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Freiberufliche Leistungen hinsichtlich der Erweiterung des Anbaus an die Werkstatthalle der Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Rostock in Güstrow und Sanierung der Werkstatthalle Los I: Tragwerksplanung, Los II: TGA-Fachplanung in den Anlagengruppen 1-3, Los III: TGA-Fachplanung in den Anlagengruppen 4-5, Los IV: TGA-Fachplanung in der Anlagengruppe 8 Los V: Sigeko-Leistung

Landkreis Rostock · Bad Doberan, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 2024-38-VgV-VF Los Iveröffentlicht 12.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 795 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre02.01.2025 – 31.12.2026
Lose
5
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Gebäude am Standort Parumer Weg 34, in Güstrow, ist so umzubauen und zu modernisieren, dass das Straßenbauamt mit acht Mitarbeitern, davon ein Amtsleiter, ein Sachgebietsleiter und sechs Mitarbeiter Büroräume entsprechend der gültigen gesetzlichen Bestimmungen vorfinden. Weiterhin sollten die Mitarbeiter der Kreisstraßenmeisterei, die bereits in dem Gebäude untergebracht ist, verbesserte Arbeitsbedingungen erhalten. Um diese zwei Bereiche mit unterschiedlichen Funktionen in diesem Gebäude unterzubringen, müssen die Räume erweitert werden. Die Dusch- und Waschräume im Bestand sind für die Anzahl der Mitarbeiter der Kreisstraßenmeisterei nicht ausreichend dimensioniert. Für Damen besteht keine Möglichkeit der Umkleide. Eine barrierefreie Erreichbarkeit der Büroräume ist herzustellen. Das Gebäude befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Die einzelnen Bauteile entsprechen nicht dem heute notwendigen energetischen Standard. Das Dach ist undicht und muss neu gedämmt und eingedeckt werden. Grundsätzlich werden die beiden Funktionen, Büroräume für das Straßenbauamt und Funktionsräume für die Mitarbeiter der Kreisstraßenmeisterei, getrennte Eingänge und getrennte Sanitäreinrichtungen erhalten. Die Heizungsanlage, die Sanitäranlagen und die Elektroversorgung werden erneuert. Das Gebäude erhält einen barrierefreien Eingang und WC Nutzung.

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los I: Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 Abs. 1 i. V. m. Anl. 14 Nr. 14.1 HOAI 2021 Leistungsphasen 1-6, stufenweise Beauftragung

Gegenstand des Vertrages sind Planungsleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 Abs.1 i.V.m. Anl. 14 Nr. 14.1 HOAI 2021 für das Bauvorhaben "Umbau, Sanierung und Erweiterung Kreisstraßenmeisterei Güstrow".

2 Jahre–
2
Los II: Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS), LP 1-8 gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI 2021

Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1-3 gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf Grundlage der Ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen aus.

2 Jahre–
3
Los III: Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro), nach § 53 Abs. 2, gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-8, stufenweise Beauftragung

Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4 und 5 gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf Grundlage der Ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen aus.

2 Jahre–
4
Los IV: Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 8 (Gebäudeautomation), gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI 2021, Leistungsphase 1-8, stufenweise Beauftragung

Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 8 gemäß § 55 Abs. 1 i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI. Der Auftragnehmer führt seine Leistungen auf Grundlage der Ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen aus.

2 Jahre–
5
Planung der Leistungen zur Koordination auf der Grundlage der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) nach AHO -Schriftenreihe Heft 15

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsabschluss zunächst mit der Erbringung der Leistungsphase 1 der Koordination gemäß § 3 Abs. 1 BaustellV für die Planung der Ausführung (Planungsphase) als Stufe 1. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt gesondert. Stufe 1: LPH 1 Grundleistungen während der Planung der Ausführung Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen (stufen- oder phasenweise) abzurufen. Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt jeweils mit gesondertem schriftlichen Auftrag. Stufe 2: LPH 2 Grundleistungen während der Ausführung

20 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Vorstellung eines Referenzobjektes
Qualität
Umsetzung der Planung zu unserem Bauvorhaben
Qualität
Gesamteindruck der Präsentation
Preis
Honorarangebot

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphase 1-3 des Leistungsbildes Tragwerksplanung. Der Abruf weiterer Leistungsphasen, Beratungsleistungen und Besonderer Leistungen bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen, Beratungsleistungen und Besonderere Leistungen besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg - Vorpommern, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB -Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB -Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#

Los 5

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
Vorstellung eines Referenzobjektes
Qualität
Umsetzung der zu vergebenden Planungsleistung zu unserem Bauvorhaben
Qualität
Gesamteindruck der Präsentation
Preis
Honorarangebot

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg - Vorpommern, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB -Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB -Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibtunberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

393vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (226 Lose mit Angabe)
176.720 €Zuschlagswert im Median
88.870 € – 383.017 €mittlere Hälfte, 144 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (21 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 03.09.2024
  3. BekanntmachungFrist 03.09.2024
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 03.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dcbe11c2-d735-4957-98bd-508cdceee69a.