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Freiraumplanerischer und städtebaulicher Realisierungswettbewerb "Doornkaat-Gelände"

Stadt Norden · Norden, Niedersachsen

Aktenzeichen LOT-0001veröffentlicht 07.07.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Norden26506, Landkreis Aurich, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einstufiger freiraumplanerischer und städtebaulicher Realisierungswettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Das Verfahren erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 14 VgV mit Teilnahmewettbewerb. | Die Auslobung wurde der Architektenkammer Niedersachsen zur Prüfung vorgelegt. Diese hat die Übereinstimmung mit den RPWRichtlinien bestätigt und den Wettbewerb unter der Registrierungsnummer 214-32-25/21 in das offizielle Verzeichnis eingetragen. | Einsendeschluss Bewerbungen 01.12.2025 | Ausgabe der Unterlagen 16.01.2026 | Digitales Kolloquium 10.02.2026 | Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 17.04.2026 | Preisgerichtssitzung 26.05.2026 | Ausstellung ab KW 28 |

Beschreibung des Loses

Die Stadt Norden beabsichtigt, für das zentral gelegene und derzeit überwiegend brachliegende Doornkaat-Gelände einen kombinierten freiraumplanerischen und städtebaulichen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Ziel ist es, qualitätsvolle Planungsvorschläge für die Entwicklung eines neuen, identitätsstiftenden Stadtquartiers zu erhalten, die sowohl den historischen Bestand respektiert als auch zukunftsorientierte Nutzungsperspektiven bieten. Das Wettbewerbsgebiet umfasst ein zusammenhängendes Gebäude- und Flächenkonvolut im innerstädtischen Bereich der Stadt Norden, das sich über Teile von zwei benachbarten förmlich festgelegten Sanierungsgebieten erstreckt. Das Areal war über viele Jahrzehnte primär industriell genutzt (u. a. durch die Doornkaat-Brennerei) und weist heute erhebliche städtebauliche Potenziale auf - zugleich ist es mit besonderen Herausforderungen im Hinblick auf Altbestand, Bodenbeschaffenheit, Denkmalschutz und Nachbarschaften verbunden. Mit dem Wettbewerb soll eine ganzheitliche und zukunftsfähige Entwicklungsperspektive für das Doornkaat-Gelände erarbeitet werden. Dabei stehen insbesondere folgende Aspekte im Fokus: die Revitalisierung des historischen Doornkaat- Erbes unter Einbeziehung denkmalgeschützter Bestandsgebäude, die Entwicklung eines hochwertigen, gemischt genutzten Quartiers mit vielfältigen Wohn-, Arbeits-, Kultur- und Freizeitangeboten, ein gestalterisch anspruchsvolles und funktional schlüssiges Freiraumkonzept, das das gesamte Quartier strukturell und atmosphärisch verbindet, die Integration von klimawirksamen, ökologisch nachhaltigen Lösungen, die städtebauliche Einbindung in das umliegende Stadtgefüge. Beide Teilbereiche - Freiraum und Städtebau - sollen integriert und gleichrangig (ist zu hinterfragen, da der wesentliche umfangreichere und vor allem ja zu realisierende Bereich die Freiraumplanung betrifft) betrachtet werden. Eine funktionale und gestalterische Verknüpfung ist zentraler Bestandteil der Aufgabenstellung. Die Transformation des Doornkaat-Geländes ist ein zentrales Schlüsselprojekt der Stadt Norden im Rahmen ihrer integrierten Stadtentwicklung. Mit dem Wettbewerb soll eine planerische Grundlage geschaffen werden, die es erlaubt, die vorhandenen Potenziale des Standorts zu heben, neue Impulse für die Innenstadtentwicklung zu setzen und die stadträumliche Identität nachhaltig zu stärken. ||||| Mitglieder der Jury | Stimmberechtigte Fachpreisrichter: Herr Prof. Dr. Bochnig, Landschaftsarchitekt; Herr Prof. Dr. Droste, Architekt; Herr Terfrüchte, Landschaftsarchitekt; Herr Prof. Dr. Rohler, Landschaftsarchitekt; Herr Blatt, Landschaftsarchitekt | Stellvertretende Fachpreisrichter: Herr Dr. Meyer, Stadtplaner; Herr Prof. Sachse, Landschaftsarchitekt | Stimmberechtigte Sachpreisrichter:innen: Herr Eiben, Bürgermeister; Herr Pohl, Stadtbaurat, Frau van Gerpen, Vorsitzende Bau- und Sanierungsausschuss; Herr Fischer-Joost, Mitglied Bau-und Sanierungsausschuss | Stellvertretende Sachpreisrichter:innen: Herr Wiebersiek, Stellv. Bürgermeister; Herr Aukskel, erster Stadtrat; Herr Görlich, Mitglied Bau- und Sanierungsausschuss; Herr Bruns, Fachdienstleiter Stadtentwicklung; Herr Böhmer, Fachdienst Stadtentwicklung; Herr Wallow, Mitglied Bau- und Sanierungsausschuss; Herr Heuer, Mitglied Bau- und Sanierungsausschuss; Herr Heckrodt, beratendes Mitglied Bau- und Sanierungsausschuss ||||| Preise und Anerkennungen: Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 82.200,00 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des § 40 HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 und dem Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg ermittelt worden. Die Aufteilung der Preissumme ist vom Preisgericht wie folgt beschlossen worden: 1. Preis: 47.500,00 €; 2. Preis: 0,00 €; 3. Preis: 26.400,00 € Anerkennungen: 8.300,00 €.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, 21339 Lüneburg
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der ergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
26506 Norden
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (297 Lose mit Angabe)
273.036 €Zuschlagswert im Median
119.945 € – 660.315 €mittlere Hälfte, 157 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d8005fc7-dc52-41c9-aa58-ed6768e6b5ba.