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vergebenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Fremdvergabe von DNA-Analysen der Bayerischen Polizei

Bayerisches Landeskriminalamt · München, Bayern

Aktenzeichen 124-8010-069/25veröffentlicht 23.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 508 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Planung in Bayern (276 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
11
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80636, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vergabe von Rahmenverträgen über molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazugehörigen Voruntersuchungen im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus Art. 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 Polizeiorganisationsgesetz (POG) in elf (11) Losen.

Gegenstand nach CPV

Lose11 Lose

Alle 11 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Polizeipräsidium München

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 7.000; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 8.400; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

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2
Polizeipräsidium Mittelfranken

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 5.300; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 6.360; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

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3
Polizeipräsidium Oberbayern Nord

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.500; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 4.200; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

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4
Polizeipräsidium Unterfranken

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.100; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.720; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

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5
Polizeipräsidium Oberfranken

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.700; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.240; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

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6
Polizeipräsidium Oberpfalz

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.500; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 3.000; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

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7
Polizeipräsidium Oberbayern Süd

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.100; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.520; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

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8
Polizeipräsidium Schwaben Nord

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.000; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.400; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

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9
Polizeipräsidium Niederbayern

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 1.700; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 2.040; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

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10
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 1.200; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 1.440; Pro Spurenfall ist erfahrungsgemäß mit im Schnitt fünf (5) Einzelspuren zu rechnen. In Einzelfällen kann die Anzahl an Einzelspuren jedoch deutlich über dem Durchschnittswert liegen. Die Einzelspuren werden in der Regel in Form von Watteabrieben, Klebestempelabzügen, Klebefo-lienabzügen oder Zigarettenkippen eingeschickt. In Einzelfällen ist an geeigneten Originalas-servaten eine einfach gelagerte Spurensicherung durchzuführen (insbesondere Bestimmung der Trägereigenschaften von Kleidungsstücken, Abriebe von Trinkgläsern, Geldscheinen, Klebebändern, Druckverschlusstüten, Verpackungsmaterial etc.). Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei einzuhalten. Die maximal abzunehmende Spurenzahl kann im Untersuchungsauftrag festgelegt werden. Mundhöhlenabstriche oder Blutproben, welche als Vergleichsmaterial zu berechtigten oder tatverdächtigen Personen eingereicht werden, sind bei positiver Spurenanalyse zusätzlich zu den fünf (5) Einzelspuren zu typisieren. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

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11
Bayerisches Landeskriminalamt (BLKA)

Geschätzte Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 150; Maximale Anzahl an Spurenfällen pro Jahr: 180; Hier muss im Unterschied zu den übrigen Losen vermehrt eine einfach gelagerte Spurensicherung an geeigneten Originalasservaten durchgeführt werden. Erfahrungsgemäß wird mit einer Anzahl von etwa 70 Einzelspuren pro Spurenfall gerechnet. Zuschlagslimitierung: Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Ein Bieter kann maximal auf drei Lose einen Zuschlag erhalten.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Der Preis hat eine Gewichtung von

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabever … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: "Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

57vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (144 Lose mit Angabe)
233.820 €Zuschlagswert im Median
161.383 € – 465.994 €mittlere Hälfte, 16 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 84baf0b9-9b67-454c-aa59-4404edf04415.