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Freianlagenplanung am Schleusengraben

Bezirksamt Hamburg-Bergedorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 2024-I-092veröffentlicht 15.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 634 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hamburg (10 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg21029, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität der freiraumplanerischen Ausgestaltung40 %
  • Qualität der methodischen Herangehensweise20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Schleusengrabenachse ist einer der größten und bedeutendsten Entwicklungsräume im Bezirk Bergedorf. Hier werden in den nächsten Jahren bis zu 3.500 Wohnungen und ca. 7.500-11.500 Arbeitsplätze entstehen. Zusammen mit dem Innovationspark, den laufenden Funktions- und Bebauungsplanungen für die großen Entwicklungsvorhaben wie das Stuhlrohrquartier, Brookdeich Süd-West und Weidensteg sowie mit dem Innenstadtkonzept werden städtebauliche und freiraumplanerische Zielsetzungen des Bezirks Realität werden. Diese Entwicklung erfordert gleichzeitig eine Auseinandersetzung mit den jeweiligen nutzerspezifischen Anforderungen an die Infrastruktur und an die Freiraum- und Aufenthaltsausstattung in Quantität und Qualität der unterschiedlichen Freiräume. Ziel ist es, unterschiedliche, lage- und teilquartiersadäquate, nutzerorientierte Profilierungen zu erreichen. Dabei ist auch ein Abgleich mit bestehenden und projektintegrierten weiteren Freiraumangeboten vorzunehmen – vgl. Quartiersparkett und Jugendspielfläche Stuhlrohrquartier, Parkanlage am Hohen Stege, Spielplatz Schilfpark, Parkanlage am Weidenstegquartier in Kombination mit naturnaher Regenrückhaltung, um einige zu nennen. In diesem Kontext sollen die unterschiedlichen Flächen ausdrücklich differenziert betrachtet und unterschiedlich profiliert werden. In diesem Zusammenhang steht die Planung und Herstellung der Fuß- und Radwegeverbindung auf der Westseite des Schleusengrabens, die die Bergedorfer Innenstadt mit den Vier- und Marschlanden verbinden wird. Daher sollen die zur Verfügung stehenden öffentlichen Freiräume attraktiv, funktional und nachhaltig gestaltet werden. Ziel ist es, auf drei Teilflächen östlich und westlich des Schleusengraben mit einer Gesamtfläche von ca. 19.000 qm den zunehmenden Bedarf an Freizeit, Erholung und Bewegung an der „Wachstumsachse“ für Wohnungsbau in Bergedorf mittels angemessenen und attraktiven Freiraum- und Funktionsangeboten gerecht zu werden. Gleichzeitig zu den ortsspezifischen Anforderungen an die jeweiligen Teilflächen steht der räumliche Zusammenhang der Freiflächen zueinander und zu den umliegenden Entwicklungen im Vordergrund. Hier ist eine übergreifende und die Flächen miteinander verbindende Entwurfslösung gesucht, die auch die Leitideen aus dem Rahmenplan 2022 – Urbanes Bergedorf-Südost aufgreift und berücksichtigt. Wassernähe und ggf. Historie können weitere zu berücksichtigende Rahmengeber sein. Das Plangebiet umfasst drei Teilflächen innerhalb eines Gesamtbetrachtungsraumes, der sich zwischen dem Sander Damm im Norden und der Autobahn A25 im Süden, sowie der Randersweide bzw. Weidenbaumsweg im Westen und dem Curslacker Neuer Deich im Osten aufspannt.

Die drei Teilflächen sind:

Fläche 1: „Sander Damm 5“ mit: 4.495 qm

Fläche 2: „Kampbille“ mit: 5.367 qm

Fläche 3: „Freizeitfläche“ mit: 9.852 qm

Jeder der drei Teilflächen hat spezifische Anforderungen hinsichtlich der zu erwartenden Zielgruppen, der geplanten Aneignungsform, der Funktion der Fläche, die Anknüpfungen in die Umgebung und den Ausstattungen. Die folgenden Aufzählungen geben eine erste Grundlage. Sie sind im Zuge der Vor- und Entwurfsplanung zu konkretisieren und für die Erarbeitung eines Zielbildes mit der Auftraggeberin abzustimmen. Bei der Planung sollen die drei übergeordneten Bedürfnisse bei der Freiraumnutzung: Sicherheit, Komfort und Genuss (in Anlehnung an die Studie „Mensch im Mittelpunkt“ von Jan Gehl, 2023) berücksichtigt werden. Ebenso müssen mögliche Konflikte bei Nutzungsdichte oder anderen Herausforderungen der Planung (wie z.B. Müll, Hunde, Dichte, Musik, rauchende Personen etc.) herausgearbeitet und lösungsorientiert (mittels Vorschlägen der AN) mit der Auftraggeberin besprochen werden. Weitere Informationen sind der Anlage Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Qualität der freiraumplanerischen Ausgestaltung40 %
Qualität der methodischen Herangehensweise20 %
Qualität
Qualität der freiraumplanerischen Ausgestaltung
Qualität
Qualität der methodischen Herangehensweise

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekamm … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Verga-bevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wer-den, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Der angegebene Auftragswert ist rein fiktiv und entspricht nicht dem realen Auftragswert. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV wird von der Veröffentlichung des Auftragswertes abgesehen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
WES LandschaftsArchitektur, Hamburg5

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bezirksamt Hamburg-Bergedorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Anschrift
Wentorfer Straße 38a, 21029 Hamburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Bezirksamt Hamburg-Bergedorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

205vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (157 Lose mit Angabe)
402.790 €Zuschlagswert im Median
159.947 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 100 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.02.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d0bdaf8e-2ba9-47d7-b7e0-576b51b00551.