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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Freiraumplanerischer und städtebaulicher Realisierungswettbewerb "Doornkaat-Gelände"

Stadt Norden · Norden, Niedersachsen

Aktenzeichen WB_Nordenveröffentlicht 30.10.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 341 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Norden26506, Landkreis Aurich, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Wettbewerbsergebnis50 %
  • Angebotspreis30 %
  • Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Norden
    vor 12 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einstufiger freiraumplanerischer und städtebaulicher Realisierungswettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Das Verfahren erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 14 VgV mit Teilnahmewettbewerb. | Die Auslobung wurde der Architektenkammer Niedersachsen zur Prüfung vorgelegt. Diese hat die Übereinstimmung mit den RPW-Richtlinien bestätigt und den Wettbewerb unter der Registrierungsnummer xxx/25 in das offizielle Verzeichnis eingetragen. | Einsendeschluss Bewerbungen 01.12.2025 | Ausgabe der Unterlagen 16.01.2026 | Digitales Kolloquium 10.02.2026 | Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 17.04.2026 | Preisgerichtssitzung 26.05.2026 | Ausstellung anschließend | Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VgV - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Deutsch RPW 2013 - Richtlinie für Planungswettbewerbe - Deutsch

Beschreibung des Loses

Die Stadt Norden beabsichtigt, für das zentral gelegene und derzeit überwiegend brachliegende Doornkaat-Gelände einen kombinierten freiraumplanerischen und städtebaulichen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Ziel ist es, qualitätsvolle Planungsvorschläge für die Entwicklung eines neuen, identitätsstiftenden Stadtquartiers zu erhalten, die sowohl den historischen Bestand respektiert als auch zukunftsorientierte Nutzungsperspektiven bieten. Das Wettbewerbsgebiet umfasst ein zusammenhängendes Gebäude- und Flächenkonvolut im innerstädtischen Bereich der Stadt Norden, das sich über Teile von zwei benachbarten förmlich festgelegten Sanierungsgebieten erstreckt. Das Areal war über viele Jahrzehnte primär industriell genutzt (u. a. durch die Doornkaat-Brennerei) und weist heute erhebliche städtebauliche Potenziale auf - zugleich ist es mit besonderen Herausforderungen im Hinblick auf Altbestand, Bodenbeschaffenheit, Denkmalschutz und Nachbarschaften verbunden. Mit dem Wettbewerb soll eine ganzheitliche und zukunftsfähige Entwicklungsperspektive für das Doornkaat-Gelände erarbeitet werden. Dabei stehen insbesondere folgende Aspekte im Fokus: die Revitalisierung des historischen Doornkaat-Erbes unter Einbeziehung denkmalgeschützter Bestandsgebäude, die Entwicklung eines hochwertigen, gemischt genutzten Quartiers mit vielfältigen Wohn-, Arbeits-, Kultur- und Freizeitangeboten, ein gestalterisch anspruchsvolles und funktional schlüssiges Freiraumkonzept, das das gesamte Quartier strukturell und atmosphärisch verbindet, die Integration von klimawirksamen, ökologisch nachhaltigen Lösungen, die städtebauliche Einbindung in das umliegende Stadtgefüge. Beide Teilbereiche - Freiraum und Städtebau - sollen integriert und gleichrangig (ist zu hinterfragen, da der wesentliche umfangreichere und vor allem ja zu realisierende Bereich die Freiraumplanung betrifft) betrachtet werden. Eine funktionale und gestalterische Verknüpfung ist zentraler Bestandteil der Aufgabenstellung. Die Transformation des Doornkaat-Geländes ist ein zentrales Schlüsselprojekt der Stadt Norden im Rahmen ihrer integrierten Stadtentwicklung. Mit dem Wettbewerb soll eine planerische Grundlage geschaffen werden, die es erlaubt, die vorhandenen Potenziale des Standorts zu heben, neue Impulse für die Innenstadtentwicklung zu setzen und die stadträumliche Identität nachhaltig zu stärken. ||||| Mitglieder der Jury | Stimmberechtigte Fachpreisrichter: Herr Prof. Dr. Bochnig, Landschaftsarchitekt; Herr Prof. Dr. Droste, Architekt; Herr Terfrüchte, Landschaftsarchitekt; Herr Prof. Dr. Rohler, Landschaftsarchitekt; Herr Blatt, Landschaftsarchitekt | Stellvertretende Fachpreisrichter: Herr Dr. Meyer, Stadtplaner; Herr Prof. Sachse, Landschaftsarchitekt | Stimmberechtigte Sachpreisrichter:innen: Herr Eiben, Bürgermeister; Herr Pohl, Stadtbaurat, Frau van Gerpen, Vorsitzende Bau- und Sanierungsausschuss; Herr Fischer-Joost, Mitglied Bau-und Sanierungsausschuss | Stellvertretende Sachpreisrichter:innen: Herr Wiebersiek, Stellv. Bürgermeister; Herr Aukskel, erster Stadtrat; Herr Görlich, Mitglied Bau- und Sanierungsausschuss; Herr Bruns, Fachdienstleiter Stadtentwicklung; Herr Böhmer, Fachdienst Stadtentwicklung; Herr Wallow, Mitglied Bau- und Sanierungsausschuss; Herr Heuer, Mitglied Bau- und Sanierungsausschuss; Herr Heckrodt, beratendes Mitglied Bau- und Sanierungsausschuss ||||| Preise und Anerkennungen: Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 82.200,00 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des § 40 HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 und dem Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: vorgesehen: 1. Preis: 32.880,00 EUR; 2. Preis: 24.660,00 EUR; 3. Preis: 16.440,00 EUR Anerkennungen: 8.220,00 EUR; Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Wettbewerbsergebnis50 %
Angebotspreis30 %
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals20 %
Qualität
Wettbewerbsergebnis1. Preisträger:in 5 Punkte | 2. Preisträger:in 3 Punkte | 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet. | Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Preis
Angebotspreis
Qualität
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

Eignung4 von 4 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in bzw. Stadtplaner:in oder Architekt:in durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Kopie einer Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nich … ganz lesenDie technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in bzw. Stadtplaner:in oder Architekt:in durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Kopie einer Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als ca. 2 Jahre ist (Stichtag ist der 30.10.2023). Im Verhandlungsverfahren ist ein:e Nachunternehmer:in für verkehrsanlagenplanerische Leistungen zu benennen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Berufshaftpflicht Landschaftsarchitekt:in: Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversich … ganz lesenBerufshaftpflicht Landschaftsarchitekt:in: Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zu führen. | Berufshaftpflicht Stadtplaner:in/Architekt:in: Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500.000 EUR für Personenschäden sowie 500.000 EUR Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zu führen. Sofern die bestehende Berufshaftpflichtversicherung nur mit niedrigeren Deckungssummen vorliegt, wird per Eigenerklärung erklärt, dass die Deckungssummen im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen erhöht werden. Im Verhandlungsverfahren ist von den Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nich … ganz lesenGem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der ergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 … ganz lesenDie Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 - 9 nach §§ 39 und 47 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Die Umsetzung ist in Bauabschnitten geplant. Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang behält sich die Ausloberin vor, eine oder mehrere Kostenberechnungen zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9U57HP#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Am Markt 15, 26506 Norden
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (297 Lose mit Angabe)
273.036 €Zuschlagswert im Median
119.945 € – 660.315 €mittlere Hälfte, 157 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8c66c1b4-8398-4c9f-abe4-f40e94958dd1.