Funktionskontrolle der Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Steinhavel (Reusenfang, Elektrobefischung, eDNA)
Wasserstraßen-Neubauamt Berlin · Berlin, Berlin
Aktenzeichen WNAB-SB4-17-2025-VgV-EU-Bveröffentlicht 28.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
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- 1 Jahr
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
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- 1 Jahr
- Lose
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- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 123 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 13 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 12 Monaten30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit (ÖD) an den Bundeswasserstraßen (BWaStr) ist eine gesetzliche Verpflichtung und hoch prioritäre Aufgabe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Dies wird u.a. durch den Bau von Fischaufstiegsanlagen (FAA) nach DWA M509 (2014) und den ergänzenden fachlich verbindlichen Regelungen erreicht werden. Die Funktion einer FAA ist allen aufstiegswilligen Fischen und Neunaugen der Referenzfischfauna verzögerungs- und verletzungsfrei einen Aufstieg ins Oberwasser eines Querbauwerkes zu ermöglichen. Die Funktionstüchtigkeit in der Praxis kann durch eine Funktionskontrolle nachgewiesen werden. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Datenerhebung für die Funktionskontrolle der neu gebauten FAA am Standort Steinhavel. Ausgeschrieben wird die Erfassung der Fischfauna mit parallel einzusetzenden standardisierten fischereibiologischen Erfassungsmethoden (Standardreuse, Elektrobefischung, eDNA) am Wehr Steinhavel bei Kilometer 64,3 der Oberen Havel-Wasserstraße im Ortsteil Steinförde nordwestlich von Fürstenberg/Havel im Landkreis. Die Funktionskontrolle soll von März 2026 bis Februar 2027 stattfinden. Für eine ausführliche Beschreibung sehen Sie bitte die den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsbeschreibung.
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Nachzuweisen sind sehr gute Kenntnisse der im Einsatzgebiet vorkommenden Fischarten. Anerkannt werden z. B. einschlägige Studienabschlüsse (wie Fischereibiologie, Fischere ingenieurwesen), Tätigkeiten bei Fischereibehörden oder fischereibiologischen In … ganz lesenkürzer
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Nachzuweisen sind sehr gute Kenntnisse der im Einsatzgebiet vorkommenden Fischarten. Anerkannt werden z. B. einschlägige Studienabschlüsse (wie Fischereibiologie, Fischere ingenieurwesen), Tätigkeiten bei Fischereibehörden oder fischereibiologischen Instituten, praktische Erfahrung als Berufsfischer im Einsatzgebiet sowie fachbezogene Schulungen oder schriftliche Bestätigungen durch fachkundige Stellen.Darüber hinaus ist einschlägige Erfahrung in Reusenbefischung, Elektrobefischung und eDNA-Untersuchungen erforderlich. Für letztere muss das geplante Analyseverfahren den Anforderungen gemäß Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung entsprechen- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
2. Personelle Anforderungen: Für alle eingesetzten Tätigkeiten sind ausreichend qualifizierte Fachkräfte vorzuhalten, um die Einsatzfähigkeit auch bei Ausfällen (z. B. durch Krankheit oder Urlaub) jederzeit zu gewährleisten Mindestens drei fachkundige Personen für die Bestimmung der Fischarten im Ei … ganz lesenkürzer
2. Personelle Anforderungen: Für alle eingesetzten Tätigkeiten sind ausreichend qualifizierte Fachkräfte vorzuhalten, um die Einsatzfähigkeit auch bei Ausfällen (z. B. durch Krankheit oder Urlaub) jederzeit zu gewährleisten Mindestens drei fachkundige Personen für die Bestimmung der Fischarten im Einsatzgebiet. Mindestens drei qualifizierte Anodenführer/innen mit gültigem Bedienungsschein für Elektrobefischungen. Mindestens zwei qualifizierte Personen für die eDNA-Probenahme (z. B. mit abgeschlossener Ausbildung als BTA oder vergleichbarer Qualifikation). Für die genetische Analyse ist ein/e Biologe/in mit Projektleitungserfahrung sowie mindestens eine weitere qualifizierte Person vorzusehen.- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Technische Ausstattung: Die Ausrüstung muss für Elektrobefischung und eDNA-Probenahme geeignet und vollständig vorhanden sein: Ein bootstaugliches E-Befischungsgerät inkl. Ersatzgerät und Anoden (nach VDE-Bestimmungen 0105, 0136 und 0686), Ein ausreichend großes, motorisiertes Arbeitsboot mit Platz … ganz lesenkürzer
Technische Ausstattung: Die Ausrüstung muss für Elektrobefischung und eDNA-Probenahme geeignet und vollständig vorhanden sein: Ein bootstaugliches E-Befischungsgerät inkl. Ersatzgerät und Anoden (nach VDE-Bestimmungen 0105, 0136 und 0686), Ein ausreichend großes, motorisiertes Arbeitsboot mit Platz für mindestens drei Personen, Elektrofischfanggerät und Transportwanne, Vorrichtungen zur schonenden Hälterung gefangener Fische, Geeignete Ausrüstung für die eDNA-Probenahme (z. B. Boot, Pumpen, Probennahmegeräte)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 30 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt ha … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
In Formblatt 133/333b-L/F sind Angaben zu machen: 1 Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe, ob und ggf. auf welche Art der Bewerber/Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist Angabe ob und ggf. auf welche Art der Bewerber/Bieter auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit … ganz lesenkürzer
In Formblatt 133/333b-L/F sind Angaben zu machen: 1 Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Angabe, ob und ggf. auf welche Art der Bewerber/Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist Angabe ob und ggf. auf welche Art der Bewerber/Bieter auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet 2 Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen 3 Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen 4 Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt: Ich/wir erkläre(n), dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden bin/sind/ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist: - Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), - Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB) - Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. § 27 i.V.m. § 89c StGB), - Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), - Betrug (§ 263 StGB) und Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), - unzulässige Interessenwahrnehmung ( § 108f StGB), - Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte), - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. 1. registerführende Stelle: 2. Registerbezeichnung: 3. Registernummer: 4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Falls meine/unsere Interessensbestätigung in die engere Wahl kommt, werde ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse vorlegen. 5.1 Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 1, 3 bis 9 und Absatz 2 GWB bezogen auf die letzten drei Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt: Ich/wir erkläre(n), dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen habe/haben/hat. 5.1 Abweichend von der obigen Erklärung habe ich/haben wir gegen folgende Verpflichtungen verstoßen: Sofern nachfolgend nicht anders angege …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Mehringdamm 129, 10965 Berlin
- Website
- wsv.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d3328607-da2a-43aa-b806-e6ec8091b9ce.