlagen gültig sein.
Qualität
Zertifizierung nach ISO 14001Bieter, die eine Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar nachweisen können, werden entsprechend bewertet. Die Zertifizierung muss zum geplanten Leistungsbeginn gemäß Vergabeunterlagen gültig sein.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zur Eignung
Kriterium
- nur im Los 1: Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - nur Los 1: Eintragungsnachweis IHK
Kriterium
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Eigenerklärung zur Eignung) - Referenzen gem. Eignungskriterien der Lose
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Alle Optionen müssen durch den Bieter angeboten und bepreist werden. Anzugeben ist jeweils der Mehrpreis gegenüber dem Grundangebot. Dies gilt insbesondere bei Optionen, die Positionen aus dem Grundangebot ersetzen. Es müssen alle Mehrkosten angegeben sein, also auch wenn durch den Auftrag der Optio … ganz lesenAlle Optionen müssen durch den Bieter angeboten und bepreist werden. Anzugeben ist jeweils der Mehrpreis gegenüber dem Grundangebot. Dies gilt insbesondere bei Optionen, die Positionen aus dem Grundangebot ersetzen. Es müssen alle Mehrkosten angegeben sein, also auch wenn durch den Auftrag der Option weitere Kosten (z.B. zusätzliche Umbaukosten) entstehen. Es dürfen bei Auftrag keine weitere Kosten entstehen. Der wertungsrelevante Brutto-Endpreis ist inklusive der Optionen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht bei Budgetüberschreitung vor, einzelne Optionen nicht zu beauftragen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
25.04.2024, 12:00 Uhr. Hamburg. Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen
Sicherheiten
verlangt: Nur im Los 1: Einbehalt von 3 v.H. des Auftragswertes abzgl. Fahrgestellkosten bis 6 Monate nach mangelfreier Nutzung (Details siehe Zahlungsbedingungen)

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Neben den anwendbaren Rechtsvorschriften gelten die Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb … ganz lesenDie Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend). Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:startup# Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt die Vergabe als Beschaffungsdienstleister durch. Alle Aufträge und Verträge werden zwischen dem Bieter und der Auftraggeberin geschlossen. Die besondere Eignung für Start-ups kann technisch bedingt nicht leer gelassen werde … ganz lesen#Besonders geeignet für:startup# Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt die Vergabe als Beschaffungsdienstleister durch. Alle Aufträge und Verträge werden zwischen dem Bieter und der Auftraggeberin geschlossen. Die besondere Eignung für Start-ups kann technisch bedingt nicht leer gelassen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftrag NICHT für Start-ups geeignet ist, es sind die Mindestreferenzen im Los 1 zwingend einzuhalten,
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD2Y1Z4SZDHH Bieter können sich sowohl auf nur 1 Los als auch auf beide Lose bewerben. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für mehrere Lose erteilt wird. Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksich … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVHYD2Y1Z4SZDHH Bieter können sich sowohl auf nur 1 Los als auch auf beide Lose bewerben. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für mehrere Lose erteilt wird. Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot zu dem Los eingereicht hat. Die Bieter müssen das Anbieten eines solchen Rabattes im Preisblatt der Leistungsbeschreibung deutlich kennzeichnen. Der Rabatt muss in beiden Losen die gleiche Höhe betragen. Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch. Auftraggeberin ist die auffordernde Stelle. Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bieterfragen eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft die Anfragen und trifft Einzelfallentscheidungen. Sie behält sich das Recht vor, Anfragen negativ zu beantworten. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen und werden ausschließlich über diese beantwortet. Wir bitten beim Stellen der Bieterfragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den stellenden Bieter sind. Fragen zu technischem Support sind an den Kundendienst der Vergabeplattform zu stellen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Bieter sind für die fristgerechte Abgabe der Angebote selbst verantwortlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Der Bieter ist in der Nachweispflicht, dass er das Versäumnis nicht zu vertreten hat. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.

Los 3

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zur Eignung
Kriterium
- nur im Los 1: Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - nur Los 1: Eintragungsnachweis IHK
Kriterium
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Eigenerklärung zur Eignung) - Referenzen gem. Eignungskriterien der Lose
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
25.04.2024, 12:00 Uhr. Hamburg. Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen
Sicherheiten
verlangt: Nur im Los 1: Einbehalt von 3 v.H. des Auftragswertes abzgl. Fahrgestellkosten bis 6 Monate nach mangelfreier Nutzung (Details siehe Zahlungsbedingungen)

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Neben den anwendbaren Rechtsvorschriften gelten die Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb … ganz lesenDie Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB (vgl. vorstehend). Der AG ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters/der Bietergemeinschaft, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebots eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Betriebs-, Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:startup# Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt die Vergabe als Beschaffungsdienstleister durch. Alle Aufträge und Verträge werden zwischen dem Bieter und der Auftraggeberin geschlossen. Die besondere Eignung für Start-ups kann technisch bedingt nicht leer gelassen werde … ganz lesen#Besonders geeignet für:startup# Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt die Vergabe als Beschaffungsdienstleister durch. Alle Aufträge und Verträge werden zwischen dem Bieter und der Auftraggeberin geschlossen. Die besondere Eignung für Start-ups kann technisch bedingt nicht leer gelassen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftrag NICHT für Start-ups geeignet ist, es sind die Mindestreferenzen im Los 1 zwingend einzuhalten,
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYD2Y1Z4SZDHH Bieter können sich sowohl auf nur 1 Los als auch auf beide Lose bewerben. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für mehrere Lose erteilt wird. Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksich … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVHYD2Y1Z4SZDHH Bieter können sich sowohl auf nur 1 Los als auch auf beide Lose bewerben. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für mehrere Lose erteilt wird. Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot zu dem Los eingereicht hat. Die Bieter müssen das Anbieten eines solchen Rabattes im Preisblatt der Leistungsbeschreibung deutlich kennzeichnen. Der Rabatt muss in beiden Losen die gleiche Höhe betragen. Die BBS Gefahrenabwehrplanung GmbH führt dieses Verfahren im Namen und im Auftrag der auffordernden Stelle durch. Auftraggeberin ist die auffordernde Stelle. Änderung an den Vergabeunterlagen können in Form von Bieterfragen eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft die Anfragen und trifft Einzelfallentscheidungen. Sie behält sich das Recht vor, Anfragen negativ zu beantworten. Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen und werden ausschließlich über diese beantwortet. Wir bitten beim Stellen der Bieterfragen darauf zu achten, dass keine Rückschlüsse auf den stellenden Bieter sind. Fragen zu technischem Support sind an den Kundendienst der Vergabeplattform zu stellen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Bieter sind für die fristgerechte Abgabe der Angebote selbst verantwortlich. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Der Bieter ist in der Nachweispflicht, dass er das Versäumnis nicht zu vertreten hat. Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Samtgemeinde Ilmenau
Anschrift
Am Diemel 2, 21406 Melbek
Kontakt
info@samtgemeinde-ilmenau.de
Auskünfte
Samtgemeinde Ilmenauinfo@samtgemeinde-ilmenau.de

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

517vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
286.049 €Zuschlagswert im Median
55.150 € – 504.920 €mittlere Hälfte, 170 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 83a84e1f-043d-48dd-9da9-ab0c72c31dc5.