Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Fremdvergabe von DNA-Analysen der Bayerischen Polizei

Bayerisches Landeskriminalamt · München, Bayern

Aktenzeichen 124-8010-069/25veröffentlicht 12.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 508 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Planung in Bayern (276 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
11Angebot auf bis zu 11, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80636, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 17 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  4. Bindefrist endet
    105 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Vergabe von Rahmenverträgen über molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazugehörigen Voruntersuchungen im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus Art. 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 Polizeiorganisationsgesetz (POG) in elf (11) Losen.

Gegenstand nach CPV

Lose11 Lose · Angebot auf bis zu 11 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 11 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Polizeipräsidium München

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 7.000; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 8.400; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

48 Monate–
2
Polizeipräsidium Mittelfranken

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 5.300; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 6.360; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

48 Monate–
3
Polizeipräsidium Oberbayern Nord

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.500; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 4.200; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

12 Monate–
4
Polizeipräsidium Unterfranken

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.100; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.720; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

12 Monate–
5
Polizeipräsidium Oberfranken

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.700; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.240; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

12 Monate–
6
Polizeipräsidium Oberpfalz

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.500; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.000; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

12 Monate–
7
Polizeipräsidium Oberbayern Süd

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.100; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.520; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

12 Monate–
8
Polizeipräsidium Schwaben Nord

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.000; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.400; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

12 Monate–
9
Polizeipräsidium Niederbayern

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 1.700; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.040; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

12 Monate–
10
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 1.200; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 1.440; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

12 Monate–
11
Bayerisches Landeskriminalamt (BLKA)

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 150; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 180; Hier muss im Unterschied zu den übrigen Losen vermehrt eine einfach gelagerte Spurensicherung an geeigneten Originalasservaten durchgeführt werden. Erfahrungsgemäß wird mit einer Anzahl von etwa 70 Einzelspuren pro Spurenfall gerechnet. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

12 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Der Preis hat eine Gewichtung von

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Bezeichnung: Vordruck 6: Nachweis der Berufsausübung - Beschreibung: Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis … ganz lesenBezeichnung: Vordruck 6: Nachweis der Berufsausübung - Beschreibung: Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate sein.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Vordruck 6: Eignung zur Berufsausübung - Beschreibung: Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate sein.
Allgemeiner Jahresumsatz
Vordruck 7: Eigenerklärung Umsatz - Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), ohne Mindestanforderung.
Spezifischer Jahresumsatz
Vordruck 7: Eigenerklärung Umsatz - Beschreibung: Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind und ohne Mindestanforderung.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Vordruck 8: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung - Beschreibung: Erklärung, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgender Haftpflichtdeckungshöhe besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern d … ganz lesenVordruck 8: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung - Beschreibung: Erklärung, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgender Haftpflichtdeckungshöhe besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): • Personenschäden i.H.v. zwei (2) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr, • Sachschäden i.H.v. eins (1) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr. Die geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Vordruck 8) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Vordruck 9: Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens - Beschreibung: Angabe der jahresdurchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), ohne Mindestanforderung.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Vordruck 10: Referenzen - Darstellung von mindestens einer (1) Referenz innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Stichtag: Ab-lauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Bearbeitung von mindestens 1.000 Spurenfällen pro Jahr in einer Bearbeitungszeit von unter acht (8) Wochen pro Spurenfall (Mindest … ganz lesenVordruck 10: Referenzen - Darstellung von mindestens einer (1) Referenz innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Stichtag: Ab-lauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Bearbeitung von mindestens 1.000 Spurenfällen pro Jahr in einer Bearbeitungszeit von unter acht (8) Wochen pro Spurenfall (Mindestanforderung). Die geforderte Referenz zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Halbs. 1 VgV dar. Diese steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terr … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
105 Tage
Angebotsöffnung
17.06.2025, 13:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabever … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: "Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV). 2) Für die Erstellung und Einreichung des … ganz lesen1) Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV). 2) Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind ausschließlich die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) von benannten eignungsrelevanten Unterauftragnehmern zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und mit dem Namen des Erklärenden zu versehen. Dem Angebot sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen. 3) Vordruck 4: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §123 GWB mit dem Angebot einzureichen. 4) Vordruck 5: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §124 GWB: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Angebot einzureichen. 5) Vordruck 11: Eignungsrelevante Unternehmen: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft insgesamt hat eine Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben, ob eine Eignungsleihe nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV vorliegt (Vordruck 11). 6) Vordruck 12: Unterauftragnehmer: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft insgesamt hat die Unterauftragnehmer zu benennen, die zur Ausführungen von im Angebot enthaltenen Leistungen hinzugezogen werden (§ 36 Abs. 1 S. 1 VgV). Die Erklärung ist mit dem Angebot abzugeben (Vordruck 12). 7) Vordruck 13: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft insgesamt reicht mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung jedes benannten Unterauftragnehmers sowie jedes eignungsrelevanten Unternehmens ein (Vordruck 13). 8) Vordruck 14: Scientology-Schutzerklärung: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Scientology-Schutzerklärung mit dem Angebot einzureichen. 9) Vordruck 15: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG mit dem Angebot einzureichen. 10) Vordruck 16: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG mit dem Angebot einzureichen. 11) Vordruck 17: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den Russland-Sanktionen: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den zum Verfahrenszeitpunkt geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Angebot einzureichen. 12) Vordruck 18: Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit mit dem Angebot einzureichen. 13) Vordruck 19: Einverständniserklärung der Mitarbeiter für eine polizeiliche Überprüfung: Die Einverständniserklärungungen sind nach Zuschlagserteilung unaufgefordert einzureichen. 14) Vordruck 20: Erklärung zu sicherheitsüberprüftem Personal: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Erklärung zu sicherheitsüberprüftem Personal mit dem Angebot einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

57vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (144 Lose mit Angabe)
233.820 €Zuschlagswert im Median
161.383 € – 465.994 €mittlere Hälfte, 16 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Bayern (276 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c9c1fdbe-9ce3-4da3-87d0-b122513f08d7.