Fremdvergabe von DNA-Analysen der Bayerischen Polizei
Bayerisches Landeskriminalamt · München, Bayern
Aktenzeichen 124-8010-069/25veröffentlicht 12.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 11
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- Klinikum der Technischen Universität München - Ersatzneubau OP-Zentrum Süd - ProjektsteuerungsleistungenKlinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) · MünchenFrist 09.11.2026
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- Objektplanung Ingenieurbauwerk und Fachplanung TragwerksplanungLandeshauptstadt München, Baureferat · MünchenFrist 08.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 11Angebot auf bis zu 11, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Angebotsfrist 13:00 Uhrvor 17 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 13:00 Uhrvor 17 Monaten
- Bindefrist endetvor 13 Monaten105 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Vergabe von Rahmenverträgen über molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazugehörigen Voruntersuchungen im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus Art. 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 Polizeiorganisationsgesetz (POG) in elf (11) Losen.
Lose11 Lose · Angebot auf bis zu 11 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 11 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Polizeipräsidium München Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 7.000; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 8.400; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten. | 48 Monate | – |
| 2 | Polizeipräsidium Mittelfranken Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 5.300; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 6.360; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten. | 48 Monate | – |
| 3 | Polizeipräsidium Oberbayern Nord Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.500; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 4.200; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten. | 12 Monate | – |
| 4 | Polizeipräsidium Unterfranken Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.100; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.720; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten. | 12 Monate | – |
| 5 | Polizeipräsidium Oberfranken Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.700; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.240; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten. | 12 Monate | – |
| 6 | Polizeipräsidium Oberpfalz Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.500; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.000; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten. | 12 Monate | – |
| 7 | Polizeipräsidium Oberbayern Süd Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.100; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.520; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten. | 12 Monate | – |
| 8 | Polizeipräsidium Schwaben Nord Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.000; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.400; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten. | 12 Monate | – |
| 9 | Polizeipräsidium Niederbayern Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 1.700; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.040; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten. | 12 Monate | – |
| 10 | Polizeipräsidium Schwaben Süd/West Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 1.200; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 1.440; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten. | 12 Monate | – |
| 11 | Bayerisches Landeskriminalamt (BLKA) Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 150; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 180; Hier muss im Unterschied zu den übrigen Losen vermehrt eine einfach gelagerte Spurensicherung an geeigneten Originalasservaten durchgeführt werden. Erfahrungsgemäß wird mit einer Anzahl von etwa 70 Einzelspuren pro Spurenfall gerechnet. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten. | 12 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Der Preis hat eine Gewichtung von
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Bezeichnung: Vordruck 6: Nachweis der Berufsausübung - Beschreibung: Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis … ganz lesenkürzer
Bezeichnung: Vordruck 6: Nachweis der Berufsausübung - Beschreibung: Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate sein.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Vordruck 6: Eignung zur Berufsausübung - Beschreibung: Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate sein.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Vordruck 7: Eigenerklärung Umsatz - Beschreibung: Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), ohne Mindestanforderung.
- Spezifischer Jahresumsatz
- Vordruck 7: Eigenerklärung Umsatz - Beschreibung: Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind und ohne Mindestanforderung.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Vordruck 8: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung - Beschreibung: Erklärung, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgender Haftpflichtdeckungshöhe besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern d … ganz lesenkürzer
Vordruck 8: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung - Beschreibung: Erklärung, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit folgender Haftpflichtdeckungshöhe besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): • Personenschäden i.H.v. zwei (2) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr, • Sachschäden i.H.v. eins (1) Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr. Die geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Vordruck 8) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Vordruck 9: Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens - Beschreibung: Angabe der jahresdurchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), ohne Mindestanforderung.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Vordruck 10: Referenzen - Darstellung von mindestens einer (1) Referenz innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Stichtag: Ab-lauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Bearbeitung von mindestens 1.000 Spurenfällen pro Jahr in einer Bearbeitungszeit von unter acht (8) Wochen pro Spurenfall (Mindest … ganz lesenkürzer
Vordruck 10: Referenzen - Darstellung von mindestens einer (1) Referenz innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Stichtag: Ab-lauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Bearbeitung von mindestens 1.000 Spurenfällen pro Jahr in einer Bearbeitungszeit von unter acht (8) Wochen pro Spurenfall (Mindestanforderung). Die geforderte Referenz zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Halbs. 1 VgV dar. Diese steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terr … ganz lesenkürzer
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 105 Tage
- Angebotsöffnung
- 17.06.2025, 13:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabever … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: "Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV). 2) Für die Erstellung und Einreichung des … ganz lesenkürzer
1) Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV). 2) Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind ausschließlich die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) von benannten eignungsrelevanten Unterauftragnehmern zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und mit dem Namen des Erklärenden zu versehen. Dem Angebot sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen. 3) Vordruck 4: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §123 GWB mit dem Angebot einzureichen. 4) Vordruck 5: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §124 GWB: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Angebot einzureichen. 5) Vordruck 11: Eignungsrelevante Unternehmen: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft insgesamt hat eine Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben, ob eine Eignungsleihe nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV vorliegt (Vordruck 11). 6) Vordruck 12: Unterauftragnehmer: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft insgesamt hat die Unterauftragnehmer zu benennen, die zur Ausführungen von im Angebot enthaltenen Leistungen hinzugezogen werden (§ 36 Abs. 1 S. 1 VgV). Die Erklärung ist mit dem Angebot abzugeben (Vordruck 12). 7) Vordruck 13: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft insgesamt reicht mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung jedes benannten Unterauftragnehmers sowie jedes eignungsrelevanten Unternehmens ein (Vordruck 13). 8) Vordruck 14: Scientology-Schutzerklärung: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Scientology-Schutzerklärung mit dem Angebot einzureichen. 9) Vordruck 15: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG mit dem Angebot einzureichen. 10) Vordruck 16: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG mit dem Angebot einzureichen. 11) Vordruck 17: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den Russland-Sanktionen: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Eigenerklärung zu den zum Verfahrenszeitpunkt geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Angebot einzureichen. 12) Vordruck 18: Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit mit dem Angebot einzureichen. 13) Vordruck 19: Einverständniserklärung der Mitarbeiter für eine polizeiliche Überprüfung: Die Einverständniserklärungungen sind nach Zuschlagserteilung unaufgefordert einzureichen. 14) Vordruck 20: Erklärung zu sicherheitsüberprüftem Personal: Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine Erklärung zu sicherheitsüberprüftem Personal mit dem Angebot einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Maillingerstraße 15, 80636 München
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Wartung für das integrierte Terminal-Management System (ITM)16.09.2026 · 1 Angebot
- Verlängerung Maintenance & Support16.09.2026 · 1 Angebot
- Einführung eines einheitlichen EDV-Verfahrens für den Polizeiärztlichen Dienst in Bayern (MedSys)23.06.2026 · 2 Angebote
- Kontrollsystem - Servicevertrag03.06.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Bayern (276 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DEKRA Automobil GmbH4 Zuschläge
- HS Service GmbH3 Zuschläge
- E+Service+Check GmbH2 Zuschläge
- Elektro Behrendt GbR2 Zuschläge
- NORM Prüfservice GmbH2 Zuschläge
- TÜV Rheinland Industrie Service GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c9c1fdbe-9ce3-4da3-87d0-b122513f08d7.