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Frist im Verfahrenseit 219 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 99 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
101 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01129, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (584 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (739 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • A120 %
  • A260 %
  • Preis20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 60 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, beabsichtigt für die Liegenschaft Südcampus der Technischen Universität Dresden die Umsetzung des Bebauungsplanes 393 der Landeshauptstadt Dresden.

Die Planungsaufgabe besteht darin die Festsetzungen des Bebauungsplanes 393 freiraumplanerisch in der Gestaltung des "Grünen Bandes" umzusetzen. Dabei spielen auch die Anschlussbereiche sowie die damit einhergehenden Freiraumplanungen eine entscheidende Rolle. In der zukünftigen Grünverbindung sind Bestandsflächen und Neuplanungen optimal miteinander zu verbinden und in gestalterischen und funktionalen Einklang zu bringen. Der Erhalt von Großgrün und natürlich gewachsenen Freiflächen und Grünbereichen, die Einordnung von neuen ökologisch sinnvollen Grün- und Freiflächen einschließlich Pflanz- und Gehölzflächen in natürlicher Grünvernetzung mit dem Südpark stellen dabei eine große Herausforderung dar. Es sind Freiflächenplanungen mit Bauwerksbezug erforderlich und dies unter teilweise schwierigen topografischen Verhältnissen (starke Gefällneigung von Ost nach West und auch von Süd nach Nord), welche bereichsweise ingenieurtechnologische Fachkenntnisse erfordern im Umgang mit anfallendem Regenwasser sowie vorhandenem Schichtenwasser, schwierigen Baugrundverhältnissen durch Aufschüttungen/ Trümmerschutt und natürlich gewachsenem Lehmboden aus ehemaligen Lehmgruben. Die dem B-Plan zu Grunde gelegten Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierungen sind fachgerecht umzusetzen und die Vorgaben aus einem Klimagutachten müssen darüber hinaus ebenfalls Beachtung finden. Durch die parallel laufende Umsetzung des Bebauungsplan Südpark sind Abstimmungen mit den dort an der Planung fachlich Beteiligten sowie der Landeshauptstadt Dresden erforderlich. Vor allem hinsichtlich des Regenwassermanagements, der Niederschlagsversickerung sowie der Ableitung des Oberflächenwassers zum Schutz der neu entstehenden Bebauung. Dies erfordert ein hohes Maß an Koordination, Abstimmung und auch ingenieurbautechnischem Verständnis.

Gegenstand der geplanten Beauftragung dieses VgV-Verfahrens sind Leistungen für die Objektplanung - Freianlagen gem. der HOAI §38 ff. Die Leistungserbringung erstreckt sich von der Leistungsphase 2 bis zur Leistungsphase 9 HOAI, es erfolgt eine Einordnung in Honorarzone IV. Die Beauftragung der Leistungsstufen erfolgt stufenweise.

Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

A120 %
A260 %
Preis20 %
Qualität
A1Projektorganisation/Personaleinsatz
Qualität
A2Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
101 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Zunächst Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 nach Anlage11 zu § 39 / § 40 HOAI, mit der Option der stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1) Rückfragen an die Vergabestelle ausschließlich über das Bietercockpit (www.sachsen-vergabe.de).
Hinweis
1.) Sämtlichen Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. 2.) Teilnahmeanträge / Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) mittels ele … ganz lesen1.) Sämtlichen Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. 2.) Teilnahmeanträge / Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.sachsen-vergabe.de) mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. 3.) Es sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrages / Angebotes auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Unterlagen muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Angebotsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Abgabe des Teilnahmeantrages / Angebotes nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Teilnahmeanträgen / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 4.) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung); 5.) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge / Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben; 6.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/ Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt; 7.) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber/Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 8.) Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Nachweisen und ggf. weiteren Unterlagen. 9) Neben Einzelunternehmen sind auch Bewerbergemeinschaften (BG) zugelassen. Rechtsform von BG: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mit dem Teilnahmeantrag Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Hierzu liegt das Formblatt "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" den Ausschreibungsunterlagen bei. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mitschriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat. 10.) Bei Bewerbergemeinschaft (BG) ist von jedem Mitglied der Gemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag jeweils ein separater Bewerberbogen (901-AI EU) ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Das vertretungsberechtigte Mitglied der BG lädt den Teilnahmeantrag mit den geforderten Unterlagen hoch und legt die Bewerberbögen u. ggf. weitere Unterlagen der übrigen Mitglieder der BG (als Eigenerklärungen) als Anlage bei. Die gestellten Anforderungen an die Fach …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Schieferdecker Landschaftsarchitektur, Dresden4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

201vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
366.124 €Zuschlagswert im Median
178.890 € – 727.525 €mittlere Hälfte, 100 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Sachsen (19 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.04.2026
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 02.04.2026
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 02.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ef47fbbe-cecb-492f-933c-ce6516dc34ff.